# Streuprotokoll Winterdienst: Vorlage zum Ausfüllen.

Quelle: https://kidesk.ch/vorlagen/streuprotokoll-winterdienst-vorlage · Vorlage · Thema: Branchenwissen · Stand: 2026-09-21 · Herausgeber: KIDESK, Büro-Software für Schweizer Betriebe

**Kurz gesagt:** Das Streuprotokoll hält je Einsatz fest, wann geräumt und gestreut wurde, bei welcher Witterung, mit welchem Mittel, in welcher Menge und von wem. Es ist dein Nachweis, wenn Monate später jemand sagt, an jenem Morgen sei nichts gemacht worden. Hier gibt es die Vorlage als **Word- und als Excel-Datei**, ohne Anmeldung. Die wichtigste Zeile ist die ohne Einsatz: Auch der Kontrollgang, bei dem nichts zu tun war, gehört ins Protokoll.

## Vorlage herunterladen

- [Word (.docx)](https://kidesk.ch/vorlagen/streuprotokoll-winterdienst-vorlage.docx)
- [Excel (.xlsx)](https://kidesk.ch/vorlagen/streuprotokoll-winterdienst-vorlage.xlsx)

Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen. Die Excel-Datei rechnet die Summen selbst.

**Streuprotokoll Winterdienst**

Felder zum Ausfüllen: Betrieb, Objekt, Adresse, Auftraggeber, Verwaltung, Saison, Verantwortliche Person, Vereinbarte Kontrollzeiten, Vereinbarte Flächen.

| Datum | Von | Bis | Stunden | Witterung, Temperatur | Tätigkeit | Streumittel, Menge | Person |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 12.12.2026 | 04:30 | 06:00 | 1.50 | Schneefall, minus 3 Grad | Zugang, Trottoir und Parkplatz geräumt und gestreut | Splitt, 15 kg | M. Frei |
| 13.12.2026 | 05:15 | 05:30 | 0.25 | trocken, plus 2 Grad | Kontrollgang, keine Glätte, kein Einsatz | keines | M. Frei |

Die ausgefüllte Zeile ist ein Beispiel. Darunter folgen 24 leere Zeilen zum Ausfüllen.

Freitext: Besondere Vorkommnisse, Schäden, Meldungen an den Auftraggeber (mit Datum), Material: Bezug und Restbestand Streumittel.

Ort, Datum und Unterschrift: Verantwortliche Person, Auftraggeber oder Verwaltung.

## Ohne Protokoll steht dein Wort gegen ein anderes

Ein Sturz auf Eis wird selten am selben Tag gemeldet. Die Anfrage der Haftpflichtversicherung kommt Wochen später, und sie lautet immer gleich: Was wurde am Morgen des 14. Januar gemacht, um wie viel Uhr, womit? Wer Schadenersatz verlangt, muss den Schaden beweisen (OR Art. 42 Abs. 1). Dass nicht geräumt war, muss zwar beweisen, wer daraus Rechte ableitet (ZGB Art. 8). Verlangt aber dein Auftraggeber den Schaden von dir zurück, musst du beweisen, dass dich kein Verschulden trifft (OR Art. 97 Abs. 1), und dafür brauchst du den Nachweis, wann und womit du geräumt und gestreut hast. Deine Erinnerung an einen Wintermorgen vor zwei Jahren ist kein Beweismittel. Eine Zeile, die an jenem Morgen geschrieben wurde, schon.

| Grundlage | Wen sie trifft | Was sie sagt |
| --- | --- | --- |
| OR Art. 58 | Eigentümer des Gebäudes oder Werks | Er ersetzt den Schaden aus fehlerhafter Anlage oder mangelhafter Unterhaltung. Ein Verschulden verlangt der Artikel nicht. |
| OR Art. 41 | jede Person, auch dein Betrieb | Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit, muss ihn ersetzen. |
| Dein Vertrag | dein Betrieb gegenüber dem Auftraggeber | Was ihr abgemacht habt: Flächen, Kontrollzeiten, Einsatzschwelle, Erreichbarkeit. |
| OR Art. 60 | alle Beteiligten | Verjährung: drei Jahre ab Kenntnis, absolut zehn Jahre, bei Körperverletzung oder Tötung zwanzig Jahre. |

Die Werkeigentümerhaftung nach OR Art. 58 nennt den Eigentümer. Dass du den Winterdienst übernommen hast, nimmt ihn nicht aus der Pflicht, und dich nicht aus deinem Vertrag.

