# Ist eine Rechnung ohne UID gültig?

Quelle: https://kidesk.ch/fragen/rechnung-ohne-uid-gueltig · Frage · Thema: Rechnungen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Ja. Eine Rechnung ohne Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist zivilrechtlich voll gültig: Deine Forderung entsteht aus dem Vertrag, nicht aus dem Beleg. Pflicht wird die Nummer erst, wenn du im Mehrwertsteuer-Register eingetragen bist. Dann verlangt das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) in Art. 26 Abs. 2 Bst. a den **Hinweis auf die Eintragung** und die **Nummer**, unter der du eingetragen bist. Bist du nicht eingetragen, darfst du umgekehrt gar nicht auf die Steuer hinweisen (Art. 27 Abs. 1). Wichtig ist die Unterscheidung: Die UID lautet CHE-123.456.789, die Mehrwertsteuernummer ist dieselbe Nummer mit dem Zusatz MWST.

## UID und MwSt-Nummer sind nicht dasselbe

Die UID ist eine Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789. Sie sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob ein Betrieb mehrwertsteuerpflichtig ist. Erst der Zusatz macht den Unterschied: «Die MWST-Nummer hat somit das Format CHE-123.456.789 MWST», hält die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) fest. Der Zusatz darf auch auf Französisch (TVA) oder Italienisch (IVA) stehen, die englische Abkürzung VAT ist nicht erlaubt.

Der Zusatz hinter der Nummer ist eine UID-Ergänzung und weist auf einen Handelsregistereintrag (HR), auf die Mehrwertsteuerpflicht (MWST) oder auf beides hin. Er gehört nicht zur UID selbst. Wer die Nummer mit dem Zusatz MWST auf die Rechnung setzt, behauptet damit, im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen zu sein.

| Deine Lage | Nummer auf der Rechnung | Zusatz MWST |
| --- | --- | --- |
| Im Mehrwertsteuer-Register eingetragen | Pflicht, mit Hinweis auf die Eintragung (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. a) | Ja |
| Unter CHF 100'000.00 Umsatz, nicht eingetragen, UID vorhanden | Freiwillig, schadet nicht | Nein, verboten (Art. 27 Abs. 1) |
| Neu gegründet, UID noch nicht zugeteilt | Entfällt | Nein |
| Privatperson ohne Betrieb | Es gibt keine UID | Nein |

Die Umsatzgrenze von CHF 100'000.00 ergibt sich aus MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a. Zur Steuerpflicht selbst siehe [MwSt-Pflicht ab CHF 100'000](https://kidesk.ch/ratgeber/mwst-pflicht-ab-100000-franken).

## Warum die Rechnung ohne UID trotzdem gültig ist

Die Rechnung begründet deine Forderung nicht, sie stellt sie nur dar. Was du zu bekommen hast, folgt aus dem Vertrag, und Verträge brauchen nur dann eine besondere Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (OR Art. 11 Abs. 1). Für Werkvertrag, Auftrag und Kauf beweglicher Sachen tut es das nicht. Eine fehlende Nummer macht die Rechnung also nicht ungültig, der Kunde muss trotzdem zahlen, und du kannst mahnen und betreiben. Was eine fehlende oder falsche Nummer auslösen kann, ist etwas anderes: eine Rückfrage der Buchhaltung deines Kunden und, bei einer Kontrolle, eine Nachfrage der ESTV.

> **Achtung:** Der teure Fehler geht in die andere Richtung. Wer eine Steuer ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, **schuldet die ausgewiesene Steuer** (MWSTG Art. 27 Abs. 2). Ein Kleinbetrieb, der nicht eingetragen ist und aus Gewohnheit «inkl. 8.1 % MwSt» auf die Rechnung schreibt, zahlt diese 8.1 Prozent an den Bund. Es gibt zwei Auswege: die Rechnung nach Art. 27 Abs. 4 korrigieren oder glaubhaft machen, dass dem Bund kein Steuerausfall entstanden ist, etwa weil der Empfänger keinen Vorsteuerabzug vorgenommen hat.

## Was dein Kunde für den Vorsteuerabzug braucht

Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig: dass eine formell unvollständige Rechnung den Vorsteuerabzug des Kunden zerstört. Das Gesetz sagt das Gegenteil. Im Mehrwertsteuerverfahren gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, und «es ist unzulässig, Nachweise ausschliesslich vom Vorliegen bestimmter Beweismittel abhängig zu machen» (MWSTG Art. 81 Abs. 3). Die ESTV hält auf ihrer Seite zur UID ausdrücklich fest, dass ein steuerpflichtiger Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug auch dann geltend machen kann, wenn die Mehrwertsteuernummer auf der Rechnung anders geschrieben steht als in der amtlichen Form, solange die Voraussetzungen von MWSTG Art. 28 bis 33 erfüllt sind.

Das ist kein Freipass. Die Pflichtangaben nach Art. 26 Abs. 2 gelten weiterhin, und eine Rechnung, auf der die Nummer fehlt, obwohl du eingetragen bist, ist unvollständig. Nur ist der Vorsteuerabzug deines Kunden nicht automatisch weg. Streiten musst du darüber im Regelfall gar nicht: Schreib die Nummer hin.

