# Rechnungsvorlage für Elektriker: Arbeit, Material, Sicherheitsnachweis.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-elektriker · Vorlage · Thema: Branchenwissen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Eine Elektro-Rechnung besteht aus drei Blöcken: **Montagestunden** nach Qualifikation, **Material** nach Menge und Stückpreis, und die **Nebenpositionen** Kleinmaterial und Anfahrt. Dazu kommt der Sicherheitsnachweis: Vor der Übergabe der Installation ist eine Schlusskontrolle durchzuführen, ihr Ergebnis hältst du im Sicherheitsnachweis fest und übergibst ihn dem Eigentümer (NIV Art. 24 Abs. 2, 4 und 5). Die Vorlage gibt es als Word- und Excel-Datei, ohne Anmeldung.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-elektriker.docx)
- [Excel (.xlsx)](https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-elektriker.xlsx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen. Die Excel-Datei rechnet die Summen selbst. Den QR-Einzahlungsschein erzeugst du im E-Banking deiner Bank oder mit einer Rechnungssoftware, in Word und Excel lässt er sich nicht gültig nachbauen.

**Rechnung**

| Angabe | Wert |
| --- | --- |
| Rechnungsnummer | 2026-0418 |
| Rechnungsdatum | 21.09.2026 |
| Leistungszeitraum | 07.09.2026 bis 18.09.2026 |
| Objekt | [Strasse, PLZ Ort, Wohnung] |
| Auftrag vom | [Datum der Offerte oder Bestellung] |
| Sachbearbeiter | [Name, Telefon] |
| Zahlbar bis | 21.10.2026 |

Für die am oben genannten Objekt ausgeführten Elektroinstallationsarbeiten stellen wir Ihnen folgende Positionen in Rechnung.

| Pos. | Leistung | Menge | Einheit | Preis | Total |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 | Montagearbeiten Elektroinstallateur EFZ | 16.00 | Std. | 112.00 | 1792.00 |
| 2 | Montagearbeiten Montage-Elektriker | 9.50 | Std. | 88.00 | 836.00 |
| 3 | Kabel T 3x1.5 mm2, geliefert und verlegt | 120 | m | 2.85 | 342.00 |
| 4 | Steckdose T13 2-fach, Unterputz, inkl. Abdeckset | 14 | Stk. | 38.50 | 539.00 |
| 5 | Leitungsschutzschalter 1P+N, 10 A, in bestehende Verteilung eingebaut | 6 | Stk. | 24.00 | 144.00 |
| 6 | Fehlerstromschutzschalter 40 A / 30 mA | 2 | Stk. | 96.00 | 192.00 |
| 7 | Kleinmaterial, 3 % des Materialwerts von 1'217.00 (Pos. 3 bis 6) |  | Pausch. |  | 36.51 |
| 8 | Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss NIV Art. 24 | 1 | Pausch. | 180.00 | 180.00 |
| 9 | Anfahrt und Materialtransport | 3 | Fahrt | 45.00 | 135.00 |
|  |  |  |  | Zwischentotal | 4'196.51 |
|  |  |  |  | MwSt 8.1 % | 339.92 |
|  |  |  |  | **Total CHF** | **4'536.43** |

Zahlbar bis zum oben genannten Datum ohne Abzug auf [IBAN], lautend auf [Firma]. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer als Mitteilung an. Der Sicherheitsnachweis zu dieser Installation liegt bei; bitte leiten Sie ihn an Ihre Netzbetreiberin weiter. [Bei Installationen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren: Die Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan ist innert sechs Monaten zu veranlassen; gerne organisieren wir sie für Sie.] Arbeitsrapporte zu Regiearbeiten liegen bei.

Im Beispiel rechnet ein Elektrobetrieb den Umbau einer Wohnung ab: neue Leitungen, vierzehn Steckdosen, Ergänzung der Verteilung, dazu Kleinmaterial, drei Anfahrten und die Schlusskontrolle mit Sicherheitsnachweis. Die Ansätze sind erfundene Beispiele und keine Marktpreise; deinen eigenen Stundenansatz rechnest du nach dem Weg unter [Stundensatz Elektriker kalkulieren](https://kidesk.ch/ratgeber/stundensatz-elektriker).

## Der Sicherheitsnachweis gehört auf die Rechnung

Vor der Übergabe einer elektrischen Installation muss eine Schlusskontrolle durchgeführt werden (NIV Art. 24 Abs. 2). Die Personen, welche sie durchführen, halten die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest (Abs. 4), und der Inhaber der Installationsbewilligung übergibt ihn dem Eigentümer (Abs. 5). Danach meldet der Eigentümer der Netzbetreiberin den Abschluss der Arbeiten und stellt ihr den Nachweis zu (Abs. 6). Diese Arbeit kostet dich Zeit, also darf sie auch auf der Rechnung stehen. Zwei Wege sind üblich, beide sind sauber, solange sie vorher in der Offerte stehen.

