# Zeiterfassung für kleine Unternehmen: die Kriterien, die zählen.

Quelle: https://kidesk.ch/ratgeber/zeiterfassung-software-kriterien · Ratgeber · Thema: Software auswählen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Miss eine Zeiterfassung daran, ob sie **beide Aufgaben einer Stunde** erfüllt: den Nachweis nach Arbeitsgesetz und die Grundlage für Rechnung und Nachkalkulation. Für den Nachweis verlangt die Verordnung mehr als Stunden: die Lage der Arbeitszeit, die Ruhetage, die Pausen ab einer halben Stunde und ausdrücklich auch «die nach Gesetz geschuldeten Lohn- und/oder Zeitzuschläge» (ArGV 1 Art. 73 Abs. 1). Ein Programm, das nur Tagessummen speichert, erfüllt die Vorschrift nicht. Eines, das die Stunde nicht an einen Auftrag hängt, spart dir keine Arbeit, sondern verschiebt sie ins Büro.

## Eine Stunde hat zwei Aufgaben

Wenn ein Monteur am Donnerstag von 07:00 bis 17:30 bei einem Kunden ist, entstehen aus diesem einen Einsatz zwei völlig verschiedene Unterlagen. Die eine geht an die Arbeitsinspektion und in die Lohnabrechnung. Die andere geht an den Kunden und in die Nachkalkulation. Die meisten Programme können genau eine der beiden Aufgaben gut, und darum beginnt die Auswahl mit dieser Unterscheidung und nicht mit einer Funktionsliste.

| Aufgabe | Wer sie verlangt | Was der Eintrag dafür tragen muss |
| --- | --- | --- |
| Nachweis der Arbeitszeit | Arbeitsgesetz, kantonale Arbeitsinspektion, im Streitfall das Gericht | Person, Datum, Beginn, Ende, Pausen ab 30 Minuten, Ruhetage, Zuschläge |
| Grundlage der Lohnabrechnung | Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Ausgleichskasse | Stundensumme je Periode, Überstunden und Überzeit getrennt, Absenzen |
| Grundlage der Rechnung | Dein Kunde | Kunde, Auftrag, Tätigkeit, verrechenbar oder nicht, Ansatz, Unterschrift |
| Grundlage der Nachkalkulation | Du selbst | Stunde je Position oder Kapitel, Kostenart, Vergleich zur Offerte |

Derselbe Eintrag, vier Verwendungen. Wer die Spalten in zwei Systemen führt, tippt zweimal und hat am Jahresende zwei Wahrheiten.

Aus dieser Tabelle folgt die erste Prüffrage jeder Vorführung: Kann ich die Stunde einer Person UND einem Auftrag zuordnen, in einem Eintrag? Ein reines Stempelsystem kennt den Auftrag nicht. Eine reine Projektzeit kennt die Pause nicht. Beides ist in einem Kleinbetrieb ein Problem, weil niemand zwei Systeme pflegt.

## Was das Verzeichnis enthalten muss, das viele Programme nicht führen

Das Arbeitsgesetz verlangt Verzeichnisse und Unterlagen, aus denen alle für den Vollzug notwendigen Angaben ersichtlich sind (ArG Art. 46). Was das heisst, steht in ArGV 1 Art. 73 Abs. 1, und dort stehen fünf Buchstaben, an denen viele Programme scheitern.

- **Buchstabe c: die Lage der Arbeitszeit.** Verlangt ist «die geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeitarbeit sowie ihre Lage». Eine App, die «8 Stunden» speichert, erfüllt das nicht.
- **Buchstabe d: die gewährten wöchentlichen Ruhe- oder Ersatzruhetage**, soweit sie nicht regelmässig auf einen Sonntag fallen. Wer samstags arbeitet, braucht diese Spalte.
- **Buchstabe e: Lage und Dauer der Pausen** von einer halben Stunde und mehr. Nicht die Summe der Pausen, sondern wann sie lagen.
- **Buchstabe f: betriebliche Abweichungen von der Tag-, Nacht- und Sonntagsdefinition** nach ArG Art. 10, 16 und 18. Wer um 05:30 startet, braucht das.
- **Buchstabe h: die nach Gesetz geschuldeten Lohn- und Zeitzuschläge.** Der Nachweis endet nicht bei den Stunden. Er umfasst, was du dafür schuldest.

