# Regiearbeiten abrechnen, ohne am Schluss zu diskutieren.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/regiearbeiten-abrechnen · Ratgeber · Thema: Bau und Handwerk · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Regiearbeiten rechnest du nach dem tatsächlichen Aufwand ab: Stunden, Material, Geräte, Fremdleistungen. Der Nachweis ist der **unterschriebene Rapport**, und zwar unterschrieben von der Person, welche die Arbeit bestellt hat. Ist kein Preis zum Voraus bestimmt, wird die Vergütung nach dem Wert der Arbeit und deinen Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374). Beweisen musst du den Aufwand. Ist die Norm SIA 118 vereinbart, kommen ihre Regeln dazu: Regie setzt eine Abrede im Vertrag oder die Anordnung der Bauleitung voraus (Art. 44), dich trifft die Rapportpflicht (Art. 47), und für Regiearbeiten wird eine eigene Rechnung gestellt (Art. 55).

## Regie heisst: der Aufwand ist der Preis

Bei einer Pauschale trägst du das Risiko des Umfangs, bei Einheitspreisen das Risiko des Preises je Einheit, bei Regie trägt es der Kunde. Dafür schuldest du ihm etwas anderes als bei der Pauschale: den Nachweis. Jede Stunde und jeder Franken Material, den du verrechnest, muss belegt und nachvollziehbar sein. Wer Regie als bequeme Abrechnungsart betrachtet und den Papierkram später erledigt, verliert am Schluss genau dort Geld.

Wann sich Regie überhaupt lohnt und wann ein Kostendach der bessere Weg ist, steht im Ratgeber [Pauschalpreis oder nach Aufwand](https://kidesk.ch/ratgeber/pauschalpreis-oder-nach-aufwand). Hier geht es um den Schritt danach: sauber abrechnen.

## Wer Regie bestellen darf

Regie entsteht nicht dadurch, dass du feststellst, es brauche mehr Arbeit. Sie entsteht durch eine Bestellung. Wer bestellen darf, ergibt sich aus dem Vertrag und aus der Vollmacht der Person vor Ort. Ist die SIA 118 vereinbart, sind Regiearbeiten grundsätzlich solche, die im Vertrag als Regie vorgesehen sind oder die die Bauleitung anordnet; dazu kommen dringliche Arbeiten zur Abwendung von Gefahr oder Schaden (Art. 44 Abs. 1 und 2). Arbeiten ohne Anordnung behandelt die Norm gesondert (Art. 45).

> **Achtung:** Der Polier des Nachbargewerks, der Bauherr am Telefon und der Mieter im Treppenhaus sind nicht automatisch berechtigt, bei dir Regie zu bestellen. Notiere auf jedem Rapport, **wer** die Arbeit angeordnet hat, mit Name und Uhrzeit. Diese eine Zeile entscheidet später darüber, ob die Stunden bezahlt werden.

## Der Rapport ist der Nachweis

- **Datum und Rapportnummer**, Baustelle oder Objekt, Auftrag oder Werkvertrag.
- **Wer die Regie bestellt hat**, mit Name und Uhrzeit, und weshalb die Arbeit nicht im Vertrag enthalten ist.
- **Stunden je Person und Funktion**, mit von, bis und Pause. Funktion heisst Vorarbeiter, Monteur, Hilfskraft, nicht die Stellung in der Firma.
- **Material** mit Bezeichnung, Menge und Einheit, dazu die Lieferscheinnummer, wenn es eines gibt.
- **Geräte und Maschinen** mit Einsatzdauer, Fremdleistungen mit Firma und Leistung, Entsorgung mit Menge.
- **Zuschläge**, die anfallen: Nacht, Samstag, Sonntag, Feiertag, erschwerte Bedingungen.
- **Unterschrift** der bestellenden Person, am selben Tag, vor Ort, auf Papier oder auf dem Gerät.

