# Wie lange darf ich mit der Rechnung warten?

Quelle: https://kidesk.ch/fragen/wie-lange-darf-ich-mit-der-rechnung-warten · Frage · Thema: Rechnungen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Es gibt **keine gesetzliche Frist**, innert der du Rechnung stellen musst. Das Mehrwertsteuergesetz verlangt eine Rechnung nur auf Verlangen des Kunden (MWSTG Art. 26 Abs. 1). Begrenzt wird die Sache von der Verjährung: Forderungen aus Handwerksarbeit und aus dem Kleinverkauf von Waren verjähren fünf Jahre nach Fälligkeit (OR Art. 128 Ziff. 3), alle übrigen nach zehn Jahren (OR Art. 127). Wichtig: Die Frist läuft ab **Fälligkeit**, nicht ab dem Tag, an dem du die Rechnung schreibst. Spät fakturieren verlängert deine Zeit also nicht, es verkürzt sie.

## Keine Frist im Gesetz, aber drei Uhren laufen

Weder das Obligationenrecht noch das Mehrwertsteuergesetz nennen eine Frist, bis wann eine Rechnung draussen sein muss. Wer wartet, wartet trotzdem nicht in einem rechtsfreien Raum: Drei Fristen laufen unabhängig von dir weiter.

- **Die Verjährung deiner Forderung.** Fünf oder zehn Jahre, gerechnet ab Fälligkeit (OR Art. 127 und 128)
- **Die Mehrwertsteuer.** Die Steuerperiode, in der du deklarierst, hängt am Rechnungs- oder Zahlungsdatum (MWSTG Art. 40)
- **Am Bau: vier Monate.** Das Bauhandwerkerpfandrecht muss bis spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit eingetragen sein (ZGB Art. 839 Abs. 2)

## Die Verjährung läuft ab Fälligkeit, nicht ab Rechnung

Das ist der Punkt, an dem sich viele täuschen. Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit der Forderung (OR Art. 130 Abs. 1). Fällig wird sie, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort: Ist die Zeit der Erfüllung weder durch Vertrag noch durch die Natur des Rechtsverhältnisses bestimmt, kann die Erfüllung sogleich gefordert werden (OR Art. 75). Beim Werkvertrag ist die Vergütung bei der Ablieferung des Werks zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 1). Deine Rechnung ist für den Beginn der Frist also unerheblich. Wer drei Jahre wartet, hat danach noch zwei, nicht noch fünf.

**Zwei Jahre gewartet, zwei Jahre verloren**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Küche montiert und abgeliefert | 15.06.2026 |
| Fälligkeit der Vergütung (OR Art. 372 Abs. 1) | 15.06.2026 |
| Verjährung aus Handwerksarbeit, fünf Jahre | ab 15.06.2026 |
| Rechnung erst gestellt am | 20.09.2028 |
| Verbleibende Zeit ab Rechnungsstellung | rund 2 Jahre und 9 Monate |
| **Die Forderung verjährt am** | **15.06.2031** |

| Forderung | Frist | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren, Berufsarbeiten von Anwältinnen und Notaren | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 3 |
| Periodische Leistungen, etwa eine Monatspauschale oder ein Abo | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 1 |
| Alles Übrige, etwa grössere Werkverträge mit Planung und Organisation | 10 Jahre | OR Art. 127 |

Ob eine Arbeit unter «Handwerksarbeit» fällt, entscheidet sich im Einzelfall. Rechne im Zweifel mit fünf Jahren, dann bist du auf der sicheren Seite. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber [Verjährung von Forderungen](https://kidesk.ch/ratgeber/verjaehrung-von-forderungen).

> **Achtung:** Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht. Das tun nur die Anerkennung der Forderung durch den Schuldner, namentlich auch eine Abschlags- oder Zinszahlung, sowie die Betreibung, ein Schlichtungsgesuch, eine Klage oder Einrede vor Gericht und die Eingabe im Konkurs (OR Art. 135). Wer jahrelang mahnt und nie betreibt, hält die Frist nicht an. Zahlt der Kunde dagegen eine Rate, beginnt die Frist neu zu laufen.

## Die Mehrwertsteuer wartet nicht auf deine Rechnung

Rechnest du nach vereinbarten Entgelten ab, entsteht die Umsatzsteuerschuld mit der Rechnungsstellung (MWSTG Art. 40 Abs. 1 Bst. a). Bei Leistungen ohne Rechnungsstellung und bei Vorauszahlungen entsteht sie mit der Vereinnahmung des Entgelts (Bst. c). Anders gesagt: Du kannst die Steuer nicht dadurch aufschieben, dass du keine Rechnung schreibst und trotzdem Geld bekommst. Und wer eine Leistung aus dem letzten Jahr erst dieses Jahr fakturiert, verschiebt den Umsatz in eine andere Steuerperiode, als die Buchhaltung ihn erwartet.

Das Recht der Steuerverwaltung, eine Steuerforderung festzusetzen, verjährt fünf Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, in jedem Fall zehn Jahre danach (MWSTG Art. 42 Abs. 1 und 6). Genau darum bewahrst du Belege zehn Jahre auf.

## Am Bau: die vier Monate sind die eigentliche Frist

Wer an einem Grundstück gearbeitet hat, kann ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Die Eintragung hat bis spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit zu erfolgen (ZGB Art. 839 Abs. 2). Diese Frist ist verwirkt, wenn sie abläuft, und sie lässt sich nicht verlängern. Wer erst nach fünf Monaten die Rechnung schreibt und dann merkt, dass der Bauherr nicht zahlt, hat das wirksamste Sicherungsmittel bereits verloren. Nachrechnen kannst du den Stichtag im [Fristenrechner zum Bauhandwerkerpfandrecht](https://kidesk.ch/rechner/bauhandwerkerpfandrecht-frist-rechner).

