# Kantonale Mindestlöhne 2026: wo sie gelten und wie hoch.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/mindestloehne-kantone-2026 · Ratgeber · Thema: Personal und Lohn · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn kennt die Schweiz nicht. 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in fünf Kantonen und einer Stadt: **Genf CHF 24.59**, **Stadt Luzern CHF 22.75**, **Basel-Stadt CHF 22.20**, **Jura CHF 21.40**, **Neuenburg CHF 21.35** und **Tessin CHF 20.00 bis 20.50** je nach Branche, jeweils brutto pro Stunde. Diese Beträge sind Grundlöhne: Ferien- und Feiertagsentschädigung kommen obendrauf. Überall sonst gilt kein staatlicher Mindestlohn, wohl aber der Mindestlohn eines Gesamtarbeitsvertrags, wenn für dein Gewerk einer gilt.

## Die Beträge 2026

Massgebend ist in der Regel nicht der Sitz deines Betriebs, sondern der **gewöhnliche Arbeitsort** der angestellten Person. Geregelt ist das in jedem Kanton einzeln. Basel-Stadt sagt beides ausdrücklich: Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmende, deren gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton liegt, und er «hat keine Wirkung auf ausserkantonale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gelegentlich in Basel-Stadt arbeiten». Neuenburg stellt im Gesetz auf dieselbe Frage ab: Erfasst ist, wer seine Arbeit gewöhnlich im Kanton verrichtet (Art. 32b LEmpl). Ein Zürcher IT-Dienstleister, der ab und zu bei einem Kunden in Basel arbeitet, fällt also nicht unter den Basler Mindestlohn. Verlegst du den Arbeitsort einer Person dauerhaft dorthin, schon. Für ausländische Arbeitnehmende, die in den Kanton entsandt werden, gilt er dagegen auch ohne gewöhnlichen Arbeitsort in Basel-Stadt.

| Kanton oder Stadt | 2026 brutto je Stunde | Gilt seit | Besonderheit |
| --- | --- | --- | --- |
| Genf | CHF 24.59 | 01.01.2026 | Landwirtschaft und Floristik CHF 18.07. Wird jährlich dem Genfer Preisindex angepasst |
| Stadt Luzern | CHF 22.75 | 01.01.2026 | Gilt nur auf Stadtgebiet, der Kanton Luzern kennt keinen Mindestlohn. Abstimmung über die Abschaffung am 27.09.2026 |
| Basel-Stadt | CHF 22.20 | 01.01.2026 | Ferien- und Feiertagszuschlag kommen dazu, über 20 Jahren zusammen CHF 24.14, unter 20 Jahren CHF 24.65 |
| Jura | CHF 21.40 | 01.07.2024 | Ferienentschädigung und die Entschädigung für den 1. August kommen dazu |
| Neuenburg | CHF 21.35 | 01.01.2026 | Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau CHF 18.15. Jährlich an den Landesindex angepasst |
| Tessin | CHF 20.00 bis 20.50 | 01.01.2026 | Der Satz hängt von der Branche ab, ein Rechner des Kantons zeigt den passenden |

Alle Beträge von den Amtsstellen der Kantone und der Stadt abgerufen am 21.09.2026. In allen übrigen Kantonen gibt es keinen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn.

## Der Mindestlohn ist ein Grundlohn: Ferien und Feiertage kommen dazu

Das ist der Punkt, an dem im Netz am meisten Falsches steht. Verglichen wird der **Grundlohn ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung**. Neuenburg schreibt es ins Gesetz: Als Lohn gilt der massgebende Lohn der AHV, «Ferien- und Feiertagsentschädigungen nicht inbegriffen» (Art. 32d Abs. 3 des kantonalen Arbeits- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes). Der Jura sagt dasselbe auf seiner Amtsseite: Ferienentschädigung und die Entschädigung für den 1. August sind in den CHF 21.40 nicht enthalten und müssen zusätzlich bezahlt werden.

Genf, das Tessin und die Stadt Luzern sagen dasselbe. Genf hält auf seiner Amtsseite fest: «Pour le personnel payé à l'heure, les indemnités pour vacances et jours fériés s'ajoutent au salaire minimum.» Das Tessin rechnet in seinen häufigen Fragen 8.33 Prozent für vier Wochen Ferien und 3.60 Prozent für neun Feiertage auf den Mindeststundenlohn auf. Und im Reglement der Stadt Luzern steht, zusätzlich zum Mindestlohn seien der gesetzliche Ferienzuschlag und die Feiertagsentschädigung geschuldet.

