# Brauche ich als Einzelfirma ein Geschäftskonto?

Quelle: https://kidesk.ch/fragen/brauche-ich-ein-geschaeftskonto · Frage · Thema: Gründung und Rechtsform · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Nein. Für eine Einzelfirma verlangt kein Gesetz ein eigenes Geschäftskonto. Du und dein Betrieb sind dieselbe Person, ein Konto auf deinen Namen ist rechtlich bereits dein Geschäftskonto. Vorgeschrieben ist etwas anderes: Buch führen über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, mit einem Beleg zu jedem Buchungsvorgang (OR Art. 957 Abs. 2 und 3, Art. 957a Abs. 2). Bei **GmbH und AG** sieht es anders aus. Dort muss das Kapital schon vor der Eintragung bei einer Bank zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft liegen (OR Art. 633 Abs. 1, für die GmbH über Art. 777c Abs. 2 Ziff. 3).

## Warum es keine Kontopflicht gibt

Das Einzelunternehmen ist keine eigene Rechtsperson. Vertragspartnerin der Bank bist immer du als natürliche Person, auch dann, wenn auf dem Kontoauszug «Bürgi Malerei» steht. Weil es keine zweite Person gibt, gibt es auch keine Vorschrift, die zwei Konten verlangt. Weder das Obligationenrecht noch das Mehrwertsteuergesetz noch das AHV-Recht kennen eine solche Pflicht.

Die Pflicht setzt eine Stufe später an, nämlich bei den Aufzeichnungen: Bis zu einem Umsatzerlös von CHF 500'000.00 im letzten Geschäftsjahr musst du über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen, darüber gilt die volle Rechnungslegung (OR Art. 957 Abs. 1 und 2). Für die kleine Variante gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss, also vollständig, wahrheitsgetreu, mit Belegnachweis für jeden Buchungsvorgang und nachprüfbar (OR Art. 957 Abs. 3 und Art. 957a Abs. 2). Mit einem einzigen Konto für Geschäft und Haushalt erfüllst du das, aber von Hand. Wie die Umstellung praktisch abläuft, steht im Ratgeber [Geschäft und Privat trennen](https://kidesk.ch/ratgeber/geschaeftskonto-und-privatkonto-trennen).

## Vier Fälle, in denen ein eigenes Konto nötig wird oder dringend zu empfehlen ist

| Fall | Was dann gilt | Grundlage |
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| Du gründest eine GmbH oder AG | Einlagen in Geld müssen bei einer Bank zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden. Die Bank gibt den Betrag erst frei, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist | OR Art. 633 Abs. 1 und 2, für die GmbH über Art. 777c Abs. 2 Ziff. 3 |
| Du willst eine QR-Referenz auf deinen Rechnungen | Eine strukturierte QR-Referenz gibt es nur zusammen mit einer QR-IBAN, und die vergibt dir deine Bank zu einem bestimmten Gutschriftskonto | Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung 2.3, Kap. 2.10 |
| Du wirst mehrwertsteuerpflichtig | Die Steuerverwaltung darf deine Geschäftsbücher und Belege kontrollieren, und du bewahrst sie zehn Jahre auf. Auf einem gemischten Konto liegen deine privaten Bewegungen mitten darin | MWSTG Art. 78 und Art. 70 Abs. 2 |
| Deine Bank verlangt es | Beim Aufnehmen der Geschäftsbeziehung muss dich die Bank aufgrund eines beweiskräftigen Dokuments identifizieren. Ob sie für eine eingetragene Firma zusätzlich ein Firmenkonto verlangt, ist ihre eigene Bedingung und nicht Gesetz | GwG Art. 3 Abs. 1 |

Pflicht ist nur der erste Fall, und der zweite, wenn du mit QR-Referenz arbeiten willst. Bei der Mehrwertsteuer schreibt kein Gesetz ein eigenes Konto vor, es entscheidet aber darüber, wie lange eine Kontrolle dauert. Über den vierten Fall kannst du mit der Bank reden.

## Der Name auf dem Konto steht auch auf deiner Rechnung

Das ist der Punkt, den viele erst merken, wenn die erste QR-Rechnung gedruckt ist. Auf dem QR-Einzahlungsschein müssen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den Angaben übereinstimmen, unter denen das Gutschriftskonto geführt wird. Der Name im Feld «Zahlbar an» entspricht also immer dem Kontoinhaber. Heisst dein Konto auf «Anna Bürgi», steht auf jeder Rechnung «Anna Bürgi», auch wenn dein Briefkopf «Bürgi Malerei» sagt. Wenn dir das wichtig ist, klärst du den Namen des Kontos, bevor du Rechnungen druckst, und nicht nachher. Den Unterschied zwischen den beiden Kontonummern erklärt [QR-IBAN oder normale IBAN](https://kidesk.ch/ratgeber/qr-iban-oder-iban).

## Firmenkonto oder zweites Privatkonto?

| Frage | Zweites Konto auf deinen Namen | Konto auf die Firma |
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| Bei der Einzelfirma zulässig? | Ja. Du bist ohnehin die Vertragspartei | Ja. Die Bank führt es unter der Firma, Vertragspartei bleibst du |
| Name im Feld «Zahlbar an» | Dein Vor- und Nachname | Deine Firma, so wie das Konto lautet |
| Was die Bank prüft | Deine Identität | Deine Identität, dazu je nach Bank ein Nachweis über die Firma |
| Beim Wechsel zur GmbH | Das Konto bleibt deines, die GmbH braucht ein eigenes | Das Konto bleibt deines, die GmbH braucht ein eigenes |

Für die Buchhaltung macht die Wahl keinen Unterschied. Entscheidend ist nicht, wie das Konto heisst, sondern dass über dieses eine Konto der ganze Geschäftsverkehr läuft und sonst nichts.

