# Schuldanerkennung: Vorlage zum Unterschreiben.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/schuldanerkennung-vorlage · Vorlage · Thema: Mahnen und Betreibung · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Unternehmen

**Kurz gesagt:** Diese Vorlage hält fest, dass dein Kunde einen bestimmten Betrag schuldet, und macht daraus einen Titel. Beruht die Forderung auf einer **durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung**, kannst du nach einem Rechtsvorschlag die provisorische Rechtsöffnung verlangen, statt einen Zivilprozess zu führen (SchKG Art. 82 Abs. 1). Drei Dinge müssen drin stehen: der Betrag in Franken, worauf er sich bezieht und die Unterschrift des Schuldners, ohne Vorbehalt. Der Text steht unten zum Kopieren und liegt als Word-Datei bereit.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/schuldanerkennung-vorlage.docx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

## Wann du diese Vorlage brauchst

Der Kunde bestreitet die Forderung nicht, er zahlt nur nicht. Am Telefon sagt er, er wisse um den Betrag und werde im nächsten Monat zahlen. Genau diesen Satz bringst du mit dieser Vorlage auf Papier und unter seine Unterschrift. Was dir das bringt, steht in einem Satz im Gesetz: Beruht die Forderung auf einer durch öffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen (SchKG Art. 82 Abs. 1).

Soll der Kunde in Raten zahlen, nimm nicht diese, sondern die [Abzahlungsvereinbarung](https://kidesk.ch/vorlagen/abzahlungsvereinbarung-vorlage): Dort steht die Anerkennung schon drin, dazu ein Ratenplan mit Zahltagen und eine Verfallklausel. Diese Vorlage hier ist für den einfacheren Fall, in dem der ganze Betrag an einem Tag fällig wird. Was sonst noch als Schuldanerkennung taugt, vom unterschriebenen Rapport bis zum Verlustschein, steht im Begriff [Schuldanerkennung](https://kidesk.ch/glossar/schuldanerkennung).

## Die Schuldanerkennung zum Kopieren

Die Angaben in eckigen Klammern ersetzt du durch deine eigenen. Zwei Exemplare ausdrucken, beide unterschreiben lassen, je eines für jede Seite. Derselbe Text liegt als Word-Datei bereit.

**Schuldanerkennung**

```text
Schuldanerkennung

Der Unterzeichnende [NAME SCHULDNER], [STRASSE NR.], [PLZ ORT], nachfolgend «Schuldner», erklärt gegenüber [DEIN BETRIEB], [STRASSE NR.], [PLZ ORT], nachfolgend «Gläubigerin», was folgt:

1. Anerkennung
Der Schuldner anerkennt, der Gläubigerin aus der Rechnung Nr. [NUMMER] vom [RECHNUNGSDATUM] für [LEISTUNG, OBJEKT, ZEITRAUM] den Betrag von CHF [BETRAG] zu schulden. Der Betrag ist unbestritten und wird vorbehaltlos anerkannt.

2. Zahlung
Der Schuldner bezahlt diesen Betrag bis spätestens am [VERFALLTAG] auf das Konto [IBAN], lautend auf [DEIN BETRIEB], unter Angabe der Rechnungsnummer. Massgebend ist der Eingang auf diesem Konto.

3. Verzug
Wird der Betrag bis zum genannten Tag nicht vollständig bezahlt, befindet sich der Schuldner ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab dem Tag nach dem [VERFALLTAG] ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.

4. Bereits geleistete Zahlungen
Teilzahlungen werden an den anerkannten Betrag angerechnet. Der Stand per heute beträgt CHF [BETRAG].

5. Form
Änderungen bedürfen der Schriftform. Diese Erklärung wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet, je eine für jede Partei.

Ort und Datum: [ORT], [DATUM]

Der Schuldner


[NAME SCHULDNER]

Zur Kenntnis genommen, die Gläubigerin


[DEIN BETRIEB], [NAME]
```

## Was jede Ziffer bewirkt

| Ziffer | Wozu sie dasteht | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| 1 Anerkennung | Der Kern. Ein bestimmter Betrag in Franken, ohne Vorbehalt, mit der Unterschrift des Schuldners. Nur so entsteht der Titel für die provisorische Rechtsöffnung. | SchKG Art. 82 Abs. 1 |
| 1 Bezug auf die Rechnung | Rechtlich nicht nötig, praktisch wichtig: Ein Schuldbekenntnis ist auch ohne Angabe eines Verpflichtungsgrundes gültig. Die Rechnungsnummer macht die Zuordnung trotzdem eindeutig. | OR Art. 17 |
| 2 Verfalltag | Ein Datum statt einer Frist. Ist für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, kommt der Schuldner mit dessen Ablauf ohne Mahnung in Verzug. | OR Art. 102 Abs. 2 |
| 3 Verzugszins | Hält den gesetzlichen Satz fest, damit später niemand darüber diskutiert. Der Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr gilt ohnehin von Gesetzes wegen. | OR Art. 104 Abs. 1 |
| 4 Teilzahlungen | Nennt den Stand am Tag der Unterschrift. Ohne diese Zeile streitet ihr später darüber, ob die Anzahlung vom März schon abgezogen ist. | Praxis |
| 5 Form | Zwei unterschriebene Ausfertigungen. Ohne die Unterschrift des Schuldners hast du kein Papier, sondern eine Absichtserklärung. | SchKG Art. 82 Abs. 1 |

