# Vorsteuer

Quelle: https://kidesk.ch/glossar/vorsteuer · Begriff · Thema: Mehrwertsteuer · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die **du** beim Einkauf bezahlt hast: auf Material, Werkzeug, Treibstoff, Miete, Versicherung, Software. Bist du steuerpflichtig, ziehst du sie von deiner Steuerschuld ab, und die Mehrwertsteuer wird für dich zum durchlaufenden Posten statt zur Belastung. Zur Vorsteuer zählen die dir in Rechnung gestellte Inlandsteuer, die von dir deklarierte Bezugsteuer und die Einfuhrsteuer (MWSTG Art. 28 Abs. 1).

## Drei Arten, die alle Vorsteuer sind

| Art | Wo sie entsteht | Beispiel aus dem Betrieb |
| --- | --- | --- |
| Inlandsteuer | Ein Schweizer Lieferant stellt dir Steuer in Rechnung | Farbe beim Grosshändler, Handwerkerstunden eines Subunternehmers |
| Bezugsteuer | Du deklarierst eine Leistung aus dem Ausland selbst und darfst die deklarierte Steuer als Vorsteuer abziehen | Werbung oder Software aus dem Ausland |
| Einfuhrsteuer | Beim Import von Waren erhoben und veranlagt | Maschine, die du selbst aus Deutschland holst |

MWSTG Art. 28 Abs. 1 Bst. a bis c.

## Wie du sie aus einem Betrag herausrechnest

Auf vielen Belegen steht nur der Bruttobetrag und der Satz. Die enthaltene Steuer rechnest du dann heraus, statt den Satz auf den Bruttobetrag aufzuschlagen. Das ist der häufigste Rechenfehler auf Belegen.

**Kassenzettel Baumarkt, CHF 486.00 inklusive 8.1 Prozent**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Bruttobetrag auf dem Beleg | CHF 486.00 |
| Enthaltene Steuer: 486.00 × 8.1 ÷ 108.1 | CHF 36.42 |
| Aufwand ohne Steuer | CHF 449.58 |
| **Vorsteuer für diesen Beleg** | **CHF 36.42** |

## Zwei Sonderfälle, die im Gewerbe wirklich vorkommen

- **Einkauf bei nicht steuerpflichtigen Landwirten, Gärtnerinnen, Forstwirten, Viehhändlern und Milchsammelstellen:** Obwohl dir niemand Steuer verrechnet, darfst du 2.6 Prozent des in Rechnung gestellten Betrags als Vorsteuer abziehen. Das gilt nur für Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Gärtnerei sowie für Vieh und Milch, und nur im Rahmen deiner zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit (MWSTG Art. 28 Abs. 2). Für den Gartenbau ist das bares Geld.
- **Fiktive Vorsteuer beim Kauf gebrauchter Gegenstände:** Beziehst du für deinen Betrieb einen individualisierbaren beweglichen Gegenstand, ohne dass dir Steuer offen überwälzt wird, etwa einen Occasions-Anhänger von einer Privatperson, darfst du eine fiktive Vorsteuer abziehen. Gerechnet wird auf dem bezahlten Betrag, der als Betrag inklusive Steuer gilt (MWSTG Art. 28a).

## Was keine Vorsteuer ist

- Ausländische Umsatzsteuer auf einer Rechnung aus Deutschland oder Österreich. Sie ist in der Schweiz nicht abziehbar; ob du sie dort zurückfordern kannst, ist eine Frage des jeweiligen Landes.
- Steuer, die auf dem Beleg weder als Betrag noch als Satz steht und die dir niemand verrechnet hat. Selbst herausrechnen darfst du sie nicht. Steht dagegen der Satz auf dem Beleg und ist das Entgelt inklusive Steuer, genügt das: Dann rechnest du sie heraus (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. f).
- Jede Steuer, solange du nicht steuerpflichtig bist. Für einen Betrieb unter der Umsatzgrenze ist der Bruttobetrag schlicht Aufwand.
- Die Steuer auf deinen Einkäufen, wenn du nach [Saldosteuersatz](https://kidesk.ch/glossar/saldosteuersatz) abrechnest. Sie ist im Satz pauschal berücksichtigt.

> Vorsteuer ist der Betrag. Der [Vorsteuerabzug](https://kidesk.ch/glossar/vorsteuerabzug) ist das Recht, diesen Betrag geltend zu machen. Welche Angaben ein Beleg dafür tragen muss und was du tust, wenn sie fehlen, steht im Ratgeber [Vorsteuer abziehen: welche Belege genügen](https://kidesk.ch/ratgeber/vorsteuer-belege).

## So macht es KIDESK

Belege fotografierst du ab, und KIDESK liest Betrag, Datum und MwSt heraus und schlägt Konto und MwSt-Code vor. Du prüfst und gibst frei. Doppelt erfasste Belege erkennt KIDESK. Gebucht wird die Vorsteuer nicht in KIDESK: Eine Finanzbuchhaltung führt es nicht, es liefert die MwSt-Auswertung je Quartal als CSV-Datei und das Belegpaket für die Treuhandstelle.

- [Belege in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/belege)
- [Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle](https://kidesk.ch/funktionen/treuhand)

## Häufige Fragen

### Vorsteuer oder Mehrwertsteuer, was ist der Unterschied?

Es ist dieselbe Steuer aus zwei Blickwinkeln. Auf deiner eigenen Rechnung heisst sie Umsatzsteuer, auf der Rechnung deines Lieferanten Vorsteuer. Abgeliefert wird die Differenz zwischen beiden.

### Zählt die Steuer auf einem Beleg, den ich noch nicht bezahlt habe?

Rechnest du nach vereinbarten Entgelten ab, entsteht der Anspruch auf den Abzug schon im Zeitpunkt, in dem du die Rechnung erhältst (MWSTG Art. 40 Abs. 1). Rechnest du nach vereinnahmten Entgelten ab, zählt die Bezahlung.

### Ich habe einen Beleg in Euro. Welchen Kurs nehme ich?

Für die Mehrwertsteuer ist der Kurs nicht frei: Du nimmst den von der ESTV veröffentlichten Wechselkurs, wahlweise den Monatsmittelkurs oder den Tageskurs für den Verkauf von Devisen, und behältst das gewählte Vorgehen mindestens eine Steuerperiode bei (MWSTV Art. 45, für die Vorsteuer sinngemäss über Art. 58). Achtung: Auf einer Rechnung aus dem Ausland ist gar keine Schweizer Steuer ausgewiesen, also gibt es auch nichts abzuziehen. Stattdessen kann die Bezugsteuer greifen.

### Wie viel Vorsteuer ist normal?

Das hängt vollständig vom Gewerk ab. Wer fast nur Arbeit verkauft, hat wenig Vorsteuer, wer viel Material einkauft, viel. Genau diese Quote entscheidet auch darüber, ob sich für dich der Saldosteuersatz lohnt.

## Quellen

- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 28: Grundsatz des Vorsteuerabzugs](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_28)
- [MWSTG Art. 28a: Abzug fiktiver Vorsteuer](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_28_a)
- [MWSTG Art. 40: Entstehung der Steuerforderung (Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_40)
- [Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), Art. 45: Entgelte in ausländischer Währung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/828/de#art_45)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze in der Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
