# Inkasso einfach erklärt.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/inkasso · Begriff · Thema: Mahnen und Betreibung · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Inkasso heisst, eine Geldforderung einzutreiben, meist im Auftrag eines anderen. Ein Inkassobüro handelt entweder **im Namen des Gläubigers** als Vertreterin oder es hat die Forderung **gekauft und abgetreten** bekommen. Wichtig für dich: Die Kosten der Vertretung im Verfahren vor den Betreibungs- und Konkursämtern dürfen nicht der Gegenpartei überbunden werden (SchKG Art. 27 Abs. 2). Ein pauschaler Inkassozuschlag auf deine Rechnung ist also nur geschuldet, wenn er vereinbart ist oder du ihn als Verzugsschaden nachweist (OR Art. 106).

## Zwei Modelle, die man auseinanderhalten muss

| Modell | Was passiert | Was das für dich heisst |
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| Inkassomandat | Das Büro mahnt und betreibt in deinem Namen. Die Forderung bleibt deine. | Du bleibst Gläubigerin, trägst das Ausfallrisiko und zahlst eine Provision auf das, was eingeht. |
| Forderungskauf mit Abtretung | Du trittst die Forderung ab, das Büro wird Gläubiger und behält, was es eintreibt. | Du bekommst sofort einen Teilbetrag, das Ausfallrisiko liegt beim Käufer. Die Abtretung bedarf der schriftlichen Form (OR Art. 165 Abs. 1). Für den Bestand der Forderung haftest du weiter (OR Art. 171 Abs. 1). |

Der Gläubiger kann eine Forderung ohne Einwilligung des Schuldners abtreten, soweit nicht Gesetz, Vereinbarung oder Natur des Rechtsverhältnisses entgegenstehen (OR Art. 164 Abs. 1). Lies also deine eigenen Verträge, bevor du abtrittst.

## Wer die Inkassokosten trägt

Das ist der Punkt, an dem im Netz am meisten Falsches steht. Für den Schuldner gilt von Gesetzes wegen nur zweierlei: der Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1) und der Ersatz eines weiteren Schadens, den der Gläubiger beweist (OR Art. 106). Dazu kommt die ausdrückliche Schranke: Die Kosten der Vertretung im Verfahren vor den Betreibungs- und Konkursämtern dürfen nicht der Gegenpartei überbunden werden (SchKG Art. 27 Abs. 2). Ein Inkassobüro, das seine eigene Gebühr einfach auf deine Rechnung schlägt, schafft damit keine Schuld deines Kunden.

> **Achtung:** Bezahlt der Kunde am Schluss nur die Hauptforderung und verweigert den Inkassozuschlag, bleibt der Zuschlag an dir hängen, wenn er nicht vereinbart war. Rechne darum vor dem Auftrag an ein Büro nach, was von deiner Forderung bei dir ankommt, und lies die Provision im Kleingedruckten.

## Was das Gesetz über Inkassobüros sagt

Wenig, und genau das ist die Auskunft. Das SchKG erlaubt die Vertretung ausdrücklich: Jede handlungsfähige Person ist berechtigt, andere Personen im Zwangsvollstreckungsverfahren zu vertreten, und das gilt auch für die gewerbsmässige Vertretung. Die Kantone können einer Person aus wichtigen Gründen die gewerbsmässige Vertretung verbieten (SchKG Art. 27 Abs. 1). Eine besondere Zulassung für das Eintreiben fremder Forderungen sieht das SchKG nicht vor. Prüf ein Büro also selbst: Wie rechnet es ab, was passiert bei Erfolglosigkeit, in welchem Ton schreibt es deinen Kunden an?

## Kundendaten weitergeben

Wer ein Inkassobüro einschaltet, gibt Personendaten seiner Kundschaft an einen Dritten weiter. Das Datenschutzgesetz verlangt, dass du die betroffene Person angemessen über die Beschaffung von Personendaten informierst und ihr dabei mindestens die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Bearbeitungszweck und gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern mitteilst (DSG Art. 19 Abs. 1 und 2). Zwei Sätze in deiner Datenschutzerklärung erledigen das.

