# Akonto, Rückbehalt und Skonto abziehen, in dieser Reihenfolge.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/akonto-rueckbehalt-mwst-rechenbeispiel · Ratgeber · Thema: Bau und Handwerk · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Die Reihenfolge lautet: **Leistung, Rabatt, Mehrwertsteuer, Akonto brutto, Rückbehalt, Skonto.** Der Rabatt mindert den Preis, deshalb steht er vor der Steuer. Der Rückbehalt mindert den Preis nicht, er schiebt nur einen Teil der Zahlung auf, deshalb steht er auf der Schlussrechnung nach der Steuer. Die Akontorechnungen ziehst du brutto ab, also mit der Steuer, die schon auf ihnen stand. Der Skonto steht gar nicht als Abzug auf der Rechnung: Er ist eine Bedingung und wird erst zur Entgeltsminderung, wenn der Kunde ihn tatsächlich zieht (MWSTG Art. 41).

## Die sechs Schritte und der Grund dahinter

Ohne Abrede ist die ganze Vergütung bei der Ablieferung des Werks fällig (OR Art. 372 Abs. 1). Akontozahlungen und Rückbehalt weichen beide davon ab: die einen nach vorne, der andere nach hinten. Beide brauchen deshalb eine Abrede im Werkvertrag oder in der angenommenen Offerte. Steht dort nichts, kannst du keine Akontozahlung verlangen, und der Bauherr darf nichts zurückbehalten.

1. **Leistung netto.** Alles, was du ausgeführt hast, nach Ausmass oder nach Pauschale, plus die genehmigten Nachträge.
2. **Rabatt abziehen.** Ein vereinbarter Rabatt senkt den Preis. Damit senkt er auch die Bemessungsgrundlage der Steuer, denn die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet (MWSTG Art. 24 Abs. 1).
3. **Mehrwertsteuer rechnen.** Auf dem Nettowerklohn nach Rabatt, zum Satz der Leistung. Bei Bau- und Handwerksarbeit im Inland sind das 8.1 Prozent.
4. **Akontorechnungen brutto abziehen.** Genau die Beträge, die auf den Akontorechnungen standen, mit Steuer. Ziehst du sie netto ab, fehlt am Schluss die Steuer auf den Anzahlungen.
5. **Rückbehalt abziehen.** Er mindert das Entgelt nicht, sondern stundet einen Teil davon. Deshalb kommt er nach der Steuer und nicht davor.
6. **Skonto erwähnen, nicht abziehen.** Er steht als Zahlungsbedingung unter der Rechnung. Zieht der Kunde ihn, korrigierst du das Entgelt nachträglich.

## Das durchgerechnete Beispiel

Ein Gipserbetrieb hat an einem Mehrfamilienhaus gearbeitet. Angenommen sind: Leistung nach Ausmass CHF 124'000.00 netto, 2 Prozent Rabatt laut Werkvertrag, zwei Akontorechnungen über je CHF 40'000.00 netto nach Zahlungsplan, 5 Prozent Garantierückbehalt auf dem Nettowerklohn, Freigabe nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Garantiefrist. Die Prozentsätze sind Annahmen aus diesem Vertrag, keine Marktwerte. Deine stehen in deinem Vertrag.

**Schlussrechnung Nr. 2026-0311**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Leistung netto nach Ausmass | CHF 124'000.00 |
| Rabatt 2 % gemäss Werkvertrag Ziff. 6 | -CHF 2'480.00 |
| Nettowerklohn | CHF 121'520.00 |
| Mehrwertsteuer 8.1 % | CHF 9'843.12 |
| Rechnungsbetrag | CHF 131'363.12 |
| Akontorechnung 2026-0112 vom 14.04.2026, brutto | -CHF 43'240.00 |
| Akontorechnung 2026-0188 vom 09.06.2026, brutto | -CHF 43'240.00 |
| Zwischentotal | CHF 44'883.12 |
| Garantierückbehalt 5 % auf CHF 121'520.00, Werkvertrag Ziff. 9 | -CHF 6'076.00 |
| **Restbetrag, zahlbar bis 20.10.2026** | **CHF 38'807.12** |

