# Abzahlungsvereinbarung: Vorlage mit Verfallklausel.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/abzahlungsvereinbarung-vorlage · Vorlage · Thema: Mahnen und Betreibung · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Diese Vorlage hält eine Ratenzahlung so fest, dass die Forderung durchsetzbar bleibt. Drin stehen die drei Teile, auf die es ankommt: die **Anerkennung des Betrags** durch den Kunden, den **Ratenplan mit Zahltagen als Datum** und die **Verfallklausel**, nach der bei einer versäumten Rate der ganze Rest sofort fällig wird. Unterschrieben ist das Papier eine Schuldanerkennung im Sinn von Art. 82 SchKG und damit ein Titel für die provisorische Rechtsöffnung. Der Text steht unten zum Kopieren und liegt als Word-Datei bereit.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/abzahlungsvereinbarung-vorlage.docx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

## Wofür diese Vorlage gedacht ist

Für den Fall, dass ein Kunde eine offene Rechnung nicht auf einmal zahlen kann und ihr euch auf Raten einigt. Zwei Exemplare, beide unterschrieben, je eines für jede Seite. Wann sich das gegenüber einer Betreibung lohnt und worauf du sonst achtest, steht im Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.

Ein Beispiel für den Ratenplan: Offen sind CHF 6'480.00. Drei Raten zu je CHF 1'600.00 ergeben CHF 4'800.00, dazu eine Schlussrate von CHF 1'680.00. Zusammen sind das die CHF 6'480.00. Setz deine eigenen Beträge ein und leg die grössere Rate ans Ende, nicht an den Anfang.

## Die Vereinbarung zum Kopieren

Die Angaben in eckigen Klammern ersetzt du durch deine eigenen. Derselbe Text liegt als Word-Datei bereit.

**Abzahlungsvereinbarung**

```text
Betreff: Abzahlungsvereinbarung zur Rechnung Nr. [NUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM]

zwischen [DEIN BETRIEB], nachfolgend «Gläubigerin», und [NAME KUNDE], nachfolgend «Schuldner».

1. Anerkennung der Schuld
Der Schuldner anerkennt, der Gläubigerin aus der Rechnung Nr. [NUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM] den Betrag von CHF [RESTBETRAG] zu schulden. Der Betrag ist unbestritten und fällig.

2. Ratenzahlung
Der Schuldner bezahlt diesen Betrag wie folgt:
[ANZAHL] Raten zu je CHF [RATE], zahlbar jeweils bis zum [ZAHLTAG]. des Monats, erstmals am [ERSTE RATE];
eine Schlussrate von CHF [SCHLUSSRATE], zahlbar bis am [LETZTE RATE].
Massgebend ist der Eingang auf dem Konto [IBAN], lautend auf [DEIN BETRIEB], unter Angabe der Rechnungsnummer.

3. Verzugszins und Kosten
Solange die Raten vollständig und rechtzeitig eingehen, verzichtet die Gläubigerin auf Verzugszins und auf Mahngebühren. Kommt Ziffer 4 zur Anwendung, entfällt dieser Verzicht.

4. Verfallklausel
Geht eine Rate nicht oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Tag ein, wird der gesamte noch offene Restbetrag ohne weitere Mahnung sofort zur Zahlung fällig. Ab diesem Tag ist auf dem offenen Restbetrag ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.

5. Weitere Arbeiten
Bis der offene Betrag vollständig bezahlt ist, führt die Gläubigerin weitere Arbeiten nur gegen Vorauszahlung aus.

6. Form
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung wird in zwei gleichlautenden Exemplaren unterzeichnet, je eines für jede Partei.

Ort und Datum: [ORT], [DATUM]

Die Gläubigerin


[DEIN BETRIEB], [NAME]

Der Schuldner


[NAME KUNDE]
```

