# Cashflow: was vom Gewinn als Geld ankommt.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/cashflow · Begriff · Thema: Buchhaltung und Treuhand · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Der Cashflow ist die Veränderung der flüssigen Mittel in einem Zeitraum, also das Geld, das wirklich hereinkommt und hinausgeht. Er ist etwas anderes als der Gewinn: Abschreibungen drücken den Gewinn, kosten aber kein Geld, und eine unbezahlte Rechnung ist Gewinn ohne Geld. Das Gesetz kennt das Wort Cashflow nicht. Es verlangt nur von Unternehmen mit ordentlicher Revision eine **Geldflussrechnung**, welche die Veränderung der flüssigen Mittel aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit je gesondert darstellt (OR Art. 961 Ziff. 2 und Art. 961b).

## Warum Gewinn und Geld auseinanderlaufen

Die Erfolgsrechnung bucht die Leistung, nicht die Zahlung. Du hast im Dezember eine Rechnung über CHF 24'000.00 gestellt, der Kunde zahlt im März: Der Gewinn steht im alten Jahr, das Geld kommt im neuen. Umgekehrt beim Lieferwagen: CHF 48'000.00 sind vom Konto weg, in der Erfolgsrechnung erscheint aber nur die Abschreibung von vielleicht CHF 9'600.00. Genau diese Verschiebungen macht der Cashflow sichtbar.

Deshalb ist der Cashflow die Zahl, nach der Banken, Leasinggeber und Käufer fragen. Sie wollen nicht wissen, was du verdient hast, sondern was du an Zinsen, Amortisationen und Investitionen tragen kannst.

## Die drei Bereiche

| Bereich | Was hineinfliesst | Im Handwerksbetrieb |
| --- | --- | --- |
| Geschäftstätigkeit | Alles, was das laufende Geschäft an Geld bringt und kostet | Kundenzahlungen, Löhne, Material, Miete, Versicherungen, Mehrwertsteuer |
| Investitionstätigkeit | Kauf und Verkauf von Anlagevermögen | Lieferwagen, Maschinen, Werkstatteinrichtung, Software |
| Finanzierungstätigkeit | Geld von und an Kapitalgeber | Bankdarlehen aufnehmen und amortisieren, Privateinlagen, Privatentnahmen, Dividende |

Diese Dreiteilung schreibt OR Art. 961b für die Geldflussrechnung vor. Sie lohnt sich auch für einen Betrieb, der keine erstellen muss: Erst getrennt sieht man, ob ein Loch aus dem Geschäft oder aus einer Investition stammt.

## So rechnest du ihn aus

Der übliche Weg im Kleinbetrieb ist der indirekte: Du startest beim Jahresgewinn und rechnest alles heraus, was den Gewinn verändert, ohne Geld zu bewegen. Danach korrigierst du um die Veränderung der Positionen, in denen Geld gebunden ist oder gestundet wird: Forderungen, Vorräte und angefangene Arbeiten, Lieferantenrechnungen.

**Sanitärbetrieb mit vier Personen, ein Geschäftsjahr**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Jahresgewinn laut Erfolgsrechnung | CHF 42'000.00 |
| plus Abschreibungen auf Fahrzeugen und Maschinen | CHF 26'000.00 |
| plus Zunahme der Rückstellungen | CHF 4'000.00 |
| minus Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | CHF 31'000.00 |
| minus Zunahme von Vorräten und angefangenen Arbeiten | CHF 9'000.00 |
| plus Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | CHF 12'000.00 |
| Geldfluss aus Geschäftstätigkeit | CHF 44'000.00 |
| minus Kauf eines Lieferwagens | CHF 48'000.00 |
| plus neues Bankdarlehen, abzüglich Amortisation von CHF 12'000.00 | CHF 24'000.00 |
| **Veränderung der flüssigen Mittel im Jahr** | **CHF 20'000.00** |

Lies das Beispiel von unten nach oben. Am Ende liegen CHF 20'000.00 mehr auf dem Konto, das sieht gut aus. Aus dem laufenden Geschäft kamen aber nur CHF 44'000.00, und davon hat der Lieferwagen CHF 48'000.00 gefressen. Ohne das Darlehen wäre die Kasse um CHF 4'000.00 geschrumpft, trotz CHF 42'000.00 Gewinn. Der grösste Bremsklotz sind die CHF 31'000.00 zusätzlich offenen Kundenrechnungen: gewachsener Umsatz, der noch nicht bezahlt ist.

