# Geschäft und Privat trennen: zwei Konten, eine Regel.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/geschaeftskonto-und-privatkonto-trennen · Ratgeber · Thema: Buchhaltung und Treuhand · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Für eine Einzelfirma steht die Pflicht zu einem eigenen Geschäftskonto in keinem Gesetz. Was das Gesetz verlangt, ist etwas anderes: Buch über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (OR Art. 957 Abs. 2), zu jedem Vorgang ein Beleg und eine nachprüfbare Aufzeichnung (OR Art. 957a Abs. 2). Mit einem einzigen Konto für alles erfüllst du das nur mit viel Mühe. Bei **GmbH und AG** ist die Frage gar keine: Das Vermögen gehört der Gesellschaft, nicht dir (OR Art. 772 Abs. 1, Art. 620 Abs. 1), und schon Einlagen in Geld bei der Gründung müssen über ein Bankkonto laufen, das ausschliesslich der Gesellschaft zur Verfügung steht (OR Art. 633 Abs. 1).

## Einzelfirma: keine Pflicht, aber eine harte Folgepflicht

Als Inhaberin einer Einzelfirma bist du rechtlich dieselbe Person wie dein Betrieb. Eine Vorschrift, die dir ein eigenes Konto vorschreibt, gibt es darum nicht. Die Pflicht setzt eine Stufe später an, nämlich bei den Aufzeichnungen. Du musst über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen (OR Art. 957 Abs. 2), und dabei gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss: vollständig, wahrheitsgetreu, systematisch, mit Belegnachweis für jeden einzelnen Vorgang und nachprüfbar (OR Art. 957a Abs. 2 in Verbindung mit Art. 957 Abs. 3).

Genau das wird mit einem gemeinsamen Konto zur Fleissarbeit. Jede Migros-Belastung, jede Prämie, jeder Netflix-Betrag muss von Hand als privat markiert werden, sonst steht sie am Jahresende im Geschäftsaufwand. Das KMU-Portal des Bundes formuliert es für den Jahresabschluss des Einzelunternehmens unmissverständlich: Privates und Geschäftliches sind absolut sauber auseinanderzuhalten, und die Steuerbehörden unterscheiden streng zwischen Geschäfts- und Privatvermögen.

> Ein zweites Konto muss nicht «Geschäftskonto» heissen und nicht teuer sein. Entscheidend ist, dass über dieses eine Konto der ganze Geschäftsverkehr läuft und sonst nichts. Ein einfaches zweites Privatkonto auf deinen Namen erfüllt den Zweck, solange du es diszipliniert benutzt. Ob deine Bank für eine eingetragene Firma ein Firmenkonto verlangt, ist ihre Geschäftsbedingung, nicht Gesetz.

## GmbH und AG: hier gibt es nichts zu entscheiden

Eine GmbH und eine AG sind eigene Rechtsträger. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (OR Art. 772 Abs. 1, Art. 620 Abs. 1), und umgekehrt gehört dieses Vermögen der Gesellschaft, nicht dir. Geld vom Firmenkonto auf dein Privatkonto ist deshalb immer eines von drei Dingen: Lohn, Dividende oder Darlehen. Jedes davon hat eigene Folgen bei Sozialversicherungen und Steuern, und jedes muss als solches gebucht sein.

Schon bei der Gründung führt der Weg über eine Bank: Einlagen in Geld müssen «bei einer Bank ... zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden», und die Bank gibt den Betrag erst frei, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist (OR Art. 633 Abs. 1 und 2). Für die GmbH gelten die Vorschriften des Aktienrechts über die Leistung der Einlagen entsprechend (OR Art. 777c Abs. 2 Ziff. 3).

