# Wann gilt mein Werk als abgenommen?

Quelle: https://kidesk.ch/fragen/wann-gilt-ein-werk-als-abgenommen · Frage · Thema: Bau und Handwerk · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Kommt darauf an, ob die Norm SIA 118 vereinbart ist. **Ohne sie** kennt das Obligationenrecht keinen Abnahmetermin: Du lieferst ab, der Besteller prüft, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und das Werk gilt als genehmigt, sobald er es ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt; stillschweigende Genehmigung wird angenommen, wenn er die vorgesehene Prüfung und Anzeige unterlässt (OR Art. 370 Abs. 1 und 2). **Mit SIA 118** läuft die Abnahme nach den Artikeln 157 bis 164, bis hin zur «Abnahme ohne Prüfung». Wichtig ist das Datum in beiden Fällen: Ab der Abnahme laufen die fünf Jahre Verjährung für Mängelansprüche am unbeweglichen Werk (OR Art. 371 Abs. 2).

## Drei Wörter, drei verschiedene Zeitpunkte

Im Gesetz stehen nicht ein, sondern drei Vorgänge, und sie fallen nicht zwingend auf denselben Tag. Wer sie auseinanderhält, weiss, ab wann er Geld verlangen darf und ab wann die Uhr für die Haftung läuft.

| Vorgang | Was geschieht | Was daran hängt |
| --- | --- | --- |
| Ablieferung | Du übergibst das fertige Werk oder stellst es zur Verfügung | Die Vergütung wird fällig, bei Teillieferungen für den Teil (OR Art. 372). Danach hat der Besteller zu prüfen (Art. 367 Abs. 1) |
| Abnahme | Der Besteller nimmt das Werk als Erfüllung entgegen | Startpunkt der Verjährung: zwei Jahre beim beweglichen, fünf Jahre beim unbeweglichen Werk (OR Art. 371) |
| Genehmigung | Der Besteller erklärt ausdrücklich oder durch sein Verhalten, dass er nichts beanstandet | Du bist von der Haftpflicht befreit, ausser für Mängel, die bei der Abnahme und ordnungsmässiger Prüfung nicht erkennbar waren oder die du absichtlich verschwiegen hast (OR Art. 370 Abs. 1) |

Einen förmlichen Abnahmetermin mit gemeinsamer Begehung schreibt das Obligationenrecht nirgends vor. Es verwendet das Wort Abnahme, regelt aber kein Verfahren dafür. Das Verfahren steht in der Norm SIA 118, und die gilt nur, wenn ihr sie vereinbart habt.

## Ohne SIA 118: das Verhalten des Kunden entscheidet

Beim Privatkunden und bei kleineren Aufträgen ist die SIA 118 meistens nicht vereinbart. Dann gibt es keinen Termin, den jemand ansetzen müsste, und keine Frist, nach der etwas automatisch geschieht. Stattdessen fragt sich im Nachhinein, ob der Besteller das Werk entgegengenommen und genehmigt hat. Drei Situationen kommen im Alltag vor.

- **Der Kunde nimmt das Werk in Gebrauch.** Er zieht in die sanierte Wohnung ein, fährt das reparierte Fahrzeug weg, benutzt die neue Küche. Darin liegt in aller Regel die Entgegennahme. Ob darin auch eine Genehmigung liegt, hängt davon ab, ob er geprüft und gerügt hat.
- **Der Kunde prüft und meldet sich nicht.** Unterlässt er die gesetzlich vorgesehene Prüfung und Anzeige, wird stillschweigende Genehmigung angenommen (OR Art. 370 Abs. 2). Am unbeweglichen Werk hat er für die Rüge 60 Tage, wenn der Vertrag ab dem 1. Januar 2026 geschlossen wurde; am beweglichen Werk ist sofort nach der Prüfung anzuzeigen.
- **Der Kunde meldet Mängel.** Dann ist das Werk nicht genehmigt, soweit es um die gerügten Punkte geht. Für alles Übrige bleibt es dabei, und deine Rechnung bleibt geschuldet.

> Weil ohne Norm kein Termin vorgesehen ist, schafft ihn sich der Betrieb selbst. Zeig die Vollendung schriftlich an, schlag einen Tag für die gemeinsame Durchsicht vor und lass das Ergebnis unterschreiben. Das kostet zwanzig Minuten und ist in vier Jahren das einzige Papier, das die Frage nach dem Datum beantwortet.

## Mit SIA 118: acht Artikel für acht Situationen

Ist die Norm vereinbart, ist die Abnahme ein geregeltes Verfahren. Das öffentlich zugängliche Inhaltsverzeichnis der SIA 118:2013 zeigt, wie fein die Norm abstuft.

| Artikel | Überschrift in der Norm |
| --- | --- |
| 157 | Gegenstand und Wirkung |
| 158 | Anzeige der Vollendung; gemeinsame Prüfung |
| 159 | Abnahme des mängelfreien Werkes |
| 160 | Abnahme bei unwesentlichen Mängeln |
| 161 | Zurückstellung bei wesentlichen Mängeln |
| 162 | Abnahme trotz wesentlicher Mängel |
| 163 | Abnahme bei Verzicht auf die Geltendmachung von Mängeln |
| 164 | Abnahme ohne Prüfung |

Quelle: Inhaltsverzeichnis der Norm SIA 118:2013, Kapitel 6 1. Den Wortlaut der Artikel, insbesondere die Fristen in Art. 158 und die Voraussetzungen von Art. 164, liest du im Normtext, den du im Betrieb haben solltest, wenn du die Norm vereinbarst.

