# Letzte Mahnung vor der Betreibung: Brief zum Kopieren.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/letzte-mahnung-vor-betreibung-vorlage · Vorlage · Thema: Mahnen und Betreibung · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Die letzte Mahnung setzt eine letzte Frist und kündigt an, dass du die Forderung danach auf dem Betreibungsweg einforderst. Der Ton bleibt sachlich: Rechnungsnummer, offener Restbetrag, Verzugszins mit Satz und Beginn, allenfalls die vereinbarte Mahngebühr, eine **Frist als konkretes Datum** und ein Satz zur Betreibung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl Mahnungen gibt es nicht, und für die Betreibung brauchst du auch keine Ankündigung. Was nicht in den Brief gehört, sind Drohungen mit Dingen, die du nicht durchsetzen kannst: Inkassozuschläge ohne Vereinbarung, Strafanzeigen oder Registereinträge als Druckmittel.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/letzte-mahnung-vor-betreibung-vorlage.docx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

## Wann dieser Brief rausgeht

Zehn bis vierzehn Tage nach der zweiten Mahnung, wenn wieder nichts eingegangen ist. Und nur dann, wenn du die Betreibung auch wirklich einleitest. Eine angekündigte Betreibung, auf die nichts folgt, bringt deinem Kunden bei, dass deine Fristen nichts bedeuten. Bei den übernächsten Rechnungen zahlt er dann wieder als Letzter.

Rechtlich brauchst du diesen Brief nicht: Für das Betreibungsbegehren verlangt Art. 67 SchKG weder eine Mahnung noch einen Beweis für die Forderung. Praktisch lohnt er sich fast immer, weil viele Kunden erst bei der Ankündigung merken, dass es ernst wird. Und er erspart dir die Gebühr für den Zahlungsbefehl, die du vorschiessen müsstest.

## Was hineingehört

| Angabe | Warum sie dasteht |
| --- | --- |
| Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offener Restbetrag | Damit die Forderung eindeutig ist. Teilzahlungen gehören abgezogen, sonst hat dein Kunde einen Grund, den Brief beiseitezulegen. |
| Aufstellung der Posten | Hauptforderung, Verzugszins mit Satz und Beginn, vereinbarte Mahngebühr. Dieselben Angaben brauchst du später im Betreibungsbegehren: die Forderungssumme in Franken und dazu den Zinsfuss mit dem Tag, ab dem der Zins läuft (Art. 67 Ziff. 3 SchKG). |
| Datum der bisherigen Mahnungen | Zeigt sachlich, dass der Kunde Zeit hatte, und macht den Brief nachvollziehbar. |
| Letzte Frist als konkretes Datum | «Bis am 30. Oktober 2026» ist überprüfbar. Rechne mit dem Postweg und gib mindestens sieben bis zehn Tage. |
| Ein Satz zur Betreibung | Sachlich formuliert, ohne Ausrufezeichen. Die Ankündigung wirkt, die Drohgebärde nicht. |
| Hinweis auf die Kosten | Der Schuldner trägt die Betreibungskosten (Art. 68 SchKG). Das darfst du schreiben, weil es stimmt. |
| Einladung, miteinander zu reden | Eine Ratenzahlung bringt dir mehr Geld als ein Verlustschein. Halte die Tür bis zuletzt offen. |

## Was nicht hineingehört

- **Inkassokosten, die nicht vereinbart sind.** Ein pauschaler Inkassozuschlag ist nur geschuldet, wenn er vertraglich abgemacht wurde oder du ihn als Verzugsschaden nach Art. 106 OR beweisen kannst. Kosten der Vertretung im Verfahren vor den Betreibungs- und Konkursämtern dürfen der Gegenpartei ohnehin nicht überbunden werden (Art. 27 Abs. 2 SchKG).
- **Eine Mahngebühr, die erst jetzt auftaucht.** Geschuldet ist sie nur, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart war, etwa in der Offerte oder in den AGB. Details unter [Darf ich Mahngebühren verlangen?](https://kidesk.ch/fragen/darf-ich-mahngebuehren-verlangen).
- **Die Androhung einer Strafanzeige.** Eine offene Rechnung ist eine zivilrechtliche Forderung, und die Betreibung ist der dafür vorgesehene Weg.
- **Der Registereintrag als Druckmittel.** Eine Betreibung wird eingetragen, das ist die Folge des Verfahrens und kein Hebel, den du in der Hand hast. Auskunft erhält zudem nur, wer ein Interesse glaubhaft macht (Art. 8a SchKG).
- **Alles, was an Dritte geht.** Schreib deinem Vertragspartner, nicht seinem Auftraggeber, seiner Bank oder seiner Familie.

## Die letzte Mahnung als Brief

Dieser Text liegt auch als Word-Datei bereit. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzt du durch deine eigenen. Den Zahlteil legst du nochmals bei.

