# Rechnungsvorlage für Maler und Gipser: vom Ausmass zur Schlussrechnung.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-maler · Vorlage · Thema: Branchenwissen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Eine Malerrechnung unterscheidet sich von der Offerte in drei Punkten: Die Flächen sind die **gemessenen**, nicht die geschätzten, jede **Regiestunde** hängt an einem unterschriebenen Rapport, und jeder **Nachtrag** steht als eigene Position mit dem Datum, an dem er bewilligt wurde. Wer einen festen Preis vereinbart hat, darf dagegen nichts aufschlagen, auch bei Mehraufwand nicht (OR Art. 373 Abs. 1). Die Vorlage gibt es als Word- und als Excel-Datei, ohne Anmeldung.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-maler.docx)
- [Excel (.xlsx)](https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-maler.xlsx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen. Die Excel-Datei rechnet die Summen selbst. Den QR-Einzahlungsschein erzeugst du im E-Banking deiner Bank oder mit einer Rechnungssoftware, in Word und Excel lässt er sich nicht gültig nachbauen.

**Rechnung Malerarbeiten**

| Angabe | Wert |
| --- | --- |
| Rechnungsnummer | 2026-0298 |
| Rechnungsdatum | 21.09.2026 |
| Objekt | [Bezeichnung, Strasse Nr., PLZ Ort] |
| Ausführung | 01.09.2026 bis 12.09.2026 |
| Offerte vom | 21.08.2026, Nr. 2026-0217 |
| Ausmass aufgenommen am | 11.09.2026, gemeinsam mit [Name] |
| Abnahme am | 12.09.2026 |
| Zahlbar bis | 21.10.2026 |

Für die an Ihrem Objekt ausgeführten Malerarbeiten stellen wir Ihnen die folgenden Positionen in Rechnung. Die Flächen entsprechen dem gemeinsam aufgenommenen Ausmass vom 11.09.2026; Fenster- und Türöffnungen sind in Abzug gebracht, Leibungen sind separat ausgewiesen. Verrechnet werden die Einheitspreise aus der oben genannten Offerte.

| Pos. | Leistung | Menge | Einheit | Preis | Total |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 | Abdecken und Abkleben: Böden mit Vlies, Fenster, Türen, Einbauten | 1.00 | Pausch. | 480.00 | 480.00 |
| 2 | Untergrund Wandflächen: reinigen, Risse und Löcher spachteln, schleifen | 289.00 | m2 | 3.20 | 924.80 |
| 3 | Grundierung Wandflächen auf saugendem Untergrund | 289.00 | m2 | 2.80 | 809.20 |
| 4 | Deckanstrich Wandflächen, zweimal [Produkt, Glanzgrad], ein Farbton je Raum | 289.00 | m2 | 12.50 | 3'612.50 |
| 5 | Deckenflächen: Grundierung und zweimal Deckanstrich, weiss | 96.00 | m2 | 14.00 | 1'344.00 |
| 6 | Aufpreis Leibungen und Heizkörpernischen, schmale Flächen | 24.00 | m | 9.50 | 228.00 |
| 7 | Nachtrag: dritter Deckanstrich Wohnzimmer wegen Farbwechsel dunkel auf hell, bewilligt am 04.09.2026 durch [Name] | 46.00 | m2 | 5.80 | 266.80 |
| 8 | Regiearbeiten Maler: Räumen und Wiedereinrichten Zimmer 2 und 3, gemäss Rapport Nr. [Nummer] | 9.25 | Std. | 88.00 | 814.00 |
| 9 | Entsorgung von Abdeckmaterial, Farbresten und Gebinden | 1.00 | Pausch. | 140.00 | 140.00 |
|  |  |  |  | Zwischentotal | 8'619.30 |
|  |  |  |  | MwSt 8.1 % | 698.16 |
|  |  |  |  | **Total CHF** | **9'317.46** |

Ausmass: Die Flächen beruhen auf der gemeinsamen Aufnahme vom 11.09.2026. Das Ausmassblatt liegt bei. Offeriert waren 268.00 m2 Wandfläche; die Abweichung von mehr als 5 % war Grund für die gemeinsame Aufnahme gemäss Offerte.

Anstrichaufbau: Wandflächen [Produkt, Glanzgrad], zweimal deckend gestrichen, ein Farbton je Raum. Wohnzimmer dreimal gestrichen gemäss Nachtrag (Position 7). Deckenflächen weiss, zweimal gestrichen.