Wer im Stundenlohn also CHF 22.20 zahlt und die Ferien damit als abgegolten betrachtet, unterschreitet den Mindestlohn. Basel-Stadt rechnet auf seiner Amtsseite vor, wie der Stundenansatz wirklich aussieht.

**Basel-Stadt, Mitarbeiterin über 20, vier Wochen Ferien**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Mindestlohn als Grundlohn | CHF 22.20 |
| plus Ferienzuschlag 8.33 Prozent (vier Wochen) | CHF 1.85 |
| plus Feiertagszuschlag 0.39 Prozent für den 1. August | CHF 0.09 |
| auszuzahlender Stundenansatz | CHF 24.14 |
| bei 160 Stunden im Monat | CHF 3'862.40 |
| **Mindestens auszuzahlen pro Stunde** | **CHF 24.14 brutto** |

> Umgekehrt zählt der 13. Monatslohn beim Vergleich mit: Neuenburg rechnet beim Stundenlohn ausdrücklich ein Zwölftel des Grundlohns dazu. Ein Grundlohn von CHF 19.71 plus 8.33 Prozent ergibt genau CHF 21.35 und erfüllt damit den Mindestlohn. Wie du Grundlohn, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn auf der Abrechnung trennst, steht im Ratgeber [Mitarbeitende im Stundenlohn richtig abrechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/stundenlohn-mitarbeiter-richtig-abrechnen).

## Zürich und Winterthur: gültig, aber noch nicht in Kraft

Die Stimmberechtigten der Städte Zürich und Winterthur nahmen 2023 je eine kommunale Mindestlohnverordnung an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hob sie 2024 auf. Am 12. Mai 2026 hiess das Bundesgericht die Beschwerden der beiden Städte gut (2C_28/2025 und 2C_30/2025): Die Verordnungen sind mit kantonalem Recht vereinbar und leben wieder auf. Die Zürcher Verordnung sieht in Art. 12 zudem vor, dass der Stadtrat Unternehmen mit nachweislich finanziellen Schwierigkeiten auf begründeten Antrag eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Inkraftsetzung gewähren kann.

> **Achtung:** In Kraft sind die beiden Verordnungen damit noch nicht. Das Bundesgericht schreibt es im Urteil selbst: Die Verordnung lebt wieder auf, «es bleibt dem Stadtrat der Stadt Zürich überlassen, diese in Kraft zu setzen». Die Stadt Zürich nimmt die während des Verfahrens gestoppten Arbeiten wieder auf und legt dabei den Zeitplan fest. Ein Datum stand am 21.09.2026 nicht fest. Wer in einer der beiden Städte Personal beschäftigt, verfolgt die Mitteilungen der Stadt.

## Luzern stimmt am 27. September 2026 ab

Der Mindestlohn der Stadt Luzern gilt auf Stadtgebiet seit dem 1. Januar 2026 und beträgt CHF 22.75. Die Stadt passt ihn jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise und den Nominallohnindex an und gibt den Satz jeweils im Oktober für das Folgejahr bekannt. Am 27. September 2026 entscheiden die Stimmberechtigten über die Aufhebung des Mindestlohnreglements, also darüber, ob der Mindestlohn bestehen bleibt oder abgeschafft wird.

Bis zum Entscheid gilt er. Die Stadt hält allerdings fest, dass sie vorläufig auf die Bildung der Kontrollkommission verzichtet und derzeit keine Kontrollen durchführt. Das ändert nichts an der Pflicht: Wer zu wenig zahlt, schuldet die Differenz. Prüfe das Abstimmungsergebnis, bevor du für 2027 kalkulierst.

## Ausnahmen: wer nicht unter den Mindestlohn fällt

Jeder Kanton regelt seine Ausnahmen selbst, die Stossrichtung ist aber ähnlich. Drei Gruppen kommen im Kleinbetrieb regelmässig vor.