Reich die Rapporte laufend ein und nicht am Monatsende. Ist die SIA 118 vereinbart, trifft dich dazu die Rapportpflicht des Unternehmers nach Art. 47. Was genau einzureichen ist und in welcher Frist, steht im Normtext, und öffentliche Bauherren verschärfen das häufig. Halte dich an die Frist in deinem Vertrag, denn ein zu spät eingereichter Rapport verliert seinen Wert als Nachweis. Eine fertige Vorlage in Word und Excel gibt es unter [Regierapport Vorlage](https://kidesk.ch/vorlagen/regierapport-vorlage).

## Die Ansätze: vier Zeilen, die im Vertrag stehen sollten

| Was verrechnet wird | Wie der Preis entsteht | Worauf du achtest |
| --- | --- | --- |
| Arbeitsstunden | Regieansatz je Funktion, ohne Mehrwertsteuer | Liste im Vertrag oder in der Offerte, sonst gilt der Wert der Arbeit nach OR Art. 374 |
| Zuschläge | Prozentsatz auf den Stundenansatz | Nur geschuldet, wenn vereinbart. Halte Nacht, Samstag, Sonntag und Feiertag einzeln fest |
| Material | Einkaufspreis plus dein Aufschlag, mit Menge und Einheit | Gesondert ausweisen. Nie als Prozentsatz auf die Stunden verstecken |
| Geräte, Fremdleistungen, Entsorgung | Eigene Ansätze je Einsatzstunde, Tag oder Menge | Ohne Abrede wird jede dieser Positionen zum Streitpunkt |

Tarife von Berufsverbänden sind Kalkulationshilfen und keine Vorschrift. Sie gelten, wenn der Vertrag sie bezeichnet: Das ASTRA lässt in seinen Werkverträgen zum Beispiel ausdrücklich den pauschalen Verweis auf die Kalkulationshilfen für Regiearbeiten des Schweizerischen Baumeisterverbands zum Zeitpunkt der Offerteingabe zu. Welche Beträge darin stehen, ist Sache des Verbands und seiner Lizenz.

> Wer für die öffentliche Hand arbeitet, liest zuerst deren Ergänzungen zur SIA 118. Das Hochbauamt des Kantons Zürich verlangt etwa zu Art. 48, dass der Materialverbrauch gesondert ausgewiesen wird und weder prozentual noch pauschal über erhöhte Stundenansätze abgegolten werden darf, und es erklärt zu Art. 54, dass ein auf feste Preise gewährter Rabatt auch für Regiearbeiten gilt. Beides kostet dich Geld, wenn du es erst nach dem Einsatz liest.

## Ein Samstagseinsatz, durchgerechnet

**Heizungsstörung am Samstag, Regie nach Vertrag**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Monteur, 4.50 Stunden à CHF 112.00 | CHF 504.00 |
| Zuschlag Samstag, 25 Prozent auf die Arbeit | CHF 126.00 |
| Servicefahrzeug, Pauschale je Einsatz | CHF 85.00 |
| Umwälzpumpe, Einkauf CHF 340.00 plus 25 Prozent Aufschlag | CHF 425.00 |
| Kleinmaterial und Entsorgung | CHF 25.00 |
| Zwischentotal ohne Mehrwertsteuer | CHF 1'165.00 |
| Mehrwertsteuer 8.1 Prozent | CHF 94.37 |
| **Rechnungsbetrag** | **CHF 1'259.37** |

Drei Dinge an diesem Beispiel sind wichtig. Der Zuschlag rechnet nur auf die Arbeit, nicht auf Material und Fahrzeug. Das Material steht mit Einkaufspreis und Aufschlag als eigene Position, weil der Kunde sonst nicht prüfen kann, was er bezahlt. Und die Mehrwertsteuer kommt zum Schluss auf alles zusammen: Regiearbeit ist eine gewöhnliche steuerbare Leistung zum Normalsatz von 8.1 Prozent, ein eigener Satz für Regie existiert nicht.