Regie: Die Stunden in Position 8 sind gemäss unterschriebenem Rapport verrechnet. Der Rapport liegt bei.

Zahlung: Zahlbar bis zum oben genannten Datum ohne Abzug auf [IBAN], lautend auf [Firma]. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer als Mitteilung an.

Abnahme und Garantie: Das Werk wurde am 12.09.2026 abgenommen. Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts.

Für Rückfragen zur Ausführung wenden Sie sich an [Name, Telefon].

Im Beispiel rechnet ein Malerbetrieb eine Wohnungsrenovation ab, die er vorher offeriert hat: Wand- und Deckenflächen nach Ausmass, Leibungen separat, dazu ein bewilligter Nachtrag für einen dritten Anstrich, die Regiestunden nach Rapport und die Entsorgung. Die Preise sind Beispiele aus einer Kalkulation und keine Marktpreise. Wie du auf deine eigenen kommst, steht unter [Stundensatz als Maler berechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/stundensatz-maler). Die passende Offerte dazu findest du unter [Offerte Vorlage für Maler und Gipser](https://kidesk.ch/vorlagen/offerte-vorlage-maler).

## Was sich von der Offerte zur Rechnung ändert

Die Offerte beschreibt einen Plan, die Rechnung das Ergebnis. Bei Einheitspreisen sind das zwei verschiedene Zahlen, und genau das ist erlaubt: Vereinbart sind die Preise je Quadratmeter, nicht die Summe. Nur wenn du einen Pauschalpreis abgemacht hast, gilt die Summe. Dann musst du zu diesem Preis fertigstellen und darfst keine Erhöhung verlangen, selbst wenn du mehr Arbeit oder grössere Auslagen hattest (OR Art. 373 Abs. 1). Eine Ausnahme kennt das Gesetz nur für ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten; darüber entscheidet dann ein Gericht, nicht du (Abs. 2).

| Position | In der Offerte | Auf der Rechnung |
| --- | --- | --- |
| Wand- und Deckenflächen | Geschätzt oder beim Augenschein gemessen | Die Fläche aus dem Ausmass, mit Datum der Aufnahme |
| Anstrichaufbau | Produkt, Glanzgrad, Anzahl Anstriche | Derselbe Aufbau, unverändert. Ein anderer Aufbau ist ein Nachtrag |
| Vorarbeiten am Untergrund | Eigene Positionen nach Annahme | Nach Ausmass oder nach Rapport, je nach Vereinbarung |
| Regiearbeiten | Angenommene Stundenzahl | Die Stunden aus dem unterschriebenen Rapport |
| Nachtrag | Kommt nicht vor | Eigene Position mit Datum der Bewilligung und Name |
| Abdecken, Gerüst, Entsorgung | Pauschale | Dieselbe Pauschale, unverändert |

Die Regel dahinter: Was pauschal offeriert war, bleibt pauschal. Was nach Einheitspreis offeriert war, wird gemessen.

## Die Fläche auf der Rechnung ist die gemessene

Im Beispiel standen in der Offerte 268 Quadratmeter Wandfläche, abgerechnet werden 289. Das sind knapp acht Prozent, und solche Abweichungen entstehen im Alltag ständig: eine Nische, die im Grundriss nicht auffiel, eine Leibung mehr, ein Raum, der beim Augenschein zugestellt war. Damit daraus kein Streit wird, braucht die Offerte eine Ausmassklausel und die Rechnung das Datum der Aufnahme. Bewährt hat sich: Weicht die Fläche um mehr als fünf Prozent ab, wird das Ausmass gemeinsam aufgenommen. Wie du es aufschreibst, steht unter [Ausmass erstellen](https://kidesk.ch/ratgeber/ausmass-erstellen).

> **Achtung:** Eine Rechnung, die eine andere Fläche nennt als die Offerte, ohne dass irgendwo steht, woher die Zahl kommt, löst fast immer eine Rückfrage aus. Schreib die Herleitung unter die Position oder leg das Ausmassblatt bei. Zwei Zeilen wie «Wand Zimmer 1: 4.20 mal 2.55 gleich 10.71 m2» kosten dich eine Minute und ersparen dir eine Diskussion über vier Wochen Zahlungsverzug.

