# Mehrkosten anzeigen: drei Briefe zum Kopieren.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/mehrkostenanzeige-vorlage · Vorlage · Thema: Bau und Handwerk · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Die Mehrkostenanzeige meldet **vor der Arbeit**, dass etwas ins Geld geht. Sie ist nicht die Nachtragsofferte: Die Anzeige wirkt auch dann, wenn du den Preis noch gar nicht kennst. Zeigen sich Mängel am gelieferten Stoff, am angewiesenen Baugrund oder sonst Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden, musst du dem Besteller ohne Verzug Anzeige machen, «widrigenfalls die nachteiligen Folgen ihm selbst zur Last fallen» (OR Art. 365 Abs. 3). Die Anzeige schützt dich also doppelt: beim Geld und bei der Haftung.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/mehrkostenanzeige-vorlage.docx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

## Anzeige, Nachtrag, Regierapport: drei Dokumente, drei Aufgaben

| Dokument | Sagt | Zeitpunkt | Ohne dieses Dokument |
| --- | --- | --- | --- |
| Mehrkostenanzeige | Hier passiert etwas, das Geld kostet | Sofort nach der Feststellung, vor der Ausführung | Du trägst die nachteiligen Folgen selbst (OR Art. 365 Abs. 3) |
| Nachtragsofferte | So viel kostet es, so lange dauert es | Nach der Anzeige, vor der Ausführung | Kein bestellter Preis, also Streit über die Höhe |
| Regierapport | Das haben wir tatsächlich aufgewendet | Täglich während der Ausführung | Kein Nachweis über Stunden und Material |

Die Anzeige geht auch raus, wenn du den Preis noch nicht kennst. Genau das ist ihr Zweck: Sie hält den Zeitpunkt fest, an dem der Bauherr wusste, dass es teurer wird. Die Preisseite steht unter [Nachtragsofferte Vorlage](https://kidesk.ch/vorlagen/nachtragsofferte-vorlage).

## Vier Artikel, die du kennen musst

- **Anzeigepflicht:** Zeigen sich bei der Ausführung Mängel am vom Besteller gelieferten Stoff oder am angewiesenen Baugrund, oder ergeben sich sonst Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden, so hat der Unternehmer dem Besteller ohne Verzug davon Anzeige zu machen, widrigenfalls die nachteiligen Folgen ihm selbst zur Last fallen (OR Art. 365 Abs. 3).
- **Haftung des Bauherrn für seine Weisung:** Die Mängelrechte des Bestellers fallen dahin, wenn er durch Weisungen, die er entgegen den ausdrücklichen Abmahnungen des Unternehmers erteilt hat, oder auf andere Weise die Mängel selbst verschuldet hat (OR Art. 369). Deine schriftliche Abmahnung ist die Voraussetzung dafür.
- **Untergang des Werkes:** Geht das Werk wegen eines Mangels des gelieferten Stoffes, des angewiesenen Baugrundes oder der vorgeschriebenen Ausführungsart zugrunde, kann der Unternehmer die Vergütung der bereits geleisteten Arbeit verlangen, wenn er den Besteller auf diese Gefahren **rechtzeitig aufmerksam gemacht** hat (OR Art. 376 Abs. 3).
- **Fester Preis bleibt fester Preis:** Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, ist das Werk um diese Summe fertigzustellen, auch bei mehr Arbeit oder grösseren Auslagen (OR Art. 373 Abs. 1). Mehr gibt es für eine bestellte Änderung, nicht für deinen Mehraufwand.

> **Achtung:** Der Zeitpunkt ist in allen drei Artikeln der Angelpunkt, und jeder sagt es mit eigenen Worten: «ohne Verzug» in Art. 365 Abs. 3, die Abmahnung vor der Weisung in Art. 369, «rechtzeitig aufmerksam gemacht» in Art. 376 Abs. 3. Wer zuerst arbeitet und die Mehrkosten mit der Schlussrechnung anmeldet, hat beide Wirkungen verloren: Der Bauherr konnte nicht mehr entscheiden, und du hast ihn nicht gewarnt. Die Anzeige kostet zehn Minuten. Sie nachzuholen ist unmöglich.

## Vorlage 1: entdeckter Zustand

Der häufigste Fall im Umbau: Du öffnest etwas und findest einen Zustand, den niemand ausgeschrieben hat. Dieser Brief liegt auch als Word-Datei bereit. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzt du.

