# Darf ich Rechnungen schreiben, ohne eine Firma zu haben?

Quelle: https://kidesk.ch/fragen/darf-ich-rechnungen-schreiben-ohne-firma · Frage · Thema: Gründung und Rechtsform · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Ja. Eine Rechnung ist ein Dokument, keine Bewilligung. Wer eine Leistung erbringt, darf sie in Rechnung stellen, auch ohne Handelsregistereintrag, ohne Firmennamen und ohne UID. Einen allgemeinen Gewerbeschein, wie ihn andere Länder kennen, gibt es in der Schweiz nicht. Drei Schwellen musst du trotzdem im Kopf haben: **CHF 2'500.00** Nebenerwerb im Jahr bei der AHV, **CHF 100'000.00** Umsatz bei der Mehrwertsteuer und **CHF 100'000.00** Umsatzerlös beim Handelsregister. Und wer nicht im Mehrwertsteuerregister steht, darf auf der Rechnung nicht auf die Steuer hinweisen.

## Was in der Schweiz an die Stelle des Gewerbescheins tritt

Es gibt kein Gewerbeamt, bei dem du dich anmeldest, und keine Nummer, die dich zum Rechnungstellen berechtigt. Das KMU-Portal des Bundes hält nur fest: «Bestimmte Tätigkeiten oder Berufe sind reglementiert und erfordern, dass ein Bewilligungsgesuch gestellt wird.» Welche das sind, sagen die Merkblätter des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zu den reglementierten Berufen; dazu kommen kantonale Vorschriften, etwa für das Gastgewerbe. Alles andere ist frei. An die Stelle der Anmeldung treten drei Schwellen.

| Wo | Ab wann | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| AHV-Ausgleichskasse | Sobald du auf eigene Rechnung arbeitest. Bei einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit werden Beiträge erhoben, sobald das Einkommen CHF 2'500.00 im Kalenderjahr übersteigt; bis zu diesem Betrag nur auf deinen Wunsch | AHVV Art. 19 |
| Mehrwertsteuer | Ab CHF 100'000.00 Umsatz innerhalb eines Jahres, im In- und Ausland, aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind | MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a |
| Handelsregister | Ab CHF 100'000.00 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr; darunter ist der Eintrag freiwillig | OR Art. 931 Abs. 1 und 3 |
| Steuererklärung | Ab dem ersten Franken. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind steuerbar, unabhängig von Rechtsform und Eintrag | DBG Art. 18 Abs. 1 |

Die beiden Grenzen von CHF 100'000.00 sehen gleich aus und funktionieren verschieden: Die Mehrwertsteuer schaut nach vorne auf den laufenden Umsatz, das Handelsregister zurück auf das letzte Geschäftsjahr.

Wichtiger als jede dieser Zahlen ist die Frage, ob die AHV-Ausgleichskasse deine Tätigkeit überhaupt als selbständig anerkennt. Tut sie es nicht, gilt dein Auftraggeber als Arbeitgeber und muss Lohnbeiträge abrechnen. Wie die Kasse prüft, steht unter [Als selbständig anerkannt werden](https://kidesk.ch/ratgeber/selbstaendig-anerkennung-ausgleichskasse). Die AHV-Seite des Themas, mit Beispielen und Beträgen, behandelt der Ratgeber [Als Privatperson eine Rechnung stellen](https://kidesk.ch/ratgeber/rechnung-als-privatperson-stellen).

## Was auf eine Rechnung ohne Firma gehört

- **Dein Name und deine Adresse.** Ohne eingetragene Firma ist das dein eigener Name, kein Fantasiename mit «GmbH» oder «AG» dahinter.
- **Name und Adresse der Kundin oder des Kunden.**
- **Datum und Zeitraum der Leistung**, dazu eine Beschreibung, die erkennen lässt, was du gemacht hast.
- **Der Betrag**, ohne Hinweis auf die Mehrwertsteuer, solange du nicht im Register stehst.
- **Zahlungsangaben:** IBAN, Zahlungsfrist, allenfalls ein Vermerk für die Zuordnung.
- **Eine Nummer.** Vorgeschrieben ist sie nicht, aber sie ordnet deine eigenen Unterlagen und hilft bei jeder Rückfrage. Wie du nummerierst, steht unter [Rechnungsnummern und Lücken](https://kidesk.ch/ratgeber/rechnungsnummer-luecken-regeln).

Ob du Bücher führen musst, hängt nicht an der Rechnung, sondern am Gewerbe. Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500'000.00 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr müssen nur über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen (OR Art. 957 Abs. 2). Das ist die sogenannte Milchbüechli-Rechnung, und sie genügt für den Anfang. Der Ratgeber [Buchhaltung der Einzelfirma](https://kidesk.ch/ratgeber/buchhaltung-einzelfirma-milchbuechlein) zeigt, wie wenig dafür nötig ist.