## Der dritte Anstrich ist ein Nachtrag, keine stille Position

Der häufigste Nachtrag im Malergewerbe ist der zusätzliche Anstrich: Ein dunkler Farbton soll hell werden, und zwei Anstriche decken nicht. Fachlich ist das keine Überraschung, kaufmännisch schon, wenn es zum ersten Mal auf der Rechnung steht. Zeig den Mehraufwand an, bevor du ihn leistest, halte die Bewilligung schriftlich fest, sei es per Kurznachricht oder per E-Mail, und stell den Nachtrag als eigene Position mit Datum und Name in Rechnung. Wie eine Anzeige aussieht, steht unter [Nachtrag und Mehrkosten anmelden](https://kidesk.ch/ratgeber/nachtrag-mehrkosten-anmelden).

- **Dritter oder vierter Anstrich** wegen Farbwechsel, Fleckenbildung oder Nikotin: Fläche mal Aufpreis je Quadratmeter, nicht in Regie.
- **Zusätzliche Spachtelgänge**, weil der Untergrund nach dem Abschleifen schlechter war als sichtbar: nach Fläche, mit Foto im Rapport.
- **Mehr als ein Farbton je Raum:** Aufpreis je zusätzlichem Farbton, so wie in der Offerte angekündigt.
- **Räume, die nicht geräumt waren:** Zeit für das Ausräumen und Wiedereinrichten in Regie, mit Datum und Stunden.
- **Trocknungszeiten wegen Feuchte im Untergrund:** kein Nachtrag im Preis, aber ein Nachtrag im Termin. Halte die Verschiebung schriftlich fest.

## Vorarbeiten und Regie: ohne Rapport keine Zeile

Vorarbeiten sind im Malergewerbe der Teil, den niemand vorher genau kennt. Darum gehören sie in die Offerte als eigene Positionen und auf die Rechnung mit ihrer Menge. Alles, was nach Aufwand läuft, braucht einen Rapport mit Datum, Person, Von und Bis, Arbeit und Unterschrift. Auf der Rechnung steht dann die verdichtete Zeile mit Stunden und Ansatz, der Rapport geht als Beilage mit. Mehr dazu unter [Regiearbeiten abrechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/regiearbeiten-abrechnen).

Lohnstunden von Lernenden verrechnest du zu einem eigenen Ansatz, wenn du ihn in der Offerte genannt hast. Steht dort nur ein Ansatz für Maler, gilt dieser. Und Fahrzeit verrechnest du nur, wenn sie vereinbart ist; wie du sie sauber trennst, steht unter [Fahrzeit und Anfahrt verrechnen](https://kidesk.ch/ratgeber/fahrzeit-und-anfahrt-verrechnen).

## Gipserarbeiten auf derselben Rechnung

Wer beide Gewerke anbietet, sollte sie auf der Rechnung trennen, auch wenn dieselbe Person beides gemacht hat. Der Grund ist nicht die Mehrwertsteuer, sie ist bei beidem der Normalsatz von 8.1 Prozent. Der Grund ist die Nachvollziehbarkeit: Gipserarbeit ist Untergrund, Malerarbeit ist Oberfläche, und bei einer Beanstandung will man wissen, welche der beiden gemeint ist.

- **Gipserarbeiten** als eigenes Kapitel: Grundputz, Deckputz, Gipsplatten, Fugen, Q-Stufe der Oberfläche, Eckschutz.
- **Malerarbeiten** als zweites Kapitel: Untergrund, Grundierung, Deckanstriche, Leibungen.
- **Die Übergabe zwischen den Gewerken** als Satz im Fusstext: Welche Oberflächengüte hast du hergestellt und welche wird beschichtet?
- **Ein Zwischentotal je Kapitel.** So kann der Bauherr die Rechnung zwei Kostenstellen zuordnen, ohne bei dir nachzufragen.

## Das Beispiel in der Vorlage, nachgerechnet

**Schlussrechnung Wohnungsrenovation, September 2026**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Abdecken und Abkleben, Pauschale | CHF 480.00 |
| Untergrund Wandflächen, 289.00 m2 à CHF 3.20 | CHF 924.80 |
| Grundierung Wandflächen, 289.00 m2 à CHF 2.80 | CHF 809.20 |
| Deckanstrich Wandflächen zweimal, 289.00 m2 à CHF 12.50 | CHF 3'612.50 |
| Deckenflächen, 96.00 m2 à CHF 14.00 | CHF 1'344.00 |
| Leibungen und Heizkörpernischen, 24.00 m à CHF 9.50 | CHF 228.00 |
| Nachtrag dritter Anstrich Wohnzimmer, 46.00 m2 à CHF 5.80 | CHF 266.80 |
| Regiearbeiten nach Rapport, 9.25 Std. à CHF 88.00 | CHF 814.00 |
| Entsorgung, Pauschale | CHF 140.00 |
| Zwischentotal | CHF 8'619.30 |
| MwSt 8.1 % auf CHF 8'619.30 | CHF 698.16 |
| **Rechnungsbetrag** | **CHF 9'317.46** |

