# Rabatt auf der Rechnung richtig ausweisen.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/rabatt-auf-rechnung-ausweisen · Ratgeber · Thema: Rechnungen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Der Rabatt mindert das Entgelt, und die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Ziehst du den Rabatt auf der Rechnung ab, rechnest du die Mehrwertsteuer also auf dem gekürzten Betrag: Rabatt vor der Steuerzeile, nie nach dem Total. Deklariert wird nur der geminderte Umsatz. Gewährst du den Nachlass erst später, etwa als Skonto, korrigierst du die Steuer in der Periode, in der du die Korrektur verbuchst (MWSTG Art. 41), und zeigst sie in der Abrechnung unter den Entgeltsminderungen.

## Rabatt vor der Mehrwertsteuer, nicht danach

Die Mehrwertsteuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Ein Rabatt, den du gewährst, ist kein Geschenk neben dem Preis, sondern Teil des Preises: Er senkt das Entgelt, und damit die Bemessungsgrundlage. Auf der Rechnung heisst das, der Rabatt steht über der Steuerzeile.

Ein Reinigungsbetrieb rechnet eine Umzugsreinigung über CHF 4'800.00 netto ab und gewährt 10 Prozent, weil der Kunde drei Wohnungen im selben Haus beauftragt hat. So sieht die richtige Reihenfolge aus.

**Rabatt richtig gerechnet**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Leistung netto | CHF 4'800.00 |
| Rabatt 10 % | CHF -480.00 |
| Entgelt nach Rabatt | CHF 4'320.00 |
| MwSt 8.1 % auf CHF 4'320.00 | CHF 349.92 |
| **Rechnungsbetrag** | **CHF 4'669.92** |

Wer den Rabatt stattdessen erst vom Bruttototal abzieht, kommt beim Zahlbetrag auf denselben Franken: CHF 4'800.00 plus CHF 388.80 Steuer sind CHF 5'188.80, minus 10 Prozent wieder CHF 4'669.92. Gleich ist trotzdem nur die Summe. Auf der Rechnung stünden dann **CHF 388.80 Mehrwertsteuer**, geschuldet sind aber nur CHF 349.92. Du hast CHF 38.88 zu viel ausgewiesen, und dein Kunde zieht 38.88 zu viel Vorsteuer ab.

> **Achtung:** Wer für eine Leistung eine zu hohe Steuer ausweist, schuldet die ausgewiesene Steuer (MWSTG Art. 27 Abs. 2). Herauskommen kannst du danach nur, indem du die Rechnung mit einem Dokument korrigierst, das auf sie verweist und sie widerruft (Art. 27 Abs. 4), oder indem du glaubhaft machst, dass dem Bund kein Steuerausfall entstanden ist. Beides ist Arbeit, die der richtige Aufbau der Rechnung erspart.

## Positionsrabatt oder Gesamtrabatt?

Beides ist zulässig. Der Unterschied liegt darin, wie leicht die Rechnung zu lesen und wie leicht sie zu rechnen ist.

| Art | So steht sie auf der Rechnung | Wann sie passt |
| --- | --- | --- |
| Positionsrabatt | Eine eigene Rabattspalte in Prozent, der Zeilenbetrag ist bereits gekürzt | Wenn nur einzelne Positionen nachlassen, etwa Material, aber nicht die Arbeit |
| Gesamtrabatt | Eine eigene Zeile zwischen Zwischentotal und Steuerzeile, mit Prozentsatz und Betrag | Wenn der Nachlass für den ganzen Auftrag gilt und alle Positionen denselben Steuersatz tragen |
| Tieferer Einzelpreis | Gar kein Rabatt sichtbar, der Preis ist einfach tiefer | Wenn du den Nachlass nicht zum Massstab für den nächsten Auftrag machen willst |

Rechtlich läuft alles auf dasselbe hinaus: Massgebend ist das Entgelt, das am Schluss verlangt wird.

Heikel wird der Gesamtrabatt, sobald auf einer Rechnung **zwei Steuersätze** stehen. Dann muss er auf die Sätze verteilt werden, sonst stimmt der Steuerausweis nicht. Im Gartenbau kommt das regelmässig vor: Lebende Pflanzen, Sämereien, Setzknollen, Stecklinge und Schnittblumen unterliegen dem reduzierten Satz von 2.6 Prozent, die Pflanzarbeit dem Normalsatz von 8.1 Prozent. Der reduzierte Satz gilt bei einer kombinierten Leistung allerdings nur, wenn die Pflanzen **separat in Rechnung gestellt** werden (MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5).