## Wo du deine UID findest

- **Im UID-Register** unter [uid.admin.ch](https://www.uid.admin.ch), öffentlich durchsuchbar nach Firmenname. Dort prüfst du auch die Nummer eines Lieferanten oder Kunden.
- **Im Handelsregisterauszug**, wenn dein Betrieb eingetragen ist.
- **Bei der Stelle, die dich erfasst hat.** Die UID vergeben die sogenannten UID-Stellen, also Verwaltungseinheiten wie das Handelsregisteramt, die AHV-Ausgleichskasse oder die ESTV; das Register dazu führt das Bundesamt für Statistik. Wer als Einzelfirma bei der Ausgleichskasse angemeldet ist, hat deshalb längst eine UID.
- **Im Bestätigungsschreiben der ESTV**, wenn du dich für die Mehrwertsteuer angemeldet hast. Zum Zusatz MWST berechtigt die Eintragung im Register der steuerpflichtigen Personen; das Schreiben bestätigt sie dir.

## Was sonst auf die Rechnung gehört

Die Nummer ist nur eine von sechs Angaben, die MWSTG Art. 26 Abs. 2 aufzählt: Name und Ort von dir und vom Kunden, Datum oder Zeitraum der Leistung, wenn er nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Schliesst der Betrag die Steuer ein, genügt der Satz. Die ganze Liste steht im Ratgeber [Rechnung schreiben in der Schweiz](https://kidesk.ch/ratgeber/rechnung-schreiben-schweiz); wer nicht steuerpflichtig ist, findet seinen Fall unter [Rechnung ohne MwSt](https://kidesk.ch/ratgeber/rechnung-ohne-mwst-kleinbetrieb).

## So macht es KIDESK

In KIDESK stehen UID und Mehrwertsteuernummer als zwei getrennte Felder in den Firmeneinstellungen, zusammen mit dem Häkchen für die Steuerpflicht. Beim Drucken bringt KIDESK die Nummer in die amtliche Schreibweise CHE-123.456.789, auch wenn sie ohne Punkte erfasst wurde, und behält einen erfassten Zusatz MWST, TVA oder IVA bei. Die Zeile «MwSt-Nr.» erscheint nur, wenn das Häkchen für die Steuerpflicht gesetzt ist. Damit passiert das, was sonst leicht passiert, nicht: dass eine blosse UID auf dem Beleg als Mehrwertsteuernummer steht, obwohl der Betrieb gar nicht eingetragen ist.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Die erste Rechnung schreiben](https://kidesk.ch/anleitungen/erste-rechnung)

## Häufige Fragen

### Muss ich die UID meines Kunden auf die Rechnung schreiben?

Nein. MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. b verlangt vom Leistungsempfänger nur Name und Ort, so wie er im Geschäftsverkehr auftritt. Die Nummer des Kunden ist keine Pflichtangabe. Manche grösseren Kunden wünschen sie trotzdem, zusammen mit ihrer Bestellnummer: Das ist eine Frage der Abmachung, nicht des Gesetzes.

### Gehört die UID auch auf Offerten, Lieferscheine und Mahnungen?

Pflicht ist sie dort nicht, denn MWSTG Art. 26 spricht von der Rechnung. Praktisch ist es trotzdem sinnvoll, die Nummer in die Fusszeile aller Geschäftsdokumente zu nehmen. Vorsicht bei einer Mahnung: Weist du darauf einen Steuerbetrag aus, gelten dieselben Regeln wie auf der Rechnung.

### Ich bin noch nicht steuerpflichtig, habe aber eine UID. Darf ich sie zeigen?

Ja, die UID allein darfst du auf jede Rechnung setzen; sie ist ohnehin öffentlich im UID-Register abrufbar. Was du nicht darfst, ist der Zusatz MWST und jeder Hinweis auf die Steuer (MWSTG Art. 27 Abs. 1). Also keine Zeile «MwSt 8.1 %», auch keine Zeile «MwSt 0 %».

### Wie prüfe ich, ob die UID auf einer Lieferantenrechnung stimmt?

Über die Suche im UID-Register unter uid.admin.ch. Dort siehst du den Firmennamen zur Nummer und ob ein Mehrwertsteuereintrag besteht. Das lohnt sich vor allem bei neuen Lieferanten und bei grösseren Beträgen, auf denen du Vorsteuer abziehst.

### Der Kunde verweigert die Zahlung, weil die UID fehlt. Muss ich das hinnehmen?

Nein. Die Forderung besteht aus dem Vertrag und hängt nicht an einer Angabe auf dem Beleg. Der schnellste Weg bleibt trotzdem, eine berichtigte Rechnung zu schicken: gleicher Inhalt, ergänzte Nummer, mit Hinweis, dass sie die erste ersetzt. Das kostet fünf Minuten und spart die Diskussion.

## Quellen

- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26: Rechnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_26)
- [MWSTG Art. 27: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_27)
- [MWSTG Art. 81 Abs. 3: freie Beweiswürdigung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_81)
- [MWSTG Art. 10 Abs. 2: Befreiung von der Steuerpflicht unter CHF 100'000](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_10)
- [ESTV: Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und Format der MWST-Nummer](https://www.estv.admin.ch/de/unternehmens-identifikationsnummer-uid)
- [UID-Register des Bundesamts für Statistik](https://www.uid.admin.ch)
- [Bundesamt für Statistik: Allgemeines zur UID (UID-Stellen, Format, UID-Ergänzungen HR und MWST)](https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer/allgemeines-uid.html)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 11: Form der Verträge](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_11)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