## Wer überhaupt räumen und streuen muss

Ein Bundesgesetz, das die Hauseigentümerin zum Schneeräumen verpflichtet, gibt es nicht. Die Pflicht für das Trottoir vor dem Haus steht im Reglement der Gemeinde oder des Kantons, und sie ist nicht überall dieselbe. Basel-Stadt hält auf seiner Winterdienst-Seite fest, dass die Wege zwischen Hauseingang und Trottoir von der Hauseigentümerschaft geräumt werden müssen, und sagt gleich dazu, womit gestreut werden soll. Anderswo trägt die Anstösserin die ganze Fläche bis zur Strasse. Der erste Schritt vor der Saison ist darum nicht das Salzlager, sondern das Reglement der Gemeinde, in der dein Objekt steht.

Für dich zählt daneben vor allem der Vertrag. Sechs Punkte gehören hinein, sonst erwartet der Auftraggeber etwas anderes als du lieferst: die Flächen mit Plan oder Fotos, das Zeitfenster am Morgen und am Abend, die Einsatzschwelle (ab welcher Schneehöhe, ab welcher Glättemeldung), der Kontrollgang auch ohne Neuschnee, das Streumittel und wer es zahlt, sowie die Stellvertretung bei Krankheit. Wie das aussieht, zeigt die [Winterdienst-Vertrag Vorlage](https://kidesk.ch/vorlagen/winterdienst-vertrag-vorlage); die Haftungsfragen dahinter stehen im Ratgeber [Winterdienst: Haftung, Vertrag und Streuprotokoll](https://kidesk.ch/ratgeber/winterdienst-haftung-und-streuprotokoll).

## Was auf das Streuprotokoll gehört

| Angabe | Warum sie dasteht |
| --- | --- |
| Datum mit Uhrzeit von und bis | Ein Datum allein sagt nichts. Der Sturz passierte um 07:10. Ob du um 05:00 oder um 09:00 dort warst, entscheidet den Fall. |
| Objekt und behandelte Fläche | Bei acht Liegenschaften desselben Auftraggebers muss die Zeile eindeutig einer davon gehören. Zugang, Trottoir, Parkplatz und Treppe sind vier verschiedene Flächen. |
| Witterung und Temperatur | Erklärt, warum du gestreut hast oder warum nicht. Bei sechs Grad und Regen streut niemand, und genau das gehört festgehalten. |
| Tätigkeit | Geräumt, gestreut, beides oder nur kontrolliert. Vier Wörter, die später den Unterschied machen. |
| Streumittel und Menge | Zeigt, dass die Fläche wirklich behandelt wurde, und ist zugleich die Grundlage deiner Materialabrechnung. |
| Person | Wer war vor Ort. Diese Person wird im Ernstfall befragt, manchmal zwei Jahre später. |
| Kontrollgang ohne Einsatz | Die wertvollste Zeile des Blatts, denn damit beweist du, dass du hingeschaut und entschieden hast. Eine Lücke im Protokoll sieht aus wie ein vergessener Morgen. |

> **Achtung:** Schreib die Zeile am Einsatz, nicht am Monatsende. Ein Protokoll, dem man ansieht, dass es in einem Zug ausgefüllt wurde, überzeugt weder die Versicherung noch ein Gericht. Auf Papier reicht ein Stift im Fahrzeug, digital eine Zeile pro Einsatz, noch bevor du wegfährst.