Aufzubewahren sind die Unterlagen nach Ablauf ihrer Gültigkeit mindestens fünf Jahre (ArGV 1 Art. 73 Abs. 2). Eine Form schreibt die Verordnung nicht vor: Papier, Tabelle und App sind gleichwertig, solange der Inhalt stimmt. Die Erleichterungen, die vereinfachte Erfassung und den Verzicht erklärt der Ratgeber zur [Arbeitszeiterfassung](https://kidesk.ch/ratgeber/arbeitszeiterfassung-pflicht-und-praxis). Welche Grundfunktionen eine Erfassung braucht, damit deine Leute sie überhaupt benutzen, steht unter [Stunden auf dem Handy erfassen](https://kidesk.ch/ratgeber/stundenrapport-digital-erfassen).

## Zuschläge: was ein Programm rechnen können muss

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, weil das Schweizer Recht zwei Dinge unterscheidet, die im Alltag beide «Überstunden» genannt werden. Überstunden nach Obligationenrecht sind Arbeit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus. Überzeit nach Arbeitsgesetz ist Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus, also über 45 oder 50 Stunden pro Woche. Sie werden verschieden gerechnet, und die zweite lässt sich nicht wegbedingen.

| Fall | Was das Gesetz sagt | Prüffrage an das Programm |
| --- | --- | --- |
| Überstunden (OR Art. 321c) | Ausgleich durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer im Einverständnis, sonst Lohn mit Zuschlag von mindestens einem Viertel. Zuschlag und Vergütung können schriftlich anders geregelt werden | Kann ich die vertragliche Wochenzeit je Person hinterlegen und sehen, was darüber liegt? |
| Überzeit (ArG Art. 12 und 13) | Höchstens zwei Stunden pro Tag, im Kalenderjahr 170 Stunden bei 45-Stunden-Woche und 140 bei 50-Stunden-Woche. Lohnzuschlag von wenigstens 25 Prozent, für Büropersonal erst über 60 Stunden im Jahr | Zeigt das Programm die Wochensumme gegen 45 oder 50 Stunden und warnt es beim Jahreskontingent? |
| Nachtarbeit, vorübergehend (ArG Art. 17b Abs. 1) | Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent | Erkennt es die Nachtzeit, und lässt sich die betriebliche Abweichung hinterlegen? |
| Nachtarbeit, dauernd oder regelmässig (ArG Art. 17b Abs. 2) | Anspruch auf Kompensation von 10 Prozent der Nachtarbeitszeit, als Ruhezeit innerhalb eines Jahres. Absatz 3 nennt Ausnahmen, etwa bei Schichten bis sieben Stunden oder bei gleichwertigem Ausgleich im Gesamtarbeitsvertrag | Kann es einen Zeitzuschlag führen, nicht nur einen Lohnzuschlag? |
| Sonntagsarbeit, vorübergehend (ArG Art. 19 Abs. 3) | Bewilligungspflichtig, Lohnzuschlag von 50 Prozent | Kennt es den Sonntag als eigenen Fall, getrennt vom Samstag? |
| Feiertage (ArG Art. 20a Abs. 1) | Der Bundesfeiertag ist den Sonntagen gleichgestellt. Die Kantone können höchstens acht weitere Feiertage gleichstellen, auch nach Kantonsteilen verschieden | Lässt sich der Feiertagskalender je Kanton und Gemeinde einstellen? |

Den Überzeitzuschlag von 25 Prozent kann kein Vertrag wegbedingen. Wird die Überzeit aber im Einverständnis mit der einzelnen Person innert eines angemessenen Zeitraums durch Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen, ist kein Zuschlag geschuldet (ArG Art. 13 Abs. 2). Bei den Überstunden nach OR Art. 321c lässt sich der Zuschlag schriftlich wegbedingen.

> **Achtung:** Verwechsle den Lohnzuschlag nicht mit dem Verrechnungszuschlag. Was du deinen Leuten für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit schuldest, folgt aus Gesetz, Vertrag und Gesamtarbeitsvertrag. Was du deinem Kunden für den gleichen Einsatz aufschlägst, ist deine Preisentscheidung. Die beiden Prozentzahlen sind selten gleich. Ein Programm, das nur einen Zuschlag kennt, rechnet in einem der beiden Fälle falsch. Prüfe in der Vorführung, welcher von beiden es ist.