## Was jede Ziffer bewirkt

| Ziffer | Wozu sie dasteht | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| 1 Anerkennung der Schuld | Macht aus dem Zahlplan eine Schuldanerkennung. Nur damit kommst du bei einem Rechtsvorschlag zur provisorischen Rechtsöffnung. | Art. 82 SchKG |
| 1 Anerkennung, zweite Wirkung | Die Anerkennung unterbricht die Verjährung. Ist sie als Urkunde unterschrieben, beträgt die neue Frist zehn Jahre. | Art. 135 Ziff. 1 und Art. 137 Abs. 2 OR |
| 2 Ratenzahlung | Feste Zahltage als Datum. «Monatlich» ist keine Frist, «bis zum 25. des Monats, erstmals am 25. Oktober 2026» schon. | Vertragsfreiheit, Art. 19 Abs. 1 OR |
| 3 Verzugszins | Hält fest, dass kein Zins läuft, solange gezahlt wird. Bei Privatkunden hält der Verzicht auf Zins und Gebühren die Abmachung ausserhalb des Konsumkreditgesetzes. | Art. 7 Abs. 1 Bst. c KKG |
| 4 Verfallklausel | Ohne sie bleibt jede Rate eine eigene kleine Forderung mit eigener Fälligkeit, und du betreibst am Ende dreimal für Teilbeträge. | Vertragsfreiheit, Art. 19 Abs. 1 OR |
| 5 Weitere Arbeiten | Verhindert, dass zur alten Schuld eine neue dazukommt, während der Plan läuft. | Praxis |

Verlangst du von einer Privatperson für die Ratenzahlung einen Zins oder eine Gebühr, kann die Abmachung unter das Konsumkreditgesetz fallen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.

## Kurzfassung für kleine Beträge

Bei einer Rechnung über ein paar hundert Franken ist ein sechsteiliger Vertrag übertrieben. Diese E-Mail erreicht dasselbe, wenn dein Kunde sie so zurückschreibt. Rechtlich gilt: Die Abmachung ist auch formlos gültig. Für die provisorische Rechtsöffnung braucht es aber die Unterschrift, eine Zustimmung per E-Mail genügt dafür in der Regel nicht.

**Ratenzahlung per E-Mail bestätigen**

```text
Betreff: Ratenzahlung zur Rechnung Nr. [NUMMER]

Guten Tag [ANREDE NAME]

Wie besprochen halten wir fest: Von der Rechnung Nr. [NUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM] sind noch CHF [RESTBETRAG] offen. Sie begleichen diesen Betrag in [ANZAHL] Raten zu je CHF [RATE], zahlbar bis am [DATUM 1], [DATUM 2] und [DATUM 3], auf das Konto [IBAN] mit Vermerk der Rechnungsnummer.

Solange die Raten rechtzeitig eingehen, verzichten wir auf Verzugszins und Mahngebühren. Geht eine Rate nicht rechtzeitig ein, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

Bitte antworten Sie kurz mit «einverstanden», dann ist die Sache für uns beide geregelt.

Freundliche Grüsse
[NAME], [DEIN BETRIEB]
```

## Wenn eine Rate ausbleibt

Dann löst du die Verfallklausel aus, und zwar am Tag danach und nicht zwei Wochen später. Der Brief ist kurz und enthält keine neuen Bedingungen.

**Verfallklausel auslösen**

```text
Betreff: Rechnung Nr. [NUMMER]: Restbetrag fällig

Guten Tag [ANREDE NAME]

Die Rate über CHF [RATE], fällig am [DATUM RATE], ist bei uns nicht eingegangen. Nach Ziffer 4 der Abzahlungsvereinbarung vom [DATUM VEREINBARUNG] ist damit der gesamte Restbetrag sofort fällig.

Offen sind:
Restbetrag: CHF [RESTBETRAG]
Verzugszins 5 % seit [DATUM]: CHF [ZINS]
Total: CHF [TOTAL]

Wir setzen Ihnen eine letzte Frist bis am [LETZTE FRIST]. Geht die Zahlung bis dahin nicht ein, fordern wir den Betrag ohne weitere Ankündigung auf dem Betreibungsweg ein.

Freundliche Grüsse

[DEIN BETRIEB]
[NAME]
```