Die Akontobeträge sind je CHF 40'000.00 plus 8.1 Prozent, also CHF 43'240.00. In diesem Beispiel wurde der Rabatt auf den Akontorechnungen nicht abgezogen, sondern erst auf der Schlussrechnung über die ganze Leistung verrechnet. Beides ist möglich: Die Steuerverwaltung zieht den Vertragsrabatt in ihrem eigenen Beispiel schon auf dem Abschlagszahlungsgesuch ab (MWST-Branchen-Info 04, Ziffer 5.5). Entscheidend ist, dass du es überall gleich machst und die Schlussrechnung am Ende aufgeht. Unter die Schlusszeile gehört ein Satz, der festhält, dass der Rückbehalt nicht erlassen ist: «Der Rückbehalt von CHF 6'076.00 wird nach Ablauf der vereinbarten Garantiefrist am 30.09.2028 zur Zahlung fällig.» Ohne diesen Satz liest die Buchhaltung des Bauherrn den Abzug in zwei Jahren als Nachlass.

## Wovon der Rückbehalt gerechnet wird, macht mehrere hundert Franken aus

«Fünf Prozent» allein ist keine Abrede. Fünf Prozent wovon? Die drei Bezugsgrössen, die in Verträgen vorkommen, führen im selben Beispiel zu drei verschiedenen Beträgen.

| Bezugsgrösse | Betrag | Rückbehalt 5 % |
| --- | --- | --- |
| Leistung vor Rabatt | CHF 124'000.00 | CHF 6'200.00 |
| Nettowerklohn nach Rabatt | CHF 121'520.00 | CHF 6'076.00 |
| Rechnungsbetrag inklusive Steuer | CHF 131'363.12 | CHF 6'568.16 |

Zwischen der tiefsten und der höchsten Variante liegen CHF 492.16, und das bei einem einzigen Los. Schreib die Bezugsgrösse in den Vertrag, bevor du unterschreibst.

> **Achtung:** Verweist dein Werkvertrag auf die Norm SIA 118, richten sich Höhe, Bezugsgrösse und Freigabe des Rückbehalts nach dieser Norm und nach den besonderen Bestimmungen eures Vertrags. Die SIA 118 ist eine private Norm und gilt nur, wenn ihr sie vereinbart habt. Der Normtext ist kostenpflichtig, die Zahlen stehen in deinem Vertragsexemplar. Verlass dich nicht auf Prozentsätze, die im Netz als «üblich» herumgereicht werden.

## Skonto: erst eine Bedingung, dann eine Entgeltsminderung

Der Skonto ist kein Abzug auf der Rechnung, sondern ein Rabatt für schnelle Zahlung. Ob er anfällt, weisst du am Tag der Rechnung noch nicht. Darum steht er als Bedingung unter den Summen: «Zahlbar innert 30 Tagen netto, bei Zahlung innert 10 Tagen 2 % Skonto.» Zieht der Kunde ihn, korrigierst du das vereinbarte Entgelt nachträglich. Das ist genau der Fall von MWSTG Art. 41 Abs. 1: Die Umsatzsteuerschuld wird in dem Zeitpunkt angepasst, in dem du die Korrektur verbuchst oder das korrigierte Entgelt vereinnahmst.

**Der Kunde zieht 2 Prozent Skonto auf dem Restbetrag**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Restbetrag laut Schlussrechnung | CHF 38'807.12 |
| Skonto 2 % | -CHF 776.14 |
| Zahlungseingang | CHF 38'030.98 |
| davon Entgeltsminderung netto | CHF 717.98 |
| **Mehrwertsteuer, die du zurückkorrigierst** | **CHF 58.16** |

Der Skontobetrag ist ein Bruttobetrag, er enthält also Steuer. CHF 776.14 geteilt durch 1.081 ergeben CHF 717.98 Entgeltsminderung, die Differenz von CHF 58.16 ist die Steuer, die du dir zurückholst. Worauf der Skonto gerechnet wird, steht im Vertrag: auf dem Rechnungsbetrag, auf dem Restbetrag oder auf dem Betrag vor Abzug des Rückbehalts. Schreib es hin, sonst rechnet der Bauherr auf der für ihn günstigsten Grösse. Mehr zum Skonto selbst im Ratgeber [Skonto richtig anbieten](https://kidesk.ch/ratgeber/skonto-richtig-anbieten).

