# Stundensatz in der Reinigung: vom Mindestlohn zum Preis.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/stundensatz-reinigung · Ratgeber · Thema: Kalkulation und Preise · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Rechne von unten nach oben. Der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz setzt für die Unterhaltsreinigung Stufe I seit dem 1. Januar 2026 einen Mindestlohn von **CHF 21.40 pro Stunde**. Mit Ferienentschädigung, Feiertagen, 13. Monatslohn und Arbeitgeberbeiträgen kostet dieselbe Stunde rund CHF 29.36. Weil nicht jede bezahlte Stunde verrechenbar ist und Gemeinkosten dazukommen, landet der Betrieb im Beispiel unten bei einem Stundenansatz von CHF 47.00 ohne Mehrwertsteuer. Das ist ein Rechenweg mit nachvollziehbaren Annahmen, kein Marktpreis.

## Der Mindestlohn ist der Anfang, nicht das Ziel

In der Reinigung ist der Lohn nicht frei verhandelbar. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz 2026 bis 2029 ist allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit auch für Betriebe, die keinem Verband angehören. Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für Betriebe ab sechs Mitarbeitenden inklusive Kader; die wesentlichen Teile, insbesondere die Lohnregelungen, wurden zusätzlich für erleichtert allgemeinverbindlich erklärt und gelten damit auch für kleinere Betriebe.

| Kategorie | Mindestlohn pro Stunde ab 1.1.2026 | Was die Kategorie umfasst |
| --- | --- | --- |
| Unterhaltsreinigung, Stufe I | CHF 21.40 | Regelmässig wiederkehrende einfache Reinigungsarbeiten, ohne die Weiterbildung für Stufe II |
| Unterhaltsreinigung, Stufe II | CHF 22.90 | Mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung der Paritätischen Kommission |
| Spezialreinigung, Stufe I | CHF 23.40 | Einzelaufträge wie Bau-, Umzugs-, Storen-, Fassaden- und Fensterreinigung |
| Spezialreinigung, Stufe II | CHF 24.90 | Spezialreinigung mit abgeschlossener Weiterbildung der Paritätischen Kommission |
| Spitalreinigung, Stufe I | CHF 21.85 | Akutspitäler, Kliniken und stationäre Pflegeeinrichtungen; Arztpraxen und Altersheime zählen nicht dazu |
| Fahrzeugreinigung, Stufe I | CHF 23.20 | Reinigung öffentlicher oder gewerblicher Transportmittel, ohne Flugzeuge |
| Mit Berufsattest EBA Gebäudereinigung | CHF 23.10 (CHF 4'200.00 im Monat) | Abgeschlossene Grundbildung mit EBA |
| Mit Fähigkeitszeugnis EFZ Gebäudereinigung | CHF 25.80 (CHF 4'700.00 im Monat) | Abgeschlossene Grundbildung mit EFZ |

Anhang 5 des GAV Reinigungsbranche Deutschschweiz 2026 bis 2029. Basislöhne, also ohne Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Anteil. Per 1. Januar 2028 steigen die Ansätze, die Unterhaltsreinigung I zum Beispiel auf CHF 21.95. Objektleitung und Vorarbeit, die selbst mitreinigen, werden im Einzelvertrag geregelt; Verhandlungsbasis ist die Lohnstufe II, die nicht unterschritten werden darf.

> **Achtung:** Prüfe zuerst, ob dieser GAV für dich gilt. Er erfasst Betriebe in den Kantonen Zürich, Bern (ohne Berner Jura), Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, beide Appenzell, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau. Für die Westschweiz gilt ein eigener GAV. In Kantonen mit gesetzlichem Mindestlohn schau ins kantonale Gesetz: Basel-Stadt nimmt Branchen mit einem allgemeinverbindlichen GAV ausdrücklich vom kantonalen Mindestlohn aus, dort gelten also die Ansätze dieses GAV. Kadermitarbeitende ab Stufe Gebietsleitung, administratives und technisches Personal sowie Verkaufspersonal fallen nicht unter diesen GAV.

## Schritt 1: Was die Stunde wirklich kostet

Auf den Basisstundenlohn kommen drei Zuschläge, die der GAV selbst vorschreibt, und danach die Arbeitgeberbeiträge. Der GAV rechnet in Anhang 1 vor, in welcher Reihenfolge: zuerst Ferien- und Feiertagsentschädigung auf den Basislohn, dann der Anteil 13. Monatslohn auf das Zwischentotal.

