# Rabatt: der Nachlass auf den vereinbarten Preis.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/rabatt · Begriff · Thema: Kalkulation und Preise · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Ein Rabatt ist ein Abzug vom Preis, den du deinem Kunden gewährst, bevor die Rechnung bezahlt wird. Anders als das Skonto ist er **unbedingt**: Er hängt nicht daran, wann gezahlt wird, sondern steht fest, sobald ihr ihn vereinbart habt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Rabatt gibt es nicht, er entsteht nur aus eurer Abrede. Für die Mehrwertsteuer mindert er das Entgelt, denn die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet (MWSTG Art. 24 Abs. 1).

## Rabatt, Skonto, Minderung, Gutschrift: vier verschiedene Dinge

Im Gespräch heisst alles «Nachlass». Auf dem Beleg und in der Buchhaltung sind es vier Vorgänge mit verschiedenen Auslösern und verschiedenen Zeitpunkten.

| Begriff | Was ihn auslöst | Wann er feststeht |
| --- | --- | --- |
| Rabatt | Eine Abrede über den Preis: Menge, Treue, Aktion, Wiederverkauf | Bei der Offerte oder spätestens auf der Rechnung, unbedingt |
| Skonto | Die rechtzeitige Zahlung innert der kurzen Frist | Erst beim Zahlungseingang, bedingt |
| Minderung | Ein Mangel am Werk. Der Kunde verlangt den Minderwert | Nach der Rüge, gegen deinen Willen möglich (OR Art. 368 Abs. 2) |
| Gutschrift | Eine Korrektur einer bereits gestellten Rechnung, etwa nach einer Rücksendung oder einem Fehler | Nach dem Rechnungsversand, als eigener Beleg |

Nur der Rabatt ist freiwillig und im Voraus planbar. Die Minderung ist ein Recht des Kunden, nicht dein Entgegenkommen. Mehr dazu unter [Skonto](https://kidesk.ch/glossar/skonto) und [Gutschrift](https://kidesk.ch/glossar/gutschrift).

## Die üblichen Arten und was sie rechtfertigt

- **Mengenrabatt:** Drei Wohnungen statt einer, ein ganzes Treppenhaus statt zwei Stockwerke. Gerechtfertigt, wenn dein Aufwand je Einheit tatsächlich sinkt, weil Anfahrt, Rüstzeit und Einrichtung nur einmal anfallen.
- **Treue- oder Stammkundenrabatt:** Ein fester Satz für Kunden mit Rahmenvertrag. Gehört in den Vertrag, nicht in die Laune des Tages, sonst entsteht Streit darüber, wer ihn wann bekommt.
- **Wiederverkäufer- oder Handelsrabatt:** Der Abzug, den dir dein Lieferant auf seinen Listenpreis gibt. Er ist dein Einkaufsvorteil, nicht automatisch ein Nachlass für deinen Kunden.
- **Aktions- oder Einführungsrabatt:** Befristet und mit Anlass. Ohne Befristung wird daraus im Kopf des Kunden der neue Normalpreis, und die nächste Offerte zum alten Satz wirkt wie eine Erhöhung.
- **Naturalrabatt:** Statt Geld gibt es Leistung, zum Beispiel die elfte Reinigung gratis. Rechnerisch ist das kein Geschenk, sondern ein Nachlass von rund 9 Prozent auf elf Einsätze, und genau so gehört er kalkuliert.

## Was ein Rabatt an Mehrarbeit verlangt

Ein Nachlass kommt nicht vom Preis, sondern vom Deckungsbeitrag. Wie viel zusätzlichen Umsatz du brauchst, um gleich viel zu verdienen, hängt davon ab, wie dick dein Polster vorher war.

| Deckungsbeitrag vor dem Rabatt | Bei 5 % Rabatt | Bei 10 % Rabatt |
| --- | --- | --- |
| 15 % | 50 % mehr Umsatz nötig | 200 % mehr Umsatz nötig |
| 20 % | 33 % mehr Umsatz nötig | 100 % mehr Umsatz nötig |
| 30 % | 20 % mehr Umsatz nötig | 50 % mehr Umsatz nötig |
| 40 % | 14 % mehr Umsatz nötig | 33 % mehr Umsatz nötig |

Die Formel lautet: Rabattsatz geteilt durch (Deckungsbeitragssatz minus Rabattsatz). Beispiel 20 Prozent Deckungsbeitrag und 5 Prozent Rabatt: 5 geteilt durch 15 ergibt 0.33, also ein Drittel mehr Umsatz für denselben Verdienst. Liegt der Rabattsatz beim Deckungsbeitragssatz, ist kein Umsatz der Welt genug.

## Wenn du mit Rabatten wirbst

Sobald du gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten in der Werbung mit Zahlen wirbst, gilt die Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Sie gilt für die an Konsumentinnen und Konsumenten gerichtete Werbung für sämtliche Waren und Dienstleistungen (PBV Art. 2 Abs. 1 Bst. d), also auch für Handwerksleistungen. Werden in der Werbung Preise aufgeführt, sind die tatsächlich zu bezahlenden Preise bekanntzugeben (Art. 13 Abs. 1). Bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen werden dabei gleich beurteilt wie ein Vergleichspreis neben dem Verkaufspreis (Art. 17 Abs. 1); für solche Hinweise gilt die Pflicht zur Preisbekanntgabe und zur Spezifizierung (Abs. 2), und das gilt für Dienstleistungen sinngemäss (Abs. 3).

