# Saldosteuersatz rechnen und vergleichen.

Quelle: https://kidesk.ch/rechner/saldosteuersatz-rechner · Rechner · Thema: Mehrwertsteuer · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Beim Saldosteuersatz rechnest du so: **Umsatz einschliesslich Steuer × Saldosteuersatz ÷ 100 = geschuldete Steuer**. Bei CHF 200'000.00 Bruttoumsatz und einem bewilligten Satz von 6.2 Prozent sind das CHF 12'400.00. Einen Vorsteuerabzug gibt es dabei nicht, die Vorsteuer steckt pauschal im Satz. Zugelassen wird die Methode bis CHF 5'024'000.00 steuerbarem Jahresumsatz und höchstens CHF 108'000.00 Steuer im Jahr.

## Wie der Saldosteuersatz funktioniert

Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte Abrechnung. Statt jeden Beleg auf Vorsteuer zu prüfen, multiplizierst du deinen Bruttoumsatz mit einem Satz, den dir die Eidgenössische Steuerverwaltung für deine Tätigkeit bewilligt hat. Der Rest ist erledigt: Die Vorsteuer ist in diesem Satz pauschal berücksichtigt und wird nicht zusätzlich abgezogen.

> **Achtung:** Auf der Rechnung an deinen Kunden steht trotzdem der gesetzliche Satz, also 8.1, 2.6 oder 3.8 Prozent. Der Saldosteuersatz ist eine Abrechnungsgrösse zwischen dir und der Steuerverwaltung, nie eine Zahl für den Beleg.

## Wer die Methode anwenden darf

| Bedingung | Grenze |
| --- | --- |
| Steuerbarer Jahresumsatz, einschliesslich Steuer | höchstens CHF 5'024'000.00 |
| Geschuldete Steuer pro Jahr | höchstens CHF 108'000.00 |
| Abrechnung | in der Regel halbjährlich |
| Bewilligung | durch die ESTV, auf Antrag |

Grundlage: MWSTG Art. 37 und die Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Seit dem 1. Januar 2025 darfst du mehr als zwei Saldosteuersätze anwenden. Massgebend ist die Zehn-Prozent-Regel: Für eine Tätigkeit, deren Anteil zehn Prozent des steuerbaren Gesamtumsatzes übersteigt, braucht es einen eigenen Satz. Welcher Satz für dein Gewerk gilt, sagt dir die Steuerverwaltung. Auf dieser Seite stehen bewusst keine Sätze je Branche: Solche Listen veralten, und massgebend ist einzig deine Bewilligung.

## Der Vergleich mit der effektiven Methode

Bei der effektiven Methode rechnest du die im Preis enthaltene Steuer heraus und ziehst die Vorsteuer aus deinen Einkaufsbelegen ab: **Steuer = Bruttoumsatz × Satz ÷ (100 + Satz) − Vorsteuer**. Wer viel Material und Investitionen hat, fährt damit oft besser. Wer fast nur Arbeit verkauft, mit dem Saldosteuersatz.

**Reinigungsfirma, Halbjahresumsatz CHF 200'000.00 brutto**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Saldosteuersatz 6.2 % (200'000.00 × 6.2 ÷ 100) | CHF 12'400.00 |
| Effektiv: enthaltene Steuer (200'000.00 × 8.1 ÷ 108.1) | CHF 14'986.12 |
| Effektiv: Vorsteuer aus Belegen | CHF 4'000.00 |
| Effektiv: geschuldete Steuer | CHF 10'986.12 |
| **Der Saldosteuersatz kostet hier mehr** | **CHF 1'413.88** |

Kippt der Vergleich, sobald du viel einkaufst? Ja. Mit CHF 8'000.00 Vorsteuer statt CHF 4'000.00 schuldest du effektiv nur noch CHF 6'986.12, der Unterschied wächst auf CHF 5'413.88. Umgekehrt: Bei CHF 1'000.00 Vorsteuer wäre die effektive Methode mit CHF 13'986.12 teurer als der Saldosteuersatz. Der Kippunkt liegt dort, wo deine Vorsteuer gleich gross ist wie der Unterschied zwischen enthaltener Steuer und Saldosteuer.