Dazu kommt dein Gesamtarbeitsvertrag. Er kann mehr verlangen als das Gesetz, und dann ist er die Messlatte für das Programm, nicht ArGV 1 Art. 73. Ein Beispiel aus dem Bauhauptgewerbe: Der Landesmantelvertrag 2026 bis 2031 rechnet mit 2'112 Jahres-Totalstunden, verlangt einen Arbeitszeitkalender bis Mitte November für das Folgejahr und «über die tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit» eine «detaillierte Kontrolle» durch den Arbeitgeber (Art. 26 und 27 LMV). Überstunden werden bis zu einem Saldo von 120 Stunden vorgetragen, alles darüber ist am Ende des Folgemonats auszubezahlen, und Arbeits- und Reisezeitstunden über 50 Stunden pro Woche gelten als Überzeit (Art. 28 LMV). Schlag deinen Vertrag nach, bevor du entscheidest; welche Branchen einen allgemeinverbindlichen Vertrag haben, steht beim Staatssekretariat für Wirtschaft.

## Vier Wege, und wann welcher passt

| Weg | Passt, wenn | Wird eng, wenn |
| --- | --- | --- |
| Papier und Tabelle | Alle arbeiten am selben Ort, feste Zeiten, bis etwa drei Personen | Jemand ist auswärts, es gibt Zuschläge, oder die Stunden sollen auf die Rechnung |
| Terminal oder Stempeluhr im Betrieb | Werkstatt oder Produktion mit fixem Standort, Kommen und Gehen zählt | Deine Leute fahren morgens direkt auf die Baustelle. Das Terminal weiss nichts von Aufträgen |
| Reine Zeiterfassungs-App | Du brauchst nur den Nachweis und die Lohngrundlage, verrechnet wird pauschal | Aus den Stunden soll eine Rechnung entstehen. Dann tippt jemand alles nochmals |
| Zeit als Teil der Büro-Software | Die Stunde gehört zu einem Auftrag, aus dem eine Rechnung wird | Du willst reine Personalzeitwirtschaft mit Ferienkonten, Sollzeitsaldo und Lohnlauf |

Es gibt keinen richtigen Weg, nur einen, der zu deinem Betrieb passt. Entscheidend ist, wo die Stunde entsteht und wohin sie danach muss.

## Elf Kriterien mit Prüffrage

Diese Liste ergänzt die Grundfunktionen, die im Ratgeber zum [Stundenrapport auf dem Handy](https://kidesk.ch/ratgeber/stundenrapport-digital-erfassen) stehen. Nimm sie mit in die Vorführung und lass dir jede Zeile zeigen, statt sie dir bestätigen zu lassen.

