# Fahrzeit und Anfahrt sauber verrechnen.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/fahrzeit-und-anfahrt-verrechnen · Ratgeber · Thema: Arbeitszeit, Rapport und Spesen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Dem Kunden darfst du Fahrzeit und Anfahrt verrechnen, wenn ihr das vor dem Auftrag vereinbart habt, am besten in der Offerte mit Betrag. Fehlt die Abrede, richtet sich der Preis nach OR Art. 374 nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen, und du musst den Aufwand belegen. Für deine Mitarbeitenden gilt eine andere Regel: Der übliche Weg von zu Hause zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Fahren sie an einen auswärtigen Arbeitsort und dauert der Weg deshalb länger als sonst, ist **nur die Differenz** Arbeitszeit (ArGV 1 Art. 13 Abs. 2).

## Zwei Fragen, die dauernd vermischt werden

Wer über Fahrzeit redet, redet über zwei Verhältnisse, die nichts miteinander zu tun haben. Das eine ist der Vertrag mit dem Kunden, das andere der Arbeitsvertrag mit deinen Leuten. Was du verrechnen darfst, sagt nichts darüber, was du bezahlen musst, und umgekehrt.

| Frage | Was entscheidet | Wo es steht |
| --- | --- | --- |
| Darf ich dem Kunden die Anfahrt verrechnen? | Was ihr vereinbart habt | Offerte, Vertrag, AGB, sonst OR Art. 374 |
| Muss ich meinen Leuten die Fahrzeit als Arbeitszeit anrechnen? | Wohin gefahren wird und wie lange der Weg sonst dauert | ArGV 1 Art. 13, dazu Vertrag und GAV |
| Muss ich das Privatauto des Monteurs entschädigen? | Ob es im Einverständnis mit dir für die Arbeit gebraucht wird | OR Art. 327a und 327b |
| Wie viel davon bleibt abgabefrei? | Ob es Spesen sind oder Lohn | Wegleitung zum Lohnausweis, AHVV Art. 9 |

Du kannst dem Kunden eine Anfahrtspauschale verrechnen und deinem Monteur für denselben Weg keine Fahrzeit schulden. Beides ist gleichzeitig richtig.

## Kundenseite: verrechnet wird, was vereinbart ist

Die Anfahrt ist kein gesetzlicher Zuschlag, sondern ein Preisbestandteil. Geschuldet ist sie, wenn sie Teil eurer Abrede war. Steht sie in der Offerte, die der Kunde angenommen hat, im Werkvertrag oder in AGB, auf die du vor dem Auftrag hingewiesen hast, ist die Sache klar. Taucht sie zum ersten Mal auf der Rechnung auf, ist sie es nicht.

Ist über den Preis gar nichts abgemacht, bestimmt ihn **OR Art. 374** nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers. Der Weg zur Baustelle kann eine solche Aufwendung sein, aber du stehst dann in der Beweispflicht: Wer aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableitet, muss sie beweisen (ZGB Art. 8). Gestritten wird dann über Kilometer und Minuten, die niemand aufgeschrieben hat. Eine Zeile in der Offerte kostet dich zehn Sekunden und erspart dir genau dieses Gespräch.

| Modell | So rechnest du | Wo es klemmt |
| --- | --- | --- |
| Anfahrtspauschale je Einsatz | Ein fester Betrag pro Anfahrt, unabhängig von der Distanz | Beim weit entfernten Kunden deckt die Pauschale die Fahrt nicht |
| Fahrzeit plus Kilometer | Zeit mal Fahrzeitansatz, dazu Kilometer mal Kilometeransatz | Zwei Positionen, zwei Diskussionen. Beide Ansätze gehören in die Offerte |
| Zonen oder Radius | Bis 15 Kilometer inbegriffen, danach eine Stufe je Zone | Der Kunde will wissen, wie du misst: Luftlinie oder Fahrstrecke, und ab wo |
| Alles im Stundensatz | Keine eigene Position, die Fahrt steckt im Ansatz | Der Kunde um die Ecke zahlt den Weg zu dem mit, der weit weg wohnt |

Entscheide dich für ein Modell und halte es im ganzen Betrieb gleich. Zwei Monteure mit zwei Gewohnheiten ergeben zwei verschiedene Rechnungen für denselben Weg.