- **Unternehmen mit einem Gesamtarbeitsvertrag, der einen Mindestlohn beziffert.** Basel-Stadt nimmt Arbeitsverhältnisse aus, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder einem Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen unterstehen. Der Jura nimmt Unternehmen aus, die einen GAV mit beziffertem Mindestlohn unterzeichnet haben.
- **Ausbildung und berufliche Eingliederung.** Lehrverhältnisse, Praktika mit Ausbildungscharakter und Massnahmen der IV, der Arbeitslosenversicherung oder der Sozialhilfe fallen in der Regel nicht darunter. Basel-Stadt nennt Praktika bis sechs Monate, Neuenburg stellt auf Lehrvertrag, geregelte Ausbildung oder ein anerkanntes Diplom ab.
- **Kleinstlöhne und Sonderfälle.** Neuenburg nimmt Löhne aus, die in der AHV als geringfügig gelten, in der Regel bis CHF 2'500.00 je Arbeitsverhältnis und Kalenderjahr. Basel-Stadt nimmt zusätzlich Au-pair-Verhältnisse und Arbeit auf Abruf bis 70 Stunden pro Jahr und Arbeitgeber aus.

> **Achtung:** Diese Aufzählung ersetzt den Blick ins kantonale Recht nicht. Ob ein Praktikum bei dir als Ausbildung gilt, entscheidet nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern der Inhalt. Bei Zweifeln fragst du die kantonale Amtsstelle, bevor du den Lohn festlegst. Die Adressen stehen unten bei den Quellen.

## Ohne kantonalen Mindestlohn zählt der Gesamtarbeitsvertrag

In den übrigen 21 Kantonen gibt es keinen kantonalen Mindestlohn, und kommunale Regelungen wie die der Stadt Luzern sind die Ausnahme. Frei ist der Lohn deswegen nicht: Ist der Gesamtarbeitsvertrag deines Gewerks allgemeinverbindlich erklärt, gilt er im ganzen Geltungsbereich, auch für Unternehmen ohne Verbandsmitgliedschaft. Er legt Mindestlöhne nach Ausbildung und Funktion fest, dazu Arbeitszeit, Zuschläge und oft einen [13. Monatslohn](https://kidesk.ch/ratgeber/dreizehnter-monatslohn).

1. **GAV deines Gewerks suchen** Die Liste der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge führt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Prüfe auch die kantonalen Listen: Manche GAV sind nur in einzelnen Kantonen allgemeinverbindlich.
2. **Geltungsbereich lesen** Ein GAV gilt für bestimmte Tätigkeiten, nicht für Branchenbezeichnungen. Entscheidend ist, was dein Betrieb tatsächlich macht und wo. Im Zweifel fragst du die paritätische Kommission des GAV.
3. **Kantonalen Mindestlohn gegenrechnen** Gibt es beides, prüfst du beide Zahlen. Welche Regel vorgeht, sagt das kantonale Gesetz: Basel-Stadt und Jura nehmen Arbeitsverhältnisse mit GAV-Mindestlohn ausdrücklich aus, andere Kantone regeln es anders.
4. **Lohn im Vertrag festhalten** Schreib Grundlohn, Ferienzuschlag, allfälligen Feiertagszuschlag und den 13. Monatslohn getrennt in den Arbeitsvertrag. So lässt sich der Mindestlohn jederzeit nachrechnen, auch Jahre später.

Der kantonale Mindestlohn ist zwingendes Recht. Eine tiefere Abmachung hilft nicht weiter: Geschuldet bleibt der Mindestlohn, und die kantonale Amtsstelle kontrolliert die Einhaltung. Wie kontrolliert und sanktioniert wird, steht im jeweiligen kantonalen Gesetz.

## Häufige Fragen

### Gilt der Mindestlohn am Sitz meines Betriebs oder am Arbeitsort?

Am gewöhnlichen Arbeitsort. Neuenburg stellt darauf ab, wo die angestellte Person ihre Arbeit gewöhnlich verrichtet (Art. 32b des kantonalen Gesetzes), Basel-Stadt ebenso. Einzelne Einsätze in einem Kanton mit Mindestlohn lösen ihn nicht aus: Basel-Stadt hält fest, dass der Mindestlohn auf ausserkantonale Arbeitnehmende ohne Wirkung bleibt, die dort nur gelegentlich arbeiten. Anders ist es bei ausländischen Arbeitnehmenden, die in den Kanton entsandt werden: Für sie gilt er.

### Sind Ferien- und Feiertagszuschläge im Mindestlohn enthalten?

Nein. Neuenburg schliesst sie im Gesetz ausdrücklich aus, der Jura sagt es auf seiner Amtsseite, und Basel-Stadt rechnet sie zusätzlich auf. Verglichen wird immer der Grundlohn. Wer die Ferienentschädigung in den Mindestlohn hineinrechnet, zahlt zu wenig.