| Kriterium | Warum es zählt | Woran du es im Test erkennst |
| --- | --- | --- |
| Zwei Zeitarten in einem Eintrag | Anwesenheit und verrechenbare Zeit sind nicht dasselbe. Fahrzeit, Werkstattzeit und Garantiearbeit sind Arbeitszeit, aber nicht immer verrechenbar | Erfasse einen Tag mit 8 Stunden Anwesenheit, davon 6 verrechenbar. Zeigt das Programm beide Zahlen? |
| Zuschläge nach Gesetz und nach Preis getrennt | Der Lohnzuschlag folgt dem Recht, der Verrechnungszuschlag deiner Kalkulation | Setz einen Nachteinsatz und schau, welche der beiden Zahlen sich ändert |
| Feiertagskalender je Kanton | Die Kantone stellen bis zu acht Feiertage den Sonntagen gleich, teils nach Kantonsteilen verschieden (ArG Art. 20a) | Trag einen Feiertag ein, der nicht in allen Kantonen gilt. Lässt sich der Kalender je Kanton und Kantonsteil hinterlegen? |
| Absenzen und Ferien sichtbar | Ohne Absenzen ist keine Wochensumme richtig, und der Ferienlohn bei Stundenlohn braucht die Basis | Trag einen Krankheitstag ein. Zählt er in der Wochensumme als Arbeitszeit mit? |
| Sollzeit und Saldo | Viele Gesamtarbeitsverträge rechnen mit Jahresarbeitszeit. Ohne Sollzeit gibt es keinen Saldo | Hinterleg 42 Stunden Sollzeit und schau, ob ein laufender Saldo entsteht |
| Rundung nachvollziehbar | Eine Rundungsregel kennt die Verordnung nicht. Wer rundet, braucht darum eine eigene Regel und wendet sie immer gleich an | Erfasse 07:03 bis 16:52. Auf welche Zeit rundet das Programm, und steht die Regel irgendwo? |
| Funktioniert ohne Netz | Im Keller, im Tunnel und im Rohbau gibt es kein Netz. Was dort nicht erfasst werden kann, wird gar nicht erfasst | Flugmodus ein, Stunden erfassen, Flugmodus aus. Ist der Eintrag da? |
| Auswertung je Kunde, Auftrag und Person | Dieselben Stunden beantworten drei Fragen: Was verrechne ich, was hat der Auftrag gekostet, wie ist die Auslastung | Lass dir die Stunden eines Monats dreifach gruppiert ausgeben |
| Datei für die Lohnabrechnung | Wer den Lohn rechnet, braucht eine Datei und keinen Bildschirm | Exportier einen Monat und schick die Datei an die Stelle, die deinen Lohn rechnet, bevor du kaufst |
| Sichtbarkeit nach Rolle | Niemand im Team muss die Stunden aller anderen sehen. Personendaten darfst du nur bearbeiten, soweit das für das Arbeitsverhältnis nötig ist (OR Art. 328b) | Melde dich als Mitarbeiter an. Was siehst du von den Kollegen? |
| Preis für die echte Teamgrösse | Der Einstiegspreis gilt oft für eine Person. Entscheidend ist der Preis für alle, über drei Jahre | Rechne den Jahrespreis für deine Kopfzahl, inklusive der Aushilfe im Sommer |

## Was eine Zeiterfassung kosten darf

Der ehrlichste Vergleich ist nicht Programm gegen Programm, sondern Programm gegen den heutigen Zustand. Rechne die Bürozeit, die heute für das Abtippen, das Nachfragen und das Korrigieren draufgeht, und stell den Jahrespreis daneben. Setz deine eigenen Zahlen ein, die folgenden sind ein Beispiel.

**Was die heutige Erfassung im Büro kostet**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Mitarbeitende, die Stunden abgeben | 6 |
| Bürozeit pro Woche für Abtippen, Nachfragen, Korrigieren | 2.5 Std. |
| Arbeitswochen im Jahr | 46 |
| Bürostunden pro Jahr: 2.5 mal 46 | 115 Std. |
| Interner Ansatz für eine Bürostunde im Beispiel | CHF 65.00 |
| Kosten der heutigen Erfassung pro Jahr | CHF 7'475.00 |
| **Rechnet sich bis zu diesem Betrag je Person und Monat** | **CHF 103.82** |

Die CHF 103.82 sind die Grenze, ab der ein Programm allein über die gesparte Bürozeit nicht mehr aufgeht: CHF 7'475.00 geteilt durch sechs Personen und zwölf Monate. Nicht eingerechnet sind zwei Dinge, die in der Praxis mehr bringen als die Bürozeit. Erstens die Stunden, die heute gar nie rapportiert werden; wie du deine eigene Zahl dafür findest, steht im Ratgeber zum [Stundenrapport](https://kidesk.ch/ratgeber/stundenrapport-digital-erfassen). Zweitens die Zeit, die du sparst, wenn aus den Stunden direkt die Rechnung entsteht. Dagegen fehlt auf der Kostenseite die Einführung: rechne mit zwei bis vier Wochen, in denen beides parallel läuft.

