# Pauschalpreise kalkulieren, ohne draufzulegen.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/pauschalpreis-kalkulieren · Ratgeber · Thema: Kalkulation und Preise · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Ein Pauschalpreis ist eine Wette auf die eigene Schätzung: Du musst das Werk um diese Summe fertigstellen, auch wenn du mehr Arbeit oder grössere Auslagen hattest (OR Art. 373 Abs. 1). Rechne ihn darum in vier Schritten: **Leistung genau abgrenzen, Stunden aus eigenen Nachkalkulationen schätzen, Material mit Aufschlag einsetzen, Risiko als Zahl einrechnen statt als Bauchgefühl.** Der Risikozuschlag ist kein Aufrunden. Er ist der Mehraufwand im schlechten Fall, gewichtet damit, wie oft dieser Fall eintritt.

## Was du mit dem Pauschalpreis verkaufst

Ist die Vergütung zum Voraus genau bestimmt, bist du verpflichtet, das Werk um diese Summe fertigzustellen, und darfst keine Erhöhung fordern, selbst wenn du mehr Arbeit oder grössere Auslagen hattest (OR Art. 373 Abs. 1). Umgekehrt zahlt dein Kunde den vollen Preis auch dann, wenn weniger Arbeit anfällt (Abs. 3). Nur ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten, öffnen den Weg zum Gericht, und dieses entscheidet dann nach seinem Ermessen (Abs. 2). Ob du überhaupt pauschal offerieren solltest, steht im Ratgeber [Pauschalpreis oder nach Aufwand](https://kidesk.ch/ratgeber/pauschalpreis-oder-nach-aufwand). Diese Seite beantwortet die Frage danach: wie du auf die Zahl kommst.

> **Achtung:** Der Pauschalpreis gilt für die Leistung, die im Vertrag steht, und für keine andere. Alles, was nicht darin steht, ist ein Nachtrag. Die Kunst liegt deshalb nicht im Preis, sondern in der Abgrenzung. Wer die Leistung sauber beschreibt, verliert eine Pauschale fast nie.

## Schritt 1: die Leistung abgrenzen, bevor du rechnest

- **Mengen selbst messen.** Flächen, Laufmeter, Stückzahlen. Ein Plan zeigt, was gebaut werden sollte, nicht, was gebaut wurde.
- **Den Bestand anschauen.** Untergrund, Altanstrich, Leitungsführung, Zustand der Anschlüsse. Was du nicht gesehen hast, kannst du nicht pauschal versprechen.
- **Zugang und Einrichtung klären.** Parkplatz, Lift, Treppenhaus, Strom und Wasser, Lagerfläche, Arbeitszeiten im bewohnten Haus.
- **Vorleistungen Dritter benennen.** Wer räumt, wer deckt ab, wer stellt das Gerüst, wann ist der Estrich trocken.
- **Entsorgung einrechnen.** Menge, Art, Gebühr, Fahrt. Bei alten Bauten gehört die Schadstofffrage dazu.
- **Ausschlüsse schreiben, nicht denken.** Was nicht im Text steht, hat der Kunde nicht gelesen.

Bei Umbauten kommt eine Pflicht dazu, die vor der Kalkulation steht: Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder PCB auftreten können, musst du die Gefährdung eingehend ermitteln und beurteilen und darauf abgestützt die Massnahmen planen (Bauarbeitenverordnung, BauAV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 32). Diese Massnahmen gehören in den Werkvertrag, gleich genau wie sein übriger Inhalt (Art. 3 Abs. 4). Ein blosser Ausschluss in der Offerte nimmt dir die Abklärung also nicht ab. Wird unerwartet Asbest gefunden, sind die Arbeiten einzustellen und die Bauherrschaft zu benachrichtigen. Das Baujahr 1990 steht nicht in der Verordnung, es ist die Praxis der Suva: Bei Gebäuden von vor 1990 ist mit Asbest zu rechnen. Eine Pauschale, die diesen Fall nicht ausschliesst, kann sehr teuer werden.