## Was spätes Fakturieren wirklich kostet

- **Der Kunde erinnert sich nicht mehr.** Was im Juni selbstverständlich war, ist im Dezember eine Diskussion über Stunden, die niemand mehr nachvollzieht
- **Die Beweislage wird dünner.** Rapporte, Fotos und die Leute, die dabei waren, sind nach Monaten schwerer greifbar. Was du hast, ist die unterschriebene Offerte und der unterschriebene Rapport
- **Das Risiko wandert zu dir.** In sechs Monaten kann ein Kunde in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wer früh fakturiert, steht in der Reihe weiter vorne
- **Die Liquidität fehlt.** Zwischen Leistung und Geld liegen ohnehin schon die Zahlungsfrist und ein paar Tage Bankweg. Jede Woche, die du selbst dazulegst, finanzierst du
- **Der Abschluss wird aufwendig.** Nicht fakturierte Leistungen gehören in der Regel als angefangene Arbeiten abgegrenzt, statt einfach verbucht zu sein. Nur wer höchstens CHF 100'000.00 Nettoerlös erzielt, darf auf die zeitliche Abgrenzung verzichten (OR Art. 958b Abs. 2)

## Die Regel, die im Alltag funktioniert

1. **Kleine Aufträge am selben Tag oder innert einer Woche** fakturieren, solange alles frisch ist
2. **Laufende Aufträge monatlich** abrechnen, mit Akonto oder Teilrechnung nach dem Plan aus der Offerte
3. **Grössere Aufträge spätestens bei der Abnahme** schlussrechnen, mit Bezug auf Offerte und Rapporte
4. **Einmal im Monat eine Runde** durch die abgeschlossenen Aufträge ohne Rechnung. Das ist die einzige Kontrolle, die wirklich etwas findet

> Eine alte Rechnung ist nicht wertlos. Solange die Forderung nicht verjährt ist, schuldet dein Kunde das Geld. Schreib in solchen Fällen auf den Beleg, worauf er sich bezieht: Auftragsdatum, Leistungszeitraum, Rapportnummer. Und leg dem Versand einen Satz bei, der die Verspätung erklärt, statt sie zu verschweigen.

## So macht es KIDESK

Auf der Startseite von KIDESK stellst du dir die Bausteine selbst zusammen, darunter «Offene Rapporte»: erledigte Einsätze, die noch keine Unterschrift oder noch keine Rechnung haben. Aus dem freigegebenen Auftrag wird die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst. So bleibt die monatliche Runde durch die offenen Posten eine Sache von Minuten.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Vom Auftrag zur Rechnung](https://kidesk.ch/anleitungen/auftrag-zur-rechnung)

## Häufige Fragen

### Muss ich überhaupt eine Rechnung schreiben?

Von dir aus nicht. Das Mehrwertsteuergesetz verlangt eine Rechnung nur auf Verlangen des Leistungsempfängers (MWSTG Art. 26 Abs. 1). Ohne Beleg kann dein Kunde die Zahlung aber weder auslösen noch verbuchen, und du hast im Streitfall nichts in der Hand.

### Kann der Kunde die Zahlung verweigern, weil die Rechnung zu spät kommt?

Verspätung allein ist kein Grund. Solange die Forderung nicht verjährt ist und der Auftrag erfüllt wurde, schuldet er das Geld. Praktisch wird er aber genauer hinschauen, und je länger du gewartet hast, desto eher landet der Streit bei der Frage, was überhaupt vereinbart war.

### Darf ich eine Rechnung auf ein früheres Datum ausstellen?

Nein. Das Rechnungsdatum entscheidet über die Abrechnungsperiode bei der Mehrwertsteuer und über den Beginn der Zahlungsfrist. Rückdatieren heisst, einen Beleg falsch zu datieren, und das ist keine Ordnungsfrage mehr. Schreib das tatsächliche Datum hin und nenn den Leistungszeitraum separat.

### Wie lange darf ich mit einer Nachforderung warten, die ich vergessen habe?

Bis zur Verjährung der Forderung, also in der Regel fünf Jahre ab Fälligkeit. Je später sie kommt, desto mehr Erklärung braucht sie. Wie ein solcher Nachtrag formuliert wird, steht unter [Darf ich eine Rechnung nachträglich ändern?](https://kidesk.ch/fragen/darf-ich-eine-rechnung-nachtraeglich-aendern)

### Gilt das auch für Rechnungen an die öffentliche Hand?

Gesetzlich gelten dieselben Fristen. Vertraglich kann aber etwas anderes abgemacht sein: Ausschreibungsunterlagen und Werkverträge enthalten oft eigene Termine für die Schlussabrechnung. Was im Vertrag steht, geht der allgemeinen Regel vor, also lies dort zuerst nach.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 75: Fälligkeit ohne Vereinbarung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_75)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 127 und 128: Verjährungsfristen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_127)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 130, 135 und 137: Beginn, Unterbrechung und Neubeginn der Verjährung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_130)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 372: Fälligkeit der Vergütung beim Werkvertrag](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_372)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26, 40 und 42](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_40)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 958b: zeitliche und sachliche Abgrenzung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_958_b)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 839 Abs. 2: Frist für das Bauhandwerkerpfandrecht](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_839)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
