# Eigenkapital: was nach Abzug der Schulden bleibt.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/eigenkapital · Begriff · Thema: Buchhaltung und Treuhand · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Das Eigenkapital ist der Teil des Vermögens, der dem Betrieb selbst gehört: alle Aktiven minus das gesamte Fremdkapital. In der Bilanz steht es auf der Passivseite und ist **der Rechtsform entsprechend auszuweisen und zu gliedern** (OR Art. 959 Abs. 4 und 7). Bei GmbH und AG schreibt das Gesetz die Gliederung vor: Grund- oder Stammkapital, gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve, freiwillige Gewinnreserven, Gewinn- oder Verlustvortrag und das Jahresergebnis (Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3). Bei der Einzelfirma ist es meist ein einziges Kapitalkonto.

## Die Formel und was sie wirklich sagt

Eigenkapital gleich Aktiven minus Fremdkapital. Die Zahl beantwortet eine Frage: Was bliebe übrig, wenn du heute alles zu den Buchwerten verkaufen und alle Schulden bezahlen würdest. Sie ist kein Geldbetrag und liegt nirgends auf einem Konto. Ein Betrieb mit CHF 200'000.00 Eigenkapital kann gleichzeitig am Monatsende nicht wissen, wie er die Löhne zahlt, weil das Kapital in Fahrzeugen und offenen Kundenrechnungen steckt.

**Gartenbaubetrieb als GmbH, Bilanz per 31. Dezember**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Flüssige Mittel | CHF 38'000.00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | CHF 96'000.00 |
| Vorräte und angefangene Arbeiten | CHF 24'000.00 |
| Fahrzeuge und Maschinen, nach Abschreibungen | CHF 112'000.00 |
| Bilanzsumme | CHF 270'000.00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | CHF 52'000.00 |
| Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen | CHF 18'000.00 |
| Bankdarlehen | CHF 95'000.00 |
| Fremdkapital zusammen | CHF 165'000.00 |
| **Eigenkapital, also 38.9 Prozent der Bilanzsumme** | **CHF 105'000.00** |

Die CHF 105'000.00 setzen sich in dieser GmbH aus dem Stammkapital von CHF 20'000.00, den gesetzlichen Reserven und den Gewinnen zusammen, die über die Jahre stehen geblieben sind. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme heisst Eigenkapitalquote. Sie sagt, wie viel Verlust der Betrieb aushält, bevor die Gläubiger betroffen sind.

## Je Rechtsform sieht es anders aus

| Rechtsform | Mindestkapital | So heisst das Eigenkapital in der Bilanz |
| --- | --- | --- |
| Einzelfirma | keines | Ein Kapitalkonto des Inhabers, verändert durch Gewinn, Verlust, Einlagen und [Privatentnahmen](https://kidesk.ch/glossar/privatentnahme) |
| Kollektivgesellschaft | keines | Je ein Kapitalkonto pro Gesellschafter |
| GmbH | CHF 20'000.00 Stammkapital (OR Art. 773) | Stammkapital, gesetzliche Reserven, freiwillige Gewinnreserven, Vortrag, Jahresergebnis |
| AG | CHF 100'000.00 Aktienkapital (OR Art. 621) | Aktienkapital, gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve, freiwillige Gewinnreserven, eigene Kapitalanteile als Minusposten, Vortrag, Jahresergebnis |

Die vorgeschriebene Reihenfolge für Kapitalgesellschaften steht in OR Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3. Bei Einzelfirma und Kollektivgesellschaft genügt eine Gliederung, die der Rechtsform entspricht (Art. 959 Abs. 7).

## Was das Eigenkapital verändert

- **Der Jahresgewinn erhöht es**, der Jahresverlust senkt es. Das ist die Brücke zwischen [Erfolgsrechnung](https://kidesk.ch/glossar/erfolgsrechnung) und [Bilanz](https://kidesk.ch/glossar/bilanz).
- **Privatentnahmen senken es**, Privateinlagen erhöhen es. Das betrifft Einzelfirma und Personengesellschaften.
- **Eine Dividende senkt es**, sobald die Generalversammlung sie beschlossen hat. Das betrifft GmbH und AG.
- **Abschreibungen senken es**, weil sie über die Erfolgsrechnung laufen. Sie kosten im laufenden Jahr aber kein Geld, siehe [Abschreibung](https://kidesk.ch/glossar/abschreibung).
- **Stille Reserven verstecken es.** Wer Aktiven tiefer bewertet, als er müsste, weist weniger Eigenkapital aus, als tatsächlich vorhanden ist. Das Gesetz lässt zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen zu, aber nur zu Wiederbeschaffungszwecken und zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Betriebs (OR Art. 960a Abs. 4). Wer das nutzt, macht die eigene Quote schlechter, als sie ist.