**Annahmen und Ausschlüsse, Textbaustein für die Offerte**

```text
Grundlagen dieser Pauschale

Die Pauschale beruht auf den Verhältnissen, wie sie bei der Besichtigung vom [Datum] vorlagen, und auf folgenden Annahmen:

- Die Räume sind zum vereinbarten Termin geräumt und frei zugänglich.
- Strom und Wasser stehen bauseits zur Verfügung.
- Die Untergründe sind trocken, tragfähig und frei von Schadstoffen.
- Die im Leistungsbeschrieb genannten Mengen entsprechen dem heutigen Bestand.

Nicht in der Pauschale enthalten sind:

- Arbeiten an Bauteilen, die erst nach dem Rückbau sichtbar werden.
- Abklärung, Sanierung und Entsorgung von Schadstoffen wie Asbest oder PCB.
- Leistungen, die im Leistungsbeschrieb nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
- Wartezeiten, die durch Vorleistungen Dritter entstehen.

Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von diesen Annahmen ab, melden wir dies vor der Ausführung schriftlich und unterbreiten Ihnen einen Nachtrag. Ohne Ihre Zustimmung führen wir keine Mehrleistung aus.

Diese Pauschale ist gültig bis [Datum].
```

## Schritt 2: die Stunden schätzen, nicht raten

Deine beste Quelle sind die abgeschlossenen Aufträge der letzten zwei Jahre, nicht die Erinnerung. Zerleg die Arbeit in Schritte, die du aus der Nachkalkulation kennst, und schreib je Schritt die Stundenzahl auf, die im Normalfall gilt. Fahrten und Rüstzeit gehören dazu, denn beim Pauschalpreis gibt es keine Zeile, auf die du sie später schreiben kannst.

**Malerbetrieb: Wände und Decken einer 3.5-Zimmer-Wohnung, 78 m² Bodenfläche**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Möbel schieben, abdecken, abkleben | 6.0 h |
| Löcher und Risse spachteln, schleifen | 9.0 h |
| Grundierung auf Spachtelstellen und Decken | 5.0 h |
| Zweimal streichen, Wände und Decken | 34.0 h |
| Abräumen, Reinigung, Übergabe | 4.0 h |
| Fahrten, 5 Einsatztage à 40 Minuten | 3.3 h |
| **Stunden im wahrscheinlichen Fall** | **61.3 h** |

## Schritt 3: Risiko als Zahl, nicht als Gefühl

Ein pauschaler Aufschlag von «zehn Prozent für alle Fälle» ist entweder zu hoch und kostet dich den Auftrag, oder zu tief und kostet dich das Geld. Besser: Schreib die drei bis fünf Dinge auf, die in diesem Auftrag schiefgehen können. Zu jedem notierst du den Mehraufwand in Stunden und eine ehrliche Häufigkeit aus deiner Erfahrung. Multipliziert und addiert ergibt das den Risikozuschlag in Stunden.

**Risikozuschlag aus drei Unsicherheiten**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Altanstrich kreidet, zweite Grundierung nötig: 6.0 h, tritt in 1 von 4 Fällen ein | 1.5 h |
| Spachtelarbeit umfangreicher als besichtigt: 8.0 h, in 1 von 3 Fällen | 2.7 h |
| Zusätzlicher Anfahrtstag wegen Trocknungszeit: 3.0 h, in 1 von 5 Fällen | 0.6 h |
| Summe der gewichteten Mehrstunden | 4.8 h |
| Stunden im wahrscheinlichen Fall | 61.3 h |
| **Stunden für die Kalkulation** | **66.1 h** |

Diese Rechnung hat einen Nebeneffekt, der mehr wert ist als der Zuschlag: Sie zwingt dich, die Unsicherheiten zu benennen. Zwei davon kannst du oft vor der Offerte beseitigen, indem du nachfragst oder nochmals hinfährst. Was übrig bleibt, gehört in die Liste der Ausschlüsse oder in den Preis.

