# Rapport und Regie: zwei Wörter, zwei Dinge.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/rapport · Begriff · Thema: Arbeitszeit, Rapport und Spesen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Ein **Rapport** ist die Aufzeichnung dessen, was auf einem Auftrag wirklich geleistet wurde: Stunden je Person, Material, Geräte, Fahrten, Befunde. **Regie** ist dagegen keine Papiersorte, sondern eine Abrechnungsart: nach Aufwand statt zu einem festen Preis. Die beiden Wörter werden ständig in einem Atemzug genannt, weil bei Regie der Rapport über das Geld entscheidet. Auch eine pauschal verrechnete Arbeit braucht aber einen Rapport, schon für die Arbeitszeiterfassung nach Arbeitsgesetz, sobald du Angestellte hast, und für die Nachkalkulation.

## Der Rapport hängt am Auftrag, die Regie am Preis

Die Preisart bestimmt ihr im Vertrag, bevor gearbeitet wird. Der Rapport entsteht danach, auf der Baustelle oder beim Kunden. Darum kann jede Preisart mit jedem Rapport vorkommen. Was sich ändert, ist die Rolle des Blattes: Bei Regie ist es die Rechnung in Rohform, bei einem festen Preis ist es dein internes Gedächtnis und der Beweis für alles, was zusätzlich bestellt wurde.

| Preisart | Was der Rapport für das Geld bedeutet | Wofür du ihn trotzdem brauchst |
| --- | --- | --- |
| Pauschalpreis | Nichts: Der Preis steht fest, ob es länger dauert oder kürzer | Arbeitszeiterfassung, Nachkalkulation, Nachweis für Zusatzbestellungen |
| Einheitspreise nach Ausmass | Wenig: Über die Menge entscheidet das gemeinsam aufgenommene Ausmass | Regiezusätze, Behinderungen, Stunden je Person |
| Regie, also nach Aufwand | Alles: Er ist die Grundlage der Rechnung | Ohne ihn kannst du den Aufwand nicht belegen |

Ist kein Preis oder nur ein ungefährer bestimmt, wird der Werklohn nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374). Belegen musst du beides.

## Vom Rapport zum Titel in der Betreibung

Hier liegt der Grund, weshalb die Unterschrift auf dem Rapport mehr wert ist, als die meisten denken. Beruht eine Forderung auf einer durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, kann die Gläubigerin die **provisorische Rechtsöffnung** verlangen (SchKG Art. 82 Abs. 1). Erhebt der Kunde also Rechtsvorschlag, kommst du mit einem unterschriebenen Papier, aus dem sich der geschuldete Betrag ergibt, schneller weiter als mit einer blossen Rechnung: Die Rechnung trägt nur deine Unterschrift, nicht seine. Ob ein einzelner Rapport im konkreten Fall genügt, entscheidet das Gericht. Je klarer Betrag, Leistung und die Person stehen, die unterschrieben hat, desto besser stehst du da. Auf die Form kommt es dabei an: Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (OR Art. 14 Abs. 2bis). Ob ein mit dem Finger auf dem Bildschirm gezeichneter Namenszug für die Rechtsöffnung genügt, ist darum offen; als Beweismittel in einem Prozess bleibt er brauchbar.

> **Achtung:** Ein Rapport ist kein Abnahmeprotokoll. Er bestätigt, dass gearbeitet wurde, nicht dass das Werk mängelfrei ist. Umgekehrt schneidet er dem Kunden keine Mängelrechte ab. Wer beides auf demselben Blatt vermischt, hat am Schluss weder einen sauberen Aufwandnachweis noch eine brauchbare Abnahme.

## Die Wortfamilie in einem Durchgang

- **Arbeitsrapport:** der allgemeine Nachweis je Einsatz, mit Stunden, Arbeit und Material. Was hineingehört, steht im Ratgeber [Arbeitsrapport richtig führen](https://kidesk.ch/ratgeber/arbeitsrapport-richtig-fuehren).
- **[Regierapport](https://kidesk.ch/glossar/regierapport):** derselbe Nachweis, wenn nach Aufwand abgerechnet wird. Die wichtigste Zeile darauf ist, wer die Regie bestellt hat.
- **Stundenrapport:** nur die Zeiten, je Person und Tag. Er dient dem Lohn und der Arbeitszeiterfassung, nicht dem Kunden.
- **Tagesrapport:** das Tagebuch der Baustelle, mit Wetter, Fremdfirmen, Lieferungen und Behinderungen.
- **[Regie](https://kidesk.ch/glossar/regie) und [Regieansatz](https://kidesk.ch/glossar/regieansatz):** die Abrechnungsart und der Stundenpreis, zu dem sie verrechnet wird.