- **Als eigene Position**, so wie in der Vorlage: «Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis (SiNa)» als Pauschale. Der Kunde sieht, was er bekommt, und du siehst, ob du es verrechnet hast.
- **In den Montagestunden enthalten**, dann mit einem Satz in der Positionszeile oder im Fusstext: «Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis sind in den Montagestunden enthalten.» Was nirgends steht, wird später als Gratisleistung erwartet.

> **Achtung:** Die Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle ist etwas anderes als deine Schlusskontrolle. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren veranlasst sie der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten und reicht den Nachweis innert dieser Frist der Netzbetreiberin ein (NIV Art. 35 Abs. 3). Übernimmst du das für ihn, gehört es als eigene Position mit dem Namen des Kontrollorgans auf die Rechnung. Übernimmst du es nicht, schreib den Hinweis in den Fusstext. Details stehen unter [Sicherheitsnachweis und NIV](https://kidesk.ch/ratgeber/niv-sicherheitsnachweis).

| Installation | Was nach der Arbeit passiert | Was auf deine Rechnung gehört |
| --- | --- | --- |
| Wohnung, Einfamilienhaus (Kontrollperiode 20 Jahre) | Du übergibst dem Eigentümer den Sicherheitsnachweis, er reicht ihn der Netzbetreiberin ein | Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis |
| Büro, kleineres Verkaufslokal, gewerbliche Werkstatt (10 Jahre) | Der Eigentümer veranlasst zusätzlich innert sechs Monaten die Abnahmekontrolle | Sicherheitsnachweis, dazu der Hinweis auf die Abnahmekontrolle im Fusstext |
| Gastrobetrieb, Hotel, grosse Verkaufsflächen und Räume für viele Personen (5 Jahre) | wie oben, nur mit kürzerer Kontrollperiode | wie oben |
| Baustelleninstallation (1 Jahr) | jährliche Kontrolle, oft über den Bauherrn organisiert | Schlusskontrolle je Übergabe, auch wenn nur ein Teil der Installation genutzt wird (NIV Art. 24 Abs. 2 und 3) |

Die Kontrollperioden stehen im Anhang der Niederspannungs-Installationsverordnung. Für die Rechnung zählt nur die Unterscheidung: 20 Jahre bedeutet keine Abnahmekontrolle durch Dritte, weniger als 20 Jahre bedeutet eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle.

## Drei Blöcke: Arbeit, Material, Nebenpositionen

| Block | So steht er auf der Rechnung | Woran es klemmt |
| --- | --- | --- |
| Montagestunden | Je Qualifikation eine Zeile: Elektroinstallateurin EFZ, Montage-Elektriker, Lernende. Mit Stunden und Ansatz | Ein einziger Mischansatz für alle sieht billig aus und wird teuer, sobald jemand vergleicht |
| Material | Menge, Einheit, Stückpreis. Leitungen in Metern, Apparate in Stück, Verteilereinbauten je Element | «Material gemäss Aufwand CHF 1'200.00» ist keine Position, sondern eine Einladung zur Rückfrage |
| Kleinmaterial | Eine Pauschale, mit dem Ansatz in der Zeile (zum Beispiel Prozent des Materialwerts) | Ohne vorherige Abrede in der Offerte streicht sie die Verwaltung |
| Anfahrt | Je Fahrt mit Anzahl, oder als Pauschale je Einsatz | Drei Fahrten für einen Auftrag erklärst du besser in der Zeile als am Telefon |
| Schlusskontrolle und SiNa | Pauschale oder als enthalten deklariert | Fehlt sie ganz, arbeitest du die Kontrolle gratis |
| Regiearbeit ausserhalb der Offerte | Datum, Person, Stunden, Grund und wer den Auftrag erteilt hat | Ohne unterschriebenen Rapport beginnt die Diskussion bei null |

## Die Kleinmaterial-Pauschale: sag, worauf sie sich bezieht

Klemmen, Schrauben, Dübel, Isolierband, Kabelbinder: einzeln zu erfassen lohnt sich nicht, gratis mitliefern aber auch nicht. Üblich ist eine Pauschale als Prozentsatz des Materialwerts. Damit sie durchgeht, braucht sie zwei Dinge: Sie steht schon in der Offerte, und auf der Rechnung steht, worauf sich der Prozentsatz bezieht. In der Vorlage heisst die Zeile darum «Kleinmaterial, 3 % des Materialwerts von 1'217.00 (Pos. 3 bis 6)» und nicht nur «Kleinmaterial pauschal».