## Von den Rapporten zur Regierechnung

1. **Rapporte zusammentragen** Alle unterschriebenen Rapporte der Periode, sortiert nach Datum. Fehlt eine Unterschrift, hol sie jetzt, nicht nach der Rechnung.
2. **Gegen die Ansätze prüfen** Stunden je Funktion, Zuschläge, Material gegen Lieferscheine, Geräte gegen Einsatzdauer. Rechne nach, ob die Summen der Rapporte mit deiner Zeiterfassung übereinstimmen.
3. **Rechnung nach Rapporten gliedern** Je Rapport ein Block mit Datum, Rapportnummer und den Positionen daraus. So findet dein Kunde jede Zeile im Papier wieder, das er selbst unterschrieben hat.
4. **Beilagen anhängen** Kopien der Rapporte, bei grösseren Positionen die Lieferscheine. Ist die SIA 118 vereinbart, stellst du für Regiearbeiten eine eigene Rechnung (Art. 55).
5. **Fristen einhalten** Prüf- und Zahlungsfristen stehen im Vertrag. Bei Bauverträgen sind sie oft anders geregelt als deine üblichen 30 Tage, gerade bei öffentlichen Bauherren.

## Wenn der Kunde die Stunden bestreitet

Wer aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableitet, hat sie zu beweisen (ZGB Art. 8). Bei Regie heisst das: Du beweist den Aufwand. Der unterschriebene Rapport ist dafür das stärkste Papier, das du haben kannst. Er zeigt, dass die Gegenseite den Aufwand zur Kenntnis genommen und bestätigt hat, und er nennt die Person, welche die Arbeit bestellt hat.

Dazu kommt ein Vorteil in der Betreibung. Beruht die Forderung auf einer durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, kannst du die provisorische Rechtsöffnung verlangen (SchKG Art. 82). Ein Rapport mit Stunden, Ansätzen, Betrag und Unterschrift des Bestellers kommt dem nahe; eine blosse Rechnung genügt nie. Ob es im Einzelfall reicht, entscheidet das Gericht.

Bestreitet der Kunde nur einen Teil, dann stelle das Unbestrittene nicht zurück. Verlange die Zahlung des anerkannten Teils und kläre den Rest separat. Sonst hängt die ganze Forderung am kleinsten Streitpunkt.

## Fünf Fehler, die Regiestunden wertlos machen

1. **Kein Name beim Besteller.** «Die Bauleitung hat es gesagt» ist keine Bestellung, die sich beweisen lässt.
2. **Rapporte gesammelt und am Monatsende eingereicht.** Wer sich nach drei Wochen an einen Dienstagnachmittag erinnern soll, unterschreibt ungern.
3. **Material im Stundenansatz versteckt.** Das fällt spätestens bei der Rechnungsprüfung auf und wirkt, als hättest du zweimal verrechnet.
4. **Zuschläge ohne Abrede.** Ein Samstagszuschlag, der nirgends vereinbart ist, wird gestrichen, auch wenn er in deiner Branche üblich ist.
5. **Regie neben einer Pauschale, ohne den Unterschied festzuhalten.** Halte schriftlich fest, was im Pauschalpreis enthalten ist und ab welcher Zeile Regie beginnt.

## So macht es KIDESK

In KIDESK hängen Stunden, Material und Fotos am selben Auftrag. Zeiten trägst du mit Datum, von, bis und Pause ein, dazu die Reisezeit als eigenes Feld; Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag und die Rundung auf die Viertelstunde stellst du einmal ein. Rapport und Abnahme unterschreibt der Kunde direkt auf dem Gerät, offene Punkte kommen auf eine Mängelliste. Aus denselben Zahlen entsteht danach die Rechnung, ohne dass du eine Stunde abtippst. Was KIDESK nicht wissen kann: ob die Arbeit bestellt war. Der Name der Person, die sie angeordnet hat, gehört in den Rapport.