> **Achtung:** Eine Anfahrtspauschale, die erst auf der Rechnung steht, ist keine Vereinbarung. Die Rechnung kommt nach dem Vertragsschluss und kann ihn nicht einseitig ergänzen. Zahlt der Kunde sie trotzdem, ist das sein Entscheid. Verweigert er sie, hast du nur noch den Weg über OR Art. 374, und damit die Beweislast.

## Klauseln für Offerte und Auftragsbestätigung

Diese zwei Formulierungen kannst du übernehmen. Die Beträge setzt du selbst ein, sie sind Beispiele und keine Marktpreise.

**Klausel Anfahrtspauschale**

```text
Anfahrt: Pro Einsatz und Fahrzeug wird eine Anfahrtspauschale von CHF 90.00 verrechnet. Sie deckt die Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Umkreises von 20 Kilometern ab dem Geschäftssitz. Für weiter entfernte Einsatzorte wird die Fahrstrecke ab Geschäftssitz mit CHF 0.90 pro Kilometer zusätzlich verrechnet. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
```

**Klausel Fahrzeit und Kilometer**

```text
Fahrzeit: Die Fahrzeit von und zum Einsatzort wird pro eingesetzte Person mit CHF 75.00 pro Stunde verrechnet, angebrochene Viertelstunden werden verrechnet. Zusätzlich wird die Fahrstrecke mit CHF 0.90 pro Kilometer verrechnet. Fahrzeit und Kilometer werden auf dem Rapport getrennt ausgewiesen und vom Auftraggeber vor Ort bestätigt.
```

## Rechenbeispiel: zwei Monteure, 22 Kilometer

Ein Elektrobetrieb schickt zwei Monteure zu einer Störung. Der Kunde liegt 22 Kilometer entfernt, eine Fahrt dauert 30 Minuten. Der Betrieb rechnet einmal nach Aufwand und einmal mit seiner Pauschale.

**Anfahrt nach Aufwand oder als Pauschale**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Fahrzeit, 2 Personen, hin und zurück je 30 Minuten | 2.00 Stunden |
| Fahrzeit zum Ansatz von CHF 75.00 | CHF 150.00 |
| Fahrstrecke hin und zurück | 44 km |
| Kilometer zum Ansatz von CHF 0.90 | CHF 39.60 |
| Zusammen nach Aufwand | CHF 189.60 |
| Pauschale «Anfahrt Region» laut Offerte | CHF 120.00 |
| **Unterschied je Einsatz** | **CHF 69.60** |

Bei drei solchen Einsätzen pro Woche und 45 Arbeitswochen sind das 135 Einsätze und CHF 9'396.00 im Jahr, die der Betrieb mit der Pauschale selbst trägt. Das ist kein Argument gegen Pauschalen: Eine Pauschale ist einfach zu erklären und schnell verrechnet. Es ist ein Argument dafür, die Pauschale einmal im Jahr gegen die echten Wege zu halten. Wer die Fahrt gar nicht verrechnet, muss sie im Stundensatz haben, sonst zahlt er sie aus dem Gewinn. Wie du das einrechnest, steht im Ratgeber [Stundensatz berechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/stundensatz-berechnen).

## Auf die Anfahrt fällt Mehrwertsteuer an

Bist du mehrwertsteuerpflichtig, gehört die Anfahrt zum steuerbaren Entgelt. Das Gesetz ist deutlich: Zum Entgelt gehört auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Nebenleistungen werden zudem gleich behandelt wie die Hauptleistung (MWSTG Art. 19 Abs. 4). Die Anfahrt zu einer Reparatur läuft also über denselben Satz wie die Reparatur selbst, bei Handwerk und Service 8.1 Prozent.

Ein durchlaufender Posten ohne Mehrwertsteuer wäre die Fahrt nur, wenn du sie im Namen und für Rechnung des Kunden bezahlt und gesondert ausgewiesen hättest (MWSTG Art. 24 Abs. 6 Bst. b). Das trifft auf die eigene Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug nicht zu. Ein Bahnbillett, das du für den Kunden löst, kann darunter fallen. Frag im Zweifel deine Treuhänderin, bevor du eine Position ohne Steuer auf die Rechnung setzt.