**Lohnkosten je bezahlte Stunde, Unterhaltsreinigung Stufe I**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Basisstundenlohn nach GAV | CHF 21.40 |
| Ferienentschädigung 8.33 Prozent (4 Wochen Ferien) | CHF 1.78 |
| Feiertagsentschädigung 1.5 Prozent (Unterhaltsreinigung im Stundenlohn) | CHF 0.32 |
| Zwischentotal | CHF 23.50 |
| Anteil 13. Monatslohn, 8.33 Prozent auf das Zwischentotal | CHF 1.96 |
| Bruttolohn je Stunde | CHF 25.46 |
| Arbeitgeberbeiträge, im Beispiel 15.3 Prozent | CHF 3.90 |
| **Lohnkosten je bezahlte Stunde** | **CHF 29.36** |

Ab fünf Wochen Ferien beträgt der Ferienzuschlag 10.64 Prozent statt 8.33 Prozent. Fünf Wochen stehen nach GAV Mitarbeitenden bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr zu und ab dem Kalenderjahr, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird, sofern mindestens fünf Dienstjahre zurückgelegt sind. In der Spezial-, Spital- und Fahrzeugreinigung im Stundenlohn beträgt die Feiertagsentschädigung 3.6 Prozent statt 1.5 Prozent.

| Arbeitgeberbeitrag | Satz im Beispiel | Woher die Zahl kommt |
| --- | --- | --- |
| AHV, IV, EO | 5.30 % | Gesetzlich, Arbeitgeberanteil von 10.6 Prozent |
| Arbeitslosenversicherung | 1.10 % | Gesetzlich, Arbeitgeberanteil von 2.2 Prozent |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | 0.40 % | Annahme, Satz je nach Kasse |
| Familienzulagen | 1.80 % | Annahme, Satz je nach Kanton und Kasse |
| Unfallversicherung, Berufsunfall | 1.50 % | Annahme, Prämie je nach Risikoklasse |
| Berufliche Vorsorge, Anteil Betrieb | 4.00 % | Annahme; nach GAV Art. 16.2 je zur Hälfte |
| Krankentaggeld, Anteil Betrieb | 1.00 % | Annahme, je nach Vertrag |
| Vollzugskostenbeitrag | 0.20 % | GAV Art. 20, Betrieb 0.2 Prozent, Mitarbeitende 0.4 Prozent |

Total 15.3 Prozent. Die mit «Annahme» bezeichneten Sätze musst du bei deiner Ausgleichskasse, deiner Unfallversicherung und deiner Pensionskasse abfragen. Bei tiefen Löhnen fällt der Vorsorgeanteil kleiner aus, weil nur der koordinierte Lohn versichert ist; gesamtwirtschaftlich liegt der Zuschlag höher, nach der Arbeitskostenstatistik des Bundes bei rund 22 Franken je 100 Franken Lohn.

## Schritt 2: Bezahlte Stunden sind nicht verrechenbare Stunden

Hier entscheidet sich in der Reinigung mehr als bei jeder anderen Stellschraube. Der GAV hält in Art. 14.1 fest: «Die Reisezeit von einem Kunden zum anderen gilt als Arbeitszeit.» Nur der Weg vom Wohnort zum üblichen Arbeitsort gehört nicht dazu. Wer also an einem Abend drei Objekte in drei Quartieren betreut, bezahlt die Fahrten zwischen ihnen und kann sie keinem der drei Kunden als Reinigungszeit verrechnen. Dazu kommen Einführungen neuer Mitarbeitender, Qualitätskontrollen, Materialbeschaffung und bezahlte Absenzen wie Krankheit oder Weiterbildung. Ferien und Feiertage stecken schon in den Zuschlägen aus Schritt 1 und dürfen hier nicht ein zweites Mal abgezogen werden.

