# Privatanteil

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/privatanteil · Begriff · Thema: Mehrwertsteuer · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Der Privatanteil ist der Teil einer Geschäftsleistung, den du selbst oder deine Mitarbeitenden privat nutzen. Er zählt zum steuerbaren Einkommen und ist auch bei der Mehrwertsteuer zu erfassen. Der häufigste Fall ist das Geschäftsfahrzeug: pauschal **0.9 Prozent des Kaufpreises pro Monat**, also 10.8 Prozent im Jahr (Berufskostenverordnung Art. 5a Abs. 2), mindestens aber CHF 150.00 pro Monat, wenn der Kaufpreis unter CHF 16'667.00 liegt (Wegleitung zum Lohnausweis, Randziffer 21).

## Das Geschäftsfahrzeug, pauschal gerechnet

Grundlage sind 0.9 Prozent des Kaufpreises pro Monat, inklusive sämtlicher Sonderausstattung und **ohne** Mehrwertsteuer. Liegt der Kaufpreis unter CHF 16'667.00, gilt der Mindestbetrag von CHF 150.00 pro Monat. Bei einem Leasingfahrzeug tritt der im Vertrag festgehaltene Barkaufpreis ohne Mehrwertsteuer an die Stelle des Kaufpreises. Voraussetzung für die Pauschale ist, dass der Betrieb sämtliche Kosten trägt und die Person höchstens den Treibstoff für grössere Privatfahrten am Wochenende oder in den Ferien selbst bezahlt.

**Servicebus, ganzjährig auch privat genutzt**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Kaufpreis mit Sonderausstattung, ohne Mehrwertsteuer | CHF 43'000.00 |
| 0.9 Prozent pro Monat | CHF 387.00 |
| zwölf Monate | 12 mal CHF 387.00 |
| **Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2** | **CHF 4'644.00** |

## Wann keine Aufrechnung nötig ist

- **Der Privatgebrauch ist erheblich eingeschränkt**, zum Beispiel durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeug. Dann ist kein Privatanteil aufzurechnen (Wegleitung, Randziffer 24). Für einen vollständig eingerichteten Servicebus ist das der praktisch wichtigste Punkt.
- **Die Person trägt beträchtliche Kosten selbst**, etwa Unterhalt, Versicherung, Treibstoff und Reparaturen. Dann bleibt das Feld 2.2 leer, und unter Ziffer 15 des Lohnausweises steht der Vermerk «Privatanteil Geschäftsfahrzeug im Veranlagungsverfahren abzuklären». Nur den Treibstoff zu übernehmen genügt dafür nicht (Randziffer 22).
- **Statt der Pauschale die effektive Erfassung**: Wer ein Bordbuch führt, rechnet die privat gefahrenen Kilometer inklusive Arbeitsweg mal den Kilometeransatz. Das Beispiel der Wegleitung nennt 8'500 Kilometer mal 75 Rappen, also CHF 6'375.00 (Randziffer 23).

## Derselbe Betrag zählt bei der Mehrwertsteuer

Leistungen des Arbeitgebers an das Personal, die im Lohnausweis zu deklarieren sind, gelten mehrwertsteuerlich als entgeltlich erbracht, und die Steuer wird von dem Betrag berechnet, der auch für die direkten Steuern massgebend ist (MWSTV Art. 47 Abs. 2). Pauschalen der direkten Steuern dürfen dabei übernommen werden (Abs. 4). Wer effektiv abrechnet, deklariert den Privatanteil also als steuerbaren Umsatz. Was im Lohnausweis nicht zu deklarieren ist, gilt als nicht entgeltlich erbracht (Abs. 3).

Für die Inhaberin einer Einzelfirma gilt ein anderer Weg: Sie ist nicht Personal, bei ihr geht es um die Entnahme aus dem eigenen Betrieb, also um den Eigenverbrauch und die Korrektur des Vorsteuerabzugs (MWSTG Art. 31). Die Einzelheiten samt Ansätzen stehen in der MWST-Info 08 «Privatanteile», Kapitel 2. Die genaue Verbuchung ist einer der Punkte, die du einmal mit deiner Treuhänderin durchgehst und dann jedes Jahr gleich machst.

## Nicht nur das Auto

Privatanteile gibt es überall dort, wo Geschäft und Haushalt sich berühren. Wer im Detailhandel, in einer Bäckerei oder im Gastgewerbe Ware für den eigenen Haushalt bezieht, hat einen Naturalbezug; die Ansätze dafür stehen im Merkblatt N1 der ESTV für Selbstständigerwerbende und im Merkblatt N2 für Arbeitnehmende. Dazu kommen private Kostenanteile an Telefon, Heizung und Strom, wenn Betrieb und Wohnung im selben Haus liegen. Sauber getrennte Konten machen diese Rechnung einfacher, siehe [Geschäftskonto und Privatkonto trennen](https://kidesk.ch/ratgeber/geschaeftskonto-und-privatkonto-trennen).

> **Achtung:** Der Satz von 0.9 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2022 und deckt seither auch den Arbeitsweg ab. Ältere Vorlagen und Buchhaltungen rechnen teilweise noch mit 0.8 Prozent.

## Häufige Fragen

### Wie hoch ist der Privatanteil für ein Geschäftsauto?

Pauschal 0.9 Prozent des Kaufpreises pro Monat, also 10.8 Prozent im Jahr, mindestens CHF 150.00 pro Monat. Bei einem Kaufpreis von CHF 43'000.00 sind das CHF 387.00 pro Monat oder CHF 4'644.00 im Jahr (Wegleitung zum Lohnausweis, Randziffer 21).

### Gilt der Kaufpreis mit oder ohne Mehrwertsteuer?

Ohne. Massgebend ist der Kaufpreis inklusive sämtlicher Sonderausstattung, aber ohne Mehrwertsteuer. Bei einem Leasingfahrzeug zählt der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis ohne Mehrwertsteuer, bei einem Mietfahrzeug der Marktwert zu Beginn des Mietverhältnisses.

### Mein Servicebus ist voll mit fest eingebauten Werkzeugregalen. Muss ich trotzdem aufrechnen?

In Fällen, in denen der Privatgebrauch erheblich eingeschränkt ist, etwa durch fest installierte Vorrichtungen für den Werkzeugtransport, ist kein Privatanteil aufzurechnen (Wegleitung, Randziffer 24). Halte die Ausstattung mit Fotos und Rechnungen fest, falls die Steuerbehörde nachfragt.

### Was ist der Unterschied zur Kilometerentschädigung?

Der umgekehrte Fall. Die Kilometerentschädigung zahlt der Betrieb, wenn jemand mit dem **privaten** Auto geschäftlich fährt, seit 2026 höchstens 75 Rappen pro Kilometer. Der Privatanteil erfasst die private Nutzung eines **Geschäfts**fahrzeugs. Mehr dazu unter [Kilometerentschädigung 2026](https://kidesk.ch/ratgeber/kilometerentschaedigung-2026).

## Quellen

- [Berufskostenverordnung Art. 5a: Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen, 0.9 Prozent pro Monat](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1363_1363_1363/de#art_5_a)
- [ESTV: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises 2026, Randziffern 21 bis 24](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/afP1GDFr8gE3/dbst-form-lohna-wegleitung-2026-de.pdf)
- [MWSTV Art. 47: Leistungen an das Personal und Pauschalen der direkten Steuern](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/828/de#art_47)
- [MWSTG Art. 31: Eigenverbrauch und Korrektur des Vorsteuerabzugs](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_31)
- [ESTV: MWST-Info 08 Privatanteile](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/MI/08)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