Offeriert waren CHF 7'659.00 ohne Steuer, verrechnet werden CHF 8'619.30, also rund 12.5 Prozent mehr. Das ist nur deshalb unproblematisch, weil jede der drei Abweichungen eine Grundlage hat: die grössere Fläche im gemeinsamen Ausmass, der Nachtrag in der schriftlichen Bewilligung und die Regiestunden im unterschriebenen Rapport. Fehlt eine dieser drei Grundlagen, fehlt der Betrag.

## Teilrechnung, Schlussrechnung und Rückbehalt

Bei einem Auftrag über mehrere Wochen musst du nicht bis zum Schluss warten. Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, wird jeder Teil bei seiner Ablieferung fällig (OR Art. 372 Abs. 2). Ohne solche Abrede ist die ganze Vergütung bei der Ablieferung des Werkes fällig (Abs. 1). Vereinbare darum im Werkvertrag einen Zahlungsplan, dann kannst du in Akontoschritten fakturieren. Wie sich Akonto- und Schlussrechnung gegeneinander aufrechnen, steht unter [Akonto- und Schlussrechnung](https://kidesk.ch/ratgeber/akonto-schlussrechnung).

Ein Rückbehalt von zum Beispiel fünf Prozent bis zum Ablauf der Rügefrist ist keine gesetzliche Regel, sondern eine Vereinbarung oder eine Folge der SIA 118, wenn sie vereinbart wurde. Für die Mehrwertsteuer ändert er nichts: Bei der definitiven Abrechnung wird der Betrag ohne Berücksichtigung des Garantierückbehalts versteuert (ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5). Mehr dazu unter [Garantierückbehalt am Bau](https://kidesk.ch/ratgeber/garantierueckbehalt-bau).

## Vier Monate: die Frist, die auf keiner Rechnung steht

Wer auf einem Grundstück Bauten oder andere Werke erstellt und dafür Material und Arbeit oder Arbeit allein geliefert hat, kann für seine Forderung ein Bauhandwerkerpfandrecht auf dieses Grundstück eintragen lassen (ZGB Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3). Das gilt auch dann, wenn nicht der Grundeigentümer dein Schuldner ist, sondern ein Generalunternehmer, ein Mieter oder eine Pächterin; bei einem Mieter oder einer Pächterin allerdings nur, wenn der Grundeigentümer der Ausführung zugestimmt hat (Abs. 2). Auf dieses Recht kannst du nicht im Voraus verzichten (Abs. 3).

> **Achtung:** Die Eintragung hat bis spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit zu erfolgen (ZGB Art. 839 Abs. 2). Die Frist läuft ab der Arbeit, nicht ab deiner Rechnung und nicht ab der Mahnung. Wer erst nach der dritten Mahnung darüber nachdenkt, hat oft nur noch Tage. Setz dir den Termin schon am Tag der Bauvollendung in den Kalender. Mehr dazu unter [Bauhandwerkerpfandrecht für Handwerker](https://kidesk.ch/ratgeber/bauhandwerkerpfandrecht-fuer-handwerker).

Zwei weitere Punkte gehören dazu. Erstens: Die Eintragung ist ab dem Zeitpunkt möglich, an dem du dich zur Arbeitsleistung verpflichtet hast, du musst also nicht auf das Ende warten (ZGB Art. 839 Abs. 1). Zweitens: Sie darf nur erfolgen, wenn die Pfandsumme vom Eigentümer anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist, und sie kann nicht verlangt werden, wenn der Eigentümer für die angemeldete Forderung zuzüglich Verzugszinsen für die Dauer von zehn Jahren hinreichende Sicherheit leistet (Abs. 3). Die Zehnjahresangabe steht erst seit dem 1. Januar 2026 im Gesetz.