## Schritt 4: vom Aufwand zum Preis

**Von den Stunden zur Pauschale, Beträge ohne Mehrwertsteuer**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Stunden inklusive Risiko | 66.1 h |
| Stundenansatz des Betriebs, CHF 96.00 | CHF 6'345.60 |
| Material: Farbe, Grundierung, Spachtelmasse, Abdeckung, Einkauf | CHF 780.00 |
| Materialaufschlag 20 Prozent | CHF 156.00 |
| Entsorgung und Kleinmaterial, pauschal | CHF 120.00 |
| Zwischentotal | CHF 7'401.60 |
| Zuschlag für Gewinn und Wagnis, 8 Prozent | CHF 592.13 |
| Rechnerisches Total | CHF 7'993.73 |
| **Pauschale in der Offerte, gerundet** | **CHF 7'990.00** |

Bist du mehrwertsteuerpflichtig, kommen 8.1 Prozent dazu, also CHF 647.19, und der Kunde sieht CHF 8'637.19. Die Zahlen stammen von einem erfundenen Betrieb und sind keine Marktpreise. Deinen eigenen Stundenansatz rechnest du nach dem Weg im Ratgeber [Stundenansatz für Handwerker](https://kidesk.ch/ratgeber/stundenansatz-handwerker-schweiz), den Materialaufschlag nach [Materialaufschlag kalkulieren](https://kidesk.ch/ratgeber/materialaufschlag-kalkulieren).

## Die zwei Zahlen, die du für dich behältst

Der Kunde bekommt eine Zahl. Du behältst zwei: die Stunden, mit denen du gerechnet hast, und den Betrag ohne Risikozuschlag. Ohne sie kannst du hinterher nicht sagen, ob die Pauschale gut war oder nur Glück hatte.

| Was du festhältst | Wozu du es später brauchst |
| --- | --- |
| Geplante Stunden je Arbeitsschritt | Vergleich mit den rapportierten Stunden nach der Abnahme |
| Risikozuschlag in Stunden und die Annahmen dahinter | Prüfen, ob deine Häufigkeiten stimmen. Tritt ein Fall nie ein, streichst du ihn |
| Materialliste mit Einkaufspreisen | Bei der nächsten ähnlichen Pauschale die Basis, statt neu zu suchen |
| Datum der Besichtigung und die Fotos | Beweis, wie der Bestand aussah, falls über einen Nachtrag gestritten wird |

## Gültigkeit, Teuerung und der Termin der Ausführung

Eine Pauschale ohne Gültigkeitsdatum ist ein offenes Versprechen. Setz eine Frist, zum Beispiel 30 oder 60 Tage, und schreib dazu, was gilt, wenn die Ausführung erst lange nach der Annahme stattfindet. Eine automatische Teuerungsregel kennt das Werkvertragsrecht nicht: Ohne Abrede bleibt nur OR Art. 373 Abs. 2, und der verlangt ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten. Was ihr abmacht, gilt dagegen. Ist die Norm SIA 118 vereinbart, kommen ihre Bestimmungen zu Preisarten und Teuerung dazu; sie ist eine private Norm und gilt nur, wenn ihr sie ausdrücklich in den Vertrag übernehmt. Für Material, das zwischen Offerte und Ausführung teurer wird, hilft eine Klausel, die den Materialpreis an den Tag der Bestellung knüpft und ab einer bestimmten Abweichung eine Anpassung vorsieht.

> Zeigen sich bei der Ausführung Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden, musst du dem Besteller ohne Verzug Anzeige machen, sonst fallen die nachteiligen Folgen dir zur Last (OR Art. 365 Abs. 3). Der Anruf am selben Tag, schriftlich bestätigt, ist damit keine Höflichkeit, sondern eine Pflicht. Wie ein Nachtrag sauber aussieht, steht unter [Nachtrag: Mehrkosten richtig anmelden](https://kidesk.ch/ratgeber/nachtrag-mehrkosten-anmelden).

## Nach dem Auftrag: die Zahl, die dich besser macht

Vergleich nach der Abnahme die rapportierten Stunden mit den geplanten, Position für Position. Eine einzelne Abweichung sagt wenig. Drei ähnliche Aufträge in Folge, bei denen dieselbe Position um dreissig Prozent daneben lag, sagen alles: Dort stimmt dein Ansatz nicht, und keine Erhöhung des Gewinnzuschlags repariert das. Der Weg dazu steht im Ratgeber [Nachkalkulation je Auftrag](https://kidesk.ch/ratgeber/nachkalkulation-auftrag).