## Streumittel: nicht alles, was taut, ist erlaubt

Auftaumittel sind nach der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Stoffe und Zubereitungen zur Bekämpfung von Glatteis und Schneeglätte mit mehr als 10 Massenprozent tauwirksamen Stoffen (ChemRRV, Anhang 2.7 Ziff. 1). Welche tauwirksamen Stoffe abgegeben und verwendet werden dürfen, zählt die Verordnung auf. Für den Winterdienst an einer Liegenschaft bleibt davon wenig übrig: Streusalz aus Natrium-, Kalzium- oder Magnesiumchlorid, dazu Natrium- oder Kaliumformiat auf Fusswegen, die an Grünflächen angrenzen. Splitt und Sand wirken mechanisch und enthalten keine tauwirksamen Stoffe, sie fallen nicht unter diese Regeln.

| Mittel | Wo es verwendet werden darf | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Natrium-, Kalzium- oder Magnesiumchlorid (Streusalz) | zulässig; im öffentlichen Winterdienst zusätzlich Ziff. 3.3. Gemeinde und Auftraggeber können strenger sein | Anhang 2.7 Ziff. 2 und 3.1 |
| Harnstoff, abbaubare niedere Alkohole, Natrium- oder Kaliumacetat | nur auf Flugplätzen | Anhang 2.7 Ziff. 3.1 Abs. 2 |
| Natrium- oder Kaliumformiat | nur auf Flugplätzen und auf Fusswegen, die an Grünflächen angrenzen | Anhang 2.7 Ziff. 3.1 Abs. 3 |
| Melassen aus der Zuckerherstellung | nur als Solezusatz und nur unter den Bedingungen der Verordnung | Anhang 2.7 Ziff. 3.1 Abs. 4 |
| alle anderen tauwirksamen Stoffe | gar nicht; das BAFU kann einzelnen Verwenderinnen eine befristete Eignungsprüfung erlauben | Anhang 2.7 Ziff. 3.1 Abs. 1 und 3.2 |

Für den öffentlichen Winterdienst, also Strassen, Wege und Plätze der öffentlichen Hand, kommt Ziff. 3.3 dazu: Schnee ist, soweit zweckmässig, zuerst mechanisch zu räumen, gestreut wird mit Geräten, die gleichmässig ausbringen, und vorbeugend nur bei kritischen Wetterlagen und nur auf Nationalstrassen sowie an exponierten Stellen. Die Kantone sorgen dafür, dass für öffentliche Strassen, Wege und Plätze festgelegt wird, wann, wo und wie Auftaumittel eingesetzt werden.

Dazu kommen die Vorgaben der Gemeinde und des Auftraggebers, und die sind oft strenger. Basel-Stadt etwa weist die Hauseigentümerschaft an, Glatteis und festgetretenen Schnee mit feinkörnigem Splitt oder Sand zu bestreuen, vor dem Salzen den Schnee wegzuräumen und aufs Salzen zu verzichten, wenn das Schmelzwasser zu Baumwurzeln fliesst. Schreib darum ins Protokoll, **welches** Mittel du eingesetzt hast, nicht nur «gestreut». Bei einem Streit über abgestorbene Buchshecken am Parkplatz ist das die Zeile, die dich entlastet.

## Nacht- und Sonntagsarbeit im Winterdienst

Wer um 04:30 Uhr losfährt, arbeitet nachts im Sinn des Arbeitsgesetzes. Bewilligungsfrei sind nur die Tagesarbeit von 6 bis 20 Uhr und die Abendarbeit von 20 bis 23 Uhr (ArG Art. 10); Ausnahmen vom Verbot der Nacht- und der Sonntagsarbeit brauchen sonst eine Bewilligung (ArG Art. 17 und 19). Für den Winterdienst gibt es eine Sonderbestimmung: Auf Betriebe, die im Winterdienst tätig sind, und auf die von ihnen mit der Salzstreuung und der Schneeräumung beschäftigten Personen ist Artikel 4 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz für die ganze Nacht und den ganzen Sonntag anwendbar (ArGV 2 Art. 51b). Artikel 4 heisst: Beschäftigung in der Nacht und am Sonntag ohne behördliche Bewilligung.