## Wenn es knapp wird: Kapitalverlust und Überschuldung

Für GmbH und AG knüpft das Gesetz an die Höhe des Eigenkapitals harte Pflichten. Ein **Kapitalverlust** liegt vor, wenn die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten die Hälfte der Summe aus Aktien- oder Stammkapital, nicht rückzahlbarer gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve nicht mehr decken. Dann muss die Geschäftsführung Massnahmen ergreifen, und eine Gesellschaft ohne Revisionsstelle muss die letzte Jahresrechnung vor der Genehmigung eingeschränkt prüfen lassen (OR Art. 725a). Eine **Überschuldung** liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr durch die Aktiven gedeckt sind; dann braucht es Zwischenabschlüsse und unter Umständen die Benachrichtigung des Gerichts (Art. 725b). Für die GmbH gelten diese Bestimmungen sinngemäss (Art. 820).

> **Achtung:** Eine Einzelfirma kennt weder Kapitalverlust noch Überschuldung in diesem Sinn: Es gibt kein Mindestkapital und keine Anzeigepflicht ans Gericht. Dafür haftest du persönlich mit deinem Privatvermögen für die Schulden des Betriebs. Ein negatives Kapitalkonto ist deshalb kein juristisches, sondern ein sehr privates Problem.

## Warum die Bank danach fragt

Eine gesetzliche Mindestquote für laufende Unternehmen gibt es nicht. Banken, Leasinggeber und Bürgschaftsgenossenschaften schauen trotzdem zuerst auf das Eigenkapital, weil es den Puffer zeigt: Je höher, desto mehr Verlust trägt der Betrieb selbst, bevor ein Kredit gefährdet ist. Wer investieren will, baut die Quote über zurückbehaltene Gewinne auf, nicht über eine schönere Bewertung.

## Häufige Fragen

### Ist Eigenkapital dasselbe wie Geld auf dem Konto?

Nein. Das Eigenkapital ist eine Rechengrösse aus der Bilanz und sagt nichts darüber, ob Geld da ist. Ein Betrieb kann hohes Eigenkapital und leere Kassen haben, weil das Kapital in Fahrzeugen, Lager und offenen Kundenrechnungen steckt. Wie viel Geld verfügbar ist, zeigt die [Liquidität](https://kidesk.ch/glossar/liquiditaet).

### Wie viel Eigenkapital braucht ein Handwerksbetrieb?

Das Gesetz schreibt nur ein Mindestkapital bei der Gründung von GmbH und AG vor sowie die Schwellen für Kapitalverlust und Überschuldung. Für den laufenden Betrieb gibt es keine Vorgabe. Was deine Bank erwartet, hängt von Branche, Investitionen und Sicherheiten ab; frag sie direkt, statt dich an Faustregeln aus dem Netz zu halten.

### Was passiert bei negativem Eigenkapital?

Bei GmbH und AG ist das eine Überschuldung: Es braucht Zwischenabschlüsse zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten, und je nach Ergebnis muss das Gericht benachrichtigt werden (OR Art. 725b). Bei der Einzelfirma gibt es keine solche Pflicht, aber die persönliche Haftung des Inhabers bleibt bestehen.

### Zählt mein Privatvermögen zum Eigenkapital der Einzelfirma?

Nein. In die Bilanz gehört nur, was dem Betrieb dient. Dein Haus und dein privates Konto bleiben draussen, auch wenn du mit ihnen für Geschäftsschulden haftest. Deshalb sagt die Eigenkapitalquote einer Einzelfirma weniger über die Sicherheit der Gläubiger aus als die einer GmbH.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 959: Zweck der Bilanz, Bilanzierungspflicht und Ausweis des Eigenkapitals](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_959)
- [OR Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3: Gliederung des Eigenkapitals](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_959_a)
- [OR Art. 725a: Kapitalverlust](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_725_a)
- [OR Art. 725b: Überschuldung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_725_b)
- [OR Art. 621 und Art. 773: Mindesthöhe von Aktien- und Stammkapital](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_773)
- [OR Art. 820: Kapitalverlust und Überschuldung bei der GmbH](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_820)
- [OR Art. 960a: Bewertung der Aktiven, zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_960_a)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
