# Liquiditätsplan: Vorlage für Word und Excel.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/liquiditaetsplan-vorlage · Vorlage · Thema: Buchhaltung und Treuhand · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Ein Liquiditätsplan ist eine Tabelle mit einer Zeile je Position und einer Spalte je Monat. Oben steht der Kontostand am Monatsanfang, darunter die erwarteten Eingänge, darunter die Ausgänge, zuunterst der Kontostand am Monatsende, der gleichzeitig der Anfangsbestand des nächsten Monats ist. Diese Vorlage deckt **sechs Monate** ab und gibt es als Word- und als Excel-Datei, ohne Anmeldung. Wichtig sind nicht die Formeln, sondern die drei Zahlungen, die viele vergessen: Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen und ein allfälliger 13. Monatslohn.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/liquiditaetsplan-vorlage.docx)
- [Excel (.xlsx)](https://kidesk.ch/vorlagen/liquiditaetsplan-vorlage.xlsx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

**Liquiditätsplan**

Felder zum Ausfüllen: Betrieb, Planungszeitraum, Erstellt am, Zahlen auf dem Stand von.

| Position | Monat 1 | Monat 2 | Monat 3 | Monat 4 | Monat 5 | Monat 6 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kontostand am Monatsanfang | 18'400.00 |  |  |  |  |  |
| Eingang: Zahlungen offener Rechnungen | 34'200.00 | 38'700.00 |  |  |  |  |
| Ausgang: Löhne und Sozialbeiträge | −21'800.00 | −21'800.00 |  |  |  |  |

Die ausgefüllte Zeile ist ein Beispiel. Darunter folgen 26 leere Zeilen zum Ausfüllen.

Freitext: Annahmen: erwartete Zahlungsmoral der Kunden, geplante Anschaffungen, Ferien und Baustellenstopps, Massnahmen, sobald der Kontostand am Monatsende unter die gewünschte Reserve fällt.

## Was der Plan zeigt und was nicht

Ein Liquiditätsplan beantwortet genau eine Frage: Reicht das Geld auf dem Konto in jedem der nächsten Monate? Er rechnet mit Zahlungsterminen, nicht mit Rechnungsdaten, und er kennt weder Gewinn noch Abschreibungen. Ein Betrieb kann ein gutes Jahr hinter sich haben und im Dezember trotzdem nicht zahlen können, weil die Kundengelder erst im Januar kommen und die Löhne im Dezember fällig sind.

Wie du auf die richtigen Zahlen kommst und mit welchen Hebeln du gegensteuerst, steht im Ratgeber [Liquidität planen](https://kidesk.ch/ratgeber/liquiditaet-planen). Diese Seite liefert das Blatt dazu und erklärt, was in welche Zeile gehört.

## Die sechs Blöcke jedes Plans

| Block | Typische Zeilen | Woher die Zahl kommt |
| --- | --- | --- |
| 1. Kontostand am Monatsanfang | Bank, zweites Konto, Kasse | E-Banking, nur für den ersten Monat; danach rechnet ihn der Plan selbst |
| 2. Eingänge | Zahlungen offener Rechnungen, Akonto- und Teilzahlungen, Rückvergütungen, Darlehen | Liste der offenen Rechnungen mit dem Datum, an dem du die Zahlung erwartest |
| 3. Feste Ausgänge | Löhne, Sozialversicherungen, Miete, Leasing, Versicherungen, Abos | Verträge und Daueraufträge, diese Zahlen kennst du auf den Franken |
| 4. Variable Ausgänge | Material, Fremdleistungen, Treibstoff, Werkzeug | Erfahrungswert je Monat, besser noch: aus den geplanten Aufträgen abgeleitet |
| 5. Einmalzahlungen | Mehrwertsteuer, Differenzrechnung der Ausgleichskasse, Steuerrechnung, 13. Monatslohn, Anschaffungen | Kalender, sobald der Termin bekannt ist; das ist der Block, der Pläne rettet |
| 6. Kontostand am Monatsende | Eine einzige Zeile | Block 1 plus Block 2 minus Blöcke 3 bis 5 |

Eingänge trägst du positiv ein, Ausgänge mit einem Minuszeichen. So kannst du in der Excel-Datei jede Spalte einfach zusammenzählen.