## So macht es KIDESK

In KIDESK schreibst du die Pauschale als eine Position mit deinem eigenen Text, während die Herleitung im Katalog liegt: Pakete mit Parametern und Staffelpreise bilden wiederkehrende Leistungen ab, sodass du bei der nächsten Wohnung nicht wieder von vorn rechnest. Aus der Offerte wird mit einem Klick der Auftrag und daraus die Rechnung, ohne dass jemand eine Zahl abtippt. In den handwerklichen Branchen zeigt die Nachkalkulation hinterher je Position, was offeriert war und was es gekostet hat. Den Risikozuschlag rechnet KIDESK nicht für dich: Die Annahmen dahinter kennst nur du.

- [Offerten in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/offerten)
- [Katalog und Pakete](https://kidesk.ch/funktionen/katalog)

## Häufige Fragen

### Wie hoch soll der Risikozuschlag sein?

So hoch wie deine gewichteten Unsicherheiten, nicht höher. Eine allgemeine Prozentzahl gibt es nicht: Beim Neubau nach Leistungsverzeichnis ist das Risiko klein, beim Umbau eines Altbaus gross. Rechne ihn je Auftrag aus den zwei bis fünf Dingen, die schiefgehen können, und prüfe nach ein paar Aufträgen, ob deine Häufigkeiten stimmten.

### Was ist, wenn ich mich schlicht verrechnet habe?

Dann trägst du es. Bei fest bestimmter Vergütung darfst du keine Erhöhung fordern, auch nicht bei mehr Arbeit oder grösseren Auslagen (OR Art. 373 Abs. 1). Der Ausweg in Absatz 2 gilt nur für ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten; ein Rechen- oder Schätzfehler gehört nicht dazu.

### Darf ich in derselben Offerte pauschal und nach Aufwand mischen?

Ja, und oft ist das die ehrlichste Lösung. Was du gemessen hast, offerierst du pauschal. Was hinter der Wand liegt, offerierst du nach Aufwand mit Ansatz je Stunde. Wichtig ist, dass die Trennlinie im Text steht und der Kunde sie versteht, sonst hält er am Ende alles für pauschal.

### Der Kunde will die Pauschale herunterhandeln. Was tun?

Nimm Leistung weg, nicht Preis. Weniger Spachtelarbeit, eine Schicht statt zwei, Möbel räumt der Kunde selbst, Entsorgung übernimmt er. So bleibt deine Kalkulation intakt und der Kunde entscheidet, was ihm der Unterschied wert ist. Ein Rabatt ohne Gegenleistung wandert direkt aus deinem Gewinn.

### Muss ich dem Kunden meine Kalkulation offenlegen?

Beim Werkvertrag nicht: Du schuldest das Werk zum vereinbarten Preis, nicht die Herleitung. Anders liegt es beim Auftrag, wo du auf Verlangen jederzeit über deine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen musst (OR Art. 400 Abs. 1). Und wenn der Bauherr in seinen Bedingungen eine Aufschlüsselung verlangt, ist sie Teil dessen, was du zugesagt hast.

### Wie gehe ich mit einem Kostendach um?

Das Kostendach ist keine Pauschale: Du rechnest nach Aufwand ab, aber höchstens bis zum vereinbarten Betrag. Kalkulieren musst du es trotzdem wie eine Pauschale, weil du das Risiko nach oben trägst und den Vorteil nach unten nicht behältst. Was genau gilt, steht unter [Kostendach](https://kidesk.ch/glossar/kostendach).

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 373: feste Übernahme der Vergütung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_373)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 374 und 375: Festsetzung nach dem Wert der Arbeit, Überschreitung des Kostenansatzes](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_374)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 365 Abs. 3: Anzeigepflicht des Unternehmers](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_365)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 400: Rechenschaftsablegung beim Auftrag](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_400)
- [Bauarbeitenverordnung (BauAV), Art. 3 Abs. 2 und 4 und Art. 32: Ermittlung der Gefährdung, Massnahmen im Werkvertrag, besonders gesundheitsgefährdende Stoffe](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/384/de#art_32)
- [Suva: Asbest, Rechtsgrundlage und Arbeitnehmerschutz](https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/asbest/rechtsgrundlage-und-arbeitnehmerschutz)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze in der Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