### Zählt der 13. Monatslohn beim Vergleich mit dem Mindestlohn mit?

Ja. Neuenburg rechnet beim Stundenlohn ein Zwölftel des Grundlohns dazu, wenn ein 13. Monatslohn vertraglich vereinbart ist. Ein Grundlohn von CHF 19.71 erreicht so die geforderten CHF 21.35. Ohne vereinbarten 13. Monatslohn muss schon der Grundlohn den Mindestlohn erreichen.

### Mein Gewerk hat einen GAV mit tieferem Mindestlohn als der Kanton. Was gilt?

Das regelt das kantonale Gesetz, und es ist von Kanton zu Kanton verschieden. Basel-Stadt und Jura nehmen Arbeitsverhältnisse aus, die einem GAV mit beziffertem Mindestlohn unterstehen. Kläre den Fall vor der Anstellung bei der kantonalen Amtsstelle, nicht erst bei einer Kontrolle.

### Gibt es in meinem Kanton einen Mindestlohn, wenn er nicht in der Tabelle steht?

Dann gibt es keinen kantonalen. Prüfe trotzdem zwei Dinge: den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag deines Gewerks und allfällige Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen, die der Bund oder dein Kanton erlassen hat, etwa für Hauswirtschaft oder Landwirtschaft.

### Gilt der Mindestlohn auch für Aushilfen und Ferienjobs?

Grundsätzlich ja, mit kantonalen Ausnahmen. Neuenburg nimmt Ferienjobs von unter 25-Jährigen in Ausbildung bis drei Monate pro Kalenderjahr aus und Löhne bis CHF 2'500.00 pro Jahr, Basel-Stadt Arbeit auf Abruf bis 70 Stunden pro Jahr und Arbeitgeber. Prüfe den Wortlaut für deinen Kanton.

## Quellen

- [Kanton Genf: Mindestlohn 2026 von CHF 24.59](https://www.ge.ch/actualite/salaire-minimum-genevois-2026-etablira-2459-fr-heure-1-10-2025)
- [Kanton Basel-Stadt: Häufige Fragen zum kantonalen Mindestlohn](https://www.bs.ch/wsu/awa/arbeitsbeziehungen/loehne/mindestlohn/haeufige-fragen-zum-kantonalen-mindestlohn-faq)
- [Kanton Jura: Salaires minimaux](https://www.jura.ch/fr/Autorites/Administration/DES/Economie-et-Emploi-SEE/Conditions-de-travail/Conditions-de-travail/Salaires-minimaux.html)
- [Kanton Neuenburg, Service de l'emploi: Mémento sur le salaire minimum cantonal 2026](https://www.ne.ch/sites/default/files/2026-02/SEMP_Memento_salaireminimum_2026_1.pdf)
- [Kanton Tessin: Salario minimo cantonale](https://www4.ti.ch/dfe/de/usml/salariominimo/salario-minimo-cantonale)
- [Kanton Tessin, häufige Fragen zum Mindestlohn: Ferien 8.33 % und Feiertage 3.60 % kommen dazu](https://www4.ti.ch/fileadmin/DFE/DE-USML/salario_minimo/20211124_-_FAQ_salario_minimo.pdf)
- [Stadt Luzern: Stadtluzerner Mindestlohn 2026 beträgt CHF 22.75](https://www.stadtluzern.ch/aktuelles/newslist/2605273)
- [Stadt Luzern: Mindestlohn, Anpassung, Kontrollen und Abstimmung vom 27.09.2026](https://www.stadtluzern.ch/projekte/finanzen/80830)
- [Kanton Genf: Montant et calcul du salaire minimum (Ferien und Feiertage kommen dazu)](https://www.ge.ch/appliquer-salaire-minimum-genevois/montant-calcul-du-salaire-minimum)
- [Bundesgericht 2C_28/2025 vom 12.05.2026: Mindestlohnverordnung der Stadt Zürich gültig, Inkraftsetzung durch den Stadtrat](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza%3A%2F%2F12-05-2026-2C-28-2025)
- [Bundesgericht 2C_30/2025 vom 12.05.2026: Mindestlohnverordnung der Stadt Winterthur gültig, Inkraftsetzung durch den Stadtrat](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza%3A%2F%2F12-05-2026-2C-30-2025)
- [Stadt Zürich: Bundesgericht heisst die kommunalen Mindestlöhne gut](https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/06/bundesgericht-heisst-kommunale-mindestloehne-gut.html)
- [SECO: Liste der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge des Bundes](https://www.seco.admin.ch/de/gesamtarbeitsvertraege-bund)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