## Was die Trennung dir konkret bringt

| Wofür | Mit zwei Konten | Mit einem Konto |
| --- | --- | --- |
| Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | Der Kontoauszug ist fast schon die Aufstellung | Jede Zeile muss einzeln zugeordnet werden |
| Vermögenslage am Jahresende | Ein Saldo, eine Zahl | Der Saldo enthält Privatgeld und muss aufgeteilt werden |
| Privatentnahmen (DBG Art. 125 Abs. 2 Bst. b) | Jede Überweisung an dich ist eine Entnahme | Entnahmen sind über hundert Einzelbelastungen verteilt |
| Mehrwertsteuer und Vorsteuer | Geschäftsbelege liegen beisammen | Vorsteuer auf privaten Einkäufen wird schnell zum Fehler |
| Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle | Sie liest den Auszug und bucht | Sie fragt nach und verrechnet die Zeit |
| Kontrolle durch die Steuerbehörde | Geschäftliches ist als solches erkennbar | Im Zweifel wird aufgerechnet, nicht anerkannt |

Der letzte Punkt ist der teuerste. Abziehbar sind nur die «geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten» (DBG Art. 27 Abs. 1). Wer private Lebenshaltungskosten über die Firma laufen lässt, riskiert eine Aufrechnung, und beweisen musst du den geschäftlichen Zweck.

## Das Privatkonto in der Buchhaltung ist kein Bankkonto

Hier verwirrt ein Wort. Führst du eine doppelte Buchhaltung, gibt es darin ein Konto mit dem Namen «Privat». Das ist kein Bankkonto, sondern die Schnittstelle zwischen Geschäfts- und Privatbereich: Dort laufen deine Bezüge und Einlagen zusammen. Am Jahresende wird der Saldo auf das Eigenkapitalkonto übertragen. Führst du nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, tritt an dessen Stelle die Aufstellung über Privatentnahmen und Privateinlagen, die das Steuerrecht als Beilage zur Steuererklärung verlangt (DBG Art. 125 Abs. 2 Bst. b).

So sieht das für eine Einzelfirma in einem Jahr aus. Die Beträge sind ein Beispiel, du setzt deine eigenen ein.

**Privatentnahmen und Privateinlagen 2026**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Monatliche Überweisung an das Privatkonto, 12 mal CHF 6'000.00 | CHF 72'000.00 |
| Krankenkassenprämien, irrtümlich ab Geschäftskonto bezahlt | CHF 5'880.00 |
| Privatanteil Fahrzeug und Telefon, wie mit der Treuhandstelle festgelegt | CHF 5'100.00 |
| Privateinlage im März aus Ersparnissen | minus CHF 10'000.00 |
| **Privatentnahmen netto** | **CHF 72'980.00** |

Nachgerechnet: CHF 72'000.00 plus CHF 5'880.00 plus CHF 5'100.00 ergibt CHF 82'980.00, abzüglich der Einlage von CHF 10'000.00 bleiben CHF 72'980.00. Wichtig ist der dritte Punkt: Ein Privatanteil ist eine Entnahme, auch wenn nie Geld geflossen ist.

> **Achtung:** Privatbezüge sind kein Lohn und kein Aufwand. Als Inhaberin einer Einzelfirma beziehst du keinen Lohn, sondern versteuerst den Gewinn. Wer die monatliche Überweisung an sich selbst als «Lohn» in den Aufwand bucht, drückt den Gewinn um einen Betrag, den die Steuerverwaltung wieder aufrechnet.

## In fünf Schritten getrennt

1. **Ein Konto eröffnen und auf einen Stichtag umstellen** Nimm den Beginn eines Monats, besser den Beginn des Geschäftsjahres. Ab diesem Tag läuft alles Geschäftliche über das neue Konto, und zwar wirklich alles.
2. **Alle Zahlungsempfänger umhängen** Lieferanten, Versicherungen, Miete, Leasing, Telefon, Software-Abos, Ausgleichskasse, Steueramt. Dazu die IBAN auf deinen Rechnungen, die Angaben im Kundenstamm und die Daueraufträge. Dieser Schritt ist die eigentliche Arbeit, und er dauert einen Abend.
3. **Eine Karte je Zweck** Eine Debit- oder Kreditkarte hängt am Geschäftskonto, eine andere am Privaten. Die häufigste Vermischung passiert an der Kasse, nicht am Computer.
4. **Einen festen Bezug einrichten** Überweise dir am selben Tag jedes Monats einen festen Betrag aufs Privatkonto, statt bei Bedarf zu greifen. Das ergibt zwölf saubere Buchungen im Jahr statt hundert unklarer und zwingt dich, den Betrieb wie einen Arbeitgeber zu behandeln.
5. **Ausrutscher sofort korrigieren** Wenn doch einmal etwas Privates über das Geschäftskonto läuft: am selben Tag als Privatbezug notieren, nicht im Februar des Folgejahres suchen. Zwei Minuten jetzt sparen eine halbe Stunde später.