> Cashflow ist kein geschützter Begriff. Die einen meinen damit den Geldfluss aus Geschäftstätigkeit, die anderen nur Gewinn plus Abschreibungen, wieder andere verwechseln ihn mit dem EBITDA. Wenn eine Bank oder ein Käufer nach dem Cashflow fragt, frag einmal nach, welche Zeile gemeint ist.

## Wer eine Geldflussrechnung erstellen muss

Die Pflicht trifft nur Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer **ordentlichen Revision** verpflichtet sind (OR Art. 961). Das sind vor allem Publikumsgesellschaften und Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei von drei Grössen überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Millionen, Umsatzerlös CHF 40 Millionen, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2). Ein Betrieb mit einer bis zwanzig Personen erreicht diese Grössen in aller Regel nicht. Verlangen können eine ordentliche Revision allerdings auch Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten (Abs. 2). Für alle anderen ist der Cashflow freiwillig, und trotzdem die ehrlichste Zahl des Jahres.

## Die drei Hebel, die im Kleinbetrieb wirken

- **Früher fakturieren.** Jede Woche zwischen Arbeit und Rechnung ist eine Woche, in der du deinen Kunden finanzierst. Teil- und Akontorechnungen kürzen diese Strecke.
- **Konsequent mahnen.** Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit hängt an der Zahlungsmoral, nicht am Umsatz. Wie du die Stufen aufbaust, steht unter [Mahnung schreiben](https://kidesk.ch/ratgeber/mahnung-schreiben-vorlage).
- **Investitionen staffeln.** Zwei Fahrzeuge im selben Jahr treffen genau den Bereich, den kein Umsatz abfedert. Plane sie über die [Liquiditätsplanung](https://kidesk.ch/ratgeber/liquiditaet-planen), nicht über das Bauchgefühl im Dezember.

## So macht es KIDESK

Eine Geldflussrechnung erstellt KIDESK nicht, und eine direkte Verbindung zu deiner Bank gibt es nicht. Was es liefert, sind die beiden Seiten der Rechnung: den Bericht über Einnahmen und Ausgaben je Zeitraum und die offenen Forderungen nach Alter. Auf der Startseite stellst du dir dafür Bausteine hin, etwa erwartete Eingänge und den Mahnstapel. Den Kontoauszug lädst du als Datei aus dem E-Banking hoch; KIDESK ordnet die Zahlungen den Rechnungen zu und zeigt damit, was vom Umsatz tatsächlich angekommen ist.

- [Berichte und Auswertungen](https://kidesk.ch/funktionen/berichte)
- [Kontoauszug einlesen](https://kidesk.ch/anleitungen/kontoauszug-einlesen)

## Häufige Fragen

### Was ist der Unterschied zwischen Cashflow und Gewinn?

Der Gewinn ist eine Leistungsgrösse: Ertrag minus Aufwand, unabhängig davon, wann gezahlt wird. Der Cashflow ist eine Geldgrösse: was auf dem Konto ankommt und abgeht. Abschreibungen, offene Kundenrechnungen und Lagerbestände treiben die beiden Zahlen auseinander.

### Ist Cashflow dasselbe wie EBITDA?

Nein. EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, also eine Zwischensumme der Erfolgsrechnung. Der Cashflow ist ein Geldfluss und berücksichtigt zusätzlich, ob die Kunden bezahlt haben und ob Lager und angefangene Arbeiten gewachsen sind. Beide Begriffe stehen nicht im Schweizer Gesetz.

### Muss ich als GmbH eine Geldflussrechnung erstellen?

Nur wenn du zur ordentlichen Revision verpflichtet bist (OR Art. 961). Für eine GmbH mit zehn Mitarbeitenden ist das praktisch ausgeschlossen. Freiwillig lohnt sich die Aufstellung trotzdem, besonders vor einem Kreditgespräch oder einem Fahrzeugkauf.

### Wie oft soll ich den Cashflow rechnen?

Rückblickend einmal im Jahr mit dem Abschluss, vorausschauend monatlich. Für die Vorschau brauchst du keine Buchhaltung, sondern eine Liste: erwartete Zahlungseingänge, Löhne, Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer, Miete, Leasing. Eine Vorlage dafür steht unter [Liquiditätsplan](https://kidesk.ch/vorlagen/liquiditaetsplan-vorlage).

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 961: Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftsbericht](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_961)
- [OR Art. 961b: Geldflussrechnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_961_b)
- [OR Art. 727: Wann eine ordentliche Revision Pflicht ist](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_727)
- [OR Art. 959b: Mindestgliederung der Erfolgsrechnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_959_b)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
