# Rückbehalt: dein Geld, nur noch nicht fällig.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/rueckbehalt · Begriff · Thema: Bau und Handwerk · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Der Rückbehalt ist ein Teil deiner Vergütung, den der Bauherr als **Sicherheit** zurückbehält, bis feststeht, dass keine Mängel offen sind. Er kürzt den Preis nicht, er verschiebt nur die Zahlung. Grundlage ist immer der Werkvertrag. Ist die Norm SIA 118 vereinbart, beträgt der Rückbehalt bei Einheitspreisverträgen nach ihrem Art. 150 zwischen **5 und 10 Prozent des Leistungswerts**, und ohne andere Abrede höchstens CHF 2 Mio. Fällig wird er, wenn das Werk abgenommen, die Schlussabrechnung übergeben und deren Prüfungsfrist abgelaufen und die vereinbarte Sicherheit für die Mängelhaftung beigebracht ist.

## Wo er in der Norm steht

| Artikel SIA 118 | Überschrift in der Norm |
| --- | --- |
| 149 | Rückbehalt; allfällige zusätzliche Sicherheit |
| 150 | Umfang des Rückbehaltes |
| 151 | Bei Gesamtpreisverträgen |
| 152 | Fälligkeit des Rückbehaltes und Zinspflicht |
| 181 und 182 | Sicherheitsleistung des Unternehmers nach der Abnahme: Solidarbürgschaft, Bargarantie |

Überschriften aus dem öffentlich zugänglichen Inhaltsverzeichnis der Norm SIA 118:2013. Die Zahlen zu Höhe und Fälligkeit stammen aus dem Leitfaden der KBOB zu den finanziellen Sicherheiten. Was für dich gilt, steht in deiner Vertragsurkunde: Bei Gesamtpreisverträgen ist der Rückbehalt besonders zu regeln.

## Fünf Prozent wovon? Die Bezugsgrösse entscheidet

«Fünf Prozent» allein ist keine Abrede. Fünf Prozent vom Leistungswert vor Rabatt, vom Nettowerklohn nach Rabatt oder von der Summe inklusive Steuer führen zu drei verschiedenen Beträgen, und bei einem grossen Los liegen mehrere hundert Franken dazwischen. Lies vor der Unterschrift drei Punkte nach und schreib sie heraus: Prozentsatz und Bezugsgrösse, Zeitpunkt der Freigabe, und ob du ihn durch eine Bürgschaft ablösen darfst.

## Mehrwertsteuer: zwei Fälle, zwei Antworten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung unterscheidet nach der Art des Belegs. Werden von **Abschlagszahlungsgesuchen und Situationsetats** Abzüge vorgenommen, die dem Auftraggeber während der Bauausführung als Sicherheit dienen, ist nur der Nettobetrag zu versteuern, also der nach Abzug des Rückbehalts verbleibende Betrag. Bei der **definitiven Abrechnung** wird der Betrag ohne Berücksichtigung des Garantierückbehalts versteuert, und das gilt unabhängig davon, ob du nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten abrechnest.

> **Achtung:** Auf der Schlussrechnung steht der Rückbehalt deshalb **nach** der Steuer, als eigene Zeile mit Prozentsatz, Bezugsgrösse, Vertragsverweis und Freigabedatum. Wer ihn wie einen Rabatt vor der Steuer abzieht, weist zu wenig Steuer aus und muss korrigieren. Und der Satz «Der Rückbehalt wird nach Ablauf der Garantiefrist am [Datum] zur Zahlung fällig» gehört unter die Summen, sonst liest die Buchhaltung des Bauherrn den Abzug irgendwann als Nachlass.

## Rückbehalt, Bauabzug, Skonto

| Abzug | Bekommst du das Geld später? | Mindert er das Entgelt? |
| --- | --- | --- |
| Rückbehalt | Ja, am Freigabedatum | Nein, er stundet nur |
| Bauabzug für Strom, Wasser, Gerüst, Reinigung | Nein | Er gilt eine Gegenleistung des Bauherrn ab |
| Skonto | Nein | Ja, sobald der Kunde ihn zieht (MWSTG Art. 41) |

## Damit der Rückbehalt nicht vergessen geht

1. **Termin setzen am Tag der Schlussrechnung**, nicht später. Ohne Abnahmedatum gibt es kein Freigabedatum.
2. **Liste führen** über alle laufenden Rückbehalte mit Objekt, Betrag und Freigabedatum. Bei fünf Baustellen im Jahr sind das schnell fünfstellige Beträge.
3. **Offene Mängel vorher erledigen** und die Behebung quittieren lassen. Ein offener Punkt auf der Mängelliste ist der übliche Grund, warum nicht freigegeben wird.
4. **Am Stichtag eine Rechnung stellen**, mit Verweis auf Schlussrechnung, Vertragsziffer und Abnahmedatum. Eine Rechnung wird bezahlt, eine Erinnerungsmail wird abgelegt.

