# Kündigungsfrist berechnen: wann endet das Arbeitsverhältnis?

Quelle: https://kidesk.ch/rechner/kuendigungsfrist-rechner · Rechner · Thema: Personal und Lohn · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach dem Dienstjahr, in dem die Kündigung beim Gegenüber **eintrifft**: im ersten Dienstjahr ein Monat, vom zweiten bis und mit dem neunten zwei Monate, ab dem zehnten drei Monate, je auf das Ende eines Monats (OR Art. 335c Abs. 1). In der Probezeit sind es sieben Kalendertage, und gekündigt werden darf an jedem Tag (OR Art. 335b Abs. 1). Schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag dürfen andere Fristen vorsehen.

## Die gesetzlichen Fristen nach OR

Das Obligationenrecht kennt zwei Regeln: eine für die Probezeit und eine für die Zeit danach. Beide gelten für beide Seiten gleich, für den Betrieb wie für die Mitarbeiterin.

| Zeitpunkt der Kündigung | Frist | Endet auf | Grundlage |
| --- | --- | --- | --- |
| Probezeit | 7 Tage | jeden beliebigen Tag | OR Art. 335b Abs. 1 |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat | Ende eines Monats | OR Art. 335c Abs. 1 |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate | Ende eines Monats | OR Art. 335c Abs. 1 |
| Ab dem 10. Dienstjahr | 3 Monate | Ende eines Monats | OR Art. 335c Abs. 1 |

Die sieben Tage der Probezeit sind Kalendertage, nicht Arbeitstage.

Als Probezeit gilt von Gesetzes wegen der **erste Monat** des Arbeitsverhältnisses. Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine andere Dauer vereinbart werden, höchstens aber drei Monate (OR Art. 335b Abs. 2). Wird in der Probezeit wegen Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht nicht gearbeitet, verlängert sich die Probezeit um diese Zeit (Abs. 3).

## Welches Dienstjahr zählt?

Das Dienstjahr, in dem die Kündigung **beim Gegenüber eintrifft**. Nicht das Dienstjahr, in dem die Frist abläuft. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schreibt dazu: Massgebend ist der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der Ablauf der Kündigungsfrist. Wer noch im ersten Dienstjahr kündigt, hat einen Monat Frist, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst im zweiten Dienstjahr endet.

Das Dienstjahr läuft vom ersten Arbeitstag bis zum gleichen Datum im Folgejahr. Wer am 1. April 2019 angefangen hat, steht am 21. September 2026 im **achten Dienstjahr**: Sieben Jahre sind vollendet, das achte läuft. Der Wechsel von zwei auf drei Monate passiert am neunten Jahrestag, denn ab da läuft das zehnte Dienstjahr.

**Elektriker, Eintritt 1. April 2019, Kündigung am 21. September 2026**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Vollendete Dienstjahre | 7 |
| Laufendes Dienstjahr | 8. |
| Frist nach OR Art. 335c | 2 Monate |
| Ende des Kündigungsmonats | 30.09.2026 |
| **Letzter Arbeitstag** | **30.11.2026** |

## «Auf das Ende eines Monats» heisst das

Die Frist muss vollständig ablaufen, und danach wird bis zum nächsten Monatsende weitergezählt. Praktisch heisst das: Ende des Monats, in dem die Kündigung eintrifft, plus die Zahl der Monate. Eine Kündigung mit zwei Monaten Frist, die am 1. oder am 30. September eintrifft, beendet das Arbeitsverhältnis in beiden Fällen am 30. November.

- Kündigung am **1. März**, zwei Monate: Ende am 31. Mai.
- Kündigung am **31. März**, zwei Monate: Ende am 31. Mai.
- Kündigung am **1. April**, zwei Monate: Ende am 30. Juni. Ein Tag später zugestellt kostet einen ganzen Monat.
- Kündigung am **31. Januar**, ein Monat: Ende am 28. Februar, im Schaltjahr am 29.

> Massgebend ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief und nicht der Poststempel. Legt die Post bei einem eingeschriebenen Brief eine Abholungseinladung in den Briefkasten, gilt die Kündigung nach dem Bundesgericht an dem Tag als zugestellt, an dem die Abholung nach Treu und Glauben zu erwarten ist. Das ist laut SECO normalerweise der erste Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch. Eine andere Rechtsmeinung stellt auf die tatsächliche Abholung ab, spätestens auf den Ablauf der siebentägigen Abholfrist. Das SECO empfiehlt darum, so früh abzuschicken, dass auch diese sieben Tage noch eingehalten sind. Wer auf den Monatswechsel zusteuert, übergibt die Kündigung besser persönlich und lässt den Empfang schriftlich bestätigen.