**Mehrkostenanzeige, entdeckter Zustand**

```text
Guten Tag [ANREDE NAME]

Bei den Arbeiten am Objekt [OBJEKT], Werkvertrag vom [DATUM], Auftrag Nr. [NUMMER], haben wir am [DATUM] Folgendes festgestellt: [Beschreibung in ein bis drei Sätzen, mit Ort und Umfang]. Fotos liegen bei.

Dieser Zustand gefährdet die vertragsgemässe Ausführung: [Begründung, zum Beispiel: Der vereinbarte Aufbau hält auf diesem Untergrund nicht.] Wir zeigen Ihnen das an, bevor wir an dieser Stelle weiterarbeiten.

Wir schlagen folgendes Vorgehen vor: [Lösung in einem oder zwei Sätzen].

Die Mehrkosten betragen nach heutigem Stand rund CHF [BETRAG] ohne Mehrwertsteuer. Die verbindliche Nachtragsofferte erhalten Sie [in der Beilage / bis am [DATUM]]. Auf den Terminplan wirkt sich die Arbeit [nicht aus / mit einer Verschiebung von [ANZAHL] Arbeitstagen aus].

An dieser Stelle haben wir die Arbeiten eingestellt, die übrigen Arbeiten laufen planmässig weiter.

Bitte teilen Sie uns bis am [DATUM] schriftlich mit, ob wir so vorgehen sollen. Eine E-Mail genügt. Ohne Ihre Zustimmung führen wir diese Leistung nicht aus.

Freundliche Grüsse

[FIRMA]
[NAME, FUNKTION]

Beilagen: Fotos vom [DATUM], [weitere Beilagen]
```

## Vorlage 2: die Weisung, die eine Bestellungsänderung ist

Ein geänderter Plan, eine Weisung auf der Baustelle, eine Mail der Architektin: Oft ist unklar, ob das noch die bestellte Leistung konkretisiert oder schon eine Änderung ist. Das Hochbauamt des Kantons Zürich löst das in seinen Ergänzungen zur SIA 118 so: Der Bauherr macht den Unternehmer auf eine Bestellungsänderung ausdrücklich aufmerksam. Unterbleibt der Hinweis und ist der Unternehmer der Auffassung, es handle sich um eine Bestellungsänderung, teilt er dies dem Bauherrn vor Inangriffnahme der Arbeit mit. Und weiter: «Der Unternehmer offeriert dem Bauherrn vor Arbeitsbeginn die Mehr- oder Minderkosten schriftlich.» Dieser Brief macht genau das.

**Anzeige einer Bestellungsänderung**

```text
Guten Tag [ANREDE NAME]

Mit [Plan Nr. [NUMMER] vom [DATUM] / Ihrer Weisung vom [DATUM] auf der Baustelle / Ihrer E-Mail vom [DATUM]] haben Sie [Beschreibung der Änderung] verlangt.

Nach unserer Auffassung ist dies keine Konkretisierung der vereinbarten Leistung, sondern eine Bestellungsänderung gegenüber [Position [NUMMER] des Leistungsverzeichnisses / Ziffer [NUMMER] unserer Offerte vom [DATUM]]. Wir teilen Ihnen das vor Inangriffnahme der Arbeit mit.

Die Änderung hat folgende Auswirkungen:
Mehr- oder Minderkosten: [in der beiliegenden Nachtragsofferte / CHF [BETRAG] ohne Mehrwertsteuer, verbindlich bis am [DATUM]]
Termine: [keine Auswirkung / Verschiebung des Endtermins um [ANZAHL] Arbeitstage]
Übrige Vertragsbedingungen: unverändert

Bitte bestätigen Sie uns die Ausführung schriftlich bis am [DATUM]. Bis dahin führen wir die bisher bestellte Leistung aus.

Freundliche Grüsse

[FIRMA]
[NAME, FUNKTION]
```

## Vorlage 3: Behinderung im Bauablauf

Die teuerste Art Mehrkosten steht in keiner Position: Ihr könnt nicht arbeiten, weil ein anderes Gewerk nicht fertig ist, der Zugang fehlt oder das Material der Bauherrschaft nicht kommt. Die Arbeitshilfe des Tiefbauamts des Kantons Bern ist hier ungewöhnlich deutlich: Änderungen des Bauablaufs müssen durch den Unternehmer schriftlich, vor Inangriffnahme der entsprechenden Arbeiten, präzis angemeldet werden, und die begründete Kostenfolge wird zeitnah zugestellt. «Ansonsten verwirkt der Unternehmer das Recht auf eine Entschädigung.» Verbindlich ist dieser Satz für die Baustellen dieses Amts. Bei anderen Bauherren steht die Regel im Werkvertrag oder in ihren Ergänzungen zur Norm. Schreiben musst du den Brief in jedem Fall, denn ohne Anzeige fehlt dir der Zeitpunkt.