## Was du der Steuerverwaltung meldest

In der Abrechnung meldest du nicht den Steuerbetrag der Schlussrechnung, sondern den Umsatz, den du in der Periode fakturiert hast. Rechnest du nach vereinbarten Entgelten ab, entsteht die Steuerschuld bei aufeinanderfolgenden Teilrechnungen mit der Ausgabe jeder Teilrechnung (MWSTG Art. 40 Abs. 1 Bst. b). Die beiden Akontorechnungen hast du also längst gemeldet. Auf der Schlussrechnung kommt nur der Teil dazu, der noch nicht fakturiert war.

| Beleg | Umsatz netto | Mehrwertsteuer |
| --- | --- | --- |
| Akontorechnung 2026-0112 | CHF 40'000.00 | CHF 3'240.00 |
| Akontorechnung 2026-0188 | CHF 40'000.00 | CHF 3'240.00 |
| Schlussrechnung 2026-0311, neu fakturierter Teil | CHF 41'520.00 | CHF 3'363.12 |
| Zusammen | CHF 121'520.00 | CHF 9'843.12 |

Der neu fakturierte Teil ist der Nettowerklohn abzüglich der beiden Akontobeträge: CHF 121'520.00 minus CHF 80'000.00.

Der Rückbehalt taucht in dieser Aufstellung nicht auf, und das ist richtig so. Er mindert das Entgelt nicht, er verschiebt nur den Zahltag. Die Steuerverwaltung sagt es für die Schlussabrechnung ausdrücklich: Der Betrag wird ohne Berücksichtigung des Garantierückbehalts versteuert, und das gilt ungeachtet der Abrechnungsart (ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5). Ob du nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten abrechnest, ändert hier also nichts. Der Normalfall ist ohnehin die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten; nach vereinnahmten Entgelten rechnest du nur ab, wenn die Steuerverwaltung es dir auf Antrag bewilligt hat (MWSTG Art. 39).

> **Achtung:** Behältst du schon auf den Akontorechnungen zurück, dreht sich die Regel für diese Belege um. Abzüge, die dem Auftraggeber während der Bauausführung als Sicherheit dienen, sind auf dem Abschlagszahlungsgesuch noch nicht zu versteuern: Dort zählt nur der Nettobetrag nach Abzug des Rückbehalts (ESTV, MWST-Branchen-Info 04, Ziffer 5.5). Versteuert wird der einbehaltene Teil erst mit der Schlussabrechnung. Das Beispiel oben behält erst am Schluss zurück, deshalb kommt dieser Fall dort nicht vor. Prüfe darum am Zahlungsplan, ab wann der Rückbehalt greift.

> Wird der Rückbehalt am Schluss doch nicht ausbezahlt, weil Mängel offen blieben und der Bauherr sie auf deine Kosten beheben liess, ist das eine nachträgliche Korrektur des Entgelts oder ein Debitorenverlust. Beides führt zu einer Anpassung nach MWSTG Art. 41. Wie du das verbuchst, klärst du einmal mit deiner Treuhänderin, dann gilt die Antwort für alle weiteren Baustellen.

## Im QR-Zahlteil steht der Restbetrag

Der Betrag im Zahlteil ist immer der Betrag, den du jetzt haben willst: im Beispiel CHF 38'807.12, nicht der Rechnungsbetrag von CHF 131'363.12. Wer den vollen Betrag in den Zahlteil setzt, bekommt ihn im ungünstigen Fall überwiesen und darf danach zurückzahlen. Wie Akonto und Schlussrechnung im Belegaufbau zusammenspielen, steht im Ratgeber [Akonto und Schlussrechnung](https://kidesk.ch/ratgeber/akonto-schlussrechnung); zum Rückbehalt als Sicherheit, zur Bürgschaft und zur Freigabe im Ratgeber [Garantierückbehalt](https://kidesk.ch/ratgeber/garantierueckbehalt-bau).