## Drei Fehler mit diesen beiden Wörtern

- **«Das machen wir dann in Regie», ohne Ansatz.** Regie ohne vereinbarte Ansätze führt direkt zur Diskussion über den Wert der Arbeit. Die Ansätze je Funktion gehören in die Offerte, bevor jemand anfängt.
- **Rapport gleich Regiebestellung.** Dass du Stunden aufgeschrieben hast, macht sie noch nicht zu bestellter Regie. Notiere immer, wer die Zusatzarbeit angeordnet hat, und wann.
- **Am Monatsende geschrieben.** Ein Rapport, der aus dem Gedächtnis entsteht, überzeugt niemanden. Er gehört am selben Tag geschrieben und unterschrieben.

Aufbewahren musst du beides, und zwar länger, als viele denken: Unterlagen zur Arbeitszeit mindestens fünf Jahre (ArGV 1 Art. 73 Abs. 2), Buchungsbelege zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (OR Art. 958f). Ist der Rapport die Grundlage deiner Rechnung, gilt für ihn die längere Frist.

## So macht es KIDESK

In KIDESK hängt der Rapport am Auftrag. Die Zeiten trägst du mit Datum, von, bis und Pause ein, die Reisezeit in einem eigenen Feld; eine Stoppuhr gibt es nicht. Material holst du aus dem Katalog dazu. Der Kunde unterschreibt Rapport und Abnahme direkt auf dem Gerät, mit Mängelliste und Fotos. Aus dem Auftrag wird die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst.

- [Aufträge und Rapporte](https://kidesk.ch/funktionen/auftraege)
- [Vom Auftrag zur Rechnung](https://kidesk.ch/anleitungen/auftrag-zur-rechnung)

## Häufige Fragen

### Ist ein Regierapport etwas anderes als ein Arbeitsrapport?

Inhaltlich sind sie fast gleich. Der Name sagt nur, wozu das Blatt dient: Beim Regierapport ist es die Grundlage der Rechnung, weil nach Aufwand abgerechnet wird. Darum braucht er zusätzlich die Angabe, wer die Regie bestellt hat, und die Unterschrift dieser Person.

### Muss auf dem Rapport ein Preis stehen?

Für den Kunden ist eine Fassung ohne Preise üblich: Er bestätigt Stunden und Material, nicht den Betrag. Für die Betreibung ist die Fassung mit Betrag stärker, weil erst dann eine Schuldanerkennung im Sinne von SchKG Art. 82 entstehen kann. Beides geht, entscheide es einmal für den Betrieb.

### Reicht ein Rapport als Arbeitszeiterfassung?

Nur wenn er alles enthält, was ArGV 1 Art. 73 verlangt: die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit samt ihrer Lage, die Ruhetage, Pausen ab einer halben Stunde und die geschuldeten Zuschläge. Ein Blatt mit blossen Tagestotalen genügt nur, wenn die vereinfachte Erfassung nach ArGV 1 Art. 73b vereinbart ist, und die gilt bloss für Leute, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festsetzen.

### Gilt ein Rapport auf dem Handy gleich viel wie einer auf Papier?

Ja. Für den Rapport schreibt das Gesetz keine Form vor, und Geschäftsbücher und Belege dürfen elektronisch aufbewahrt werden, solange sie jederzeit wieder lesbar gemacht werden können (OR Art. 958f Abs. 3). Entscheidend ist der Inhalt, nicht das Papier. Eine Ausnahme ist die Betreibung: Für die provisorische Rechtsöffnung braucht es eine durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung (SchKG Art. 82 Abs. 1), und der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (OR Art. 14 Abs. 2bis).

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 373 und 374: fester Preis und Festsetzung nach dem Wert der Arbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_374)
- [Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 82: provisorische Rechtsöffnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_82)
- [Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 73 und 73b: Verzeichnisse und andere Unterlagen, vereinfachte Arbeitszeiterfassung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/243/de#art_73)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 14 Abs. 2bis: eigenhändige Unterschrift und qualifizierte elektronische Signatur](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_14)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_958_f)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