**Vom Lohn zum Stundenansatz**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Lohnkosten je bezahlte Stunde | CHF 29.36 |
| Verrechenbarer Anteil der bezahlten Stunden: 85 Prozent | 29.36 geteilt durch 0.85 |
| Lohnkosten je verrechenbare Stunde | CHF 34.54 |
| Gemeinkosten CHF 72'000.00 im Jahr, verteilt auf 9'000 verrechenbare Stunden | CHF 8.00 |
| Selbstkosten je verrechenbare Stunde | CHF 42.54 |
| Gewinnzuschlag 10 Prozent | CHF 4.25 |
| **Stundenansatz ohne Mehrwertsteuer, gerundet** | **CHF 47.00** |

In den Gemeinkosten stecken Fahrzeuge, Maschinen und deren Unterhalt, Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial, Berufskleider, Lager, Büro und Software, Versicherungen, Werbung, Treuhandstelle und der Teil der Objektleitung, der nicht selbst putzt. Rechne sie einmal im Jahr aus der Buchhaltung und teile sie durch die verrechenbaren Stunden desselben Jahres. Fällt der Verbrauch je nach Objekt stark unterschiedlich aus, gehört das Material als eigene Position in die Offerte statt in den Stundenansatz.

> Mit dem Normalsatz von 8.1 Prozent werden aus CHF 47.00 für einen Privatkunden CHF 50.81 pro Stunde. Mehrwertsteuerpflichtig wirst du ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Wer darunter liegt und nicht freiwillig abrechnet, darf auf der Rechnung keine Steuer ausweisen.

## Schritt 3: Vom Stundenansatz zur Monatspauschale

Unterhaltsreinigung wird selten nach Stunden abgerechnet, sondern als Pauschale pro Monat. Die Pauschale ist trotzdem nichts anderes als Zeit mal Satz. Der Rechenweg: Aufwand je Durchgang in Minuten, mal Häufigkeit pro Woche, mal 4.333 Wochen pro Monat (52 geteilt durch 12), mal Stundenansatz. Periodische Arbeiten rechnest du aufs Jahr und teilst durch zwölf.

**Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Aufwand je Durchgang | 45 Minuten |
| Häufigkeit: zweimal pro Woche | 1.5 Stunden pro Woche |
| Mal 4.333 Wochen pro Monat | 6.5 Stunden pro Monat |
| 6.5 Stunden mal CHF 47.00 | CHF 305.50 |
| Fensterreinigung im Treppenhaus, zweimal im Jahr à 3 Stunden, aufs Jahr verteilt | CHF 23.50 |
| **Monatspauschale ohne Mehrwertsteuer** | **CHF 329.00** |

Ein Detail mit Folgen für die Lohnkosten: Fensterreinigung innerhalb eines Unterhaltsauftrags und ohne technische Hilfsmittel bleibt nach GAV Unterhaltsreinigung. Als Einzelauftrag oder mit technischen Hilfsmitteln ist sie Spezialreinigung, und dort liegt der Mindestlohn höher. Schreib in die Offerte, welche Arbeiten in der Pauschale enthalten sind und welche nicht, mit Häufigkeit. Sonst wird aus «Treppenhaus reinigen» im Streitfall auch das Reinigen der Kellergänge, der Waschküche und der Aussentreppe. Eine Leistungsbeschreibung mit Bereichen, Tätigkeiten und Häufigkeit ist zugleich deine Kalkulationsgrundlage und dein Schutz.

## Leistungswerte in Quadratmetern pro Stunde: miss deine eigenen

Im Netz kursieren Tabellen mit Quadratmetern pro Stunde für jede Raumart. Keine davon kennt dein Objekt. Der Wert hängt vom Bodenbelag ab, von der Möblierung, von der Zahl der Türen und Ecken, vom Verschmutzungsgrad, von der Häufigkeit und davon, ob jemand allein oder zu zweit arbeitet. Wer eine fremde Zahl in seine Offerte einsetzt, kalkuliert das Objekt eines Fremden. Miss stattdessen deine eigenen Werte, das dauert ein paar Wochen.

