# Ausmass erstellen: so rechnest du nach Mass ab.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/ausmass-erstellen · Ratgeber · Thema: Bau und Handwerk · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Das Ausmass ist die Ermittlung der Mengen, die du zu Einheitspreisen abrechnest. Bestimmt werden sie entweder **nach dem tatsächlichen Ausmass**, also durch Messen, Wägen oder Zählen, oder **nach dem plangemässen theoretischen Ausmass** aus den Plänen. Welcher Weg gilt und wie abgezogen wird, steht im Werkvertrag und in den Ausmassbestimmungen des Kapitels, nicht im Gesetz. Halte jede Menge mit ihrer Herleitung fest, nimm sie mit der Bauleitung gemeinsam auf und lass sie unterschreiben.

## Vorausmass, Ausmass, Aufmass

Drei Wörter, die im Alltag durcheinandergehen und im Streitfall sehr verschiedene Dinge meinen.

| Wort | Was gemeint ist | Wann es entsteht |
| --- | --- | --- |
| Vorausmass | Die Mengen, mit denen offeriert wird. Sie stammen meist aus dem Leistungsverzeichnis des Bauherrn und sind eine Annahme | Vor dem Auftrag, in der Ausschreibung und in der Offerte |
| Ausmass | Die Mengen, die tatsächlich geleistet wurden und abgerechnet werden | Während und nach der Ausführung, fortlaufend |
| Aufmass | Dasselbe wie Ausmass, aber das Wort kommt aus Deutschland. In Schweizer Verträgen und im NPK heisst es Ausmass | Nur in der Sprache, nicht in der Sache |

Der Einheitspreis bleibt, die Menge ändert. Genau darin liegt der Sinn: Du offerierst einen Preis je Quadratmeter, und bezahlt wird, was am Schluss dasteht.

## Zwei Wege zur Menge

Ist die Norm SIA 118 vereinbart, steht der Grundsatz in Art. 141: Die Mengen der zu Einheitspreisen erbrachten Leistungen werden je nach den Bedingungen des Werkvertrags entweder nach dem tatsächlichen Ausmass ermittelt, also durch Messen, Wägen oder Zählen, oder nach dem plangemässen theoretischen Ausmass. Ermittelt wird das Ausmass aller vereinbarten und gelieferten Mengen; was darüber hinausgeht, wird nur ausgemessen, soweit es für die vertragsgemässe Ausführung nötig war.

| Weg | Wie gemessen wird | Wo er passt |
| --- | --- | --- |
| Tatsächliches Ausmass | Messen, Wägen oder Zählen am ausgeführten Werk | Arbeiten, die nach dem Einbau sichtbar und messbar bleiben: Beläge, Anstriche, Platten, Sockel |
| Plangemässes theoretisches Ausmass | Aus den Massen in den Plänen und den vor Baubeginn erstellten Geländeaufnahmen. Massänderungen während der Ausführung werden gemeinsam festgestellt und berücksichtigt (Art. 143) | Aushub, Hinterfüllungen und alles, was später nicht mehr nachgemessen werden kann |

Die Norm SIA 118 ist eine private Norm und gilt nur, wenn ihr sie in den Vertrag übernehmt. Ohne sie richtet sich alles nach eurer Abrede. Ist der Preis gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, wird er nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt (OR Art. 374), und dann musst du jede Menge und jede Stunde einzeln belegen. Mehr unter [SIA 118 kurz erklärt](https://kidesk.ch/ratgeber/sia-118-kurz-erklaert).

## Die Abzugsregeln stehen nicht im Gesetz

Ob eine Türöffnung abgezogen wird, ab welcher Grösse, ob Leibungen dazukommen und ob nach Rohbaumass oder Fertigmass gemessen wird: Das regelt kein Bundesgesetz. Es steht in den Ausmassbestimmungen, die zum Vertrag gehören, also in den Vorbemerkungen des NPK-Kapitels, in den besonderen Bestimmungen der Ausschreibung oder in den Ergänzungen des Bauherrn zur Norm. Lies sie, bevor du den ersten Meter misst; nachher ist es eine Diskussion, die du selten gewinnst.