## Mitarbeiterseite: wann Fahrzeit Arbeitszeit ist

Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) regelt das in Art. 13. Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich die Mitarbeiterin zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Die Zeit für den Weg zur Arbeit und zurück gilt ausdrücklich nicht als Arbeitszeit (Abs. 1). Wird die Arbeit aber ausserhalb des Ortes geleistet, an dem jemand normalerweise arbeitet, und fällt die Wegzeit dadurch länger aus als üblich, so ist **die zeitliche Differenz zur normalen Wegzeit** Arbeitszeit (Abs. 2).

| Situation | Dauer | Davon Arbeitszeit |
| --- | --- | --- |
| Monteur fährt wie jeden Tag von zu Hause in den Werkhof | 20 Minuten | keine |
| Er fährt vom Werkhof auf die Baustelle und zwischen zwei Baustellen | 35 Minuten | 35 Minuten, er ist im Einsatz und steht zur Verfügung |
| Er fährt am Montag direkt von zu Hause auf eine auswärtige Baustelle | 50 Minuten | 30 Minuten, die Differenz zu den üblichen 20 Minuten |
| Er fährt abends von dieser Baustelle direkt nach Hause | 50 Minuten | 30 Minuten, und die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden beginnt erst zu Hause |

Grundlage: ArGV 1 Art. 13 Abs. 1 bis 3. Die Rückreise von einem auswärtigen Arbeitsort darf den Zeitraum der täglichen Arbeitszeit oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreiten, dafür startet die Ruhezeit später.

Zwei Punkte gehen dabei gern vergessen. Erstens zählt die Ausbildungszeit als Arbeitszeit, wenn die Weiterbildung angeordnet ist oder von Gesetzes wegen nötig ist (Art. 13 Abs. 4). Zweitens ist die Frage «üblicher Weg» eine Tatsachenfrage. Wer keine Wohnadresse und keine Normalzeit im Betrieb festgehalten hat, kann die Differenz später nicht rechnen. Halte den üblichen Weg je Person einmal fest, dann ist die Abrechnung in fünf Minuten erledigt.

> Der Gesamtarbeitsvertrag deiner Branche kann mehr verlangen als das Gesetz, etwa eine bezahlte Reisezeit ab einer bestimmten Distanz oder eine Wegentschädigung. Ist dein Betrieb einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt, gilt dieser auch ohne Verbandsmitgliedschaft. Die geltenden Ansätze stehen im GAV-Text oder bei der paritätischen Kommission deiner Branche, nicht in einem Ratgeber: Die Ansätze ändern jedes Jahr.

## Fahrzeit bezahlen und Spesen zahlen sind zwei Töpfe

Die bezahlte Fahrzeit ist Lohn. Verrechnet wird sie über die Lohnabrechnung, mit AHV, ALV, Pensionskasse und Unfallversicherung, und steht im Lohnausweis unter Ziffer 1. Dasselbe gilt für eine Wegzulage: Die Wegleitung zum Lohnausweis zählt Wegzulagen ausdrücklich zu den Zulagen, die Bestandteil des Lohns sind (Rz 15), und bezahlte Arbeitswegkosten gehören unter Ziffer 2.3 (Rz 17). Auch die AHV sieht das so: Regelmässige Entschädigungen für die Fahrt vom Wohnort zum gewöhnlichen Arbeitsort sind keine Unkostenentschädigung, sondern massgebender Lohn (AHVV Art. 9 Abs. 2).

Anders die Fahrt zum Kunden mit dem privaten Auto: Das ist eine Auslage für die Arbeit, die du nach OR Art. 327a und 327b ersetzen musst. Bis 75 Rappen pro Kilometer bleibt diese Vergütung unter den Bedingungen der Wegleitung zum Lohnausweis deklarationsfrei. Was dabei gilt, steht im Ratgeber [Kilometerentschädigung 2026](https://kidesk.ch/ratgeber/kilometerentschaedigung-2026).

## Fünf Fehler, die im Alltag Geld kosten

- **Die Anfahrt steht zum ersten Mal auf der Rechnung.** In die Offerte gehört sie, mit Betrag und mit dem Satz, was sie abdeckt.
- **Fahrzeit und Arbeitszeit stehen im selben Feld des Rapports.** Später lassen sie sich nicht mehr trennen, und getrennt verrechnen kannst du sie erst recht nicht. Wie ein Rapport aufgebaut ist, steht im Ratgeber [Rapport und Regie](https://kidesk.ch/ratgeber/rapport-regie-vorlage).
- **Die Fahrt wird weder verrechnet noch im Stundensatz eingerechnet.** Dann bezahlt sie der Gewinn, und zwar jeden Tag.
- **Die Pauschale gilt je Person statt je Fahrzeug**, ohne dass das irgendwo steht. Bei zwei Monteuren im selben Auto wird daraus ein Streit über den doppelten Betrag.
- **Kilometer werden nicht aufgeschrieben.** Ohne Aufzeichnung fehlt dir der Beleg gegenüber dem Kunden und gegenüber der Steuerbehörde.