Steuerlich ist die Pauschale normales Entgelt: Zum Entgelt gehört namentlich auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Kleinmaterial, Anfahrt und Entsorgung tragen darum denselben Steuersatz wie die Hauptleistung. Wie du mit dem Aufschlag auf zugekauftes Material kalkulierst, steht unter [Materialaufschlag kalkulieren](https://kidesk.ch/ratgeber/materialaufschlag-kalkulieren).

## Wer die Rechnung bekommt und wer den Nachweis

Das kann auseinanderfallen, und in Mietobjekten fällt es regelmässig auseinander. Die Rechnung geht an den, der den Auftrag erteilt hat: Bestellt die Mieterin eine zusätzliche Steckdose, ist sie deine Kundin. Der Sicherheitsnachweis dagegen ist dem Eigentümer zu übergeben (NIV Art. 24 Abs. 5), denn er trägt die Pflichten an der Installation. Halte beides im Auftrag fest, sonst schickst du den Nachweis an jemanden, der damit nichts anfangen kann, und die Netzbetreiberin mahnt Monate später den Eigentümer.

## Die Rechnung aus der Vorlage, nachgerechnet

**Elektroinstallation Wohnungsumbau, September 2026**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Montage Elektroinstallateur EFZ, 16.00 Std. à CHF 112.00 | CHF 1'792.00 |
| Montage Montage-Elektriker, 9.50 Std. à CHF 88.00 | CHF 836.00 |
| Material: Kabel, Steckdosen, Schutzschalter | CHF 1'217.00 |
| Kleinmaterial, 3 % des Materialwerts | CHF 36.51 |
| Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis | CHF 180.00 |
| Anfahrt, 3 Fahrten à CHF 45.00 | CHF 135.00 |
| Zwischentotal | CHF 4'196.51 |
| MwSt 8.1 % auf CHF 4'196.51 | CHF 339.92 |
| **Rechnungsbetrag** | **CHF 4'536.43** |

Die Mehrwertsteuer rechnest du einmal auf das Zwischentotal und nicht Position für Position mit anschliessender Addition der Rappen. Die beiden Wege ergeben leicht verschiedene Endbeträge; wer mitten im Jahr wechselt, erzeugt Differenzen, die später niemand erklären kann. Entscheide dich einmal und bleib dabei. Runden musst du nichts: Eine gesetzliche Pflicht, auf fünf Rappen zu runden, gibt es nicht, siehe [Muss ich auf 5 Rappen runden?](https://kidesk.ch/fragen/muss-ich-auf-5-rappen-runden).

## Was mehr kostet als offeriert

Hinter Wänden und in alten Verteilungen kommt vor, was in keiner Offerte stand. Ist ein fester Preis vereinbart, musst du das Werk zu diesem Preis fertigstellen, auch wenn es mehr Arbeit macht (OR Art. 373 Abs. 1). Nur wenn ausserordentliche Umstände, die niemand voraussehen konnte, die Fertigstellung hindern oder übermässig erschweren, kann das Gericht den Preis erhöhen oder den Vertrag auflösen (Abs. 2). War der Preis nur ungefähr bestimmt, wird er nach dem Wert der Arbeit und deiner Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374). Der sichere Weg bleibt derselbe: Mehraufwand meldest du, bevor du ihn leistest, und hältst die Freigabe schriftlich fest. Wie das geht, steht unter [Nachtrag und Mehrkosten anmelden](https://kidesk.ch/ratgeber/nachtrag-mehrkosten-anmelden).

## Zuschläge, Pikett und Störungsdienst

Wer einen Störungsdienst anbietet, verrechnet Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit mit einem Zuschlag. Auf der Rechnung gehört der Zuschlag in eine eigene Zeile mit Prozentsatz oder Betrag, nicht in einen erhöhten Stundenansatz ohne Erklärung. Beachte, dass die Zuschläge gegenüber dem Kunden und die Zuschläge gegenüber deinen Mitarbeitenden zwei verschiedene Dinge sind; die zweite Seite regelt das Arbeitsrecht und allenfalls der Gesamtarbeitsvertrag, siehe [Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit](https://kidesk.ch/ratgeber/zuschlaege-nacht-wochenende).

> Eine Word- oder Excel-Vorlage kann keinen gültigen QR-Einzahlungsschein enthalten. Der Code wird maschinell gelesen und müsste jede Betragsänderung mitmachen, was eine Tabelle nicht kann. Gültig ist deine Rechnung trotzdem: Auf ihr stehen dann IBAN, Kontoinhaber und die Rechnungsnummer als Mitteilung. Den Einzahlungsschein erzeugst du im E-Banking oder mit einer Rechnungssoftware, siehe [QR-Rechnung erstellen](https://kidesk.ch/ratgeber/qr-rechnung-erstellen).