- **Welche Bezugsfläche?** Rohbaumass oder Fertigmass, mit oder ohne Putz.
- **Welche Abzüge?** Öffnungen ab welcher Fläche, Nischen, Einbauten, Pfeiler.
- **Welche Zuschläge?** Leibungen, Anschlüsse, Verschnitt, erschwerte Bedingungen.
- **Welche Einheit und welche Genauigkeit?** Quadratmeter, Laufmeter, Stück, und auf wie viele Stellen gerundet wird.
- **Was ist im Einheitspreis inbegriffen?** Abdecken, Reinigen, Entsorgen, Gerüst, Transport.

Wie viel an diesen Regeln hängt, zeigt ein einzelner Raum. Ein Malerbetrieb streicht ein Zimmer von 4.20 mal 3.60 Meter bei einer Raumhöhe von 2.55 Meter, Einheitspreis CHF 28.50 je Quadratmeter Wandfläche.

**Wandfläche eines Zimmers, mit und ohne Abzug**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Umfang: 2 mal (4.20 + 3.60) | 15.600 m |
| Wandfläche brutto: 15.600 mal 2.55 | 39.780 m2 |
| Tür: 0.90 mal 2.05 | 1.845 m2 |
| Fenster: 1.40 mal 1.20 | 1.680 m2 |
| Wandfläche nach Abzug der Öffnungen | 36.255 m2 |
| Brutto zu CHF 28.50 | CHF 1'133.73 |
| Netto zu CHF 28.50 | CHF 1'033.27 |
| **Unterschied in einem einzigen Zimmer** | **CHF 100.46** |

Beide Zahlen sind richtig gerechnet. Welche gilt, entscheidet allein die Ausmassbestimmung im Vertrag. Bei einer Wohnung mit acht Räumen liegen zwischen den beiden Varianten schnell achthundert Franken, und niemand merkt es, weil beide Rechnungen sauber aussehen.

## Gemeinsam aufnehmen, sofort unterschreiben

Das Ausmass ist kein Dokument, das du allein schreibst und einreichst. Nach Art. 142 der Norm SIA 118 ermitteln Bauleitung und Unternehmer die Ausmasse gemeinsam, fortlaufend und zeitgerecht, möglichst innert Monatsfrist, und anerkennen sie gegenseitig durch Unterzeichnen der Massurkunden. Das Tiefbauamt des Kantons Bern beschreibt in seiner Arbeitshilfe, was «gemeinsam» heisst: Eine Partei bereitet das Ausmass vor, indem sie die Mengen berechnet, belegt und den richtigen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuordnet; danach kontrollieren und bereinigen beide Seiten das Ergebnis im Dialog.

- **Fortlaufend statt am Schluss.** Wer erst bei der Schlussrechnung misst, misst Dinge, die nicht mehr da sind.
- **Sofort unterschreiben.** Das bereinigte Dokument wird unverzüglich beidseitig unterzeichnet.
- **Was verschwindet, wird sofort aufgenommen.** Ausmasse, die nach dem Fortschreiten des Baus nicht mehr festgestellt werden können, sind sofort aufzunehmen; der Unternehmer benachrichtigt die Bauleitung rechtzeitig (Art. 142 Abs. 2).
- **Säumnis kostet.** Wird der vereinbarte Termin für die gemeinsame Aufnahme von einer Seite nicht eingehalten, hat die säumige Partei das Ergebnis der anderen als endgültig anzuerkennen, sofern die Aufnahme nicht nachgeholt werden kann oder sie ein zweites Mal säumig wird (Art. 142 Abs. 3).
- **Die Leute und Geräte stellst du.** Ist nichts anderes vereinbart, stellt der Unternehmer die für die Ermittlung nötigen Arbeitskräfte und Geräte unentgeltlich zur Verfügung (Art. 142 Abs. 4).

Der Wortlaut oben ist so wiedergegeben, wie ihn die Arbeitshilfe des Kantons Bern abdruckt; einzelne Sätze sind dort als Präzisierung des Kantons gekennzeichnet. Was in deinem Fall gilt, steht in deinem Werkvertrag und in den Ergänzungen deines Bauherrn zur Norm. Öffentliche Bauherren haben solche Ergänzungen oft, das Hochbauamt des Kantons Zürich zum Beispiel in einem eigenen Dokument.

> **Achtung:** Der teuerste Fehler am Bau heisst «das messen wir später». Was unter dem Estrich, hinter der Vorwand oder unter dem Belag verschwindet, ist nach zwei Tagen nicht mehr beweisbar. Miss es am selben Tag, fotografiere es mit dem Meterstab im Bild und schick das Foto noch am Abend der Bauleitung. Eine Mail mit Datum ist mehr wert als eine gute Erinnerung.