**Gartenbau: 5 Prozent auf eine Rechnung mit zwei Steuersätzen**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Pflanzen und Setzlinge, netto (2.6 %) | CHF 1'240.00 |
| Pflanzarbeiten und Maschineneinsatz, netto (8.1 %) | CHF 3'560.00 |
| Rabatt 5 % auf die Pflanzen | CHF -62.00 |
| Rabatt 5 % auf die Arbeit | CHF -178.00 |
| Pflanzen nach Rabatt | CHF 1'178.00 |
| Arbeit nach Rabatt | CHF 3'382.00 |
| MwSt 2.6 % auf CHF 1'178.00 | CHF 30.63 |
| MwSt 8.1 % auf CHF 3'382.00 | CHF 273.94 |
| **Rechnungsbetrag** | **CHF 4'864.57** |

Der einfachste Weg aus dieser Rechnerei ist der Positionsrabatt: Jede Zeile trägt ihren Satz und ihren Nachlass, und die Summenzeilen ergeben sich von selbst. Wie die Sätze zugeordnet werden, steht im Ratgeber [Mehrwertsteuersätze in der Schweiz](https://kidesk.ch/ratgeber/mwst-saetze-schweiz).

## Rabatt jetzt oder Skonto später: für die Steuer ist das nicht dasselbe

Der Rabatt steht auf der Rechnung und mindert das Entgelt sofort. Das Skonto entsteht erst, wenn dein Kunde früh zahlt und den Abzug macht. Beides sind Entgeltsminderungen, aber sie landen an verschiedenen Stellen der Abrechnung.

| Merkmal | Rabatt auf der Rechnung | Skonto nach der Zahlung |
| --- | --- | --- |
| Zeitpunkt | Beim Ausstellen der Rechnung | Beim Zahlungseingang |
| Steuerausweis | Die Steuer steht gleich auf dem geminderten Entgelt | Die ausgewiesene Steuer war höher und wird korrigiert |
| In der MwSt-Abrechnung | Nur der geminderte Umsatz wird unter Ziffer 200 deklariert | Abzug unter Ziffer 235, Entgeltsminderungen |
| Grundlage | MWSTG Art. 24 Abs. 1 | MWSTG Art. 41 Abs. 1 |

Die Eidgenössische Steuerverwaltung schreibt zu Ziffer 235: «Wurden die Rabatte, Skonti und Verluste bereits in der Ziffer 200 in Abzug gebracht, erübrigt sich eine Deklaration unter dieser Ziffer.»

Wichtig ist der Zeitpunkt der Korrektur: Angepasst wird die Umsatzsteuerschuld in der Periode, in der du die Korrektur verbuchst oder das korrigierte Entgelt vereinnahmst (MWSTG Art. 41 Abs. 1). Du musst also nicht das alte Quartal aufmachen, wenn ein Kunde im Januar eine Dezemberrechnung mit Skonto bezahlt. Wie du Skonto anbietest, ohne dir die Marge zu verderben, steht unter [Skonto richtig anbieten](https://kidesk.ch/ratgeber/skonto-richtig-anbieten); was ein Abzug in Franken bedeutet, rechnet der [Skonto-Rechner](https://kidesk.ch/rechner/skonto-rechner) aus.

## Was 10 Prozent Rabatt wirklich kosten

Ein Rabatt geht nie vom Preis ab, sondern immer vom Gewinn. Das merkt man erst, wenn man beide Zahlen nebeneinander stellt. Derselbe Reinigungsauftrag über CHF 4'800.00, mit Kosten von CHF 3'900.00 für Löhne, Fahrt und Material.

**Was der Nachlass mit der Marge macht**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Erlös ohne Rabatt | CHF 4'800.00 |
| Kosten | CHF 3'900.00 |
| Deckungsbeitrag ohne Rabatt | CHF 900.00 |
| Erlös nach 10 Prozent Rabatt | CHF 4'320.00 |
| Deckungsbeitrag nach Rabatt | CHF 420.00 |
| **Verlust am Deckungsbeitrag** | **CHF 480.00, also mehr als die Hälfte** |

Zehn Prozent auf den Preis sind hier 53 Prozent auf den Verdienst. Rechne den Satz darum immer gegen deine eigenen Kosten, bevor du ihn am Telefon zusagst. Woraus sich dein Ansatz zusammensetzt, steht unter [Stundensatz berechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/stundensatz-berechnen).

## So formulierst du den Rabatt, damit er hält

- **Sag, worauf er sich bezieht.** «10 % auf die Reinigungsarbeiten» ist prüfbar, «10 % Rabatt» nicht, sobald auf der Rechnung auch Material steht.
- **Nenne Prozentsatz und Betrag.** Der Betrag in Franken erspart deinem Kunden das Nachrechnen und dir die Rückfrage.
- **Nenne den Grund, wenn es einen gibt.** «Mengenrabatt ab drei Wohnungen» oder «Treuerabatt gemäss Offerte O-2026-0087». Ohne Grund wird der Rabatt zum Normalpreis für den nächsten Auftrag.
- **Halte ihn in der Offerte fest,** nicht erst auf der Rechnung. Der Rabatt ist Teil der Preisabrede, und der Preis wird bei der Offerte vereinbart.
- **Stelle ihn vor die Steuerzeile,** als eigene Zeile oder als Spalte. Nach dem Total gehört er nie hin.