> **Achtung:** Ein Konto auf den Firmennamen schafft keine Haftungsgrenze. Das Guthaben darauf gehört dir, und für Schulden des Betriebs haftest du weiterhin mit deinem ganzen Vermögen. Was das im Ernstfall bedeutet, steht unter [Wie hafte ich als Einzelfirma](https://kidesk.ch/fragen/wie-hafte-ich-als-einzelfirma).

## Und wenn bisher alles über ein Konto läuft?

Dann ist nichts passiert, was rückgängig gemacht werden müsste. Verboten ist es nicht. Du musst aber jede Bewegung als geschäftlich oder privat kennzeichnen und belegen können, und genau diese Arbeit wächst mit jedem Monat. Der beste Zeitpunkt für die Trennung ist der Beginn eines Geschäftsjahres, der zweitbeste der erste Tag des nächsten Monats.

## So macht es KIDESK

KIDESK hat keine Verbindung zu deiner Bank und empfiehlt dir auch keine. Es arbeitet mit der Datei, die du im E-Banking herunterlädst: Du lädst den Kontoauszug als CAMT-Datei hoch, KIDESK ordnet die Zahlungen den offenen Rechnungen zu. Läuft alles über ein einziges Konto, stehen in dieser Datei auch deine privaten Bewegungen. Sie bleiben in der Liste ohne Zuordnung stehen, weil sie zu keiner Rechnung passen. Angenehm ist es trotzdem nicht.

- [Zahlungen und Kontoauszug](https://kidesk.ch/funktionen/zahlungen)
- [Kontoauszug einlesen](https://kidesk.ch/anleitungen/kontoauszug-einlesen)

## Häufige Fragen

### Verlangt die Bank für eine Einzelfirma ein Geschäftskonto?

Das entscheidet jede Bank selbst. Gesetzlich muss sie dich beim Aufnehmen der Geschäftsbeziehung nur identifizieren (GwG Art. 3 Abs. 1). Manche Banken verlangen für eine im Handelsregister eingetragene Firma ein Konto unter der Firma, andere nicht. Frag vor der Eröffnung nach, was das Konto kostet und ob der Kontoauszug als CAMT-Datei zum Herunterladen bereitsteht.

### Kann ich Rechnungen auf mein ausländisches Konto stellen?

Für eine QR-Rechnung nicht. Auf dem QR-Einzahlungsschein sind nur IBAN und QR-IBAN mit dem Ländercode CH oder LI zulässig, also Konten bei einer Schweizer oder liechtensteinischen Bank. Das steht in den Schweizer Implementation Guidelines zur QR-Rechnung. Ohne QR-Einzahlungsschein kannst du eine ausländische IBAN auf die Rechnung schreiben, dein Kunde zahlt dann eine Auslandüberweisung.

### Ich habe noch keine Firma. Wohin soll das Geld?

Auf dein bestehendes Konto. Für eine einzelne Rechnung brauchst du weder eine Firma noch ein neues Konto, und du darfst trotzdem korrekt Rechnung stellen. Was dabei zu beachten ist, steht unter [Darf ich Rechnungen schreiben, ohne eine Firma zu haben](https://kidesk.ch/fragen/darf-ich-rechnungen-schreiben-ohne-firma).

### Was passiert mit meinem Konto, wenn ich auf eine GmbH umstelle?

Es bleibt deines, privat. Die GmbH ist eine eigene Rechtsperson und braucht ein eigenes Konto, das auf sie lautet. Schon für die Gründung musst du das Stammkapital bei einer Bank zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegen; die Bank gibt den Betrag erst nach der Eintragung frei (OR Art. 777c Abs. 2 Ziff. 3 in Verbindung mit Art. 633 Abs. 1 und 2). Danach hängst du Kunden, Lieferanten und Daueraufträge auf das neue Konto um.

### Brauche ich ein drittes Konto für Steuern und Mehrwertsteuer?

Pflicht ist das nicht. Es löst aber ein verbreitetes Problem: Die Mehrwertsteuer, die du auf deinen Rechnungen kassierst, gehört dir nicht. Wer den Steueranteil monatlich beiseitelegt, steht am Ende des Quartals nicht vor einer Rechnung, für die das Geld fehlt.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 957: Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_957)
- [OR Art. 957a: Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_957_a)
- [OR Art. 633: Einlagen in Geld bei einer Bank zur Verfügung der Gesellschaft, für die GmbH über Art. 777c](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_633)
- [Geldwäschereigesetz (GwG), Art. 3: Identifizierung der Vertragspartei](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/892_892_892/de#art_3)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 70 und Art. 78: Buchführung, Aufbewahrung, Kontrolle](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_70)
- [SIX: Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.3](https://www.six-group.com/dam/download/banking-services/standardization/qr-bill/ig-qr-bill-v2.3-de.pdf)
- [KMU-Portal des Bundes: Rechtsform Einzelunternehmen](https://www.kmu.admin.ch/de/rechtsform-einzelunternehmen)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
