# Preiserhöhung mitteilen: Vorlage für den Brief.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/preiserhoehung-mitteilen-vorlage · Vorlage · Thema: Kalkulation und Preise · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Eine Preiserhöhung teilst du schriftlich mit: ab wann sie gilt, für welche Leistungen, alter und neuer Preis in Franken und ein ehrlicher Grund in zwei Sätzen. Den Brief gibt es hier als **Word-Datei** und als Text zum Kopieren, ohne Anmeldung. Frei bist du bei neuen Offerten und neuen Aufträgen. In einem laufenden Vertrag gilt der vereinbarte Preis: Bei einem Festpreis im Werkvertrag schliesst Obligationenrecht (OR) Art. 373 Abs. 1 eine Erhöhung aus, bei Daueraufträgen brauchst du eine Preisklausel oder das Einverständnis des Kunden.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/preiserhoehung-mitteilen-vorlage.docx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

## Wann du Preise erhöhen darfst und wann nicht

Bevor du den Brief schreibst, klärst du, in welcher Lage du mit dem einzelnen Kunden bist. Davon hängt ab, ob du die Erhöhung mitteilst oder ob du um Zustimmung bittest.

| Situation | Was gilt |
| --- | --- |
| Neue Offerten und neue Aufträge | Du bist frei. Der neue Preis steht in der Offerte, der Kunde nimmt sie an oder nicht. |
| Die Offerte liegt beim Kunden, die Frist läuft noch | Du bleibst bis zum Ablauf der Frist an den offerierten Preis gebunden (OR Art. 3). |
| Laufender Auftrag mit festem Preis (Werkvertrag) | Keine Erhöhung, auch wenn du mehr Arbeit oder höhere Auslagen hattest als geplant (OR Art. 373 Abs. 1). Nur bei ausserordentlichen Umständen, die niemand voraussehen konnte, kann ein Gericht den Preis anpassen (Abs. 2). |
| Dauerauftrag mit Preisklausel, etwa Unterhaltsreinigung, Wartung oder Abo | Du erhöhst nach den Regeln der Klausel: mit der Frist, in der Form und bis zur Obergrenze, die dort stehen. |
| Dauerauftrag ohne Preisklausel | Der Preis ist Teil des Vertrags. Du brauchst das Einverständnis des Kunden. Bekommst du es nicht, kündigst du auf den nächsten Termin und offerierst neu. |

Der Grund dafür steht ganz vorne im Obligationenrecht: Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Willensäusserung beider Seiten zustande (OR Art. 1), und für eine Änderung gilt dasselbe. Schweigen ist nur ausnahmsweise eine Annahme, nämlich wenn nach den Umständen keine ausdrückliche Antwort zu erwarten ist (OR Art. 6). Verlass dich darum nicht auf den Satz «Ohne Ihren Gegenbericht gilt der neue Preis als akzeptiert». Bitte um eine kurze Bestätigung. Zahlt der Kunde danach die Rechnungen zum neuen Preis ohne Widerspruch, spricht das für sein Einverständnis. Sicherer ist die Antwort schwarz auf weiss.

## Wie früh du die Preiserhöhung ankündigst

Für Aufträge und Werkverträge nennt das Obligationenrecht keine besondere Ankündigungsfrist. Bei einem Dauerauftrag gibt dein Vertrag die Frist vor: die Frist der Preisklausel oder, wenn es keine Klausel gibt, die Kündigungsfrist. Wo du frei bist, sind zwei bis drei Monate Vorlauf ein guter Richtwert. Dein Kunde kann sein Budget anpassen, und der Brief wirkt nicht wie ein Überfall. Ein Stichtag am Anfang eines Quartals oder Jahres ist für beide Seiten am einfachsten.

## Was in den Brief gehört

- **Der Stichtag:** ab welchem Datum der neue Preis gilt.
- **Alter und neuer Preis in Franken,** je Leistung. Eine Prozentzahl allein zwingt den Kunden zum Rechnen.
- **Ein ehrlicher Grund in zwei Sätzen:** Löhne, Material, Fahrzeuge, Versicherungen. Keine Entschuldigung und keine Seite Rechtfertigung.
- **Was unverändert bleibt:** Offerten, deren Frist noch läuft, und Aufträge mit Festpreis.
- **Die Bitte um Bestätigung** mit Datum und deine Telefonnummer für Rückfragen.

## Vorlage: Preiserhöhung mitteilen

Der Brief steht in der Sie-Form, wie es in Geschäftsbriefen üblich ist. Alles in eckigen Klammern ersetzt du. Den Satz zur Mehrwertsteuer passt du an: Bist du nicht steuerpflichtig, löschst du ihn. Privatkunden nennst du am besten gleich den Preis inklusive Mehrwertsteuer, also den Betrag, den sie am Ende bezahlen.