## Mängelrüge und Garantie: was auf die Rechnung gehört

Für Verträge ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Frist für die Mängelrüge bei einem unbeweglichen Werk 60 Tage, und die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis). Für Mängel, die bei der Abnahme und ordnungsmässigen Prüfung nicht erkennbar waren, laufen die 60 Tage ab der Entdeckung (OR Art. 370 Abs. 4). Die Verjährung beträgt fünf Jahre ab der Abnahme und kann nicht zulasten des Bestellers verkürzt werden (OR Art. 371 Abs. 2 und 3). Eine Klausel in deinen Bedingungen, die von «sofort» oder «innert 14 Tagen» spricht, ist damit veraltet: Was das für deine Papiere heisst, steht unter [Mängelrüge: 60 Tage nach neuem Recht](https://kidesk.ch/ratgeber/maengelruege-60-tage-neues-recht-2026).

Auf die Rechnung gehört deshalb kein Frist-Satz, der sich mit dem Gesetz anlegt. Was hingegen nützlich ist: das Datum der Abnahme, weil ab ihm die fünf Jahre laufen, und die Angabe des Anstrichaufbaus mit Produkt, damit in drei Jahren niemand rätselt, was aufgetragen wurde. Beides steht in der Vorlage im Fusstext.

## Jede Angabe in der Vorlage, und warum sie dasteht

| Angabe | Warum sie dasteht |
| --- | --- |
| Name und Ort deines Betriebs, MwSt-Nummer | Pflichtangabe, wenn du im Mehrwertsteuerregister eingetragen bist (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. a) |
| Name und Ort des Kunden | Pflichtangabe (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. b) |
| Ausführungszeitraum | Pflichtangabe, soweit er nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. c). Bei einer Renovation über zwei Wochen ist das immer der Fall |
| Art, Gegenstand und Umfang der Arbeit | Pflichtangabe (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. d). Beim Maler heisst Umfang: Fläche, Anzahl Anstriche, Produkt |
| Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag | Pflichtangabe (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. e und f). Schliesst der Preis die Steuer ein, genügt der Satz |
| Objekt mit Strasse und Ort | Praxis. Verwaltungen und Generalunternehmer buchen je Objekt. Ohne Objekt bleibt die Rechnung liegen |
| Offerte oder Werkvertrag vom | Praxis. Verbindet die Rechnung mit der Grundlage, auf der die Einheitspreise stehen |
| Datum der Ausmassaufnahme | Praxis. Erklärt, woher die Flächen kommen, ohne dass jemand fragen muss |
| Datum der Abnahme | Praxis. Ab ihm laufen die fünf Jahre Verjährung (OR Art. 371 Abs. 2) |
| Zahlbar bis, als Datum | Praxis. Ohne verabredeten Verfalltag gerät der Kunde erst durch deine Mahnung in Verzug (OR Art. 102) |

## Mehrwertsteuer, Zahlungsfrist, Aufbewahrung

Maler- und Gipserarbeiten werden zum Normalsatz von 8.1 Prozent abgerechnet. Steuerpflichtig wirst du ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Liegst du darunter, darfst du in der Rechnung nicht auf die Steuer hinweisen, und wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag (MWSTG Art. 27). Für diesen Fall gibt es die [Rechnungsvorlage ohne MwSt](https://kidesk.ch/vorlagen/rechnungsvorlage-ohne-mwst).

Die Rechnung selbst bewahrst du zehn Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres; elektronisch ist das zulässig, solange sie jederzeit lesbar gemacht werden kann (OR Art. 958f). Zur Rechnung gehören dabei auch das Ausmassblatt, der Rapport und die Bewilligung des Nachtrags. Sie sind Buchungsbelege, nicht Notizen.

> Eine Word- oder Excel-Vorlage kann keinen gültigen QR-Einzahlungsschein enthalten: Gelesen wird der Code, nicht die Tabelle daneben, und er ändert sich nicht mit, wenn du einen Betrag korrigierst. Ohne Einzahlungsschein ist die Rechnung trotzdem gültig. Auf ihr stehen dann IBAN, Name und die Rechnungsnummer als Mitteilung. Den Einzahlungsschein erzeugst du im E-Banking oder mit einer Rechnungssoftware.

## So macht es KIDESK

Aus der Offerte wird in KIDESK der Auftrag und daraus die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst. Das Ausmass schreibst du als Rechenzeile an die Position, zum Beispiel «11.150 * 0.220 // Treppenaufgang»; der Server rechnet jede Zeile nach, und auf dem PDF steht die Herleitung unter der Position. Maler und Gipser sehen zusätzlich den Knopf «+ Ausmass», der die offerierten Mengen als Vorausmass festhält und die Mengen auf null setzt, damit du nach der Messung abrechnest. Regiestunden und Material kommen aus dem Auftrag mit Rapport und Unterschrift auf dem Gerät. Nach dem Auftrag zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat. Und jede Rechnung kommt mit QR-Einzahlungsschein.