## Pflichtangaben, Frist und Aufbewahrung

Bist du im Mehrwertsteuerregister eingetragen, gehören Name und Ort, der Hinweis auf die Eintragung mit deiner Nummer, Name und Ort des Empfängers, Datum oder Zeitraum der Leistung, Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag auf die Rechnung (MWSTG Art. 26 Abs. 2). Ist das Entgelt inklusive Steuer angegeben, genügt der Satz. Eintragen ins Register musst du dich ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Liegst du darunter, nimm die [Rechnungsvorlage ohne MwSt](https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-ohne-mwst): Wer nicht im Register eingetragen ist, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen (MWSTG Art. 27 Abs. 1). Die Rechnung selbst bewahrst du zehn Jahre auf (OR Art. 958f), die Zahlungsfrist schreibst du als Datum, siehe [Zahlungsfrist und Fälligkeit](https://kidesk.ch/ratgeber/zahlungsfrist-und-faelligkeit).

## So macht es KIDESK

In KIDESK legst du Apparate, Leitungen und Montageansätze einmal im Katalog an, mit Artikelnummer, Einheit und Preis. Beim Schreiben der Rechnung tippst du nur noch die Menge. Aus dem Auftrag mit erfassten Stunden, Material und Unterschrift entsteht die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst. Liest du eine Ausschreibung als Leistungsverzeichnis ein, übernimmt KIDESK Kapitel und Positionsnummern und setzt Preise aus deinem Katalog an die passenden Positionen. Jede Rechnung kommt mit QR-Einzahlungsschein.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Katalog mit Artikeln und Paketen](https://kidesk.ch/funktionen/katalog)

## Häufige Fragen

### Muss der Sicherheitsnachweis auf der Rechnung stehen?

Gesetzlich nicht, praktisch ja. Die Verordnung verlangt die Schlusskontrolle und die Übergabe des Nachweises an den Eigentümer (NIV Art. 24 Abs. 2, 4 und 5), sie sagt nichts über deine Rechnung. Weil die Kontrolle Zeit kostet, gehört sie trotzdem sichtbar auf den Beleg, entweder als eigene Position oder mit dem Hinweis, dass sie in den Stunden enthalten ist.

### Wie hoch darf die Kleinmaterial-Pauschale sein?

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Massgebend ist, was du mit dem Kunden vereinbart hast, darum gehört der Ansatz in die Offerte und nicht zum ersten Mal auf die Rechnung. Schreib in die Positionszeile, worauf sich der Prozentsatz bezieht. Wird die Pauschale grösser als der Aufwand, den sie abdeckt, verlierst du die Diskussion beim nächsten Auftrag.

### Die Mieterin hat bestellt, die Verwaltung will die Rechnung. Was tun?

Schick sie an die Person oder Firma, die den Auftrag erteilt hat, alles andere braucht eine Bestätigung. Ruft die Verwaltung an und übernimmt den Auftrag, lass dir das kurz per E-Mail geben; damit hast du eine klare Schuldnerin. Der Sicherheitsnachweis geht unabhängig davon an den Eigentümer (NIV Art. 24 Abs. 5).

### Kann ich Anfahrt und Wegzeit beide verrechnen?

Wenn beides vereinbart ist, ja, aber schreib es verständlich hin: Anfahrtspauschale je Einsatz für das Fahrzeug, Wegzeit als Stunden für die Person. Wer beides ohne Erklärung nebeneinander stellt, wirkt, als verrechne er dieselbe Fahrt zweimal. Wie du Fahrzeit sauber abrechnest, steht unter [Fahrzeit und Anfahrt verrechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/fahrzeit-und-anfahrt-verrechnen).

### Brauche ich Positionsnummern auf der Rechnung?

Bei kleinen Aufträgen nicht, bei Aufträgen aus einem Leistungsverzeichnis unbedingt. Rechnest du eine Ausschreibung ab, übernimmst du die Positionsnummern der Ausschreibung, sonst muss die Bauleitung jede Zeile suchen. Bei Regiearbeiten ersetzt die Nummer des Rapports die Positionsnummer.

## Quellen

- [Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Art. 24: Baubegleitende Erstprüfung und betriebsinterne Schlusskontrolle](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/22/de#art_24)
- [NIV Art. 35: Nachweis bei der Übernahme der Installation](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/22/de#art_35)
- [NIV Art. 37: Anforderungen an den Sicherheitsnachweis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/22/de#art_37)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24: Bemessungsgrundlage](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_24)
- [MWSTG Art. 26: Rechnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_26)
- [MWSTG Art. 10: Grundsatz (Steuerpflicht und Befreiung)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_10)
- [MWSTG Art. 27: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_27)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 373 und 374: fester Preis und Preis nach dem Wert der Arbeit](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_373)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_958_f)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
