# Saldosteuersatz

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/saldosteuersatz · Begriff · Thema: Mehrwertsteuer · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte Art, die Mehrwertsteuer abzurechnen. Statt Umsatzsteuer und Vorsteuer einzeln zu rechnen, multiplizierst du deinen gesamten steuerbaren Umsatz **einschliesslich Steuer** mit einem Branchensatz, den dir die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bewilligt hat (MWSTG Art. 37 Abs. 2). Dafür fällt der Vorsteuerabzug weg, er steckt pauschal im Satz. Auf der Rechnung an den Kunden steht weiterhin der gesetzliche Satz, in der Regel 8.1 Prozent.

## Wie gerechnet wird

Die Steuerforderung ergibt sich aus dem Total aller in einer Abrechnungsperiode erzielten steuerbaren Entgelte, **einschliesslich Steuer**, multipliziert mit dem bewilligten Satz. Das ist der Punkt, an dem die meisten stolpern: Gerechnet wird auf dem Bruttoumsatz, nicht auf dem Nettoumsatz. Die Sätze berücksichtigen die branchenübliche Vorsteuerquote und werden von der ESTV nach Rücksprache mit den Branchenverbänden festgelegt (MWSTG Art. 37 Abs. 3).

**Malerbetrieb, Halbjahr, bewilligter Satz 5.3 Prozent**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Fakturierter Umsatz inklusive Steuer | CHF 96'000.00 |
| Steuer nach Saldosteuersatz: 96'000.00 × 5.3 % | CHF 5'088.00 |
| Vom Kunden bezahlte Steuer: 96'000.00 × 8.1 ÷ 108.1 | CHF 7'193.34 |
| **Differenz, die deine Vorsteuer pauschal abdeckt** | **CHF 2'105.34** |

Lohnt sich die Methode, hängt genau an dieser Differenz: Ist deine tatsächliche Vorsteuer kleiner als CHF 2'105.34, fährst du mit dem Saldosteuersatz besser. Wer viel Material einkauft oder ein Fahrzeug anschafft, oft nicht. Der Vergleich mit Zahlen zum Nachrechnen steht im Ratgeber [Saldosteuersatz oder effektiv](https://kidesk.ch/ratgeber/saldosteuersatz-oder-effektiv).

## Wer darf, und woher der Satz kommt

Zugelassen ist die Methode bis CHF 5'024'000.00 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen und höchstens CHF 108'000.00 Steuer pro Jahr, gerechnet nach dem massgebenden Saldosteuersatz (MWSTG Art. 37 Abs. 1). Beantragt wird sie bei der ESTV, und sie muss mindestens eine Steuerperiode beibehalten werden. Wer zur effektiven Methode wechselt, kann frühestens nach drei Jahren zurück (Art. 37 Abs. 4). Welcher Satz für dein Gewerk gilt, steht nicht in einer Liste aus dem Netz, sondern in einer Verordnung der ESTV, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist.

| Branche oder Tätigkeit, wie die Verordnung sie nennt | Satz |
| --- | --- |
| Sanitäre Installationen: Lieferung mit Montage | 3.7 % |
| Elektroinstallationsunternehmen | 4.5 % |
| Malerei / Tapeziererei | 5.3 % |
| Reinigungsunternehmen | 6.2 % |
| Akkordunternehmen / Anschlägerinnen und Anschläger im Baugewerbe | 6.8 % |

Auszug aus dem Anhang der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SR 641.202.62), in Kraft seit 01.01.2025. Massgebend ist immer der Satz, den die ESTV dir bewilligt.