## So füllst du die Vorlage aus

1. **Kopfzeilen mit deinen Monaten überschreiben** In der Vorlage heissen die Spalten «Monat 1» bis «Monat 6». Schreib die Monate hin, mit denen du wirklich startest, zum Beispiel Oktober bis März. Sechs Monate sind für einen Kleinbetrieb der sinnvolle Horizont: weit genug, um zu handeln, nah genug, um die Zahlen zu kennen.
2. **Den Anfangsbestand aus dem E-Banking holen** Nimm den heutigen Saldo aller Konten, die du für den Betrieb brauchst, plus den Kassenbestand. Nicht den Saldo vom Monatsanfang, sondern den von heute, sonst planst du an der Wirklichkeit vorbei.
3. **Offene Rechnungen mit dem erwarteten Zahltag eintragen** Nicht mit dem Datum, an dem die Zahlungsfrist abläuft, sondern mit dem Tag, an dem dieser Kunde erfahrungsgemäss zahlt. Wer bei 30 Tagen regelmässig 50 braucht, gehört in den übernächsten Monat. Wer nie zahlt, gehört gar nicht in den Plan.
4. **Die festen Ausgänge einmal erfassen und kopieren** Löhne, Miete, Leasing, Versicherungen, Abos. Diese Zeilen sind in jedem Monat gleich, du tippst sie einmal und ziehst sie nach rechts.
5. **Die Einmalzahlungen in den richtigen Monat setzen** Mehrwertsteuer, Differenzrechnung der Ausgleichskasse, Steuerrechnung, 13. Monatslohn, geplante Anschaffungen, Ferienlöhne. Diese Zeilen sind der Grund, warum es den Plan überhaupt braucht.
6. **Jeden Monat nachführen, nicht neu erfinden** Am selben Tag im Monat: Spalte für den abgelaufenen Monat mit den tatsächlichen Zahlen überschreiben, eine neue Spalte hinten anhängen. Nach drei Runden siehst du, wie gut du schätzt.

## Ein Sanitärbetrieb von Oktober bis Dezember

Vier Mitarbeitende, gute Auftragslage, keine Sorgen. Der Plan wird Ende September gemacht:

**Liquiditätsplan Oktober bis Dezember**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Kontostand am 1. Oktober | CHF 18'400.00 |
| Oktober: Eingänge (offene Rechnungen und eine Akontozahlung) | CHF 46'200.00 |
| Oktober: Ausgänge, darin Mehrwertsteuer 3. Quartal CHF 7'900.00 | CHF 49'700.00 |
| Kontostand am 31. Oktober | CHF 14'900.00 |
| November: Eingänge | CHF 38'700.00 |
| November: Ausgänge | CHF 38'500.00 |
| Kontostand am 30. November | CHF 15'100.00 |
| Dezember: Eingänge, die Baustellen stehen über die Feiertage still | CHF 26'500.00 |
| Dezember: Ausgänge, darin Löhne inklusive 13. Monatslohn CHF 39'400.00 | CHF 49'300.00 |
| **Kontostand am 31. Dezember** | **minus CHF 7'700.00** |

Nachgerechnet: CHF 18'400.00 plus CHF 46'200.00 minus CHF 49'700.00 ergibt CHF 14'900.00. Plus CHF 38'700.00 minus CHF 38'500.00 ergibt CHF 15'100.00. Plus CHF 26'500.00 minus CHF 49'300.00 ergibt minus CHF 7'700.00. Der Betrieb ist nicht in Schwierigkeiten, er hat nur einen schlechten Monat vor sich. Weil er das Ende September weiss, hat er drei Monate Zeit: Schlussrechnungen früher stellen, im November konsequenter mahnen, für den Grossauftrag eine Akontozahlung vereinbaren oder mit der Bank über einen Kontokorrentkredit sprechen. Wer dieselbe Zahl am 20. Dezember entdeckt, hat nur noch eine Möglichkeit, und die ist teuer.

> **Achtung:** Die Mehrwertsteuer ist die häufigste Falle. Du schuldest sie innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (MWSTG Art. 86 Abs. 1), und zwar auch dann, wenn dein Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat, sofern du nach vereinbartem Entgelt abrechnest. Rechnest du jährlich ab, stellt dir die Eidgenössische Steuerverwaltung unterjährig Raten in Rechnung; sie sind bis 150, 240 und 330 Tage nach Beginn der Steuerperiode fällig, bei der Saldosteuersatzmethode bis 240 Tage (MWSTG Art. 86a). Das Geld, das du für den Staat kassierst, gehört nicht dir. Wer den Steueranteil monatlich auf ein zweites Konto legt, hat dieses Problem nicht mehr.

## Die vier Fehler, die einen Plan wertlos machen

- **Mit dem Rechnungsdatum planen statt mit dem Zahltag.** Der Plan zeigt Geld, nicht Umsatz. Ein Kunde, der immer 50 Tage braucht, wird nicht dadurch schneller, dass du 30 Tage draufschreibst.
- **Nur die schönen Monate rechnen.** Wer den Dezember, den Februar und die Ferienwochen auslässt, plant die guten Monate doppelt.
- **Einmalzahlungen vergessen.** Mehrwertsteuer, Differenzrechnung der Ausgleichskasse, Steuerrechnung, 13. Monatslohn, Versicherungsprämien im Voraus.
- **Den Plan einmal machen und ablegen.** Ein Liquiditätsplan ohne Nachführung ist nach sechs Wochen ein historisches Dokument. Setz dir einen festen Termin im Monat, zwanzig Minuten reichen.