## Die vier Fehler, die im Alltag passieren

- **Akonto netto abgezogen, Rechnungsbetrag brutto.** Dann fehlen 8.1 Prozent auf den Anzahlungen, im Beispiel CHF 6'480.00.
- **Rückbehalt vor der Steuer abgezogen.** Dann weist du zu wenig Steuer aus und musst korrigieren. Im Beispiel wären es CHF 492.16 zu wenig.
- **Skonto als fester Abzug auf der Rechnung.** Dann verschenkst du ihn auch an Kunden, die spät zahlen, und die Steuerkorrektur stimmt nicht mehr.
- **Rückbehalt ohne Freigabedatum.** Ohne Datum meldet sich niemand. Setz dir den Termin an dem Tag, an dem du die Schlussrechnung stellst.

## So macht es KIDESK

KIDESK kennt die Rechnungsarten Akonto und Schlussrechnung und rechnet sie gegeneinander auf: Du wählst die Akontorechnungen aus, jede erscheint als eigene Abzugszeile mit ihrer Nummer, und im QR-Zahlteil steht der Restbetrag. Zieht der Kunde später Skonto ab, buchst du den Rest als Skonto aus, und die MwSt-Auswertung zieht diese Entgeltsminderung im Quartal der Buchung ab.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [MwSt-Auswertung je Quartal](https://kidesk.ch/funktionen/berichte)

## Häufige Fragen

### Muss auf der Akontorechnung schon Mehrwertsteuer stehen?

Ja. Die Akontorechnung ist eine vollwertige Rechnung mit Nummer, Datum und Steuerausweis. Bei aufeinanderfolgenden Teilrechnungen entsteht die Steuerschuld mit der Ausgabe jeder Teilrechnung (MWSTG Art. 40 Abs. 1 Bst. b). Wer die Steuer erst auf der Schlussrechnung ausweist, meldet sie in der falschen Periode.

### Darf ich den Rückbehalt einfach vom Nettobetrag abziehen und die Steuer nur auf dem Rest rechnen?

Nein. Die Leistung ist erbracht, der ganze Werklohn ist geschuldet, nur ein Teil der Zahlung ist aufgeschoben. Das Entgelt bleibt also unverändert. Wer die Steuer nur auf dem gekürzten Betrag rechnet, weist zu wenig aus und muss nachträglich korrigieren.

### Zieht der Kunde Skonto auch auf dem Rückbehalt?

Das hängt allein vom Vertrag ab. Rechnet er den Skonto auf dem Rechnungsbetrag statt auf dem tatsächlich zahlbaren Rest, zieht er Skonto auf Geld, das er noch gar nicht überweist. Halte darum in der Offerte fest, auf welchem Betrag der Skonto berechnet wird.

### Was mache ich, wenn der Kunde mehr Akonto bezahlt hat, als er sollte?

Auf der Schlussrechnung ziehst du trotzdem genau die Beträge ab, die auf den Akontorechnungen standen. Die Differenz zwischen Rechnung und Zahlung ist eine Überzahlung und wird als Guthaben behandelt, nicht als Rabatt. Sonst stimmt weder der Steuerausweis noch die offene Position.

### Gilt die SIA 118 automatisch, wenn ich am Bau arbeite?

Nein. Die SIA 118 ist eine Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins, kein Gesetz. Die Norm gilt nur, wenn ihr sie im Werkvertrag übernommen habt. Ohne Vereinbarung gilt das Werkvertragsrecht des Obligationenrechts, und dort ist von Rückbehalt und Zahlungsplan keine Rede.

### Wie halte ich den Überblick über mehrere laufende Rückbehalte?

Führe eine Liste mit Objekt, Schlussrechnungsnummer, Betrag, Vertragsziffer und Freigabedatum. Bei fünf Baustellen im Jahr und je 5 Prozent sind schnell fünfstellige Beträge gebunden. Zwei Wochen vor der Freigabe kündigst du die Schlusszahlung an, am Stichtag stellst du dafür eine Rechnung.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 372: Fälligkeit der Vergütung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_372)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24: Bemessungsgrundlage](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_24)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 40: Entstehung der Steuerforderung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_40)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 41: nachträgliche Änderung des Entgelts](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_41)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 39: Abrechnungsart](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_39)
- [ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5: Sicherheitsleistung und Garantierückbehalt](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/displayDocs/cipherPrinterFriendly.xhtml?componentId=1000944&publicationId=1000849&cipherKeyDate=&language=de)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