## Was auf so einer Rechnung nichts zu suchen hat

- **Kein Hinweis auf die Mehrwertsteuer.** Wer nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen (MWSTG Art. 27 Abs. 1). Wer trotzdem eine Steuer ausweist, schuldet den ausgewiesenen Betrag, ausser er korrigiert die Rechnung oder macht glaubhaft, dass dem Bund kein Steuerausfall entstanden ist (Abs. 2).
- **Keine Nummer mit dem Zusatz MWST.** Die blosse UID ist keine Mehrwertsteuernummer. Der Zusatz steht nur denen zu, die im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind. Mehr unter [UID](https://kidesk.ch/glossar/uid).
- **Kein Rechtsformzusatz.** «GmbH», «AG» oder «und Partner» darf nicht draufstehen, solange es die Gesellschaft nicht gibt. Der Inhalt einer Firma muss der Wahrheit entsprechen und darf keine Täuschung verursachen (OR Art. 944 Abs. 1).
- **Keine erfundene Registernummer.** Kundinnen und Kunden können jede UID im öffentlichen Register des Bundesamts für Statistik nachschlagen.

## Wenn der Kunde eine UID verlangt

Firmenkunden fragen in der Kreditorenbuchhaltung oft nach der UID. Hast du keine, ist die Rechnung trotzdem gültig: Die Angaben nach MWSTG Art. 26, unter anderem der Hinweis auf den Registereintrag und die Nummer, betreffen die Rechnung einer steuerpflichtigen Person. Bist du nicht eingetragen, kannst du sie nicht machen und musst es auch nicht. Eine UID bekommst du ohnehin nicht auf Antrag: Das Bundesamt für Statistik vergibt sie, sobald dich eine meldende Stelle erfasst, etwa die Ausgleichskasse oder das Mehrwertsteuerregister.

> **Achtung:** «Ohne Firma» heisst nicht «ohne Steuern». Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind ab dem ersten Franken steuerbar (DBG Art. 18 Abs. 1). Steuerfrei bleiben nur Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen (DBG Art. 16 Abs. 3), also der Verkauf des alten Velos, nicht die Arbeit am Wochenende.

## Häufige Fragen

### Brauche ich einen Handelsregistereintrag, um eine Rechnung zu schreiben?

Nein. Der Eintrag wird erst zur Pflicht, wenn dein Gewerbe im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000.00 erzielt hat (OR Art. 931 Abs. 1). Er ändert nichts an der Gültigkeit einer Rechnung, sondern an anderen Dingen: Betreibungsart, Firmenschutz und Sichtbarkeit im Register.

### Darf ich freiwillig Mehrwertsteuer verrechnen?

Nur, wenn du im Register eingetragen bist. Den Eintrag kannst du freiwillig verlangen: Wer unter der Umsatzgrenze liegt, darf auf die Befreiung verzichten (MWSTG Art. 11). Das lohnt sich vor allem, wenn du viel Vorsteuer hast. Ohne Eintrag ist der Ausweis der Steuer verboten, und der ausgewiesene Betrag wäre trotzdem geschuldet.

### Was ist, wenn ich nur einmal etwas verkaufe?

Ein einzelner Verkauf aus dem Privatvermögen ist kein Erwerbseinkommen, der Gewinn daraus ist nach DBG Art. 16 Abs. 3 steuerfrei. Sobald du aber wiederholt Leistungen gegen Entgelt erbringst, ist es Erwerbstätigkeit, und die Ausgleichskasse beurteilt, ob sie als selbständig oder unselbständig gilt.

### Kann mein Auftraggeber Ärger bekommen, wenn ich keine Firma habe?

Ja, und zwar unabhängig von der Firma. Stuft die Ausgleichskasse deine Tätigkeit als unselbständig ein, muss er auf dem ausbezahlten Entgelt Lohnbeiträge abrechnen. Nachgefordert werden kann bis fünf Jahre nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres (AHVG Art. 16 Abs. 1). Darum verlangen viele Auftraggeber den Bescheid der Kasse.

### Muss ich meine Rechnungen aufbewahren?

Ja. Bei einer Buchführungspflicht nach dem Obligationenrecht gilt die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ab Ende des Geschäftsjahres (OR Art. 958f). Auch ohne diese Pflicht brauchst du die Belege für die Steuererklärung und für den Fall, dass die Ausgleichskasse oder die Steuerbehörde nachfragt. Wie du sie digital ablegst, steht unter [Belege digital aufbewahren](https://kidesk.ch/ratgeber/belege-digital-aufbewahren).

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 931: Eintragungspflicht und freiwillige Eintragung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_931)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 944: Grundsätze der Firmenbildung; Art. 957: Buchführungspflicht](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_944)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 10, 11, 26 und 27: Steuerpflicht, Verzicht auf die Befreiung, Rechnung, unberechtigter Steuerausweis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_27)
- [Verordnung über die AHV (AHVV), Art. 19: geringfügiger Nebenerwerb aus selbstständiger Erwerbstätigkeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/1185_1183_1185/de#art_19)
- [Bundesgesetz über die AHV (AHVG), Art. 16: Verjährung der Beiträge](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de#art_16)
- [Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 16 und 18: steuerbare Einkünfte](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de#art_18)
- [Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG), Art. 3 und 4: UID-Einheiten und Zuweisung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/705/de#art_4)
- [KMU-Portal des Bundes: Selbstständigkeit: ein Leitfaden](https://www.kmu.admin.ch/de/selbststaendigkeit-ein-leitfaden)
- [SBFI: Merkblätter zu den reglementierten Berufen](https://www.sbfi.admin.ch/de/merkblaetter-reglementierte-berufe)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