Eine Gerichtsstandsklausel gehört nicht in dieses Papier. Über ein Gesuch um Rechtsöffnung entscheidet ohnehin der Richter des Betreibungsorts (SchKG Art. 84 Abs. 1), und bei einem Konsumentenvertrag kann auf den gesetzlichen Gerichtsstand nicht zum Voraus verzichtet werden (ZPO Art. 35 Abs. 1 Bst. a).

## Die zweite Wirkung: die Verjährung beginnt neu

Die Anerkennung einer Forderung durch den Schuldner unterbricht die Verjährung, ausdrücklich auch durch Zins- und Abschlagszahlungen (OR Art. 135 Ziff. 1). Wird die Forderung durch Ausstellung einer Urkunde anerkannt, ist die neue Verjährungsfrist stets die zehnjährige (OR Art. 137 Abs. 2). Aus einer Handwerkerforderung, die sonst nach fünf Jahren verjährt wäre, wird damit eine Forderung mit zehn Jahren Zeit. Welche Frist ohne Anerkennung gilt, steht unter [Wann eine Rechnung verjährt](https://kidesk.ch/ratgeber/verjaehrung-von-forderungen).

## Kurzfassung für kleine Beträge

Bei einer Rechnung über ein paar hundert Franken wirkt ein Vertrag mit fünf Ziffern übertrieben und schreckt eher ab. Diese drei Zeilen erfüllen denselben Zweck, wenn sie unterschrieben sind. Schreib sie von Hand auf den Rapport, den Lieferschein oder die Rückseite der Rechnungskopie.

**Kurzform, drei Zeilen**

```text
Ich, [NAME], [PLZ ORT], anerkenne, [DEIN BETRIEB] aus der Rechnung Nr. [NUMMER] vom [DATUM] den Betrag von CHF [BETRAG] zu schulden, und bezahle diesen Betrag bis am [VERFALLTAG].

[ORT], [DATUM]


[UNTERSCHRIFT]
```

## Wenn schon eine Betreibung läuft

Dann gehören die Betreibungskosten in das Papier, sonst streitet ihr am Schluss über CHF 60.00. Zieh die Betreibung aber nicht zurück, bevor bezahlt ist: Nach einem Rückzug geben die Ämter Dritten von dieser Betreibung keine Kenntnis mehr (SchKG Art. 8a Abs. 3 Bst. c), und du stehst wieder am Anfang. Was ein Rückzug sonst noch bedeutet, steht unter [Kann ich eine Betreibung zurückziehen](https://kidesk.ch/fragen/betreibung-zurueckziehen).

**Zusatzziffer bei laufender Betreibung**

```text
6. Laufende Betreibung
Der Schuldner anerkennt zusätzlich die Kosten der Betreibung Nr. [BETREIBUNGSNUMMER] des Betreibungsamtes [ORT] von CHF [BETRAG]. Die Gläubigerin zieht die Betreibung zurück, sobald der anerkannte Betrag vollständig bezahlt ist. Bis dahin bleibt sie bestehen.
```

## Unterschrift auf Papier, am Bildschirm oder per E-Mail

Für die Gültigkeit der Abmachung genügt jede Form, auch eine E-Mail. Für die provisorische Rechtsöffnung verlangt das Gesetz dagegen eine durch Unterschrift bekräftigte Anerkennung (SchKG Art. 82 Abs. 1). Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (OR Art. 14 Abs. 2bis). Eine auf dem Tablet gezeichnete Unterschrift oder eine Zustimmung per Klick ist eine einfache elektronische Signatur; ob ein Gericht sie genügen lässt, ist nicht garantiert. Bei grösseren Beträgen lohnt sich darum der Ausdruck mit Kugelschreiber.

> **Achtung:** Der Betriebene kann die Anerkennung im Rechtsöffnungsverfahren entkräften, wenn er Einwendungen sofort glaubhaft macht (SchKG Art. 82 Abs. 2). Genau darum darf im Text kein Vorbehalt stehen. Sätze wie «unter Vorbehalt der Mängelprüfung» oder «sofern die Nachbesserung erfolgt» entwerten das ganze Papier. Wer einen Vorbehalt anbringen will, soll die offenen Punkte zuerst klären und erst danach unterschreiben.