## Der Testlauf: zwei Wochen, drei Fälle

1. **Die eigenen Stammdaten anlegen** Zwei echte Mitarbeitende mit ihrer vertraglichen Wochenzeit, zwei echte Kunden, zwei echte Aufträge. Beispieldaten des Anbieters beantworten keine einzige Frage, weil sie immer aufgehen.
2. **Eine gewöhnliche Woche erfassen** Fünf Tage mit Fahrzeit, Pausen und einem Materialeinkauf unterwegs. Danach vergleichst du die Wochensumme mit dem, was du von Hand ausgerechnet hättest. Stimmt sie nicht, liegt es fast immer an der Pausenregel.
3. **Den schwierigen Fall nehmen** Einen Samstageinsatz, einen Nachteinsatz, einen Feiertag und einen halben Krankheitstag. Genau hier zeigt sich, ob das Programm Schweizer Recht kennt oder nur Stunden addiert.
4. **Die Auswertung an drei Stellen prüfen** Nimm die gleichen zwei Wochen und lass sie dir je Person, je Auftrag und je Kunde ausgeben. Drei Auswertungen, eine Wahrheit. Weichen die Summen ab, wirst du diesen Streit jeden Monat haben.
5. **Den Ausstieg testen, bevor du einsteigst** Lass dir einen vollständigen Export der zwei Wochen geben und öffne die Datei selbst. Eine Sammlung von Bildschirmfotos ist kein Export, und fünf Jahre Aufbewahrung sind kein Vorschlag (ArGV 1 Art. 73 Abs. 2).
6. **Zwei Leute aus dem Team entscheiden mitlassen** Nicht die, die ohnehin gern etwas Neues probieren, sondern die, die es am wenigsten wollen. Wer die Erfassung nicht benutzt, macht jedes Kriterium dieser Liste gegenstandslos.

## Was auch die beste Zeiterfassung nicht löst

- **Die Frage, was eine Stunde kosten muss.** Der Ansatz kommt aus deiner Kalkulation, nicht aus dem Programm. Der Rechenweg steht unter [Stundensatz berechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/stundensatz-berechnen).
- **Die Abmachung, wann erfasst wird.** Am selben Tag oder am Freitag für die Woche: Das entscheidest du, und es entscheidet über die Qualität der Daten mehr als jede Funktion.
- **Den Gesamtarbeitsvertrag.** Kein Programm liest ihn für dich. Sollzeit, Zuschlagssätze und Meldepflichten trägst du selbst ein.
- **Die Lohnabrechnung.** Aus Stunden Lohn zu machen ist eine andere Aufgabe mit eigenen Pflichten, von der Quellensteuer bis zur Jahresmeldung. Eine Zeiterfassung liefert die Grundlage, nicht die Abrechnung.
- **Die Grenze zur Überwachung.** Erfassen ist Pflicht, Verhalten messen ist es nicht. Wo die Linie liegt, steht im Ratgeber zum [Stundenrapport](https://kidesk.ch/ratgeber/stundenrapport-digital-erfassen).

## Wann eine Tabelle genügt

Wenn du allein arbeitest oder mit einer Person, die jeden Tag zur gleichen Zeit im gleichen Haus ist, und wenn du pauschal verrechnest, dann reicht eine Tabelle. Sie muss Datum, Beginn, Ende und die Pausen tragen und fünf Jahre lesbar bleiben. Eine fertige Datei dafür gibt es unter [Arbeitszeiterfassung Vorlage](https://kidesk.ch/vorlagen/arbeitszeiterfassung-vorlage-2026). Der Wechsel zu einem Programm lohnt sich an dem Tag, an dem zwei Dinge zusammenkommen: Die Stunden entstehen auswärts, und sie sollen auf eine Rechnung.

## So macht es KIDESK

In KIDESK gehört die Stunde zum Auftrag: Datum, von, bis, Pause, die Reisezeit in einem eigenen Feld, dazu die Unterscheidung zwischen Werkstatt und Montage. Erfassen kann jede Person selbst oder das Büro für sie, auch nachträglich; freigegebene Stunden sind gesperrt. Einen Live-Timer gibt es bewusst nicht, und geortet wird niemand. Die Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag, die du in den Einstellungen setzt, sind Verrechnungszuschläge auf den Kundenbetrag, keine Lohnzuschläge; Zeiten lassen sich auf die Viertelstunde runden. Aus den Stunden entsteht die Rechnung, und der Stundenbericht liefert eine CSV-Datei für die Stelle, die den Lohn rechnet. Eine Lohnbuchhaltung, Ferien- und Absenzenkonten und einen Sollzeitsaldo hat KIDESK nicht.