## Die drei Fehler, die diese Vorlage verhindern soll

- **Kein anerkannter Betrag.** Ein Papier, auf dem nur Raten stehen, ist keine Schuldanerkennung. Der Satz «anerkennt, den Betrag von CHF … zu schulden» ist der wichtigste der ganzen Vereinbarung.
- **Zahltage ohne Datum.** «In den nächsten Monaten» und «monatlich» lassen sich nicht durchsetzen. Jede Rate bekommt einen Tag.
- **Nur ein Exemplar unterschrieben.** Ohne die Unterschrift deines Kunden hast du keinen Rechtsöffnungstitel, sondern eine Absichtserklärung.

> **Achtung:** Eine Word-Vorlage kann keinen gültigen Schweizer QR-Zahlteil enthalten, weil der QR-Code geprüfte Angaben zu IBAN, Referenz und Betrag maschinell erzeugt. Leg der Vereinbarung deshalb eine Kopie der ursprünglichen Rechnung mit Zahlteil bei, oder nenne in Ziffer 2 die IBAN, wie es die Vorlage tut.

## So macht es KIDESK

KIDESK führt keinen Ratenplan. Was du in KIDESK machst: Du erfasst jede eingehende Rate als Teilzahlung zur Rechnung. Die Rechnung bleibt offen und zeigt den Restbetrag, und das Mahnwesen mahnt diesen Restbetrag. Zahlt der Kunde am Schluss ein paar Franken zu wenig, buchst du den Rest als Skonto oder als Abschreibung aus, damit die Rechnung sauber abgeschlossen ist.

- [Zahlungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/zahlungen)
- [Mahnwesen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/mahnwesen)

## Häufige Fragen

### Muss die Abzahlungsvereinbarung von Hand unterschrieben werden?

Für die Gültigkeit nicht, die Abmachung ist formfrei. Für die provisorische Rechtsöffnung schon: Art. 82 SchKG verlangt eine durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung. Unterschreiben lohnt sich deshalb immer, von Hand oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

### Wie viele Raten sind sinnvoll?

Drei bis sechs. Über zwölf Monate hinweg verliert jede Vereinbarung ihre Wirkung, und dein Aufwand für die Überwachung steigt. Leg die grösste Rate ans Ende: Wer den Anfang schafft, bleibt meistens dran.

### Kann ich die Vorlage auch nutzen, wenn schon eine Betreibung läuft?

Ja. Ergänze dann eine Ziffer, in der festgehalten wird, dass die Betreibung erst nach vollständiger Zahlung zurückgezogen wird. Zieh sie nicht vorher zurück: Nach einem Rückzug geben die Ämter Dritten von dieser Betreibung keine Kenntnis mehr (Art. 8a Abs. 3 Bst. c SchKG).

### Darf ich in der Vereinbarung eine Vertragsstrafe festlegen?

Möglich ist es, sinnvoll selten. Eine übersetzte Konventionalstrafe kann das Gericht herabsetzen (Art. 163 Abs. 3 OR). Die Verfallklausel wirkt ohnehin stärker, weil sie den ganzen Restbetrag sofort fällig macht.

## Quellen

- [SchKG Art. 82: provisorische Rechtsöffnung bei durch Unterschrift bekräftigter Schuldanerkennung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_82)
- [SchKG Art. 8a: Einsicht in die Betreibungsregister und Ausnahmen von der Bekanntgabe](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_8_a)
- [OR Art. 135, 137 und 163: Unterbrechung der Verjährung, neue Frist, Herabsetzung der Konventionalstrafe](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_135)
- [KKG Art. 7 Abs. 1 Bst. c: zins- und gebührenfreie Kredite sind vom Konsumkreditgesetz ausgenommen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de#art_7)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