## Typische Fehler

- **Den Saldosteuersatz auf die Rechnung schreiben.** Auf die Rechnung gehört der anwendbare gesetzliche Satz, in der Regel 8.1 Prozent (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. f). Der Saldosteuersatz betrifft nur dein Verhältnis zur ESTV. Wer zu einem zu hohen Satz fakturiert, zahlt zusätzlich zur Steuer nach Saldosteuersatz die Differenz zum gesetzlichen Satz (MWSTV Art. 96).
- **Auf dem Nettoumsatz rechnen.** Die Berechnungsbasis ist das Entgelt einschliesslich Steuer.
- **Den falschen Satz nehmen.** Die tiefen Sätze der Herstellungsbranchen gelten nur, wenn im Preis auch das Material enthalten ist. Reine Lohn-, Akkord- und Montagearbeiten haben eigene, höhere Sätze (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung).
- **Eine zweite Tätigkeit übersehen.** Seit dem 1. Januar 2025 sind mehr als zwei Sätze möglich: Für jede Tätigkeit, deren Anteil am steuerbaren Gesamtumsatz mehr als 10 Prozent beträgt, wird der eigene Satz bewilligt (MWSTV Art. 86). Die frühere 50-Prozent-Regel für Mischbranchen gibt es nicht mehr.
- **Vergessen, dass zwei statt vier Abrechnungen fällig sind.** Mit dem Saldosteuersatz wird halbjährlich abgerechnet (MWSTG Art. 35 Abs. 1). Auf Antrag ist seit 2025 auch die jährliche Abrechnung möglich, bis CHF 5'005'000.00 Umsatz aus steuerbaren Leistungen (Art. 35 Abs. 1bis Bst. b).

## So macht es KIDESK

Für die Abrechnung liefert KIDESK die MwSt-Auswertung je Quartal als CSV-Datei. Den Betrag nach deinem bewilligten Saldosteuersatz rechnet es dir nicht aus: Eine Finanzbuchhaltung führt KIDESK nicht, und eingereicht wird die Abrechnung im Portal der ESTV. KIDESK liefert die Zahlen, nicht die Meldung.

- [Berichte in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/berichte)

## Häufige Fragen

### Darf ich den Saldosteuersatz auf der Rechnung ausweisen?

Nein. Gegenüber dem Kunden gilt der gesetzliche Satz, in der Regel 8.1 Prozent. Der Saldosteuersatz ist eine Abmachung zwischen dir und der ESTV und hat auf einer Kundenrechnung nichts verloren.

### Verliere ich mit dem Saldosteuersatz wirklich jeden Vorsteuerabzug?

Ja, der Abzug entfällt, weil die branchenübliche Vorsteuer bereits im Satz steckt (MWSTG Art. 37 Abs. 3). Auch eine Einlageentsteuerung zu Beginn der Steuerpflicht ist ausgeschlossen (MWSTV Art. 78 Abs. 5).

### Welcher Satz gilt, wenn ich nur Arbeit verkaufe und der Kunde das Material stellt?

Dann greifen nicht die Sätze der Herstellungsbranchen, sondern die Sätze für Akkord-, Lohn- und Montagearbeiten. Sie liegen deutlich höher, im Baugewerbe bei 6.8 Prozent. Den für dich massgebenden Satz bewilligt die ESTV.

### Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite?

Wer eine oder beide Grenzen in drei aufeinanderfolgenden Steuerperioden überschreitet, muss auf den Beginn der folgenden Steuerperiode zur effektiven Methode wechseln (MWSTV Art. 81 Abs. 3). Beim Wechsel darfst du die Steuer auf dem Zeitwert deiner Gegenstände und Dienstleistungen in der ersten Abrechnungsperiode als Vorsteuer abziehen (Abs. 4).

## Quellen

- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 37: Abrechnung nach Saldo- und Pauschalsteuersätzen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_37)
- [Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SR 641.202.62)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2024/500/de)
- [Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), Art. 86: Bewilligung der Saldosteuersätze (10-Prozent-Regel)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/828/de#art_86)
- [ESTV: Saldosteuersätze ab 1. Januar 2025](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-saldosteuersatzmethode-2025)
- [MWSTV Art. 81: Wechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/828/de#art_81)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