## Vorher: das eigene Mahnwesen

Die meisten Forderungen in einem Kleinbetrieb brauchen kein Inkassobüro, sondern eine saubere Reihenfolge: Zahlungserinnerung am Tag nach Ablauf der Frist, dann die vereinbarten [Mahnstufen](https://kidesk.ch/glossar/mahnstufe), dann die [Betreibung](https://kidesk.ch/ratgeber/betreibung-einleiten-schritt-fuer-schritt). Die Betreibung kostet bei einer Forderung über CHF 1'000.00 bis CHF 10'000.00 CHF 60.00 für den Zahlungsbefehl und braucht keinen Anwalt. Ein Büro lohnt sich vor allem dann, wenn du viele kleine Forderungen hast und die Nachverfolgung sonst liegen bleibt.

## So macht es KIDESK

KIDESK ist die Stufe davor: drei Mahnstufen mit deinen Fristen und deiner Gebühr, den Verzugszins schaltest du dazu, wenn du ihn willst. Nach der dritten Mahnung kannst du eine Rechnung als «ans Inkasso übergeben» vermerken; sie läuft dann nicht mehr in der normalen Mahnliste mit, sondern steht unter Inkasso. Der Vermerk ändert nichts am Betrag und verschickt nichts: Eine Schnittstelle zu einem Inkassobüro gibt es nicht. Was du einem Büro oder dem Betreibungsamt übergibst, steht am Beleg: die Rechnung als PDF mit Nummer und Datum, die verschickten Mahnungen mit Stufe und Datum und die eingegangenen Teilzahlungen.

- [Mahnwesen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/mahnwesen)
- [Mahnwesen einrichten](https://kidesk.ch/anleitungen/mahnwesen-einrichten)

## Häufige Fragen

### Kann ich die Inkassokosten meinem Kunden verrechnen?

Nur, wenn sie vereinbart sind oder du sie als Verzugsschaden nach OR Art. 106 beweisen kannst. Im Verfahren vor den Betreibungs- und Konkursämtern dürfen Vertretungskosten der Gegenpartei ohnehin nicht überbunden werden (SchKG Art. 27 Abs. 2). Gesetzlich geschuldet sind der Verzugszins von 5 Prozent und nachgewiesener weiterer Schaden.

### Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Betreibung?

Inkasso ist eine Dienstleistung, die Betreibung ein staatliches Verfahren nach dem SchKG. Ein Inkassobüro kann mahnen, verhandeln und in deinem Namen auch betreiben; entscheiden tut am Ende das Betreibungsamt und, bei Streit, das Gericht. Betreiben kannst du selbst, dafür brauchst du niemanden.

### Darf ein Inkassobüro meinen Kunden Druck machen?

Es darf fordern, was geschuldet ist, und es darf die nächsten rechtlichen Schritte ankündigen, die es wirklich zu gehen bereit ist. Was es nicht darf, ist mit Massnahmen drohen, die gar nicht zur Verfügung stehen. Denk daran, dass der Ton dieser Briefe auf deinen Betrieb zurückfällt: Adressat ist dein Kunde.

### Lohnt sich ein Inkassobüro für einen Kleinbetrieb?

Bei einzelnen grösseren Forderungen selten: Die Betreibung kostet wenig und lässt sich ohne Anwalt einleiten. Bei vielen kleinen Beträgen kann es sich lohnen, weil die Nachverfolgung im Alltag sonst untergeht. Rechne vorher aus, was nach Provision von einer typischen Forderung bei dir bleibt.

## Quellen

- [SchKG Art. 27: Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren und Schranke für die Kosten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_27)
- [OR Art. 104 und 106: Verzugszins und Ersatz weiteren Schadens](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_104)
- [OR Art. 164, 165 und 171: Abtretung, Schriftform und Gewährleistung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_164)
- [DSG Art. 19: Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_19)
- [GebV SchKG Art. 16: Gebühr für den Zahlungsbefehl](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1996/2937_2937_2937/de#art_16)
- [KMU-Portal des Bundes: Was tun bei Zahlungsverzug und Zahlungsausfällen?](https://www.kmu.admin.ch/de/was-tun-bei-zahlungsverzug-und-zahlungsausfaellen)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