**Letzte Mahnung mit Ankündigung der Betreibung**

```text
Betreff: Letzte Mahnung zur Rechnung Nr. [NUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM]

Guten Tag [ANREDE NAME]

Trotz unserer Zahlungserinnerung vom [DATUM ERINNERUNG] und unserer Mahnung vom [DATUM 2. MAHNUNG] ist die Rechnung Nr. [NUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM] weiterhin offen.

Offen sind zurzeit:
Rechnungsbetrag (nach Abzug Ihrer Zahlungen): CHF [RESTBETRAG]
Verzugszins 5 % seit [DATUM VERZUGSBEGINN]: CHF [ZINS]
Mahngebühren gemäss Vertrag: CHF [GEBUEHR]
Total: CHF [TOTAL]

Wir setzen Ihnen eine letzte Frist bis am [LETZTE FRIST]. Geht die Zahlung bis dahin nicht bei uns ein, werden wir die Forderung ohne weitere Ankündigung auf dem Betreibungsweg einfordern. Die Kosten der Betreibung trägt nach Artikel 68 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes der Schuldner.

Wir würden diesen Schritt lieber vermeiden. Wenn die Zahlung im Moment nicht auf einmal möglich ist oder wenn mit der Rechnung etwas nicht stimmt, rufen Sie bitte [ANSPRECHPERSON] an, Telefon [TELEFON]. Eine Ratenzahlung ist uns lieber als ein Verfahren.

Freundliche Grüsse

[FIRMA]
[NAME]

Beilage: Rechnungskopie mit Zahlteil
```

## Variante: letzte Mahnung mit konkretem Ratenvorschlag

Wenn du weisst, dass der Kunde in Schwierigkeiten steckt, ist ein konkreter Vorschlag stärker als eine allgemeine Einladung. Halte die Abmachung danach schriftlich fest und lass sie unterschreiben: Eine unterschriebene Abzahlungsvereinbarung ist eine Schuldanerkennung und gibt dir den Weg zur provisorischen Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG).

**Letzte Mahnung mit Ratenvorschlag**

```text
Betreff: Letzte Mahnung zur Rechnung Nr. [NUMMER] und Vorschlag für eine Ratenzahlung

Guten Tag [ANREDE NAME]

Die Rechnung Nr. [NUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM] über CHF [RESTBETRAG] ist trotz Erinnerung und Mahnung weiterhin offen.

Bevor wir die Forderung auf dem Betreibungsweg einfordern, machen wir Ihnen einen Vorschlag: Sie begleichen den Betrag in [ANZAHL] Raten zu je CHF [RATE], zahlbar jeweils bis zum [ZAHLTAG] des Monats, erstmals am [ERSTE RATE]. Auf den Verzugszins verzichten wir, solange die Raten pünktlich eingehen.

Wenn Sie damit einverstanden sind, unterschreiben Sie bitte die beiliegende Vereinbarung und senden Sie uns ein Exemplar bis am [LETZTE FRIST] zurück. Erhalten wir bis dahin weder Ihre Unterschrift noch die Zahlung, leiten wir die Betreibung ein.

Freundliche Grüsse

[FIRMA]
[NAME]
```

## Was danach passiert und was es kostet

**Schreinerei, Rechnung seit 60 Tagen fällig**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Offener Rechnungsbetrag | CHF 6'400.00 |
| Verzugszins 5 % pro Jahr für 60 Tage | CHF 52.60 |
| Vereinbarte Mahngebühren, 2. und 3. Mahnung | CHF 50.00 |
| Gebühr für den Zahlungsbefehl, von dir vorzuschiessen | CHF 60.00 |
| **Total im Mahnbrief** | **CHF 6'502.60** |

Der Zins ist gerechnet als 6'400.00 mal 5 Prozent mal 60 geteilt durch 365, also CHF 52.60. Ins Betreibungsbegehren schreibst du nicht dieses Total: Dort stehen die Forderung in Franken sowie der Zinsfuss und der Tag, ab dem du Zins verlangst (Art. 67 Ziff. 3 SchKG). Den bis heute aufgelaufenen Zins rechnest du also nicht zur Forderung dazu, sonst verlangst du ihn zweimal. Die Gebühr von CHF 60.00 gilt für Forderungen zwischen CHF 1'000 und CHF 10'000 (Art. 16 GebV SchKG) und gehört ebenfalls nicht in die Forderungssumme, das Amt schlägt sie selbst auf. Getragen wird sie am Ende vom Schuldner, vorschiessen musst du sie (Art. 68 SchKG).

1. **Frist abwarten** Bis zum Datum in deinem Brief. Geht die Zahlung ein, ist die Sache erledigt.
2. **Betreibungsbegehren stellen** Beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners, schriftlich oder mündlich am Schalter. Das Formular füllst du auch über den Online-Schalter EasyGov des Bundes aus, danach druckst du es aus und unterschreibst es. Du brauchst Name und Adresse beider Seiten, die Forderungssumme in Franken, den Zinsfuss mit dem Tag, ab dem der Zins läuft, und die Forderungsurkunde mit Datum.
3. **Zahlungsbefehl abwarten** Das Amt stellt dem Schuldner den [Zahlungsbefehl](https://kidesk.ch/glossar/zahlungsbefehl) zu. Er hat 20 Tage zum Zahlen und 10 Tage für den Rechtsvorschlag.
4. **Fortsetzung verlangen** Ohne Rechtsvorschlag frühestens 20 Tage nach der Zustellung. Achtung: Dieses Recht erlischt ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 88 SchKG).