**Brief Preiserhöhung**

```text
Betreff: Anpassung unserer Preise per [1. Januar 2027]

Sehr geehrte Frau [Name]

Seit [Jahr] arbeiten wir für Sie zu unveränderten Preisen. In dieser Zeit sind unsere Kosten für Löhne, Material und Fahrzeuge gestiegen. Einen Teil davon haben wir selbst getragen. Damit wir Ihre Aufträge weiterhin mit denselben Mitarbeitenden und in der gewohnten Qualität ausführen können, passen wir unsere Preise an.

Ab dem [1. Januar 2027] gilt:

[Unterhaltsreinigung, Pauschale pro Monat]: bisher CHF [1'250.00], neu CHF [1'300.00]
[Stundenansatz für Zusatzarbeiten]: bisher CHF [95.00], neu CHF [100.00]

[Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.] Offerten, die Sie bereits von uns erhalten haben, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit unverändert. Laufende Aufträge mit vereinbartem Festpreis führen wir zum vereinbarten Preis zu Ende.

Bitte bestätigen Sie uns die neuen Preise bis zum [Datum] mit einer kurzen Antwort auf dieses Schreiben. Haben Sie Fragen oder möchten Sie den Umfang der Leistungen anpassen, erreichen Sie mich unter [Telefon].

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Freundliche Grüsse



[Vorname Name]
[Dein Betrieb]
```

> Bei einem Dauerauftrag ohne Preisklausel ist dieser Brief eine Anfrage und keine Mitteilung. Lehnt der Kunde ab, gilt der alte Preis weiter, bis der Vertrag ordentlich endet.

## Wie viel? Rechne die Erhöhung in Franken aus

Eine Erhöhung in Prozent klingt abstrakt. In Franken siehst du, was sie dem Kunden abverlangt und was sie dir bringt. Das Beispiel ist eine Reinigungsfirma mit einer Monatspauschale.

**Unterhaltsreinigung, Pauschale pro Monat**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Bisheriger Preis pro Monat | CHF 1'250.00 |
| Erhöhung 4 % | CHF 50.00 |
| Neuer Preis pro Monat | CHF 1'300.00 |
| **Mehrertrag pro Jahr (12 × CHF 50.00)** | **CHF 600.00** |

Beim Stundenansatz lohnt sich ein runder Betrag. Aus CHF 95.00 werden mit 5 % rechnerisch CHF 99.75. Auf der Offerte steht besser CHF 100.00, das sind 5.3 % mehr. Ob dein Ansatz die Kosten überhaupt deckt, rechnest du im Ratgeber [Stundensatz berechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/stundensatz-berechnen) nach. Bei welchen Aufträgen du zu wenig verdienst, zeigt dir die [Nachkalkulation](https://kidesk.ch/ratgeber/nachkalkulation-auftrag). Und wie du den neuen Preis in der nächsten Offerte sauber ausweist, steht im Ratgeber [Offerte schreiben](https://kidesk.ch/ratgeber/offerte-schreiben-vorlage).

## So macht es KIDESK

Deine Preise stehen in KIDESK im Katalog. Den neuen Preis trägst du dort ein, und neue Offerten und Rechnungen mit diesem Artikel übernehmen ihn. Dokumente, die du schon erstellt hast, behalten ihren Preis, eine Offerte mit laufender Frist bleibt also, wie sie ist. Wiederkehrende Rechnungen führen ihren Preis in der eigenen Vorlage: Dort passt du ihn auf den Stichtag selbst an.

- [Katalog in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/katalog)
- [Offerten in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/offerten)

## Häufige Fragen

### Muss der Kunde einer Preiserhöhung zustimmen?

Bei neuen Aufträgen stimmt er zu, indem er die Offerte mit dem neuen Preis annimmt. In einem laufenden Vertrag ohne Preisklausel brauchst du sein Einverständnis, weil eine Vertragsänderung wie der Vertrag selbst beide Seiten braucht (OR Art. 1). Steht im Vertrag eine Preisklausel, gilt, was dort geregelt ist.

### Wie lange im Voraus muss ich eine Preiserhöhung ankündigen?

Für Aufträge und Werkverträge nennt das Obligationenrecht keine besondere Frist. Bei Daueraufträgen richtet sie sich nach dem Vertrag: nach der Preisklausel oder nach der Kündigungsfrist. Wo du frei bist, sind zwei bis drei Monate ein guter Richtwert.

### Darf ich den Preis eines laufenden Auftrags erhöhen, weil das Material teurer wurde?

Bei einem fest vereinbarten Preis nein. Für den Werkvertrag sagt OR Art. 373 Abs. 1 ausdrücklich, dass du keine Erhöhung fordern darfst, auch wenn du grössere Auslagen hattest als vorgesehen. Anders ist es, wenn ihr eine Teuerungsregel vereinbart habt oder wenn der Preis nur ungefähr bestimmt war.

### Gilt die Preiserhöhung auch für Offerten, die schon beim Kunden liegen?

Nein. Hast du in der Offerte eine Frist gesetzt, bleibst du bis zu ihrem Ablauf an den offerierten Preis gebunden (OR Art. 3). Nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, gilt der alte Preis. Schreib darum in jede Offerte, bis wann sie gültig ist.

### Wie begründe ich eine Preiserhöhung?

Kurz und mit dem, was stimmt: gestiegene Löhne, Materialpreise, Fahrzeugkosten oder Versicherungen. Zwei Sätze genügen. Kunden nehmen eine Erhöhung eher an, wenn sie den neuen Preis in Franken sehen und wissen, ab wann er gilt, als wenn sie eine lange Rechtfertigung lesen.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 1, 3 und 6: Vertragsschluss, Bindung an die Offerte, stillschweigende Annahme](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_1)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 373 und 374: fester Preis im Werkvertrag](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_373)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