- [Aufträge und Rapporte](https://kidesk.ch/funktionen/auftraege)
- [Vom Auftrag zur Rechnung](https://kidesk.ch/anleitungen/auftrag-zur-rechnung)

## Häufige Fragen

### Muss der Kunde den Regierapport unterschreiben?

Eine gesetzliche Unterschriftspflicht gibt es nicht, aber ohne Unterschrift trägst du im Streit die volle Beweislast für jede Stunde. Ist die SIA 118 vereinbart, gilt zusätzlich die Rapportpflicht nach Art. 47; was sie im Einzelnen verlangt, steht im Normtext und in den Ergänzungen deines Bauherrn. Verweigert jemand die Unterschrift, halte das mit Datum und Begründung schriftlich fest und schick den Rapport noch am selben Tag per E-Mail.

### Was mache ich, wenn niemand vor Ort unterschreiben kann?

Schick den Rapport noch am selben Tag an die Bauleitung oder den Kunden, mit der Bitte um Bestätigung innert weniger Tage. Bleibt die Antwort aus, hast du wenigstens den Zeitpunkt und den Inhalt dokumentiert. Das ist deutlich mehr wert als eine Stundenliste, die erst mit der Rechnung auftaucht.

### Darf ich Regiestunden auf die Viertelstunde runden?

Ja, wenn ihr es vereinbart habt. Üblich ist die Rundung auf die nächste Viertelstunde, teils mit einem Minimum je Einsatz. Ohne Abrede verrechnest du die tatsächliche Zeit, denn Regie heisst Vergütung nach Aufwand. Schreib die Regel in die Offerte, dann ist sie unbestritten.

### Gilt der Rabatt, den ich auf die Pauschale gegeben habe, auch für Regie?

Das hängt vom Vertrag ab. Öffentliche Bauherren regeln es ausdrücklich: Das Hochbauamt des Kantons Zürich hält in seinen Ergänzungen zur SIA 118 fest, dass ein auf feste Preise gewährter Rabatt auch für Regiearbeiten gilt. Schweigt dein Vertrag dazu, kläre es vor dem ersten Regieeinsatz.

### Fällt auf Regiearbeiten Mehrwertsteuer an?

Ja, wie auf jede andere Leistung auch. Bist du im Mehrwertsteuerregister eingetragen, rechnest du Arbeit, Material und Zuschläge zum Normalsatz von 8.1 Prozent ab. Einen eigenen Satz für Regie gibt es nicht.

### Wie verrechne ich Regie, wenn die Arbeit aus einem Mangel an meiner eigenen Leistung entstanden ist?

Gar nicht. Nachbesserungsarbeiten an deinem eigenen Werk sind Gewährleistung und keine Regie. Verrechne sie nicht, aber erfasse die Stunden intern: Sie gehören in die Nachkalkulation, damit du siehst, was Garantiearbeit im Jahr wirklich kostet.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 374: Festsetzung der Vergütung nach dem Wert der Arbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_374)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 373: feste Übernahme der Vergütung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_373)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 8: Beweislast](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_8)
- [Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 82: provisorische Rechtsöffnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_82)
- [SIA: Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, Inhaltsverzeichnis und Präambel](https://shop.sia.ch/3131563f-07ef-4550-8639-d8f85e3039ba/D/DownloadAnhang)
- [ASTRA: Anleitung zur Erstellung der Vertragsurkunde für Werkverträge](https://dokumentengenerator.astra.admin.ch/dokgen/Documents/Anleitung_zur_Erstellung_der_Vertragsurkunde_f%C3%BCr_Werkvertr%C3%A4ge.pdf)
- [Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt: Ergänzungen zur SIA 118, Ausgabe 1. Juli 2024](https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/hochbau/planungsgrundlagen/vertragswesen/ergaenzungen_hba_zu_sia_118/Ergaenzungen_HBA_zu_SIA_118_2024.pdf)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