## Gemischt genutzt: Auto, Handy, Wohnung

Manches lässt sich nicht sauber auf ein Konto schieben, weil es beiden Seiten dient. Steuerlich zählen als Geschäftsvermögen «alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen» (DBG Art. 18 Abs. 2). Der Gegenstand selbst wird darum nicht aufgeteilt: Nutzt du ihn zu mehr als der Hälfte geschäftlich, gehört er ganz ins Geschäftsvermögen, sonst bleibt er ganz privat. Das nennt sich Präponderanzmethode, und eine geteilte Zuteilung ist nach dem Gesetz über die direkte Bundessteuer nicht möglich (ESTV, Dossier Steuerinformationen, Ziffer 3.2). Aufgeteilt wird stattdessen die Nutzung: Der private Gebrauch eines Geschäftsguts wird als Privatanteil abgerechnet. Für das Geschäftsfahrzeug gibt es dafür eine pauschale Regel, sie steht im Ratgeber zum [Privatanteil am Geschäftsfahrzeug](https://kidesk.ch/ratgeber/privatanteil-geschaeftsfahrzeug). Für Telefon, Internet und ein Arbeitszimmer legst du den Anteil einmal mit deiner Treuhandstelle fest und behältst ihn bei.

## Worauf du beim Vergleich von Konten achtest

Wir nennen hier keine Bank und keine Preise, weil beides sich laufend ändert und weil die Auswahl vom Kanton und von deiner bisherigen Bankbeziehung abhängt. Vergleichbar wird es mit diesen sieben Punkten.

- **Kontoführung und Buchungen:** Ist eine bestimmte Zahl Buchungen inbegriffen, was kostet jede weitere?
- **Kontoauszug als Datei:** Lässt sich der Auszug als CAMT-Datei herunterladen, also in der Form, die Software einlesen kann? Mehr dazu unter [CAMT-Datei aus dem E-Banking](https://kidesk.ch/glossar/camt-datei).
- **QR-IBAN:** Brauchst du eine QR-Referenz auf deinen Rechnungen, musst du eine QR-IBAN bekommen. Der Unterschied steht unter [QR-IBAN oder normale IBAN](https://kidesk.ch/ratgeber/qr-iban-oder-iban).
- **Zahlungen in Euro:** Kostet ein Eingang in Euro eine Gebühr, und zu welchem Kurs wird gewechselt?
- **Karten:** Wie viele Karten gehören dazu, und was kostet eine zusätzliche für Mitarbeitende?
- **Zugriff für Dritte:** Kann deine Treuhandstelle einen eigenen, lesenden Zugang bekommen?
- **Einzahlungen und Bargeld:** Falls du Bargeld einnimmst, was kostet eine Einzahlung am Schalter oder am Automaten?

## Was passiert, wenn du es nicht trennst

Drei Dinge, in dieser Reihenfolge. Erstens kostet es Zeit, deine oder die deiner Treuhandstelle zum Stundenansatz. Zweitens wird im Zweifel aufgerechnet: Was nicht als geschäftlich erkennbar ist, wird nicht als Aufwand anerkannt, und die Beweislast liegt bei dir. Drittens verlierst du die Übersicht über das, was dich am meisten interessiert, nämlich wie viel Geld der Betrieb wirklich abwirft. Ein Kontosaldo, in dem dein Ferienbudget steckt, beantwortet diese Frage nicht.