- [Aufträge und Rapporte](https://kidesk.ch/funktionen/auftraege)
- [Berichte und Stunden](https://kidesk.ch/funktionen/berichte)

## Häufige Fragen

### Brauche ich für die Zeiterfassung ein eigenes Programm?

Nur wenn die Stunden auswärts entstehen oder auf eine Rechnung müssen. Sonst genügt eine Tabelle, solange sie Datum, Beginn, Ende und die Pausen ab einer halben Stunde festhält und fünf Jahre lesbar bleibt (ArGV 1 Art. 73). Ein eigenes Programm lohnt sich meist erst ab der dritten Person im Aussendienst.

### Muss die Software die Zuschläge selbst rechnen?

Sie muss sie mindestens abbilden können, denn der Nachweis umfasst ausdrücklich «die nach Gesetz geschuldeten Lohn- und/oder Zeitzuschläge» (ArGV 1 Art. 73 Abs. 1 Bst. h). Rechnen darf sie sie auch, aber prüf im Test, ob sie zwischen Überstunden nach OR Art. 321c und Überzeit nach ArG Art. 12 unterscheidet. Das sind zwei verschiedene Grundlagen.

### Ist eine Stoppuhr-Funktion nützlich?

Für Bürotätigkeit manchmal, im Handwerk selten. Ein Timer, der morgens gestartet und abends vergessen wird, produziert Einträge, die niemand korrigieren will. Wichtiger als der Start ist, dass sich ein vergangener Tag noch erfassen lässt und die Änderung nachvollziehbar bleibt.

### Darf ich die Zeiten runden?

Ja, das ist verbreitet. Eine Rundungsregel für die Arbeitszeit schreibt die Verordnung nicht vor, sie verlangt die geleistete Arbeitszeit und ihre Lage (ArGV 1 Art. 73 Abs. 1 Bst. c). Üblich ist die Viertelstunde. Halte deine Regel schriftlich fest, wende sie immer gleich an und lass sie nicht systematisch zu deinen Gunsten wirken. Wie weit eine gerundete Zeit als geleistete Arbeitszeit genügt, ist nicht ausdrücklich geregelt; im Zweifel frag beim kantonalen Arbeitsinspektorat nach.

### Was ist mit Mitarbeitenden ohne Firmenhandy?

Das Programm muss stellvertretendes Erfassen erlauben, dann ist es kein Problem: Der Vorarbeiter oder das Büro trägt ein. Verantwortlich für die Aufzeichnung ist der Betrieb, nicht die einzelne Person. Ein privates Gerät kannst du nicht einfach voraussetzen, weil notwendige Auslagen für die Arbeit der Betrieb trägt (OR Art. 327a).

### Reicht eine Zeiterfassung, um den Lohn abzurechnen?

Nein. Sie liefert die Stunden, Zuschläge und Absenzen. Die Abrechnung selbst braucht Sozialversicherungsabzüge, Quellensteuer, Lohnausweis und die Jahresmeldung. Das erledigt ein Lohnprogramm oder deine Treuhandstelle, und die will in der Regel eine Datei, keinen Zugang.

## Quellen

- [Arbeitsgesetz (ArG), Art. 46: Auskunfts- und Unterlagenpflicht](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_46)
- [ArG Art. 12: Voraussetzungen und Dauer der Überzeitarbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_12)
- [ArG Art. 13: Lohnzuschlag für Überzeitarbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_13)
- [ArG Art. 17b: Lohn- und Zeitzuschlag für Nachtarbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_17_b)
- [ArG Art. 19: Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_19)
- [ArG Art. 20a: Feiertage und religiöse Feiern](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_20_a)
- [Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 73: Verzeichnisse und andere Unterlagen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/243/de#art_73)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 321c: Überstundenarbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_321_c)
- [OR Art. 327a: Auslagenersatz](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_327_a)
- [OR Art. 328b: Bearbeitung von Personendaten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_328_b)
- [SECO: Gesamtarbeitsverträge des Bundes](https://www.seco.admin.ch/de/gesamtarbeitsvertraege-bund)
- [Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2026 bis 2031, Art. 26 bis 28](https://shop.baumeister.swiss/shop/document_download.php?document=LMV+2026-2031.pdf)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
