# Bauabzug: was der Bauherr von deiner Rechnung streicht.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/bauabzug · Begriff · Thema: Bau und Handwerk · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Bauabzüge sind Abzüge, die der Bauherr oder Generalunternehmer von deiner Rechnung macht, weil er Leistungen für die ganze Baustelle bereitstellt oder bezahlt: Baustrom, Bauwasser, Gerüst, Baureinigung, Bauwesenversicherung, Baureklame. Sie brauchen eine Grundlage im Werkvertrag oder in der Ausschreibung. **Ohne Abrede gibt es keinen Abzug.** Üblich sind Promille- oder kleine Prozentsätze der Vergütung; in einem Beispiel der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind es 0.5 Prozent für Bauwesenversicherung, Baureinigung, Baustrom, Bauwasser und Baureklame zusammen.

## Was abgezogen wird und wo es geregelt ist

Ein Bauabzug ist keine Kürzung deiner Leistung, sondern die Abgeltung einer Gegenleistung des Bauherrn. Damit er verlangt werden kann, muss er vor der Preisabgabe auf dem Tisch liegen. Ist die Norm SIA 118 vereinbart, gehören die Angaben zu Baustelleneinrichtungen, bauspezifischen Massnahmen und Verpflegung in die Ausschreibungsunterlagen (Art. 9); die Benützung von Einrichtungen durch Nebenunternehmer und die Rechnungstellung für Verbrauchskosten haben eigene Artikel (Art. 126 und 134).

| Abzug | Wofür | Worauf du achtest |
| --- | --- | --- |
| Baustrom und Bauwasser | Verbrauch auf der Baustelle | Pauschale oder nach Zähler. Bei Pauschale: Bezugsgrösse und Satz |
| Gerüst | Mitbenützung des Gerüsts eines anderen Unternehmers | Nur wenn du es wirklich brauchst, und nur für die Dauer der Benützung |
| Baureinigung | Gemeinsame Reinigung der Baustelle | Nicht dasselbe wie die Reinigung nach deiner eigenen Arbeit, die schuldest du ohnehin |
| Bauwesenversicherung | Versicherung des Bauvorhabens | Deine eigene Betriebshaftpflicht ersetzt sie nicht und wird durch sie nicht ersetzt |
| Baureklame, Bautafel | Anteil an der gemeinsamen Tafel | Kleiner Betrag, gehört trotzdem in den Vertrag |

Die Liste in der Zeile zur Bauwesenversicherung folgt dem Beispiel der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Schlussabrechnung im Baugewerbe, das «0,5 % für Bauwesenversicherung, -reinigung, -strom, -wasser und -reklame» als vertraglichen Abzug ausweist.

## Bauabzug, Rückbehalt und Skonto: drei verschiedene Dinge

| Abzug | Bekommst du das Geld später? | Wirkung |
| --- | --- | --- |
| Bauabzug | Nein | Er bleibt beim Bauherrn, weil er eine Gegenleistung abgilt |
| Rückbehalt | Ja, nach Ablauf der Garantiefrist | Er sichert nur, er kürzt den Preis nicht |
| Skonto | Nein, aber nur bei schneller Zahlung | Er mindert das Entgelt und wird zur Entgeltsminderung, wenn der Kunde ihn zieht |

## Mehrwertsteuer: vor oder nach der Steuer?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt vertragliche Abzüge in ihrem Beispiel zur Schlussabrechnung **vor** der Steuer auf: Von der Gesamtabrechnungssumme werden der Rabatt und die 0.5 Prozent für Bauwesenversicherung, Baureinigung, Baustrom, Bauwasser und Baureklame abgezogen, und versteuert wird die verbleibende Summe. Anders der Garantierückbehalt: Bei der definitiven Abrechnung wird der Betrag ohne Berücksichtigung des Garantierückbehalts versteuert. Wie deine konkreten Abzüge zu behandeln sind, klärst du einmal mit deiner Treuhänderin, dann gilt die Antwort für alle weiteren Baustellen.