- [Rechnungen in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/rechnungen)
- [Vom Auftrag zur Rechnung](https://kidesk.ch/anleitungen/auftrag-zur-rechnung)
- [KIDESK für Malerbetriebe](https://kidesk.ch/branchen/maler)

## Häufige Fragen

### Darf ich mehr verrechnen, als in der Offerte stand?

Bei Einheitspreisen ja, wenn die Menge grösser ist und du sie belegen kannst. Bei einem festen Preis nein: Dann musst du das Werk zu diesem Preis fertigstellen und darfst keine Erhöhung fordern, selbst bei mehr Arbeit oder grösseren Auslagen (OR Art. 373 Abs. 1). Mehrleistungen, die der Kunde zusätzlich bestellt hat, sind in beiden Fällen ein eigener Auftrag und gehören als Nachtrag auf die Rechnung.

### Wie rechne ich Leibungen, Nischen und schmale Flächen ab?

So, wie es in der Offerte steht, und nicht anders. Üblich sind zwei Wege: als Laufmeter mit Aufpreis, so wie in der Vorlage, oder mit einem Mindestmass je Fläche. Beides ist eine Abmachung, keine Vorschrift. Entscheidend ist, dass Offerte und Rechnung dieselbe Regel anwenden, sonst rechnet der Kunde nach und kommt auf eine andere Zahl.

### Muss ich das Ausmassblatt mitschicken?

Vorgeschrieben ist es nicht. Praktisch ist es der Unterschied zwischen einer Rechnung, die bezahlt wird, und einer, die auf den Stapel «klären» wandert. Wenn die verrechnete Fläche von der offerierten abweicht, gehört die Herleitung dazu, entweder als Beilage oder als Rechenzeile unter der Position. Aufbewahren musst du es ohnehin: Es ist ein Buchungsbeleg nach OR Art. 958f.

### Wie lange habe ich für das Bauhandwerkerpfandrecht?

Die Eintragung hat bis spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit zu erfolgen (ZGB Art. 839 Abs. 2). Die Frist hängt an der Arbeit, nicht an deiner Rechnung. Da die Eintragung nur erfolgen darf, wenn die Pfandsumme anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist, brauchst du bei einem säumigen Kunden Zeit für den Gang zum Gericht. Fang spätestens nach drei Monaten an.

### Der Kunde beanstandet den Anstrich. Muss ich die Rechnung zurückziehen?

Nein. Eine Beanstandung ändert die Forderung nicht von selbst. Nimm die Rüge auf, halte fest, was genau bemängelt wird und wann du es gesehen hast, und vereinbare die Nachbesserung. Erst wenn du dich auf eine Minderung einigst, korrigierst du die Rechnung, und zwar mit einer Gutschrift, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist. Eine stillschweigend tiefere Zahlung hinterlässt dir eine offene Restforderung.

### Kann ich Farbe und Material mit Aufschlag verrechnen?

Ja, wenn es in der Offerte so steht oder wenn der Materialpreis in den Einheitspreisen enthalten ist, was beim Anstrich der Normalfall ist. Verrechnest du Material separat, nenn den Aufschlag in der Offerte, nicht erst auf der Rechnung. Wie du ihn berechnest, steht unter [Materialaufschlag kalkulieren](https://kidesk.ch/ratgeber/materialaufschlag-kalkulieren).

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 372 und 373: Fälligkeit der Vergütung, feste Übernahme](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_372)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 367, 370 und 371: Mängelrüge, Genehmigung, Verjährung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_367)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 102: Verzug des Schuldners](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_102)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Belege](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_958_f)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 837: Fälle des gesetzlichen Grundpfandrechts](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_837)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 839: Eintragung des Handwerkerpfandrechts](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_839)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26: Rechnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_26)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 10 und 27: Steuerpflicht, unberechtigter Steuerausweis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_10)
- [ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5: Sicherheitsleistung und Garantierückbehalt](https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/displayDocs/cipherPrinterFriendly.xhtml?componentId=1000944&publicationId=1000849&cipherKeyDate=&language=de)
- [ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz](https://www.estv.admin.ch/de/mwst-steuersaetze-schweiz)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