**Anzeige einer Behinderung im Bauablauf**

```text
Guten Tag [ANREDE NAME]

Am Objekt [OBJEKT], Werkvertrag vom [DATUM], können wir die Arbeiten [Bezeichnung der Arbeiten, Bauabschnitt] seit dem [DATUM] nicht wie geplant ausführen.

Ursache: [Die Vorleistung von [GEWERK] ist nicht abgeschlossen. / Der Zugang zu [ORT] ist gesperrt. / Das bauseitige Material [BEZEICHNUNG] ist nicht eingetroffen. / Die Freigabe der Pläne steht aus.]

Wir zeigen Ihnen die Änderung des Bauablaufs hiermit schriftlich und vor Inangriffnahme der betroffenen Arbeiten an. Unsere Disposition ist auf den vereinbarten Terminplan ausgerichtet; die eingeplanten Personen und Geräte können wir nicht kurzfristig anderweitig einsetzen.

Wir bitten Sie, [Massnahme, zum Beispiel: die Vorleistung bis am [DATUM] fertigstellen zu lassen] oder uns bis am [DATUM] einen neuen Termin für unseren Einsatz zu nennen.

Die begründete Kostenfolge stellen wir Ihnen bis am [DATUM] zu. Nach heutigem Stand rechnen wir mit [ANZAHL] Stunden Wartezeit und [ANZAHL] zusätzlichen Anfahrten.

Freundliche Grüsse

[FIRMA]
[NAME, FUNKTION]
```

## Was jede Anzeige enthält

1. **Bezug:** Objekt, Werkvertrag mit Datum, Auftrags- oder Projektnummer. Ohne Bezug ist der Brief später nicht zuzuordnen.
2. **Datum der Feststellung**, nicht nur das Datum des Briefs. Die beiden Daten dürfen nicht weit auseinanderliegen.
3. **Was festgestellt wurde**, sachlich, mit Ort und Umfang, ohne Schuldzuweisung.
4. **Warum es die Ausführung gefährdet.** Das ist der Satz, der die Anzeige zur Anzeige macht.
5. **Dein Vorschlag**, damit der Bauherr entscheiden kann statt nur zu erschrecken.
6. **Kostenfolge**, mindestens als Grössenordnung, mit dem Hinweis, wann die verbindliche Offerte kommt.
7. **Terminfolge**, auch wenn sie null ist. Ein Endtermin, der still verschoben wird, kostet dich später die Konventionalstrafe.
8. **Frist für den Entscheid** und der Satz, was bis dahin geschieht.
9. **Beilagen:** Fotos mit Datum, Messwerte, Auszug aus dem Plan.

## Nach der Anzeige: Zustimmung, Ausführung, Schlussrechnung

Die Anzeige allein bringt kein Geld. Sie hält die Position, bis der Bauherr entschieden hat. Hol darum die Zustimmung schriftlich ein, führe erst danach aus und stell den Nachtrag als eigene Position in Rechnung. Und ganz am Schluss: Ist die SIA 118 vereinbart und ist eine Anzeige noch nicht bereinigt, gehört sie als schriftlicher Vorbehalt in die Schlussabrechnung. Ohne Vorbehalt gilt die Erklärung, dass du keine weiteren Rechnungen stellst. Den Wortlaut dazu findest du unter [Schlussrechnung am Bau](https://kidesk.ch/ratgeber/schlussrechnung-bau-fristen).

> In einem Fall handelst du zuerst und zeigst danach an: bei Massnahmen zum Abwenden von Gefahr und Schaden. Wer eine gebrochene Leitung schliesst oder eine einsturzgefährdete Stelle sichert, wartet nicht auf eine Bestellung. Die Anzeige geht dann unmittelbar danach raus, mit dem Vermerk, dass sofort gehandelt werden musste, und mit Fotos vom Zustand vor der Massnahme. Ob und wie die Arbeit vergütet wird, hängt am Vertrag und am Einzelfall, die Fotos und der Zeitpunkt sind deine Grundlage dafür.