## Was dieser Rechner nicht weiss

- **Abweichende Fristen.** Schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag dürfen die Fristen ändern. Unter einen Monat dürfen sie nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr gesenkt werden (OR Art. 335c Abs. 2). Für beide Seiten muss die Frist gleich lang sein (OR Art. 335a Abs. 1).
- **Sperrfristen nach OR Art. 336c.** Nach der Probezeit darf der Betrieb nicht kündigen, solange eine Sperrfrist läuft: bei unverschuldeter Krankheit oder unverschuldetem Unfall 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis und mit dem fünften und 180 Tage ab dem sechsten, dazu Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft sowie Militär-, Zivil- und Schutzdienst. Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig; beginnt die Sperrfrist erst nach der Kündigung, steht die Frist still und läuft danach weiter.
- **Kündigung zur Unzeit oder missbräuchliche Kündigung.** Ob eine Kündigung missbräuchlich ist (OR Art. 336), ist eine Frage des Einzelfalls und keine Rechenaufgabe.
- **Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund** (OR Art. 337). Dort gibt es gar keine Frist, dafür ein hohes Risiko, wenn der wichtige Grund vor Gericht nicht standhält.

> **Achtung:** Prüfe vor jeder Kündigung zuerst, ob ein Gesamtarbeitsvertrag gilt. Im Bauhauptgewerbe, im Ausbaugewerbe, in der Gebäudereinigung und in vielen anderen Branchen gelten allgemeinverbindlich erklärte Verträge. Diese Verträge können eigene Kündigungsfristen und einen zusätzlichen Kündigungsschutz enthalten, und was dort steht, geht der gesetzlichen Frist vor (OR Art. 335c Abs. 2).

## Kündigung richtig zustellen

1. **Grund prüfen, nicht schreiben** Eine Kündigung braucht keine Begründung. Verlangt die andere Seite eine, muss sie schriftlich gegeben werden (OR Art. 335 Abs. 2). Was einmal geschrieben ist, steht im Streitfall im Recht.
2. **Sperrfrist abklären** Ist die Person nach der Probezeit krankgeschrieben, schwanger oder im Dienst, ist eine Kündigung des Betriebs während der Sperrfrist nichtig (OR Art. 336c Abs. 2). Warte, bis die Sperrfrist vorbei ist, und kündige danach neu.
3. **Zustellen und Zugang sichern** Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung ist am sichersten. Beim Einschreiben mit Abholungseinladung zählt nach dem Bundesgericht in der Regel der erste Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch. Schick den Brief trotzdem so früh ab, dass auch die siebentägige Abholfrist noch in den Monat fällt.
4. **Schlussabrechnung vorbereiten** Resttage Ferien, allfälliger Anteil des dreizehnten Monatslohns, Überstunden und das Arbeitszeugnis gehören auf den letzten Lohnlauf.

## Häufige Fragen

### Gilt die Frist des Dienstjahrs, in dem die Kündigung ausgesprochen wird, oder des Dienstjahrs, in dem sie abläuft?

Des Dienstjahrs, in dem die Kündigung eintrifft. Das SECO sagt es klar: Massgebend ist der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der Ablauf der Kündigungsfrist. Eine Kündigung im ersten Dienstjahr läuft mit einem Monat, auch wenn das Arbeitsverhältnis im zweiten Dienstjahr endet.

### Kann ich in der Probezeit an jedem Tag kündigen?

Ja. In der Probezeit kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden (OR Art. 335b Abs. 1). Das Arbeitsverhältnis endet also mitten im Monat. Die sieben Tage sind Kalendertage, Wochenenden zählen mit.

### Was passiert, wenn die Mitarbeiterin nach der Kündigung krank wird?

Hat der Betrieb gekündigt, steht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist nach OR Art. 336c still und läuft danach weiter. Endet sie dadurch nicht mehr auf ein Monatsende, verlängert sich das Arbeitsverhältnis bis zum nächsten Monatsende. Die Kündigung selbst bleibt gültig, weil sie vor der Krankheit ausgesprochen wurde. Hat die Mitarbeiterin selbst gekündigt, gibt es keine Sperrfrist, und die Frist läuft normal ab.

### Darf ich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren?

Nur eingeschränkt. Kürzer als ein Monat geht ausschliesslich durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr (OR Art. 335c Abs. 2). Zudem muss die Frist für beide Seiten gleich lang sein; ist sie es nicht, gilt die längere (OR Art. 335a Abs. 1).

### Zählt der Tag der Kündigung als Teil der Frist?

Für die Monatsfristen spielt das keine Rolle, weil ohnehin auf das Ende eines Monats gekündigt wird. In der Probezeit beginnt die Frist am Tag nach dem Zugang zu laufen: Geht die Kündigung am 21. September ein, endet das Arbeitsverhältnis am 28. September.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 335a bis 335c: Kündigungsfristen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_335_a)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 336c: Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitgeber](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_336_c)
- [SECO, Fragen und Antworten zur Kündigung im privaten Arbeitsrecht](https://www.seco.admin.ch/de/faq-kuendigung)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