- **Der alte Preis muss echt gewesen sein.** Einen Vergleichspreis darfst du im Selbstvergleich nennen, wenn du die Leistung entweder bis unmittelbar vor der Ankündigung oder während mindestens 30 aufeinanderfolgender Tage tatsächlich zu diesem Preis angeboten hast (PBV Art. 16 Abs. 1 Bst. a). Kündigst du einen Einführungspreis an, musst du die Leistung unmittelbar danach wirklich zum höheren Preis anbieten (Bst. b).
- **Halbierungsregel:** Ein Vergleichspreis, der unmittelbar vorher galt, darf nur halb so lange bekanntgegeben werden, wie er gehandhabt wurde, höchstens aber zwei Monate (Art. 16 Abs. 3).
- **Du musst es belegen können.** Die Grundlagen des Vergleichspreises sind auf Verlangen glaubhaft zu machen (Art. 16 Abs. 2).
- **Es ist strafbewehrt.** Wer vorsätzlich den Vorschriften über die Preisbekanntgabe in der Werbung oder den Ausführungsvorschriften des Bundesrates dazu zuwiderhandelt, wird mit Busse bis zu CHF 20'000.00 bestraft. Handelt jemand fahrlässig, ist die Strafe ebenfalls Busse (UWG Art. 24).

> Die Pflicht, den Preis von vornherein anzuschreiben, trifft nur die Bereiche, die in PBV Art. 10 Abs. 1 aufgezählt sind, darunter Coiffeur, Garagegewerbe für Serviceleistungen, Gastgewerbe und Hotellerie, kosmetische Institute und die Vermietung von Fahrzeugen, Apparaten und Geräten. Handwerksleistungen stehen nicht in dieser Liste. Die Regeln für die Werbung mit Zahlen gelten trotzdem, sobald du selbst einen Prozentsatz in ein Inserat oder auf deine Website schreibst.

## Rabatt und Mehrwertsteuer

Ziehst du den Rabatt auf der Rechnung ab, sinkt damit auch die Bemessungsgrundlage: Die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Der Rabatt gehört deshalb über die Steuerzeile, nie unter das Total. Gewährst du ihn erst nachträglich, etwa als Umsatzbonus am Jahresende, passt du die Umsatzsteuerschuld in dem Zeitpunkt an, in dem du die Korrektur verbuchst (MWSTG Art. 41 Abs. 1). Wie das auf dem Beleg aussieht, zeigt [Rabatt auf der Rechnung richtig ausweisen](https://kidesk.ch/ratgeber/rabatt-auf-rechnung-ausweisen).

## So macht es KIDESK

In KIDESK gibst du den Rabatt je Position in Prozent ein; die Rabattspalte erscheint auf dem Beleg erst, wenn eine Position wirklich einen Rabatt trägt. Für einen Nachlass auf den ganzen Beleg gibt es die Abzugszeile am Schluss. Zieht dein Kunde beim Zahlen Skonto ab, buchst du den Rest mit einem Klick als Skonto aus, und die MwSt-Auswertung rechnet den Abzug in der Periode der Buchung als Entgeltsminderung ein.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Offerten in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/offerten)

## Häufige Fragen

### Was ist der Unterschied zwischen Rabatt und Skonto?

Der Rabatt steht fest, sobald ihr ihn vereinbart habt, und gilt unabhängig vom Zahlungsverhalten. Das Skonto entsteht erst, wenn dein Kunde innert der kurzen Frist zahlt. Der Rabatt kostet dich immer, das Skonto nur dann, wenn du dafür früher Geld bekommst.

### Muss ich einen Rabatt auf der Rechnung ausweisen?

Du musst ihn nicht zeigen, aber es ist die bessere Praxis: Prozentsatz, Betrag und Bezugsgrösse machen die Rechnung prüfbar und ersparen Rückfragen. Bist du mehrwertsteuerpflichtig, muss der Rabatt ohnehin vor der Steuerzeile stehen, sonst weist du zu viel Steuer aus.

### Darf ich einem Kunden einen Rabatt geben und einem anderen nicht?

Ja. Preise sind Vertragssache, und es gibt keine Pflicht zur Gleichbehandlung privater Kunden. Heikel wird es nur, wenn die Bedingungen öffentlich angekündigt sind und dann nicht eingehalten werden, oder wenn ein Rahmenvertrag etwas anderes vorsieht.

### Kann ich einen einmal gewährten Rabatt wieder streichen?

Für künftige Aufträge ja, denn jeder Auftrag wird neu vereinbart. Für den laufenden Auftrag nicht einseitig. Ein Rabatt, der über Jahre gewährt wurde, wird zum erwarteten Preis; kündige die Änderung deshalb rechtzeitig an, siehe [Preiserhöhung mitteilen](https://kidesk.ch/ratgeber/preiserhoehung-mitteilen).

## Quellen

- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24: Bemessungsgrundlage](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_24)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 41: nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_41)
- [Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV), Art. 2: Geltungsbereich](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/2081_2081_2081/de#art_2)
- [Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV), Art. 10: Bekanntgabepflicht](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/2081_2081_2081/de#art_10)
- [Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV), Art. 13: Preisbekanntgabe in der Werbung im Allgemeinen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/2081_2081_2081/de#art_13)
- [Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV), Art. 16: Bekanntgabe weiterer Preise](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/2081_2081_2081/de#art_16)
- [Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV), Art. 17: Hinweise auf Preisreduktionen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/2081_2081_2081/de#art_17)
- [Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 24: Verletzung der Pflicht zur Preisbekanntgabe an Konsumenten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/223_223_223/de#art_24)
- [SECO: Grundlagen zur Preisbekanntgabe](https://www.seco.admin.ch/de/grundlagen-pbv)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