## Die vier Fehler, die diese Vorlage verhindern soll

- **Kein Betrag in Franken.** «Ich anerkenne die offenen Rechnungen» ist kein bestimmter Betrag und taugt nicht als Titel. Es braucht eine Zahl.
- **Nur deine Unterschrift.** Das Papier lebt von der Unterschrift des Schuldners. Deine eigene darunter ist freundlich, aber ohne Wirkung.
- **Eine Frist statt eines Datums.** «In den nächsten Wochen» erzeugt keinen Verfalltag. Ein Datum tut es, und ab dem Tag danach läuft der Verzugszins ohne Mahnung (OR Art. 102 Abs. 2).
- **Zu spät gefragt.** Eine Schuldanerkennung unterschreibt in der Regel nur, wer etwas davon hat, also mehr Zeit. Frag sie also dann, wenn du über die Zeit verhandelst, nicht erst auf dem Weg zum Betreibungsamt.

> Eine Word-Vorlage kann keinen gültigen QR-Einzahlungsschein enthalten: Der QR-Code entsteht maschinell aus geprüften Angaben zu IBAN, Referenz und Betrag. Leg dem Papier deshalb eine Kopie der ursprünglichen Rechnung mit Einzahlungsschein bei, oder nenne die IBAN im Text, wie es Ziffer 2 tut.

## So macht es KIDESK

Die beste Schuldanerkennung ist die, die du schon hast, bevor es Streit gibt. In KIDESK nimmt der Kunde die Offerte über einen Link online an; danach bekommt ihr beide den Annahme-Nachweis als PDF mit Name, Zeitpunkt und IP-Adresse. Rapport und Abnahme unterschreibt er auf dem Gerät, samt Mängelliste und Fotos. Eine qualifizierte elektronische Signatur liefert KIDESK nicht: Für grosse Beträge bleibt die Unterschrift auf Papier der sichere Weg.

- [Offerten in KIDESK](https://kidesk.ch/funktionen/offerten)
- [Offerte online annehmen lassen](https://kidesk.ch/anleitungen/offerte-online-annehmen-lassen)

## Häufige Fragen

### Muss die Schuldanerkennung von Hand unterschrieben sein?

Für die Gültigkeit nicht, die Abmachung ist formfrei. Für die provisorische Rechtsöffnung schon: SchKG Art. 82 Abs. 1 verlangt eine durch Unterschrift bekräftigte Anerkennung. Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (OR Art. 14 Abs. 2bis).

### Muss der Grund der Schuld im Text stehen?

Nein. Ein Schuldbekenntnis ist auch ohne die Angabe eines Verpflichtungsgrundes gültig (OR Art. 17). Schreib Rechnungsnummer, Datum und Leistung trotzdem hin: Das macht die Zuordnung eindeutig und nimmt dem Schuldner eine mögliche Einwendung.

### Kann ich meinen Kunden zwingen zu unterschreiben?

Nein. Dein einziger Hebel ist der Zeitpunkt. Wer mehr Zeit will, unterschreibt eher; wer schon entschlossen ist, nicht zu zahlen, unterschreibt nie. Deshalb lohnt sich die unterschriebene Offerte vor dem Auftrag mehr als jedes Papier danach.

### Was mache ich, wenn der Kunde nur telefonisch zusagt?

Schreib die Zusage am selben Tag per E-Mail zurück, mit Betrag, Rechnungsnummer und Zahltag, und bitte um eine kurze Bestätigung. Rechtlich ist die Abmachung damit gültig. Als Titel für die provisorische Rechtsöffnung genügt eine E-Mail in der Regel nicht, weil die Unterschrift fehlt. Für grössere Beträge schick zusätzlich das unterschriebene Papier.

### Nützt mir die Anerkennung auch ohne Betreibung?

Ja, in zwei Punkten. Sie unterbricht die Verjährung, und weil sie eine Urkunde ist, beträgt die neue Frist zehn Jahre (OR Art. 135 Ziff. 1 und Art. 137 Abs. 2). Und sie beendet die Diskussion über die Höhe: Wer unterschrieben hat, kommt später schlecht mit Mängeln, die er vorher nie erwähnt hat.

## Quellen

- [SchKG Art. 82: provisorische Rechtsöffnung bei durch Unterschrift bekräftigter Schuldanerkennung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_82)
- [SchKG Art. 84: der Richter des Betreibungsorts entscheidet über die Rechtsöffnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_84)
- [SchKG Art. 8a: Rückzug der Betreibung und Bekanntgabe an Dritte](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_8_a)
- [OR Art. 17: Gültigkeit des Schuldbekenntnisses ohne Verpflichtungsgrund](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_17)
- [OR Art. 102 und 104: Verfalltag, Verzug und Verzugszins von 5 Prozent](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_102)
- [OR Art. 135 und 137: Unterbrechung der Verjährung, zehnjährige Frist nach Anerkennung durch Urkunde](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_137)
- [OR Art. 14 Abs. 2bis: nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel ist der eigenhändigen gleichgestellt](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_14)
- [ZPO Art. 35: kein Verzicht auf den gesetzlichen Gerichtsstand im Voraus bei Konsumenten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/262/de#art_35)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