## So sieht ein Ausmassblatt aus

Ein Ausmassblatt hat nur eine Aufgabe: Jede Zahl muss von jemandem nachgerechnet werden können, der nicht dabei war. Darum steht neben der Menge immer die Herleitung, und neben der Herleitung der Ort.

**Ausmassblatt, Aufbau zum Abschreiben**

```text
AUSMASSBLATT Nr. [laufende Nummer]

Objekt: [Bauvorhaben, Adresse]
Werkvertrag: [Nummer, Datum]
Unternehmer: [Betrieb]
Bauleitung: [Firma, Person]
Datum der Aufnahme: [Datum]
Anwesend: [Name Unternehmer], [Name Bauleitung]

Position 211.1 / NPK [Code]
Wandflächen streichen, Einheit m2
Ort: 1. Obergeschoss, Zimmer 3

  Wandfläche   2 x (4.20 + 3.60) x 2.55      39.780
  ./. Tür      0.90 x 2.05                   -1.845
  ./. Fenster  1.40 x 1.20                   -1.680
  Total Position 211.1                       36.255

Beilagen: [Skizze Nr., Foto Nr., Lieferschein Nr.]
Bemerkungen der Bauleitung: [...]

Das Ausmass wurde gemeinsam aufgenommen
und beidseitig anerkannt.

Unternehmer: ...............................
Bauleitung: ................................
Ort, Datum: ................................
```

## Belege, die zum Ausmass gehören

Die Arbeitshilfe des Kantons Bern verlangt für die Nachvollziehbarkeit genau das, was auch beim Privatkunden hilft. Leg dem Ausmassblatt bei, was die Zahl stützt.

- **Skizzen:** Hand-, Mass- oder Planskizzen zu jeder Berechnung.
- **Fotos:** wo nötig, mit Massstab im Bild.
- **Materiallieferungen:** eine tabellarische Zusammenstellung mit den zugehörigen Lieferscheinen.
- **Transporte:** eine Zusammenstellung mit Waag- oder Fuhrscheinen.
- **Regiearbeiten:** eine Zusammenstellung mit den unterschriebenen Rapporten. Regiearbeiten müssen vorher angemeldet oder angeordnet worden sein, siehe [Regiearbeiten sauber abrechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/regiearbeiten-abrechnen).
- **Zuordnung:** Die zu jeder Rechnung gehörenden Ausmasse werden mit der Rechnungsnummer bezeichnet abgegeben. So findet die Bauleitung später, was zu welcher Zahlung gehörte.

## Wenn die Bauleitung kürzt

Streicht die Bauleitung eine Menge, nimm die Differenz nicht stillschweigend hin und unterschreib das Blatt nicht trotzdem. Halte den strittigen Punkt auf dem Ausmassblatt fest, mit Position, Menge und Begründung beider Seiten, und unterschreib den unbestrittenen Teil. So bleibt der Rest der Zahlung in Bewegung, und der Streitpunkt bleibt erkennbar. Kommt keine Einigung zustande, greift das Verfahren, das im Werkvertrag dafür vorgesehen ist. Ohne eine solche Klausel bleibt nur der ordentliche Weg über das Gericht, und dort brauchst du genau die Skizzen, Fotos und Lieferscheine von oben.

## Beim Privatkunden ohne Leistungsverzeichnis

Im Umbau einer Eigentumswohnung gibt es keine Bauleitung und kein NPK-Kapitel. Das Prinzip bleibt trotzdem nützlich. Schreib in die Offerte, dass nach Ausmass abgerechnet wird, nenne die Einheit und die Regel, nach der gemessen wird, und schick dem Kunden nach der Ausführung das Ausmassblatt mit der Rechnung mit. Eine Rechnung über «Malerarbeiten pauschal» wirft Fragen auf; eine Rechnung mit 36.255 Quadratmetern und der Herleitung daneben wirft keine.

Und sag vorher, was passiert, wenn die Menge steigt. Wer nach Ausmass abrechnet, kann keinen Endpreis garantieren. Wenn der Kunde das nicht will, ist der Pauschalpreis der ehrlichere Weg, mit dem Risiko auf deiner Seite, siehe [Pauschalpreis oder nach Aufwand](https://kidesk.ch/ratgeber/pauschalpreis-oder-nach-aufwand).