> **Achtung:** Ein eingeschriebener Brief, den niemand abholt, bringt dich nicht weiter. Praktisch bewährt hat sich, die letzte Mahnung eingeschrieben **und** zusätzlich als normalen Brief oder per E-Mail zu schicken. So hat dein Kunde den Inhalt sicher gesehen, und du hast den Beleg für den Versand.

> Eine Word-Vorlage kann keinen gültigen Schweizer QR-Zahlteil enthalten, weil der QR-Code geprüfte Daten zu IBAN, Referenz und Betrag maschinell erzeugt. Leg der letzten Mahnung darum eine Rechnungskopie mit Zahlteil aus deinem E-Banking oder deiner Rechnungssoftware bei.

## So macht es KIDESK

Die letzte Mahnung ist in KIDESK die dritte Stufe, voreingestellt auf 30 Tage nach Fälligkeit. Ob KIDESK von selbst dorthin eskaliert, entscheidest du je Betrieb; bei einem Stammkunden schaltest du die Automatik aus und gibst die Stufe von Hand frei. Deine AGB oder ein anderes PDF kannst du gezielt nur an Mahnungen anhängen, ohne dass es an jeder Rechnung mitgeht. Ist der Verzugszins eingeschaltet, rechnet KIDESK ihn mit den tatsächlichen Tagen geteilt durch 365, verzinst den Fälligkeitstag selbst nicht und behandelt den Zins mehrwertsteuerfrei. Das Betreibungsbegehren stellst du danach selbst beim Betreibungsamt.

- [Mahnwesen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/mahnwesen)
- [Mahnwesen einrichten](https://kidesk.ch/anleitungen/mahnwesen-einrichten)

## Häufige Fragen

### Muss ich die Betreibung vorher ankündigen?

Nein. Das SchKG verlangt keine Ankündigung und keine vorherige Mahnung. Die Ankündigung ist trotzdem sinnvoll: Dein Kunde bekommt eine letzte Gelegenheit, und du sparst die Gebühr für den Zahlungsbefehl, die du sonst vorschiessen müsstest.

### Darf ich schreiben, dass die Betreibung im Register eingetragen wird?

Es stimmt, dass eine Betreibung im Register des Betreibungskreises erfasst wird. Als Drohmittel taugt der Satz trotzdem schlecht: Auskunft bekommt nur, wer ein Interesse glaubhaft macht (Art. 8a SchKG), und nach einem Rechtsvorschlag kann der Schuldner unter Umständen verlangen, dass Dritten die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben wird. Sachlich bleiben wirkt besser.

### Wie lange soll die letzte Frist sein?

Sieben bis zehn Tage ab Versand, mit konkretem Datum. Kürzer ist unfair, wenn der Brief zwei Tage unterwegs war. Länger nimmt der letzten Mahnung ihre Wirkung, weil der Kunde die Frist bis dahin längst vergessen hat.

### Was, wenn der Kunde nach der letzten Mahnung eine Ratenzahlung vorschlägt?

Nimm sie ernst, aber schriftlich. Halte Betrag, Raten, Zahltage und die Folge bei Verzug in einer Vereinbarung fest und lass sie unterschreiben. Eine unterschriebene Abzahlungsvereinbarung ist eine Schuldanerkennung und öffnet dir später den Weg zur provisorischen Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG).

### Kann ich Inkassokosten auf den Kunden überwälzen?

Nur soweit sie vereinbart sind oder du sie als Verzugsschaden nach Art. 106 OR beweisen kannst. Im Verfahren vor den Betreibungs- und Konkursämtern dürfen die Kosten einer Vertretung der Gegenpartei nicht überbunden werden (Art. 27 Abs. 2 SchKG). Ein Inkassozuschlag in der Mahnung, der nirgends vereinbart ist, bleibt an dir hängen.

## Quellen

- [OR Art. 102, 104 und 106: Verzug, Verzugszins, weiterer Schaden](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_104)
- [SchKG Art. 67 und 68: Betreibungsbegehren und Betreibungskosten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_67)
- [SchKG Art. 27: Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_27)
- [GebV SchKG Art. 16: Gebühr für den Zahlungsbefehl](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1996/2937_2937_2937/de#art_16)
- [KMU-Portal des Bundes: Betreibungsbegehren, ein wirksames Mittel bei Zahlungsausfällen](https://www.kmu.admin.ch/de/betreibungsbegehren-ein-wirksames-mittel-bei-zahlungsausfaellen)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