## So macht es KIDESK

In KIDESK erfassen deine Leute am Auftrag Datum, von, bis, Pause und die Reisezeit als eigenes Feld. Eine Stoppuhr gibt es nicht, Zeiten werden eingetragen, auch nachträglich, und der Chef darf für einen Monteur ohne Zugang buchen. Erfasste Reisezeit wird als eigene Zeile «Wegzeit» verrechnet und steckt nicht in der Arbeitszeit. Willst du die Fahrt zu einem eigenen Preis verrechnen, legst du eine Anfahrtsposition einmal im Katalog an und setzt sie auf Offerte und Rechnung. Ob deine Pauschale vereinbart ist, weiss KIDESK nicht: Dieser Satz gehört in deine Offerte.

- [Aufträge und Zeiterfassung](https://kidesk.ch/funktionen/auftraege)
- [Katalog mit eigenen Positionen](https://kidesk.ch/funktionen/katalog)

## Häufige Fragen

### Darf ich die Anfahrt verrechnen, wenn nichts vereinbart ist?

Kommt darauf an: Ohne Abrede über den Preis gilt OR Art. 374, der Preis richtet sich nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen. Der Weg kann dazugehören, du musst ihn aber belegen können. Sicher ist nur die Anfahrt, die vor dem Auftrag vereinbart wurde.

### Ist die Fahrt zur Baustelle für meine Monteure Arbeitszeit?

Fahren sie vom Werkhof oder zwischen zwei Baustellen, ja: Dann stehen sie dir zur Verfügung. Fahren sie von zu Hause direkt an einen auswärtigen Arbeitsort, zählt nur die Zeit, die über ihren üblichen Arbeitsweg hinausgeht (ArGV 1 Art. 13 Abs. 2). Ein GAV kann mehr vorsehen.

### Wie hoch darf eine Anfahrtspauschale sein?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, der Betrag ist Verhandlungssache. Geschuldet ist aber nur, was vereinbart wurde. Sinnvoll ist eine Pauschale, die deine echten Wegkosten trifft: Fahrzeit der eingesetzten Personen, Kilometer und Fahrzeugkosten.

### Muss ich auf die Anfahrtspauschale Mehrwertsteuer abrechnen?

Ja, wenn du steuerpflichtig bist. Zum Entgelt gehört der Ersatz aller Kosten, auch wenn er gesondert in Rechnung gestellt wird (MWSTG Art. 24 Abs. 1), und Nebenleistungen folgen der Hauptleistung (Art. 19 Abs. 4). Die Anfahrt läuft also über denselben Satz wie die Arbeit.

### Ändert sich etwas, wenn der Monteur mit dem Geschäftsauto von zu Hause losfährt?

Arbeitsrechtlich nicht: Entscheidend ist, wohin gefahren wird, nicht in welchem Auto. Steuerlich wird die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs pauschal mit 0.9 Prozent des Kaufpreises pro Monat erfasst, mindestens CHF 150.00, und im Lohnausweis ist grundsätzlich das Feld F anzukreuzen (Wegleitung Rz 21 und 25).

## Quellen

- [Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 13: Begriff der Arbeitszeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/243/de#art_13)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 374: Festsetzung des Preises nach dem Wert der Arbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_374)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 327a und 327b: Auslagen und Motorfahrzeug](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_327_a)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 19 und 24: Nebenleistungen und Bemessungsgrundlage](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_24)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 8: Beweislast](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_8)
- [ESTV und Schweizerische Steuerkonferenz: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, gültig ab 1. Januar 2026 (Rz 15, 17, 21, 25, 52)](https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/afP1GDFr8gE3/dbst-form-lohna-wegleitung-2026-de.pdf)
- [Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), Art. 9: Unkosten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/1185_1183_1185/de#art_9)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
