# Abschreibung: Wertverlust, der den Gewinn mindert.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/abschreibung · Begriff · Thema: Buchhaltung und Treuhand · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Eine Abschreibung verteilt die Kosten eines Anlageguts auf die Jahre, in denen du es nutzt. Das Gesetz verlangt sie: Der nutzungs- und altersbedingte Wertverlust muss durch Abschreibungen berücksichtigt werden (OR Art. 960a Abs. 3). Sie drückt den Gewinn, kostet im laufenden Jahr aber kein Geld, denn bezahlt hast du beim Kauf. Im Alltag heisst «abschreiben» noch etwas Zweites: eine Kundenrechnung ausbuchen, die nicht mehr bezahlt wird. Das ist ein Debitorenverlust und hat mit dem Anlagevermögen nichts zu tun.

## Was abgeschrieben wird und wohin die Abschreibung geht

Abgeschrieben wird, was du länger als ein Geschäftsjahr nutzt und was deshalb zuerst in die Bilanz gehört: Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeug, Geschäftsmobiliar, Software, Gebäude. Verbrauchsmaterial wie Schleifpapier oder Reinigungsmittel gehört nicht dazu, es belastet das Ergebnis sofort. Beim Grundstück wird nur das Gebäude abgeschrieben: Auf dem Wert des Landes werden grundsätzlich keine Abschreibungen gewährt (ESTV, Merkblatt A/1995, Fussnote 4).

Die Abschreibung wirkt an zwei Orten gleichzeitig. In der [Erfolgsrechnung](https://kidesk.ch/glossar/erfolgsrechnung) steht sie als Aufwand und mindert den Gewinn. In der [Bilanz](https://kidesk.ch/glossar/bilanz) sinkt im selben Zug der Buchwert des Anlageguts. OR Art. 960a Abs. 3 hält ausdrücklich fest, dass Abschreibungen direkt oder indirekt bei den betreffenden Aktiven zulasten der Erfolgsrechnung abzusetzen sind und **nicht unter den Passiven** ausgewiesen werden dürfen. Ein Rückstellungskonto für Abschreibungen auf der rechten Bilanzseite gibt es also nicht.

## Drei Wörter, die regelmässig vertauscht werden

| Begriff | Was gemeint ist | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Abschreibung | Nutzungs- und altersbedingter Wertverlust an einem Anlagegut, etwa am Lieferwagen | OR Art. 960a Abs. 3 |
| Wertberichtigung | Jeder andere Wertverlust, etwa an einer zweifelhaften Kundenforderung oder an Ware, die liegen bleibt | OR Art. 960a Abs. 3 |
| Rückstellung | Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis, deren Höhe oder Fälligkeit noch offen ist, etwa Garantiearbeiten | OR Art. 960e Abs. 2 und 3 |

Abschreibung und Wertberichtigung stehen auf der Aktivseite und verringern dort einen Wert. Eine Rückstellung steht auf der Passivseite und ist eine Schuld.

## Ein Kompressor über drei Jahre

Degressiv heisst: Der Satz wird jedes Jahr auf den verbleibenden Buchwert gerechnet. Einen Kompressor für CHF 9'600.00 ordnet man in der Regel unter «Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken» ein, Normalsatz 30 Prozent vom Buchwert. Die Einordnung richtet sich nach der Verwendung; im Zweifel klärst du sie mit deiner Treuhandstelle.

| Jahr | Abschreibung | Buchwert am Jahresende |
| --- | --- | --- |
| 1 | 2'880.00 | 6'720.00 |
| 2 | 2'016.00 | 4'704.00 |
| 3 | 1'411.20 | 3'292.80 |

Beträge in CHF. Degressiv erreicht der Buchwert nie null. Rechnest du stattdessen linear vom Anschaffungswert, halbiert sich der Satz auf 15 Prozent, und es sind jedes Jahr dieselben CHF 1'440.00. Welcher Satz für welches Anlagegut gilt, steht im Ratgeber [Abschreibungen im Kleinbetrieb](https://kidesk.ch/ratgeber/abschreibungen-im-kleinbetrieb).