Für die Praxis sind zwei Punkte wichtig. Erstens: Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht, sie kommen in die Mängelliste. Zweitens: Die Norm kennt einen Weg für den Fall, dass gar keine gemeinsame Prüfung stattfindet. Verlass dich trotzdem nicht darauf. Eine Unterschrift auf einem Protokoll ist schneller beschafft als der Nachweis, dass eine Frist abgelaufen ist.

## Teilabnahme: früher fertig, früher frei

Ist ein abgeschlossener Teil des Werks fertig und wird er genutzt, kann er für sich abgenommen werden. Für diesen Teil beginnen die Fristen dann früher, und für ihn endet auch deine Haftung früher. Das ist bei Etappen über mehrere Jahre ein handfester Vorteil. Halte im Protokoll genau fest, welcher Umfang abgenommen wird, sonst streitet ihr später darüber, welcher Teil wann fertig war.

## Was du am Abnahmedatum festhältst

1. **Datum, Uhrzeit und Ort** der Abnahme, dazu die Namen der Anwesenden mit Funktion.
2. **Die Vertragsgrundlage:** Werkvertrag vom welchem Datum, SIA 118 vereinbart oder nicht. Dieser eine Satz beantwortet zwei Jahre später die erste Frage, die kommt.
3. **Den Umfang:** Gesamtabnahme oder Teilabnahme, und wenn Teilabnahme, welcher Teil.
4. **Die Mängel** mit Ort, Beschreibung und Frist für die Behebung, jeder Punkt so beschrieben, dass ihn ein Monteur ohne Rückfrage findet.
5. **Die Unterschriften** beider Seiten, und wenn der Kunde nicht unterschreibt, den Grund und dein eigenes Protokoll mit Fotos.

Den fertigen Aufbau findest du in der [Vorlage für das Abnahmeprotokoll](https://kidesk.ch/vorlagen/abnahmeprotokoll-vorlage) und ausführlich im Ratgeber [Abnahmeprotokoll nach SIA 118](https://kidesk.ch/ratgeber/abnahmeprotokoll-sia-118). Was gilt, wenn der Kunde die Abnahme verweigert, steht unter [Der Kunde verweigert die Abnahme](https://kidesk.ch/fragen/kunde-verweigert-die-abnahme).

## So macht es KIDESK

In KIDESK hängt die Abnahme am Auftrag, mit Datum und Unterschrift auf dem Gerät. Mehrere Abnahmen je Auftrag sind möglich, also auch Teilabnahmen und die Wiederholung nach einer Verweigerung. Die Checkliste wird im Moment der Abnahme eingefroren und ändert sich später nicht mehr, auch wenn du die Vorlage anpasst. Offene Mängel bleiben als Liste am Auftrag, Fotos hängst du an, und aus demselben Auftrag wird danach die Rechnung.

- [Aufträge, Rapporte und Abnahme](https://kidesk.ch/funktionen/auftraege)
- [Abnahmeprotokoll als Vorlage](https://kidesk.ch/vorlagen/abnahmeprotokoll-vorlage)

## Häufige Fragen

### Gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde einzieht?

Der Einzug ist die deutlichste Form der Entgegennahme, und in aller Regel liegt darin die Abnahme. Die Genehmigung ist eine zweite Frage: Sie wird stillschweigend angenommen, wenn der Besteller die Prüfung und die Anzeige unterlässt (OR Art. 370 Abs. 2). Am unbeweglichen Werk hat er bei Verträgen ab dem 1. Januar 2026 für die Rüge 60 Tage.

### Darf ich die Rechnung stellen, bevor abgenommen ist?

Die Vergütung ist bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen, nicht erst bei einer förmlichen Abnahme (OR Art. 372 Abs. 1). Eine verzögerte Abnahme ist also kein Grund, mit der Rechnung zu warten. Stell sie, setz eine Zahlungsfrist und mahne, wenn nichts kommt.

### Was ist, wenn niemand zur vereinbarten Abnahme erscheint?

Dann protokollierst du allein: Datum, Uhrzeit, wer eingeladen war, wer nicht kam, Zustand des Werks mit Fotos. Schick das Protokoll gleichentags an den Bauherrn, mit einem neuen Terminvorschlag. Ist die SIA 118 vereinbart, kennt sie für die Prüfung und die Abnahme ohne Prüfung eigene Regeln (Art. 158 und 164).

### Beginnt die Frist nach einer Nachbesserung neu?

Für das Gesetz bleibt die Verjährung nach OR Art. 371 an die Abnahme geknüpft; eine Reparatur setzt sie nicht allgemein neu in Gang. Die SIA 118 kennt dagegen einen eigenen Artikel mit der Überschrift «Neubeginn des Fristenlaufes» (Art. 176). Was für dich gilt, hängt also daran, ob die Norm vereinbart ist.

### Ist ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll ein Verzicht auf spätere Mängel?

Nein, nicht von selbst. Es hält fest, was bei der Prüfung erkennbar war. Für Mängel, die bei der Abnahme und ordnungsmässiger Prüfung nicht erkennbar waren, haftest du weiter (OR Art. 370 Abs. 1). Ein ausdrücklicher Verzicht ist etwas anderes, die SIA 118 hat dafür einen eigenen Artikel (Art. 163).

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 367: Prüfung des Werkes und Anzeige der Mängel](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_367)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 370: Genehmigung des Werkes](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_370)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 371: Verjährung der Mängelansprüche](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_371)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 372: Fälligkeit der Vergütung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_372)
- [SIA 118:2013, Inhaltsverzeichnis: Kapitel 6 1 Abnahme, Art. 157 bis 164](https://shop.sia.ch/3131563f-07ef-4550-8639-d8f85e3039ba/D/DownloadAnhang)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