## Was für und was gegen die Methode spricht

- **Dafür:** Viel weniger Aufwand. Keine Vorsteuer je Beleg, keine Aufteilung nach Steuersätzen auf der Einkaufsseite, nur zwei Abrechnungen im Jahr statt vier.
- **Dafür:** Weniger Fehlerquellen bei der Abrechnung, gerade wenn du die Buchhaltung selbst machst.
- **Dagegen:** Bei grossen Investitionen verschenkst du Geld. Wer einen Lieferwagen für CHF 60'000.00 kauft, kann die enthaltene Steuer nicht geltend machen.
- **Dagegen:** Der Satz berücksichtigt die branchenübliche Vorsteuerquote (MWSTG Art. 37 Abs. 3). Kaufst du mehr Material ein als in deiner Branche üblich, ist die pauschale Vorsteuer für dich zu knapp bemessen.
- **Bindung:** Die Methode gilt mindestens eine Steuerperiode. Wer zur effektiven Methode wechselt, kann frühestens nach drei Jahren zurück (MWSTG Art. 37 Abs. 4). Vor dem Entscheid mit der Treuhandstelle rechnen, mit den Zahlen des letzten Geschäftsjahres.

> Rechne den Vergleich mit echten Zahlen aus der Vergangenheit, nicht mit einer Schätzung. Nimm den Bruttoumsatz und die Summe der Vorsteuer aus einem abgeschlossenen Jahr. Erst dann sagt der Vergleich etwas.

## Auch beim Saldosteuersatz gilt

Skonti, Rabatte nach der Rechnung und Debitorenverluste mindern den Bruttoumsatz und damit die geschuldete Steuer. Wer den Umsatz aus der Buchhaltung übernimmt, ohne diese Abzüge zu berücksichtigen, zahlt zu viel. Zum Skonto gibt es den [Skonto-Rechner](https://kidesk.ch/rechner/skonto-rechner), zu den Sätzen den [MwSt-Rechner](https://kidesk.ch/rechner/mwst-rechner).

## Häufige Fragen

### Welcher Saldosteuersatz gilt für meine Branche?

Das legt die Eidgenössische Steuerverwaltung fest und bewilligt ihn deinem Betrieb auf Antrag. Die Sätze sind nach Tätigkeit gestaffelt und ändern von Zeit zu Zeit. Massgebend ist immer die Bewilligung, die du erhalten hast, nicht eine Liste aus dem Netz.

### Darf ich auf der Rechnung den Saldosteuersatz ausweisen?

Nein. Auf der Rechnung steht der gesetzliche Satz, also in der Regel 8.1 Prozent. Der Saldosteuersatz betrifft nur deine Abrechnung mit der Steuerverwaltung. Dein Kunde zieht die auf der Rechnung ausgewiesene Steuer als Vorsteuer ab.

### Kann ich mit dem Saldosteuersatz Vorsteuer abziehen?

Nein, und das ist der Kern der Methode. Die Vorsteuer ist im Satz pauschal eingerechnet. Ein zusätzlicher Abzug auf Belegen wäre eine doppelte Berücksichtigung. Wer viel Material oder Investitionen hat, sollte darum vorher rechnen.

### Wie oft muss ich abrechnen?

Mit dem Saldosteuersatz in der Regel halbjährlich, bei der effektiven Methode vierteljährlich. Das ist einer der praktischen Vorteile: zwei Abrechnungen im Jahr statt vier.

### Was hat sich 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 sind mehr als zwei Saldosteuersätze zulässig. Es gilt die Zehn-Prozent-Regel: Übersteigt der Umsatzanteil einer Tätigkeit zehn Prozent des steuerbaren Gesamtumsatzes, braucht sie einen eigenen Satz. Ein zusätzlicher Satz lässt sich direkt in der Abrechnung beantragen.

## Quellen

- [ESTV: Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze bei der Mehrwertsteuer](https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-saldosteuersatz-pauschalsteuersatz.html)
- [ESTV: MWST-Info 12 Saldosteuersätze](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/MI/12)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 37: Abrechnung nach Saldosteuersätzen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_37)
- [ESTV: Saldosteuersatzmethode ab 2025](https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-aenderungen-2025/mwst-saldosteuersatzmethode-ab-2025.html)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