## Bei GmbH und AG ist das Hinschauen Pflicht

Für die Aktiengesellschaft steht es ausdrücklich im Gesetz: «Der Verwaltungsrat überwacht die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft», und droht sie zahlungsunfähig zu werden, ergreift er Massnahmen und handelt «mit der gebotenen Eile» (OR Art. 725). Für die GmbH gelten diese Bestimmungen entsprechend (OR Art. 820). Eine Form ist nicht vorgeschrieben, ein Liquiditätsplan ist aber der übliche Weg, diese Pflicht zu erfüllen und sie später auch belegen zu können. Für die Einzelfirma gilt die Bestimmung nicht, das Konto ist trotzdem dasselbe.

## Was in der Excel-Datei anders ist

Die Word-Datei ist zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand, etwa für ein Gespräch mit der Bank oder der Treuhandstelle. Die Excel-Datei ist zum Rechnen: Die Beispielbeträge stehen als Zahlen im Franken-Format in den Zellen und nicht als Text, du kannst also je Spalte eine Summe ziehen und die Zeile «Kontostand am Monatsende» mit einer Formel füllen. Beide Dateien tragen dieselben Zeilen, damit du zwischen ihnen wechseln kannst, ohne umzudenken.

## So macht es KIDESK

Eine Liquiditätsplanung führt KIDESK nicht, und eine Verbindung zu deiner Bank gibt es nicht: Den Kontoauszug lädst du als CAMT-Datei aus dem E-Banking hoch. Was KIDESK liefert, sind die Zahlen für die Zeile «Eingänge». Auf der Startseite stellst du dir Bausteine hin, etwa offene Forderungen nach Alter, erwartete Eingänge und den Mahnstapel. Die Mehrwertsteuer je Quartal gibt es als Auswertung, die du für die Zeile der Einmalzahlungen brauchst.

- [Berichte und Auswertungen](https://kidesk.ch/funktionen/berichte)
- [Zahlungen und Kontoauszug](https://kidesk.ch/funktionen/zahlungen)
- [Mahnwesen](https://kidesk.ch/funktionen/mahnwesen)

## Häufige Fragen

### Wie weit soll ich planen?

Sechs Monate sind für einen Kleinbetrieb der brauchbare Horizont, darum hat die Vorlage sechs Spalten. Darunter siehst du Probleme zu spät, um noch zu handeln. Darüber wird es Raterei, weil du die Aufträge des zweiten Halbjahres noch nicht kennst. Wer stark von Jahreszeiten abhängt, plant zusätzlich einmal jährlich grob über zwölf Monate.

### Gehört die Mehrwertsteuer in den Plan?

Ja, und zwar zweimal. Die Zahlungen deiner Kunden enthalten sie, also stehen die Eingänge brutto im Plan. Und die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist ein eigener Ausgang, fällig innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (MWSTG Art. 86 Abs. 1), bei jährlicher Abrechnung als Raten während des Jahres (MWSTG Art. 86a). Wer nur netto plant, verrechnet sich systematisch nach oben.

### Was mache ich, wenn der Plan einen Minusmonat zeigt?

Zuerst die Reihenfolge prüfen: Lässt sich ein Eingang vorziehen, etwa durch eine frühere Schlussrechnung, eine Akontozahlung oder konsequenteres Mahnen? Dann die Ausgänge: Lässt sich eine Anschaffung verschieben? Erst danach über Fremdmittel reden, also Kontokorrentkredit oder Ratenzahlung. Mit einer Bank oder der Steuerverwaltung spricht es sich zwei Monate vorher deutlich besser als am Fälligkeitstag.

### Reicht der Kontostand nicht als Kontrolle?

Nein, denn er zeigt die Vergangenheit. Am 30. November sind die Löhne des Dezembers und der 13. Monatslohn noch nicht abgeflossen, die Kundenzahlungen des Januars noch nicht eingegangen. Ein hoher Saldo kann bereits vollständig verplant sein. Genau diese Verschiebung macht der Plan sichtbar.

### Muss ich für die Bank einen Liquiditätsplan vorlegen?

Vorgeschrieben ist das nicht, in der Praxis wird es aber oft verlangt, wenn du über einen Kontokorrentkredit oder eine Erhöhung sprichst. Nimm den Plan, die Liste der offenen Rechnungen und den letzten Abschluss mit. Bei GmbH und AG kommt dazu, dass die Überwachung der Zahlungsfähigkeit ohnehin eine gesetzliche Aufgabe der Geschäftsführung ist (OR Art. 725 Abs. 1, Art. 820).

## Quellen

- [KMU-Portal des Bundes: Wie gelingt eine gute Liquiditätsplanung?](https://www.kmu.admin.ch/de/wie-gelingt-eine-gute-liquiditaetsplanung)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 725: Drohende Zahlungsunfähigkeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_725)
- [OR Art. 820: Entsprechende Anwendung auf die GmbH](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_820)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 86 und 86a: Entrichtung der Steuer innert 60 Tagen, Raten bei jährlicher Abrechnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_86)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
