# Anfahrtspauschale: ein Preis, kein Zuschlag.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/anfahrtspauschale · Begriff · Thema: Arbeitszeit, Rapport und Spesen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Eine Anfahrtspauschale ist ein fester Betrag, den ein Betrieb je Einsatz für die Fahrt zum Kunden verrechnet, unabhängig von der gefahrenen Zeit und den Kilometern. Sie ist kein gesetzlicher Zuschlag, sondern ein Teil des Preises. Geschuldet ist sie darum nur, wenn sie beim Vertragsschluss vereinbart war: in der Offerte, im Vertrag oder in AGB, die der Kunde vorher kannte. Fehlt die Abrede, wird der Werklohn nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Betriebs festgesetzt (OR Art. 374), und den Aufwand musst du belegen.

## Was in der Pauschale steckt

Die Pauschale bündelt drei Kosten zu einem Betrag: die Zeit der Person auf der Fahrt, die Kosten des Fahrzeugs und den Aufwand für die Ausrüstung, die mitgeführt wird. Hin- und Rückfahrt sind damit abgegolten, sofern nichts anderes dabeisteht. Nicht enthalten sind die Arbeitszeit vor Ort, das Material und die Entsorgung. Üblich sind drei Zuschnitte: ein Betrag je Einsatz und Fahrzeug, ein Betrag je Zone oder Distanzband, oder eine Pauschale bis zu einer bestimmten Kilometerzahl mit einem Ansatz für jeden weiteren Kilometer. Welcher Zuschnitt für dich rechnet, zeigt der Ratgeber [Fahrzeit und Anfahrt verrechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/fahrzeit-und-anfahrt-verrechnen).

## Die Pauschale und ihre Nachbarn

| Begriff | Was gemeint ist | Wovon der Betrag abhängt |
| --- | --- | --- |
| Anfahrtspauschale | Fester Betrag je Einsatz für die Fahrt zum Kunden | Von nichts: Der Betrag ist immer gleich |
| Wegzeit oder Fahrzeit | Die Fahrt wird als Zeit verrechnet, meist zu einem eigenen Ansatz | Von den gefahrenen Minuten und der Anzahl Personen |
| Kilometerentschädigung | Ein Ansatz je gefahrenen Kilometer für das Fahrzeug | Von der Strecke |
| Servicepauschale oder Grundtaxe | Grundbetrag für das Ausrücken, oft mit einer ersten Viertelstunde Arbeit | Vom vereinbarten Umfang, den du beschreiben musst |
| Mindestaufwand | Kleinster verrechneter Betrag je Einsatz, unabhängig von der Dauer | Von deiner Abrede, nicht vom Gesetz |

Die Begriffe sind nicht geschützt. Entscheidend ist nicht das Wort auf der Rechnung, sondern was in der Offerte steht.

## Auf die Anfahrt fällt Mehrwertsteuer an

Bist du mehrwertsteuerpflichtig, gehört die Pauschale zum steuerbaren Entgelt. Das Gesetz sagt es ausdrücklich: Zum Entgelt gehört auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Verrechnet wird sie darum zum Satz der Leistung, zu der sie gehört, in der Regel 8.1 Prozent. Am besten steht die Anfahrt als eigene Position auf der Rechnung, mit Bezeichnung und Betrag: Der Kunde sieht dann, wofür er zahlt, und du siehst in der Nachkalkulation, was die Fahrten im Jahr abgeworfen haben.

## Vier Fehler, die dich die Pauschale kosten

- **Sie steht zum ersten Mal auf der Rechnung.** Die Rechnung kommt nach dem Vertragsschluss und kann den Vertrag nicht einseitig ergänzen. Verweigert der Kunde die Zahlung, hast du nichts in der Hand.
- **Sie gilt je Person statt je Fahrzeug.** Zwei Monteure im selben Auto ergeben eine Fahrt. Willst du je Person verrechnen, muss genau das in der Offerte stehen.
- **Sie steckt doppelt im Preis.** Wer die Wegzeit bereits in den Stundenansatz einkalkuliert hat und zusätzlich eine Pauschale verlangt, verrechnet dieselbe Kosten zweimal. Das fällt spätestens beim Preisvergleich auf.
- **Sie läuft bei der Garantiearbeit mit.** Fährst du wegen eines eigenen Mangels nochmals hin, ist die Nachbesserung deine Sache. Eine Anfahrt dafür zu verrechnen, bringt Streit statt Geld.

> Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe gibt es nicht. Die Inhaltskontrolle von Geschäftsbedingungen nach UWG Art. 8 hilft hier nicht weiter: Sie erfasst ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten, nicht die Höhe des Preises, und sie schützt nur Konsumentinnen und Konsumenten. Eine Grenze setzt erst OR Art. 21: Entsteht ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, weil eine Seite die Notlage, die Unerfahrenheit oder den Leichtsinn der anderen ausgebeutet hat, kann die verletzte Person innert Jahresfrist erklären, dass sie den Vertrag nicht hält, und Geleistetes zurückverlangen. Entscheidend ist darum nicht die Obergrenze, sondern die Abrede: Was vor dem Auftrag vereinbart war, gilt.

## Häufige Fragen

### Darf ich eine Anfahrtspauschale einfach so verlangen?

Nur wenn sie vereinbart ist. Sie gehört in die Offerte, in die Auftragsbestätigung oder in AGB, auf die du vor dem Auftrag hingewiesen hast. Ohne Abrede bleibt dir der Weg über OR Art. 374, und dort musst du den Aufwand beweisen.

### Pauschale oder Kilometeransatz: was ist besser?

Die Pauschale ist einfacher zu erklären und schneller zu verrechnen, trägt aber das Risiko der weiten Fahrt. Der Kilometeransatz bildet die Wirklichkeit ab, verlangt dafür eine Aufzeichnung der Strecke. Viele Unternehmen kombinieren: Pauschale bis 15 Kilometer, danach ein Ansatz je Kilometer.

### Ist die Anfahrtspauschale dasselbe wie die Kilometerentschädigung von 75 Rappen?

Nein. Die 75 Rappen sind der Ansatz, bis zu dem eine Vergütung für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto im Lohnausweis nicht betragsmässig deklariert werden muss (Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 52). Das betrifft dein Verhältnis zu den Mitarbeitenden. Was du dem Kunden verrechnest, bestimmst du selbst, und beides hat rechtlich nichts miteinander zu tun.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 373 und 374: fester Preis und Festsetzung nach dem Wert der Arbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_374)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 394 Abs. 3: Vergütung beim Auftrag, wenn verabredet oder üblich](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_394)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24 Abs. 1: Bemessungsgrundlage und Ersatz aller Kosten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_24)
- [Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 8: missbräuchliche Geschäftsbedingungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/223_223_223/de#art_8)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 21: Übervorteilung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_21)
- [ESTV und Schweizerische Steuerkonferenz: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, gültig ab 1. Januar 2026 (Rz 52)](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/afP1GDFr8gE3/dbst-form-lohna-wegleitung-2026-de.pdf)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