> **Achtung:** Rechne die Bauabzüge in den Preis ein, bevor du offerierst. Ein Prozent der Vergütung ist bei einem Los von CHF 120'000.00 ein Betrag von CHF 1'200.00, und genau so viel fehlt am Schluss in deiner Marge, wenn du ihn nicht eingerechnet hast. Und prüfe jede Position der Abzugsliste gegen den Vertrag: Abzüge, die nicht vereinbart sind, streichst du aus der Zahlungsfreigabe heraus, statt sie stillschweigend zu akzeptieren.

## Auf der Rechnung sichtbar machen

Abzüge gehören als eigene Zeilen unter die Positionen, mit Satz, Bezugsgrösse und Vertragsverweis, damit die Schlusssumme nachvollziehbar bleibt. Der Weg von der Leistung bis zum Restbetrag steht mit Zahlen im Ratgeber [Akonto, Rückbehalt und Skonto abziehen](https://kidesk.ch/ratgeber/akonto-rueckbehalt-mwst-rechenbeispiel).

## So macht es KIDESK

Im Beleg-Editor von KIDESK setzt du mit dem Knopf «− Abzug» eine Abzugszeile. Den Betrag gibst du positiv ein, die Zeile wird vom Total abgezogen und trägt den Steuersatz des Belegs. So steht auf einem Blatt, was verrechnet und was abgezogen wurde, und auf dem QR-Einzahlungsschein steht der Betrag, den du wirklich haben willst.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Akonto, Rückbehalt und Skonto](https://kidesk.ch/ratgeber/akonto-rueckbehalt-mwst-rechenbeispiel)

## Häufige Fragen

### Darf der Generalunternehmer Abzüge machen, die nicht im Vertrag stehen?

Nein. Ein Abzug braucht eine vertragliche Grundlage, sonst kürzt er einseitig deinen Werklohn. Prüfe die Abzugsliste gegen den Werkvertrag, beanstande jede Position ohne Grundlage schriftlich und verlange die Zahlung des unbestrittenen Teils.

### Sind Bauabzüge und Baukostenbeiträge dasselbe?

Nein. Der Bauabzug betrifft das Verhältnis zwischen Bauherr und Unternehmer. Baukostenbeiträge oder Anschlussgebühren sind Abgaben, die das Gemeinwesen dem Grundeigentümer für Erschliessung, Wasser oder Abwasser auferlegt. Sie erscheinen nicht auf deiner Rechnung.

### Der Generalunternehmer zieht mehr ab als vereinbart. Was tun?

Beanstande den Abzug schriftlich, mit Verweis auf die Vertragsziffer, und verlange die Zahlung des unbestrittenen Teils. Erhalte den Rest der Zahlung in Bewegung, statt die ganze Schlussrechnung blockieren zu lassen. Und behalte die Frist für das Bauhandwerkerpfandrecht im Auge: Der Eintrag muss spätestens vier Monate nach der Vollendung deiner Arbeit im Grundbuch stehen (ZGB Art. 839 Abs. 2).

### Kann ich Bauabzüge auf meine Subunternehmer weitergeben?

Nur wenn du das mit ihnen vereinbart hast, und zwar vor ihrer Preisabgabe. Übernimm die Abzüge deines Bauherrn wörtlich in deinen Subunternehmervertrag, mit Satz und Bezugsgrösse. Wer sie erst auf der Rechnung erwähnt, trägt sie selbst.

## Quellen

- [ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5: Sicherheitsleistung und Garantierückbehalt, mit Beispiel zu den vertraglichen Abzügen](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/displayDocs/cipherPrinterFriendly.xhtml?componentId=1000944&publicationId=1000849&cipherKeyDate=&language=de)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24: Bemessungsgrundlage](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_24)
- [SIA 118:2013, Inhaltsverzeichnis: Ausschreibungsunterlagen Art. 9, Baustelleneinrichtungen Art. 123 bis 128, Verbrauchskosten Art. 134](https://shop.sia.ch/3131563f-07ef-4550-8639-d8f85e3039ba/D/DownloadAnhang)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 839: Frist für die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_839)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