## So macht es KIDESK

Du offerierst nach Leistungsverzeichnis und rechnest nach Ausmass ab. In KIDESK schreibst du die Messung als Rechenzeile an die Position, zum Beispiel 11.150 mal 0.220 für den Treppenaufgang, mit Klammern und einem Text je Zeile. Der Server rechnet jede Zeile nach. Auf dem PDF steht die Herleitung unter der Position und daneben das Vorausmass aus der Offerte, damit die Bauleitung jede Zeile nachrechnen kann. Mengen werden mit bis zu drei Nachkommastellen geführt. Eine Prüfung gegen eine Norm macht KIDESK nicht: Welche Abzugsregel gilt, bleibt deine Entscheidung aus dem Vertrag.

- [Ausschreibungen einlesen](https://kidesk.ch/funktionen/ausschreibungen)
- [Eine Ausschreibung einlesen](https://kidesk.ch/anleitungen/ausschreibung-einlesen)

## Häufige Fragen

### Was ist der Unterschied zwischen Vorausmass und Ausmass?

Das Vorausmass ist die Menge aus der Ausschreibung, mit der du offerierst; es ist eine Annahme des Bauherrn. Das Ausmass ist die Menge, die du tatsächlich geleistet hast und abrechnest. Der Einheitspreis bleibt gleich, die Menge darf sich ändern.

### Darf ich das Ausmass allein aufnehmen?

Vorbereiten ja, festlegen nein. Ist die Norm SIA 118 vereinbart, wird das Ausmass gemeinsam ermittelt und beidseitig unterzeichnet (Art. 142). Eine Partei darf die Mengen berechnen und belegen, die andere kontrolliert und bereinigt sie. Erscheint die Bauleitung zum vereinbarten Termin nicht, gilt dein Ergebnis unter den Voraussetzungen von Art. 142 Abs. 3 als anerkannt.

### Werden Türen und Fenster abgezogen?

Das steht nicht im Gesetz, sondern in den Ausmassbestimmungen des Vertrags, meist in den Vorbemerkungen des NPK-Kapitels oder in den besonderen Bestimmungen der Ausschreibung. Frag im Zweifel vor der Offerte nach, denn die Antwort verändert deinen Preis je Quadratmeter.

### Wie genau muss ich messen?

So genau, wie es der Vertrag verlangt, und so nachvollziehbar, dass jemand ohne Ortskenntnis nachrechnen kann. Auf wie viele Stellen gerundet wird, steht in den Ausmassbestimmungen deines Kapitels. Wichtiger als die letzte Stelle ist die Herleitung: Eine Menge ohne Formel ist eine Behauptung.

### Was mache ich, wenn die Menge stark von der Ausschreibung abweicht?

Melde die Abweichung, sobald du sie siehst, nicht erst mit der Schlussrechnung. Die Norm SIA 118 behandelt veränderte Mengen in Art. 86, und Bauherren können diese Regel in ihren Ergänzungen abändern: Das Hochbauamt des Kantons Zürich hält in seinen Ergänzungen fest, dass der vereinbarte Einheitspreis unverändert bleibt, auch wenn die Abweichung mehr als 20 Prozent beträgt. Lies also nicht nur die Norm, sondern auch die Ergänzungen deines Bauherrn.

### Brauche ich für das Ausmass eine eigene Software?

Nein, verlangt wird Nachvollziehbarkeit, nicht ein bestimmtes Programm. Entscheidend ist, dass Position, Ort, Herleitung und Menge zusammen auf einem Blatt stehen, dass Skizzen und Lieferscheine beiliegen und dass beide Seiten unterschreiben.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 374: Festsetzung nach dem Wert der Arbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_374)
- [Kanton Bern, Tiefbauamt: Arbeitshilfe Ausmessen und Abrechnen von Bauarbeiten, Ausgabe 01.02.2023](https://www.bvd.be.ch/content/dam/bvd/dokumente/de/tba/ueber-uns/beschaffung-leistungen/ah-ausmessen-und-abrechnen-von-bauarbeiten.pdf)
- [SIA: Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, Inhaltsverzeichnis und Präambel](https://shop.sia.ch/3131563f-07ef-4550-8639-d8f85e3039ba/D/DownloadAnhang)
- [Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt: Ergänzungen zur Norm SIA 118, Ausgabe vom 1. Juli 2024](https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/hochbau/planungsgrundlagen/vertragswesen/ergaenzungen_hba_zu_sia_118/Ergaenzungen_HBA_zu_SIA_118_2024.pdf)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
