# Tagesrapport: der Tag, nicht der Auftrag.

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/tagesrapport · Begriff · Thema: Arbeitszeit, Rapport und Spesen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Der Tagesrapport ist das Tagebuch eines Arbeitstags: wer und welche Geräte im Einsatz waren, was ausgeführt und geliefert wurde, was die Bauleitung angeordnet hat und was den Betrieb behindert hat. Er zählt den **Tag** ab, nicht den einzelnen Kundeneinsatz; dafür ist der Arbeitsrapport da. Ein Gesetz, das ihn allgemein vorschreibt, gibt es nicht: Pflicht wird er durch den Werkvertrag. Sein Wert entsteht dadurch, dass er täglich geschrieben und lückenlos nummeriert ist.

## Der Unterschied zu den anderen Rapporten

Alle Rapporte im Gewerbe halten Zeit fest, aber jeder aus einem anderen Blickwinkel. Der [Arbeitsrapport](https://kidesk.ch/glossar/rapport) beantwortet, was bei einem Einsatz gemacht wurde, und der Kunde unterschreibt ihn. Der [Regierapport](https://kidesk.ch/glossar/regierapport) beantwortet, was nach Aufwand ausgeführt und von wem es bestellt wurde. Der [Stundenrapport](https://kidesk.ch/glossar/stundenrapport) beantwortet, wie lange eine Person gearbeitet hat. Der Tagesrapport beantwortet als einziger: Was ist an diesem Tag auf dieser Baustelle geschehen?

Daraus folgt seine Eigenheit: Auf ihm steht auch, was **nicht** gearbeitet wurde. Zwei Stunden Regen, ein blockierter Zugang, eine fehlende Lieferung. Diese Zeilen interessieren im Moment des Schreibens niemanden und entscheiden Monate später über Termine und Mehrkosten.

## Was darauf gehört

- Baustelle, Bauherrschaft, Vertrags- oder Auftragsnummer, laufende Rapportnummer, Datum mit Wochentag.
- Wetter und Temperatur, am Vormittag und am Nachmittag, mit der Folge für die Arbeit.
- Personal und Geräte je Zeile, mit Funktion oder Typ, Stunden und der ausgeführten Arbeit samt Bauteil oder Abschnitt.
- Lieferungen mit Menge, Lieferant und Uhrzeit, dazu die Fremdfirmen, die an diesem Tag auf dem Platz waren.
- Anordnungen der Bauleitung mit Name, Uhrzeit und Inhalt, und ob sie als Regie gelten sollen.
- Behinderungen und Unterbrüche mit Grund, von, bis und den betroffenen Personen.

## Beweiswert: das Datum zählt mehr als die Schönschrift

Vor Gericht ist ein Tagesrapport eine Urkunde: ein Schriftstück, das geeignet ist, rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen (ZPO Art. 177). Das Gericht würdigt Beweismittel nach freier Überzeugung (Art. 157), und beweisen muss, wer aus der behaupteten Tatsache Rechte ableitet, bei einer Forderung also dein Betrieb (ZGB Art. 8). Ein Blatt, das seit dem ersten Tag jeden Tag gleich geführt wurde, überzeugt darum anders als eines, das nachträglich entstanden ist, weil man es brauchte.

> Ein Tagesrapport ersetzt die Arbeitszeiterfassung nach Arbeitsgesetz nicht. Verlangt sind die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit **samt ihrer Lage** und die Pausen von einer halben Stunde und mehr (ArGV 1 Art. 73 Abs. 1). Auf dem Tagesrapport steht meist nur eine Stundenzahl je Person, ohne von, bis und Pause. Dafür braucht es ein zweites Blatt. Nur wo für eine Person die vereinfachte Erfassung schriftlich vereinbart ist, genügt die tägliche Gesamtarbeitszeit (ArGV 1 Art. 73b), und das setzt voraus, dass sie ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festsetzt.

## Aufbewahren: fünf oder zehn Jahre

Enthält der Rapport Arbeitszeiten deiner Angestellten, gilt die Frist von mindestens fünf Jahren nach Ablauf der Gültigkeit (ArGV 1 Art. 73 Abs. 2). Dient er als Beleg zu einer Rechnung, wird er zum Buchungsbeleg, und dann sind es zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (OR Art. 958f). In der Praxis heisst das zehn Jahre. Das fertige Blatt als Word- und Excel-Datei gibt es unter [Tagesrapport Baustelle](https://kidesk.ch/vorlagen/tagesrapport-baustelle-vorlage).

> **Achtung:** Achtung beim Wort: Im Verkauf und in der Gastronomie nennen manche Unternehmen auch den Tagesabschluss der Kasse Tagesrapport. Gemeint ist dann eine Geldabrechnung und nicht ein Bautagebuch. Wenn jemand am Telefon «Tagesrapport» sagt, frag nach, welches der beiden Blätter gemeint ist.

## Häufige Fragen

### Ist ein Tagesrapport in der Schweiz Pflicht?

Ein Gesetz, das jedem Betrieb ein Bautagebuch vorschreibt, gibt es nicht. Zur Pflicht wird der Tagesrapport durch den Werkvertrag: Viele Bauherrschaften verlangen ihn in ihren Bedingungen, oft täglich und innert weniger Tage vorgelegt. Lies vor dem ersten Arbeitstag nach, was dein Vertrag dazu sagt.

### Was ist der Unterschied zwischen Tagesrapport und Arbeitsrapport?

Der Arbeitsrapport gehört zu einem Einsatz und wird vom Kunden unterschrieben. Der Tagesrapport gehört zu einem Tag auf einer Baustelle und hält auch fest, was den Fortschritt gestört hat. In kleinen Unternehmen erledigt ein Blatt manchmal beides, solange alle nötigen Felder darauf sind.

### Muss die Bauleitung den Tagesrapport unterschreiben?

Das Gesetz verlangt es nicht. Viele Werkverträge verlangen es, und bei Regiearbeiten hängt die Vergütung oft daran. Ohne Unterschrift bleibt der Rapport eine einseitige Aufzeichnung: Er beweist, was du festgehalten hast, nicht, dass die Gegenseite es anerkennt.

### Reicht der Tagesrapport als Arbeitszeiterfassung?

In der Regel nicht. Die Verordnung verlangt die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit samt ihrer Lage und die Pausen ab einer halben Stunde (ArGV 1 Art. 73). Eine blosse Stundenzahl je Person genügt dafür nicht, ausser es besteht eine schriftliche Vereinbarung über die vereinfachte Erfassung (Art. 73b). Führe die Zeiterfassung darum getrennt.

## Quellen

- [Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 157 und 177: freie Beweiswürdigung und Begriff der Urkunde](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/262/de#art_177)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 8: Beweislast](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_8)
- [Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 73 und 73b: Verzeichnisse, Aufbewahrung, vereinfachte Arbeitszeiterfassung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/243/de#art_73)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Buchungsbelege](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_958_f)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