## So macht es KIDESK

Die Anzeige ist ein Brief, die Zustimmung holst du am besten als eigene Offerte ein. In KIDESK erstellst du die Nachtragsofferte und schickst sie mit einem Link zur Unterschrift. Der Bauherr unterschreibt am Handy oder am Computer, und beide Seiten bekommen die Annahmebestätigung als PDF, mit Name, Zeitpunkt und IP-Adresse. Aus der Offerte wird der Auftrag und daraus die Rechnung, ohne dass du eine Zahl zweimal tippst.

- [Offerten in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/offerten)
- [Offerte online annehmen lassen](https://kidesk.ch/anleitungen/offerte-online-annehmen-lassen)

## Häufige Fragen

### Genügt eine Nachricht auf WhatsApp oder ein Eintrag im Bautagebuch?

Rechtlich ist die Anzeige formfrei, es zählt, dass sie rechtzeitig ankommt. Beweisen musst aber du, dass und wann sie angekommen ist. Eine E-Mail an die Bauleitung mit Kopie an dich selbst ist der kleinste Aufwand mit der grössten Wirkung. Der Eintrag im eigenen Bautagebuch beweist nur, dass du es aufgeschrieben hast.

### Was, wenn der Bauherr auf die Anzeige nicht reagiert?

Dann führst du die angezeigte Leistung nicht aus und hältst das schriftlich fest, mit einer Frist. Arbeite weiter an allem, was bestellt ist. Wer ohne Entscheid weiterarbeitet, trägt das Risiko, dass die Leistung nie bestellt wurde. Läuft dir der Terminplan davon, zeig auch das an, so wie in Vorlage 3.

### Muss ich die Arbeit wirklich einstellen?

Nur an der betroffenen Stelle, und nur so weit, wie es nötig ist. Alles Bestellte läuft weiter. Ein vollständiger Baustopp wegen einer einzelnen Position ist unverhältnismässig und bringt dich in die Rolle dessen, der den Termin sprengt. Formuliere darum immer beides: was steht und was weiterläuft.

### Der Bauherr sagt, ich hätte das voraussehen müssen. Stimmt das?

Das kommt darauf an, was du vor der Offerte sehen konntest. Für einen festen Preis gilt: Mehr Arbeit allein gibt kein Mehrgeld (OR Art. 373 Abs. 1). Für einen Zustand hinter einer geschlossenen Wand gilt das nicht, wenn er in der Ausschreibung nicht beschrieben war. Darum gehört in jede Offerte, worauf sie beruht und was ausdrücklich nicht enthalten ist.

### Gilt das auch beim Privatkunden im Einfamilienhaus?

Ja, und dort ist es noch wichtiger. Die Artikel 365, 369 und 376 des Obligationenrechts gelten auch ohne SIA 118, also gerade beim Privatkunden. Eine Privatkundin, die eine Mail mit zwei Fotos und einem Betrag bekommt, entscheidet in der Regel gleich. Dieselbe Kundin, die es erst auf der Schlussrechnung sieht, kürzt.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 365 Abs. 3: Anzeigepflicht des Unternehmers](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_365)
- [OR Art. 369: Verantwortlichkeit des Bestellers bei Weisungen entgegen der Abmahnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_369)
- [OR Art. 373 und 376: fester Preis, Untergang des Werkes](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_373)
- [Hochbauamt Kanton Zürich: Ergänzungen zur Norm SIA 118, Ausgabe vom 1. Juli 2024, Ziff. 31 Änderungsrecht des Bauherrn](https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/hochbau/planungsgrundlagen/vertragswesen/ergaenzungen_hba_zu_sia_118/Ergaenzungen_HBA_zu_SIA_118_2024.pdf)
- [Tiefbauamt Kanton Bern: Arbeitshilfe «Ausmessen und Abrechnen von Bauarbeiten», Herausgabe 01.02.2023, Ziff. 5.6 Änderungen des Bauablaufs](https://www.bvd.be.ch/content/dam/bvd/dokumente/de/tba/ueber-uns/beschaffung-leistungen/ah-ausmessen-und-abrechnen-von-bauarbeiten.pdf)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