> Bist du nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen, weist du auf der Rechnung ohnehin keine Steuer aus (MWSTG Art. 27 Abs. 1). Der Rabatt ist dann eine reine Preisfrage, und die Rechnung zeigt Zwischentotal, Rabatt und Total. Die passende Datei gibt es unter [Rechnungsvorlage ohne MwSt](https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-ohne-mwst).

## Was noch als Entgeltsminderung zählt

Unter die Entgeltsminderungen fallen nicht nur Rabatte und Skonti. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt für Ziffer 235 der Abrechnung ausdrücklich auch **Verluste aus steuerbaren Leistungen** sowie nachträglich gewährte Umsatzboni und Rabatte. Bleibt eine Rechnung endgültig unbezahlt, korrigierst du die Steuer also genauso wie bei einem Skonto, in der Periode, in der du den Verlust verbuchst.

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass der Umsatz vorher deklariert war. Wer eine Rechnung nie verbucht und den Ausfall trotzdem abzieht, zieht zweimal ab. Was du unternimmst, bevor aus einer offenen Rechnung ein Verlust wird, steht unter [Verjährung von Forderungen](https://kidesk.ch/ratgeber/verjaehrung-von-forderungen).

## So macht es KIDESK

In KIDESK gibst du den Rabatt je Position in Prozent ein; die Rabattspalte erscheint auf dem Blatt und im PDF erst, wenn eine Position tatsächlich einen Rabatt trägt. Für einen Nachlass auf den ganzen Beleg gibt es den Pauschalrabatt in Prozent: Er steht als eigene Zeile «Rabatt (5%)» zwischen Zwischensumme und Mehrwertsteuer und kürzt die Steuer entsprechend mit. Zieht dein Kunde beim Zahlen Skonto ab, buchst du den Rest mit einem Klick als Skonto aus: Die Rechnung gilt als bezahlt, und die MwSt-Auswertung rechnet den Abzug in der Periode der Buchung als Entgeltsminderung ein.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Berichte und MwSt-Auswertung](https://kidesk.ch/funktionen/berichte)

## Häufige Fragen

### Kommt der Rabatt vor oder nach der Mehrwertsteuer?

Vorher. Die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet (MWSTG Art. 24 Abs. 1), und der Rabatt mindert genau dieses Entgelt. Rechnerisch kommt beim Zahlbetrag zwar dasselbe heraus, wenn du prozentual vom Bruttototal abziehst, aber dann steht auf der Rechnung ein zu hoher Steuerbetrag, und den schuldest du.

### Muss ich den Rabatt auf der Rechnung ausweisen?

Nein, du darfst auch einfach einen tieferen Preis schreiben. Für die Steuer zählt der Betrag, den du am Schluss verlangst. Der Ausweis ist eine Frage der Wirkung: Ein sichtbarer Nachlass zeigt dem Kunden, was er bekommt, ein unsichtbarer schützt deine Preisliste.

### Was ist der Unterschied zwischen Rabatt und Skonto?

Der Rabatt steht auf der Rechnung und mindert das Entgelt sofort. Das Skonto ist ein Abzug für frühe Zahlung und entsteht erst beim Zahlungseingang. Den Rabatt rechnest du gleich ein, das Skonto korrigierst du nachträglich in der Periode, in der du die Korrektur verbuchst (MWSTG Art. 41 Abs. 1).

### Wie zeige ich einen Rabatt, wenn die Rechnung zwei Steuersätze enthält?

Am einfachsten je Position, dann trägt jede Zeile ihren eigenen Satz. Willst du einen Gesamtrabatt, musst du ihn im Verhältnis auf die Sätze verteilen und je Satz eine eigene Rabattzeile zeigen. Sonst stimmt der Steuerausweis für beide Sätze nicht.

### Darf ich einem Kunden Rabatt geben und einem anderen nicht?

Ja. Der Inhalt eines Vertrags kann innerhalb der Schranken des Gesetzes frei bestimmt werden (OR Art. 19 Abs. 1), eine Pflicht zum gleichen Preis für alle gibt es im Privatrecht nicht. Praktisch lohnt sich trotzdem eine Regel, an die du dich hältst, damit ein Nachlass nicht zum Dauerzustand wird.

### Wie buche ich einen Rabatt, den ich erst nach der Rechnung gewähre?

Als Entgeltsminderung. Du korrigierst die Umsatzsteuerschuld in der Periode, in der du die Korrektur verbuchst oder das gekürzte Entgelt vereinnahmst, und deklarierst den Abzug in der MwSt-Abrechnung unter Ziffer 235. Dein Kunde muss seinen Vorsteuerabzug im selben Umfang korrigieren.

## Quellen

- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24: Bemessungsgrundlage](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_24)
- [MWSTG Art. 25: Steuersätze](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_25)
- [MWSTG Art. 27: unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_27)
- [MWSTG Art. 41: nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_41)
- [ESTV, MWST-Info 15 Abrechnung und Steuerentrichtung, Ziffer 235: Entgeltsminderungen](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1013189&componentId=1028053&lang=de)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 19: Inhalt des Vertrages](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_19)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