Die ganze Reihenfolge von der Leistung bis zum Restbetrag steht mit Zahlen im Ratgeber [Akonto, Rückbehalt und Skonto abziehen](https://kidesk.ch/ratgeber/akonto-rueckbehalt-mwst-rechenbeispiel), die Sicht auf die Liquidität im Ratgeber [Garantierückbehalt am Bau](https://kidesk.ch/ratgeber/garantierueckbehalt-bau).

## So macht es KIDESK

In KIDESK gibt es für Baubetriebe ein eigenes Feld für den Garantierückbehalt am Beleg. Der Abzug erscheint im Summenblock, und auf dem QR-Einzahlungsschein steht der Restbetrag, nicht die Gesamtsumme. Die Rechnungsart Schlussrechnung zieht die ausgewählten Akontorechnungen mit Nummer und Datum ab, damit auf einem Blatt steht, was verrechnet, was bezahlt und was zurückbehalten wurde.

- [Rechnungen und Rechnungsarten](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Akonto und Schlussrechnung](https://kidesk.ch/ratgeber/akonto-schlussrechnung)

## Häufige Fragen

### Darf der Bauherr den Rückbehalt ohne Vereinbarung abziehen?

Nein. Ohne Abrede im Werkvertrag oder in einer vereinbarten Norm ist die ganze Vergütung bei der Ablieferung des Werks fällig (OR Art. 372 Abs. 1). Ein Abzug ohne Grundlage ist eine einseitige Kürzung: Beanstande ihn schriftlich und verlange die Zahlung des unbestrittenen Teils.

### Kann ich den Rückbehalt durch eine Bankgarantie ablösen?

Wenn der Vertrag das vorsieht, ja. Nach SIA 118 wird der Rückbehalt zur Zahlung fällig, sobald unter anderem die vereinbarte Sicherheit für die Mängelhaftung beigebracht ist, üblicherweise eine Solidarbürgschaft einer Bank oder Versicherung. Dafür zahlst du eine Gebühr, und die Sicherheit belastet deinen Kreditrahmen. Mehr unter [Garantieschein](https://kidesk.ch/glossar/garantieschein).

### Muss der Bauherr den Rückbehalt verzinsen?

Die SIA 118 hat dafür einen eigenen Artikel, überschrieben mit «Fälligkeit des Rückbehaltes und Zinspflicht» (Art. 152). Ohne vereinbarte Norm richtet sich alles nach dem Vertrag. Steht nichts davon drin, liegt dein Geld zinslos beim Bauherrn, und genau darum gehört der Rückbehalt in die Kalkulation.

### Was ist, wenn der Rückbehalt am Schluss nicht ausbezahlt wird?

Zuerst klären, warum: offene Mängel, fehlende Sicherheit oder einfach vergessen. Bleibt die Zahlung aus, ist es eine gewöhnliche fällige Forderung, du mahnst und betreibst wie bei jeder anderen Rechnung. Lässt der Bauherr Mängel auf deine Kosten beheben, ist das eine nachträgliche Korrektur, die du mit deiner Treuhandstelle auch steuerlich richtig abbildest.

## Quellen

- [ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5: Sicherheitsleistung und Garantierückbehalt](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/displayDocs/cipherPrinterFriendly.xhtml?componentId=1000944&publicationId=1000849&cipherKeyDate=&language=de)
- [KBOB: Leitfaden zur Festlegung von finanziellen Sicherheiten bei Werkleistungen, Stand März 2014, Ziffer 2.3.3](https://www.kbob.admin.ch/dam/de/sd-web/kknlRidkmWZl/20140321_KBOB-Leitfaden_zur_Festlegung_von_finanziellen_Sicherheiten_bei_Werkleistungen_Publikation_DE%20(1).pdf)
- [SIA 118:2013, Inhaltsverzeichnis: Kapitel 5 3 Sicherheitsleistung bis zur Abnahme, Art. 149 bis 152](https://shop.sia.ch/3131563f-07ef-4550-8639-d8f85e3039ba/D/DownloadAnhang)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 372: Fälligkeit der Vergütung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_372)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 41: nachträgliche Änderung des Entgelts](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_41)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