## So macht es KIDESK

Eine Verbindung zu deiner Bank gibt es in KIDESK nicht, und eine Finanzbuchhaltung ebenso wenig: Privatentnahmen und Kontenplan bleiben bei deiner Treuhandstelle. Was KIDESK abdeckt, ist die Seite des Geschäftskontos, die mit deinen Rechnungen zu tun hat. Du lädst den Kontoauszug als CAMT-Datei aus dem E-Banking hoch, KIDESK ordnet die Zahlungen den offenen Rechnungen zu und zeigt dir, was offen bleibt. Belege fotografierst du ab, KIDESK liest Betrag, Datum und Mehrwertsteuer aus; du prüfst und gibst frei.

- [Zahlungen und Kontoauszug](https://kidesk.ch/funktionen/zahlungen)
- [Kontoauszug einlesen](https://kidesk.ch/anleitungen/kontoauszug-einlesen)
- [Belege erfassen](https://kidesk.ch/funktionen/belege)

## Häufige Fragen

### Darf ich als Einzelfirma mein privates Konto weiter benutzen?

Ja, verboten ist es nicht. Du musst dann aber jede einzelne Bewegung als geschäftlich oder privat kennzeichnen und belegen können, weil die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung auch für die vereinfachte Buchführung sinngemäss gelten (OR Art. 957 Abs. 3). In der Praxis ist ein zweites Konto der kürzere Weg.

### Muss das Konto auf den Firmennamen lauten?

Bei der Einzelfirma nicht: Du und die Firma sind dieselbe Person, ein Konto auf deinen Namen genügt rechtlich. Manche Banken verlangen für eine im Handelsregister eingetragene Firma trotzdem ein Firmenkonto, das ist ihre eigene Bedingung. Bei GmbH und AG muss das Konto auf die Gesellschaft lauten, weil das Vermögen ihr gehört.

### Wie hole ich Geld aus meiner GmbH?

Als Lohn, als Dividende oder als Darlehen, und jede Variante muss als solche gebucht und dokumentiert sein. Ein Griff in die Kasse ohne Rechtsgrund ist keine Option: Das Vermögen gehört der Gesellschaft (OR Art. 772 Abs. 1). Welche Mischung aus Lohn und Dividende für dich sinnvoll ist, hängt von Sozialversicherungen und Steuern ab und gehört einmal jährlich auf den Tisch der Treuhandstelle.

### Wann stelle ich am besten um?

Auf den Beginn eines Geschäftsjahres. Dann liegt in der Buchhaltung kein halbes Jahr mit zwei Systemen, und die Vermögenslage per Stichtag lässt sich sauber je Konto belegen. Geht das nicht, nimm den ersten Tag eines Monats und halte im Auszug fest, ab wann welches Konto gilt.

### Brauche ich ein drittes Konto für Steuern und Mehrwertsteuer?

Pflicht ist es nicht, es hilft aber gegen ein häufiges Problem: Die Mehrwertsteuer, die du auf Rechnungen kassierst, gehört nicht dir. Wer den Steueranteil jeden Monat auf ein Sparkonto legt, steht am Ende des Quartals nicht vor einer Zahlung, für die das Geld fehlt. Dasselbe gilt für die Steuerrechnung der Einzelfirma.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 957: Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_957)
- [OR Art. 957a: Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung, Belegnachweis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_957_a)
- [OR Art. 620 und Art. 772: Für die Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_620)
- [OR Art. 633 und Art. 777c: Einlagen in Geld bei einer Bank](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_633)
- [Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 18 Abs. 2: Geschäftsvermögen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de#art_18)
- [DBG Art. 27 Abs. 1: Abzug der geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de#art_27)
- [ESTV, Dossier Steuerinformationen: Besteuerung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (Ziffer 3.2, Präponderanzmethode)](https://www.estv2.admin.ch/stp/ds/d-selbstaendige-erwerbstaetigkeit-de.pdf)
- [DBG Art. 125 Abs. 2: Aufstellung über Privatentnahmen und Privateinlagen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de#art_125)
- [KMU-Portal des Bundes: Der Jahresabschluss beim Einzelunternehmen](https://www.kmu.admin.ch/de/der-jahresabschluss-beim-einzelunternehmen)
- [KMU-Portal des Bundes: Rechtsform Einzelunternehmen](https://www.kmu.admin.ch/de/rechtsform-einzelunternehmen)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