1. **Drei vergleichbare Objekte auswählen** Nimm Objekte, die du regelmässig betreust und gut kennst, und vermerke Fläche, Bodenbelag und Möblierung.
2. **Zeit sauber erfassen** Notiere je Durchgang Beginn, Ende und die Zahl der Personen. Die Rüstzeit für Material und der Weg innerhalb des Gebäudes gehören dazu, die Fahrt zum Objekt nicht: Diese ist Arbeitszeit, aber keine Reinigungszeit.
3. **Über mehrere Durchgänge mitteln** Mindestens fünf Durchgänge je Objekt, sonst misst du einen guten oder einen schlechten Tag. Der erste Durchgang nach einer Übernahme dauert fast immer länger als der Alltag.
4. **Rechnen** Fläche geteilt durch die eingesetzten Personenstunden ergibt deinen Leistungswert in Quadratmetern pro Stunde. Diesen Wert trägst du in deine Objektliste ein und rechnest damit die nächste Offerte.

**Gemessenes Büro, daraus der Preis**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Fläche | 620 m² |
| Gemessen: 2 Personen à 1 Stunde 10 Minuten | 2.33 Personenstunden |
| Leistungswert 620 geteilt durch 2.33 | 266 m² pro Stunde |
| Preis je Durchgang: 2.33 Stunden mal CHF 47.00 | CHF 109.51 |
| Dreimal pro Woche, also 13 Durchgänge pro Monat | CHF 1'423.63 |
| **Daraus abgeleitet: Preis pro Quadratmeter und Monat** | **CHF 2.30** |

Diese CHF 2.30 sind das Ergebnis deiner Messung an diesem Objekt und kein Marktpreis. Beim nächsten Objekt ändern Belag, Möblierung und Frequenz den Wert. Der Preis pro Quadratmeter eignet sich, um die eigene Offerte zu prüfen und gegenüber der Verwaltung verständlich zu machen. Kalkuliert wird über die Zeit.

## Was in der Reinigung sonst noch auf den Satz drückt

- **Die Wochenarbeitszeit** beträgt nach GAV höchstens 42 Stunden für ein Pensum von 100 Prozent. Wer in der Jahresrechnung mit 45 Stunden ansetzt, verteilt die Kosten auf Stunden, die es nicht gibt, und kommt auf einen zu tiefen Satz.
- **Zuschläge:** Vorübergehende Nachtarbeit wird mit 25 Prozent vergütet, ein ausserordentlicher Einsatz am Sonntag mit 50 Prozent. Objekte, die nur ausserhalb der Bürozeiten zugänglich sind, kosten deshalb mehr.
- **Mittagessen:** Mobile Equipen ohne ständigen Arbeitsort und Mitarbeitende, die ausserhalb ihres üblichen Arbeitsorts essen müssen und mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten nach GAV CHF 16.00 pro Tag, sofern der Betrieb das Mittagessen nicht bezahlt.
- **Berufskleider** stellt der Betrieb zur Verfügung; Reinigung und Instandhaltung sind Sache der Mitarbeitenden.
- **Arbeitszeitkontrolle:** Der GAV verlangt pro Tag und Person den Einsatzort, die Arbeitszeit von und bis samt anzurechnender Reisezeiten sowie die unbezahlten Zeiten, monatlich bekannt gegeben und fünf Jahre aufbewahrt. Mehr dazu unter [Muss ich die Arbeitszeit erfassen?](https://kidesk.ch/fragen/muss-ich-die-arbeitszeit-erfassen)

> **Achtung:** Unterhaltsverträge laufen oft jahrelang, die Mindestlöhne steigen aber: Der GAV sieht per 1. Januar 2028 höhere Ansätze vor, und bei einer Jahresteuerung über 1.5 Prozent verhandeln die Vertragsparteien über einen Ausgleich. Nimm deshalb eine Anpassungsklausel in den Reinigungsvertrag auf, die auf die GAV-Mindestlöhne verweist. Ohne sie zahlst du die Erhöhung aus deiner Marge.

Den allgemeinen Rechenweg für jedes Gewerk findest du unter [Stundenansatz für Handwerker](https://kidesk.ch/ratgeber/stundenansatz-handwerker-schweiz), zum Durchspielen eigener Zahlen den [Stundensatz-Rechner](https://kidesk.ch/rechner/stundensatz-rechner). Für die Offerte selbst gibt es die [Offerte-Vorlage für Reinigungsfirmen](https://kidesk.ch/vorlagen/offerte-vorlage-reinigung).