> **Achtung:** OR Art. 960a Abs. 4 erlaubt zusätzliche Abschreibungen zu Wiederbeschaffungszwecken und zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Betriebs. Handelsrechtlich entstehen so stille Reserven. Steuerlich abziehbar ist aber nur, was geschäftsmässig begründet und buchmässig ausgewiesen ist (DBG Art. 28 Abs. 1). Was darüber hinausgeht, rechnet die Steuerverwaltung auf.

## Das andere Abschreiben: eine Forderung, die nicht mehr kommt

«Ich schreibe die Rechnung ab» heisst im Alltag etwas ganz anderes: Der Kunde zahlt nicht mehr, etwa nach einem [Verlustschein](https://kidesk.ch/glossar/verlustschein). Dann buchst du die Forderung aus, und aus dem Betrag wird ein Debitorenverlust. Mit dem Wertverlust an einem Fahrzeug hat das nichts zu tun, auch wenn dasselbe Wort dafür steht.

Für die Mehrwertsteuer ist dieser Ausfall eine nachträgliche Änderung des Entgelts. Rechnest du nach vereinbartem Entgelt ab, passt du die Umsatzsteuer in dem Zeitpunkt an, in dem du die Korrektur verbuchst (MWSTG Art. 41 Abs. 1). Wer nach [vereinnahmtem Entgelt](https://kidesk.ch/ratgeber/vereinbart-oder-vereinnahmt) abrechnet, hat nichts zu korrigieren: Die Steuer auf dem ausgefallenen Betrag wurde nie abgeliefert.

## So macht es KIDESK

Anlagegüter schreibt KIDESK nicht ab. Es führt keine Finanzbuchhaltung, also kein Hauptbuch und keine Bilanz; das bleibt bei deiner Treuhandstelle oder in deinem Buchhaltungsprogramm. Beim zweiten Wortsinn hilft es: Zahlt ein Kunde weniger als verrechnet, buchst du den Rest als Skonto oder als Abschreibung aus. An der Rechnung steht danach getrennt, was bezahlt, was als Skonto und was als Abschreibung verbucht ist, und die Mehrwertsteuer-Auswertung zieht den Abzug im Quartal der Buchung als Entgeltsminderung ab. Ist überhaupt nichts eingegangen, geht das nicht: Dafür gibt es die Gutschrift oder das Storno.

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## Häufige Fragen

### Kostet mich eine Abschreibung Geld?

Nicht im Jahr der Abschreibung. Das Geld ist beim Kauf geflossen. Die Abschreibung verteilt diese eine Ausgabe nur über die Nutzungsjahre und mindert dort den Gewinn. Genau darum sind Gewinn und Kontostand zwei verschiedene Dinge.

### Was ist der Unterschied zwischen Abschreibung und Wertberichtigung?

Beide mindern einen Wert auf der Aktivseite, und beide nennt OR Art. 960a Abs. 3 in einem Satz. Die Abschreibung erfasst den nutzungs- und altersbedingten Wertverlust, etwa am Lieferwagen. Die Wertberichtigung erfasst jeden anderen Wertverlust, etwa an einer Forderung, die wohl nicht mehr eingeht.

### Muss ich abschreiben, wenn ich nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führe?

Eine Bilanz mit Buchwerten hast du dann nicht. Das Steuerrecht lässt Abschreibungen trotzdem zu, sofern sie bei vereinfachter Buchführung in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind (DBG Art. 28 Abs. 1). Eine Zeile je Anlagegut mit Kaufdatum, Kaufpreis, Satz, Abschreibung und Restwert genügt dafür.

### Direkt oder indirekt abschreiben: was heisst das?

Direkt heisst, der Buchwert des Anlageguts selbst wird verringert. Indirekt heisst, der Anschaffungswert bleibt stehen und daneben wächst ein Minusposten, die kumulierte Wertberichtigung. Beides ist zulässig, solange der Abzug auf der Aktivseite erscheint und nicht unter den Passiven (OR Art. 960a Abs. 3).

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 960a: Bewertung der Aktiven, Abschreibungen und Wertberichtigungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_960_a)
- [OR Art. 960e: Verbindlichkeiten und Rückstellungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_960_e)
- [Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 28: Abschreibungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de#art_28)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 41: nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_41)
- [ESTV, Merkblatt A/1995: Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Unternehmen](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/Qyxr5xBfdWDp/dbst-mb-a-1995-geschbetriebe-de.pdf)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
