# Gutschrift: ein Wort, drei Bedeutungen.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/gutschrift · Begriff · Thema: Rechnungen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Im Alltag meint Gutschrift meistens den Beleg, mit dem du eine bereits gestellte Rechnung ganz oder teilweise zurücknimmst. Das Mehrwertsteuergesetz beschreibt ihn genau: Die nachträgliche Korrektur einer Rechnung kann «innerhalb des handelsrechtlich Zulässigen durch ein empfangsbedürftiges Dokument erfolgen, das auf die ursprüngliche Rechnung verweist und diese widerruft» (MWSTG Art. 27 Abs. 4). Das Wort hat aber zwei weitere Bedeutungen: die **Gutschrift auf dem Bankkonto**, also ein Geldeingang, und das **Gutschriftsverfahren**, bei dem nicht du abrechnest, sondern dein Kunde. Bei der dritten Bedeutung liegt eine teure Falle.

## Bedeutung 1: der Korrekturbeleg

Eine ausgestellte Rechnung wird nicht überschrieben und nicht gelöscht. Buchungsbelege müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht geändert werden können, ohne dass sich dies feststellen lässt (Geschäftsbücherverordnung, GeBüV Art. 3). Darum korrigierst du mit einem zweiten Beleg. Drei Dinge muss er leisten: auf Nummer und Datum der Rechnung **verweisen**, sie im genannten Umfang **widerrufen** und beim Kunden **ankommen**. Der Steuersatz ist derselbe wie auf der Rechnung, damit dein Kunde seinen Vorsteuerabzug im gleichen Umfang kürzen kann.

Die Steuerwirkung tritt nicht rückwirkend ein. Wird das vereinbarte oder bezahlte Entgelt korrigiert, ist die Umsatzsteuerschuld in dem Zeitpunkt anzupassen, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt vereinnahmt wird (MWSTG Art. 41 Abs. 1). Die Gutschrift landet also in der laufenden Abrechnungsperiode, nicht in der alten. Wie der Beleg aussieht, zeigt die [Gutschrift-Vorlage](https://kidesk.ch/vorlagen/gutschrift-vorlage); wann Storno und wann Gutschrift passt, steht im Ratgeber [Gutschrift oder Storno](https://kidesk.ch/ratgeber/gutschrift-rechnung-stornieren).

## Bedeutung 2: der Geldeingang auf dem Konto

Im Bankauszug heisst jeder Eingang Gutschrift, ob Kundenzahlung, Rückerstattung oder Zinsertrag. In der CAMT-Datei aus dem E-Banking ist das die Meldung einzelner Gutschriften mit Referenz. Mit dem Korrekturbeleg hat das nichts zu tun, ausser dass beide im selben Gespräch auftauchen können: «Ich habe die Gutschrift bekommen» kann heissen, dass der Kunde deinen Korrekturbeleg im Briefkasten hat, oder dass das Geld auf seinem Konto ist. Frag im Zweifel nach.

## Bedeutung 3: das Gutschriftsverfahren, und die Falle darin

Beim Gutschriftsverfahren rechnet nicht der Leistungserbringer ab, sondern der Leistungsempfänger: Der Kunde stellt selbst den Beleg aus und schreibt dir den Betrag gut. Das ist in manchen Branchen üblich, etwa bei Agenturprovisionen oder bei Altmetall- und Materialrücknahmen. Auch ein solcher Beleg ist eine Rechnung im Sinn des Gesetzes: Als Rechnung gilt «jedes Dokument, mit dem gegenüber einer Drittperson über das Entgelt für eine Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird» (MWSTG Art. 3 Bst. k).

> **Achtung:** Hier die Falle: Wer eine Gutschrift mit unberechtigt oder zu hoch ausgewiesener Steuer erhält und dem **nicht schriftlich widerspricht**, schuldet diese Steuer (MWSTG Art. 27 Abs. 3). Bist du nicht im Mehrwertsteuer-Register eingetragen und dein Kunde schreibt trotzdem «inkl. 8.1 % MwSt» auf seine Gutschrift, zahlst du diese Steuer, wenn du schweigst. Lies jede Gutschrift, die dir ein Kunde schickt, so genau wie deine eigene Rechnung, und widersprich schriftlich, wenn etwas nicht stimmt.

