# Handelsregister: wer drinsteht und wozu.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/handelsregister · Begriff · Thema: Gründung und Rechtsform · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Das Handelsregister ist ein Verbund staatlich geführter Datenbanken. Es erfasst rechtlich relevante Tatsachen über Rechtseinheiten und legt sie offen; es dient der Rechtssicherheit und dem Schutz Dritter (OR Art. 927 Abs. 1). Geführt wird es von den kantonalen Handelsregisterämtern. Die Einträge werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt elektronisch veröffentlicht und **mit der Veröffentlichung wirksam** (OR Art. 936a Abs. 1). Einsehen kann sie jede Person gratis im Internet.

## Wer eingetragen wird

Das Gesetz zählt vierzehn Arten von Rechtseinheiten auf (OR Art. 927 Abs. 2). Für einen Kleinbetrieb sind sechs davon von Bedeutung: Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Zweigniederlassung. Dazu kommen Genossenschaft, Verein und Stiftung.

Ob du musst oder darfst, hängt von der Rechtsform ab. Eine **GmbH und eine AG entstehen erst mit dem Eintrag**, ohne Register gibt es sie schlicht nicht. Ein **Einzelunternehmen** dagegen existiert bereits mit der Tätigkeit; eintragen musst du es, wenn dein Gewerbe im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000.00 erzielt hat, wobei Angehörige der freien Berufe und Landwirte ohne nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe ausgenommen sind (OR Art. 931 Abs. 1). Darunter hast du das Recht, dich eintragen zu lassen, aber keine Pflicht (Abs. 3).

## Was der Eintrag bewirkt

- **Niemand kann sich auf Unkenntnis berufen.** Ist eine Tatsache eingetragen, kann niemand einwenden, er habe sie nicht gekannt. Umgekehrt kann eine eintragungspflichtige, aber nicht eingetragene Tatsache einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn bewiesen wird, dass sie ihm bekannt war (OR Art. 936b Abs. 1 und 2).
- **Der Name wird zur Pflicht.** Die eingetragene Firma muss in der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und auf Rechnungen vollständig und unverändert angegeben werden. Kurzbezeichnungen und Logos darfst du zusätzlich verwenden (OR Art. 954a).
- **Der Weg der Betreibung ändert.** Wer als Inhaber eines Einzelunternehmens eingetragen ist, wird auf Konkurs betrieben statt auf Pfändung (SchKG Art. 39 Abs. 1 Ziff. 1).
- **Jede Änderung muss nachgeführt werden.** Ist eine Tatsache eingetragen, muss auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden (OR Art. 933 Abs. 1).

## Was der Eintrag gerade nicht bewirkt

| Verbreitete Annahme | Woran es wirklich hängt |
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| «Mit dem Eintrag muss ich doppelt Buch führen» | An deinem Umsatzerlös. Buchführungs- und rechnungslegungspflichtig sind Einzelunternehmen erst ab CHF 500'000.00 im letzten Geschäftsjahr (OR Art. 957 Abs. 1 Ziff. 1) |
| «Mit dem Eintrag werde ich mehrwertsteuerpflichtig» | Am Umsatz aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind, mit der Grenze von CHF 100'000.00 (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a) |
| «Mit dem Eintrag bin ich selbständigerwerbend» | Am Entscheid der AHV-Ausgleichskasse, die den Einzelfall nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beurteilt (Merkblatt 2.02) |
| «Mit dem Eintrag hafte ich weniger» | An der Rechtsform. Bei der Einzelfirma haftest du unverändert mit deinem ganzen Vermögen |

## Öffentlich, im Internet, gratis

Das Handelsregister ist öffentlich, und zwar nicht nur die Einträge, sondern auch die Anmeldungen und die Belege. Nicht öffentlich ist die AHV-Versichertennummer (OR Art. 936 Abs. 1). Einträge, Statuten und Stiftungsurkunden sind im Internet gebührenfrei zugänglich, mit einer Suche nach bestimmten Kriterien (Abs. 2 und 3). Die Oberaufsichtsbehörde des Bundes betreibt dafür die zentralen Datenbanken und macht die öffentlichen Daten für Einzelabfragen gratis zugänglich (OR Art. 928b Abs. 2). Das ist der zentrale Firmenindex [Zefix](https://www.zefix.ch).

> Als Rechtsdomizil wird die Adresse eingetragen, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann, mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (HRegV Art. 117 Abs. 2). Führst du den Betrieb von zu Hause, steht dort deine Wohnadresse, und die ist damit öffentlich. Zulässig ist auch eine c/o-Adresse, dann braucht es eine Erklärung der Domizilhalterin als Beleg (Abs. 3).

## Was er kostet

Die Ansätze stehen im Anhang der Gebührenverordnung für das Handelsregister und gelten in der ganzen Schweiz gleich: CHF 80.00 für die Neueintragung eines Einzelunternehmens, CHF 420.00 für GmbH und AG. Die Einzelheiten und das, was zusätzlich anfällt, stehen unter [Was kostet der Eintrag ins Handelsregister](https://kidesk.ch/fragen/was-kostet-der-handelsregistereintrag).

## Häufige Fragen

### Wo finde ich einen Handelsregistereintrag?

Im zentralen Firmenindex Zefix unter zefix.ch. Die Abfrage ist gratis, weil der Bund die öffentlichen Daten für Einzelabfragen gebührenfrei zugänglich machen muss (OR Art. 928b Abs. 2). Neue Eintragungen und Änderungen erscheinen zusätzlich im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

### Was passiert, wenn ich eine Änderung nicht melde?

Du verletzt eine Pflicht (OR Art. 933 Abs. 1), und es kann teuer werden. Wer eine erloschene Zeichnungsberechtigung nicht löschen lässt, muss in der Regel Geschäfte gegen sich gelten lassen, die diese Person im Namen der Firma abschliesst: Wer sich gutgläubig auf eine eingetragene Tatsache verlassen hat, ist in seinem guten Glauben zu schützen, wenn dem keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (OR Art. 936b Abs. 3).

### Lohnt sich der freiwillige Eintrag?

Er kostet CHF 80.00 und bringt zweierlei: Die eingetragene und im Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma steht dir zum ausschliesslichen Gebrauch zu (OR Art. 956 Abs. 1), und Auftraggeber, die vor einem Auftrag nachschauen, finden dich. Der Preis dafür ist, dass du auf Konkurs statt auf Pfändung betrieben wirst und deine Adresse öffentlich ist.

### Ist das Handelsregister dasselbe wie das UID-Register?

Nein. Das Handelsregister hält rechtlich relevante Tatsachen über Rechtseinheiten fest. Die Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789 bekommt dagegen jedes Unternehmen, auch eines ohne Handelsregistereintrag, dann über die Ausgleichskasse oder die Steuerverwaltung. Nachschlagen kannst du sie unter uid.admin.ch.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 927: Begriff und Zweck des Handelsregisters](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_927)
- [OR Art. 931: Eintragungspflicht und freiwillige Eintragung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_931)
- [OR Art. 936, 936a und 936b: Öffentlichkeit, Veröffentlichung, Wirkungen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_936)
- [OR Art. 956: Schutz der eingetragenen Firma](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_956)
- [OR Art. 957: Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_957)
- [Handelsregisterverordnung (HRegV), Art. 117: Sitz, Rechtsdomizil und weitere Adressen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/686/de#art_117)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 10: Befreiung von der Steuerpflicht](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_10)
- [Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026](https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d)
- [Zefix, zentraler Firmenindex des Bundes](https://www.zefix.ch)
- [UID-Register des Bundes](https://www.uid.admin.ch)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