## So macht es KIDESK

Für Reinigung und Gebäudeunterhalt hält KIDESK das Pflichtenheft bereit: Bereiche, Tätigkeiten, Häufigkeit und Aufwand in Minuten, daraus rechnet KIDESK die Stunden pro Monat. Aus dem Pflichtenheft wird der Offerten-Entwurf mit einer Monatspauschale je Bereich, Preis gleich Stunden pro Monat mal Stundensatz, und das Pflichtenheft hängt als Beilage an der Offerte. Den Stundensatz hinterlegst du für den Betrieb, je Mitarbeiter oder als Kondition beim einzelnen Kunden. Was KIDESK nicht kann: deine Leistungswerte kennen. Die misst du im Objekt.

- [KIDESK für Reinigungsfirmen](https://kidesk.ch/branchen/reinigung)
- [Offerten in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/offerten)

## Häufige Fragen

### Gilt der GAV auch für meinen Betrieb mit drei Mitarbeitenden?

Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für Betriebe ab sechs Mitarbeitenden inklusive Kader. Für kleinere Betriebe wurden die wesentlichen Teile, insbesondere die Lohnregelungen, erleichtert allgemeinverbindlich erklärt. Die Mindestlöhne musst du also auch mit drei Mitarbeitenden einhalten. Welche weiteren Artikel gelten, steht im Bundesratsbeschluss zur Allgemeinverbindlicherklärung.

### Wie viel Prozent der bezahlten Stunden sind in der Reinigung verrechenbar?

Das hängt an den Wegen zwischen den Objekten, an der Grösse der Einsätze und an der Organisation. Wer wenige grosse Objekte betreut, kommt höher als ein Betrieb mit vielen kleinen Treppenhäusern in verschiedenen Quartieren. Miss es selbst: bezahlte Stunden aus der Zeiterfassung gegen die Stunden, die in Pauschalen und Rechnungen stecken.

### Muss ich Reinigungsmittel separat verrechnen?

Du kannst beides. In der Unterhaltsreinigung ist es üblich, Verbrauchsmaterial in der Pauschale einzurechnen, weil der Verbrauch stabil ist. Bei Spezialreinigungen, bei Verbrauchsmaterial für den Kunden wie Papier und Seife oder bei stark unterschiedlichem Verbrauch gehört das Material als eigene Position in die Offerte. Entscheidend ist, dass in der Offerte steht, was gilt.

### Was kostet eine Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie?

Das ist eine andere Rechnung. Umzugsreinigungen zählen nach GAV zur Spezialreinigung, dort liegt der Mindestlohn bei CHF 23.40 statt CHF 21.40 pro Stunde. Dazu kommt das Risiko der Nachbesserung bis zur Abnahme durch die Verwaltung: Kalkuliere die erwartete Zeit, einen Zuschlag für Nacharbeit und die Anfahrt zum Abnahmetermin. Ohne diesen Zuschlag zahlst du jede Nachreinigung aus der eigenen Tasche.

### Darf ich einem Kunden einen tieferen Satz geben als einem anderen?

Ja. Preise sind frei, solange die Mindestlöhne eingehalten werden. Sinnvoll ist ein tieferer Satz dort, wo die Kosten tiefer sind: grosses Objekt, planbare Zeiten, ein einziger Ansprechpartner, ein Vertrag über mehrere Objekte. Ein Rabatt ohne Kostengrund ist kein Preis, sondern ein Verlust.

## Quellen

- [GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz 2026 bis 2029 (Anhänge 1 und 5, Art. 5, 6, 8, 14, 15, 16, 20)](https://allpura.ch/pdf/GAV_2026-2029.pdf)
- [SECO: Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge des Bundes](https://www.seco.admin.ch/de/gesamtarbeitsvertraege-bund)
- [Zentrale Paritätische Kommission der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz](https://www.zpk-reinigung.ch)
- [Kanton Basel-Stadt: Fragen zum kantonalen Mindestlohn (Ausnahme für allgemeinverbindliche GAV)](https://www.bs.ch/wsu/awa/arbeitsbeziehungen/loehne/mindestlohn/haeufige-fragen-zum-kantonalen-mindestlohn-faq)
- [AHV/IV: Merkblatt 2.01, Beiträge an AHV, IV, EO und ALV](https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d)
- [Bundesamt für Statistik: Arbeitskosten je geleistete Stunde](https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/loehne-erwerbseinkommen-arbeitskosten/arbeitskosten.html)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze in der Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