## Was auf einer Gutschrift des Kunden stehen muss

- **Du als Gutschriftsempfänger vollständig identifiziert.** Stellt der Leistungsempfänger eine Gutschrift aus statt der Leistungserbringer eine Rechnung, «ist der Gutschriftsempfänger (Leistungserbringer) mit allen nötigen Angaben zu nennen», also Name und Ort, so wie du im Geschäftsverkehr auftrittst. Die Eidgenössische Steuerverwaltung empfiehlt dazu, die Mehrwertsteuernummer des steuerpflichtigen Leistungserbringers aufzuführen (MWST-Info 16, Ziffer 2.3).
- **Art, Gegenstand und Umfang der Leistung**, die abgerechnet wird, wie bei jeder Rechnung nach MWSTG Art. 26 Abs. 2.
- **Steuersatz und Steuerbetrag**, und zwar nur, wenn du wirklich steuerpflichtig bist.
- **Ein Datum oder ein Zeitraum der Leistung**, sobald er vom Datum der Gutschrift abweicht.

## So macht es KIDESK

In KIDESK erstellst du die Gutschrift aus der Rechnung heraus. Die Positionen werden mit negativen Beträgen gespiegelt, ein Grund ist Pflicht, und beide Belege bleiben miteinander verknüpft. Eine Teilgutschrift über einen Betrag ist möglich. Die Steuer rechnet KIDESK mit dem Satz der ursprünglichen Rechnung. War die Rechnung schon bezahlt, gibt es für die Rückzahlung an den Kunden einen fertigen Mailtext und ein Brief-PDF. Gutschriften, die dir ein Kunde schickt, erfasst du dagegen als Beleg; ein Gutschriftsverfahren, bei dem KIDESK für deinen Kunden abrechnet, gibt es nicht.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Gutschrift-Vorlage](https://kidesk.ch/vorlagen/gutschrift-vorlage)

## Häufige Fragen

### Ist eine Gutschrift dasselbe wie ein Storno?

Nicht ganz. Ein Storno hebt die Rechnung als Ganzes auf, eine Gutschrift kann auch nur einen Teil zurücknehmen. In der Wirkung auf die Mehrwertsteuer sind beide gleich: Das Entgelt wird kleiner, und die Umsatzsteuerschuld wird in der Periode der Buchung angepasst (MWSTG Art. 41 Abs. 1).

### Muss die Gutschrift eine eigene Nummer haben?

Ja. Sie ist ein eigener Buchungsbeleg (OR Art. 957a Abs. 3) und bekommt eine Nummer aus deinem Nummernkreis, am besten mit eigenem Präfix. Die Nummer der ursprünglichen Rechnung bleibt vergeben und wird nicht wiederverwendet. Mehr dazu unter [Belegnummer](https://kidesk.ch/glossar/belegnummer).

### Zählt ein Skontoabzug des Kunden als Gutschrift?

Nein. Zieht der Kunde vereinbarten Skonto ab, ist das eine Teilzahlung, die dein Entgelt mindert; einen Korrekturbeleg brauchst du dafür nicht. Die Steuerkorrektur läuft trotzdem über MWSTG Art. 41. Wie das gerechnet wird, steht unter [Skonto](https://kidesk.ch/glossar/skonto).

### Was mache ich, wenn ich eine falsche Gutschrift erhalten habe?

Widersprich schriftlich, und zwar zeitnah. MWSTG Art. 27 Abs. 3 knüpft die Steuerfolge ausdrücklich an das Ausbleiben eines schriftlichen Widerspruchs. Eine Mail mit klarer Aussage genügt; bewahre sie zusammen mit der Gutschrift auf.

## Quellen

- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 27 Abs. 3 und 4: Gutschriften und nachträgliche Korrektur](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_27)
- [MWSTG Art. 3 Bst. k: Begriff der Rechnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_3)
- [MWSTG Art. 41: Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_41)
- [ESTV, MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung, Ziffer 2.3 Weitere Ausführungen zu den Rechnungsanforderungen](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1002536&componentId=1002631)
- [Geschäftsbücherverordnung (GeBüV), Art. 3: Integrität](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/216/de#art_3)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