Befreit bist du damit von der Bewilligung, nicht von den übrigen Regeln. Wer nur vorübergehend Nachtarbeit leistet, bekommt einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent; wer dauernd oder regelmässig wiederkehrend nachts arbeitet, hat Anspruch auf eine Kompensation von 10 Prozent der Nachtzeit als Ausgleichsruhezeit innert eines Jahres (ArG Art. 17b Abs. 1 und 2). Von dieser Ausgleichsruhezeit gibt es Ausnahmen, etwa wenn die betriebliche Schichtdauer samt Pausen im Schnitt sieben Stunden nicht übersteigt (ArG Art. 17b Abs. 3). Und die Ausnahme von der Bewilligung gilt für die Leute, die räumen und streuen, nicht fürs Büro. Was sonst noch an der Haftung hängt, steht im Ratgeber [Winterdienst: wer haftet und was das Protokoll beweist](https://kidesk.ch/ratgeber/winterdienst-haftung-und-streuprotokoll).

Die Arbeitszeit deiner Leute musst du unabhängig davon erfassen, mit ihrer Lage und mit den Pausen ab einer halben Stunde, und fünf Jahre aufbewahren (ArGV 1 Art. 73). Das Streuprotokoll ersetzt das nicht: Es gehört dem Objekt, die Zeitkontrolle gehört der Person. Was dafür nötig ist, steht im Ratgeber [Arbeitszeiterfassung: Pflicht und Praxis](https://kidesk.ch/ratgeber/arbeitszeiterfassung-pflicht-und-praxis).

## Wie lange du das Protokoll aufbewahrst

| Wozu | Frist | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Beleg zur Rechnung | 10 Jahre | OR Art. 958f |
| Nachweis der Arbeitszeit | mindestens 5 Jahre | ArGV 1 Art. 73 Abs. 2 |
| Nachweis gegenüber Schadenersatzansprüchen | bis 10 Jahre nach dem Einsatz, bei Körperverletzung bis 20 Jahre | OR Art. 60 |

Im Zweifel gilt die längere Frist. Ein Ordner je Saison, am Ende als PDF eingescannt und beim Objekt abgelegt, kostet dich zwanzig Minuten im April.

## So füllst du die Vorlage aus

1. **Ein Blatt je Objekt und Saison** Kopf einmal ausfüllen: Betrieb, Objekt mit Adresse, Auftraggeber, Saison, verantwortliche Person und die vereinbarten Kontrollzeiten. Für zwölf Objekte zwölf Blätter, nicht eines mit zwölf Spalten.
2. **Jede Fahrt bekommt eine Zeile** Datum, von, bis, Witterung, Tätigkeit, Streumittel mit Menge, Person. In der Excel-Datei rechnet die Spalte Stunden aus «Von» und «Bis», auf Papier trägst du sie ein.
3. **Auch den leeren Gang eintragen** Kontrolliert um 05:15, keine Glätte, kein Einsatz: Das ist eine vollwertige Zeile. Im Streitfall ist diese Zeile oft mehr wert als die Einsätze selbst.
4. **Besonderes sofort notieren** Defekte Beleuchtung, blockierte Zufahrt, fehlender Splittkübel, ein Hinweis der Verwaltung: unten ins Feld für Vorkommnisse, mit Datum. Und am selben Tag per E-Mail an den Auftraggeber, sonst bleibt es deine Notiz und wird nicht sein Problem.
5. **Am Monatsende unterschreiben und abrechnen** Die verantwortliche Person unterschreibt das Blatt, dann wird daraus die Rechnung. Wer die Pauschale plus Einsätze verrechnet, hängt das Protokoll als Beilage an.

**Vom Protokoll zur Dezemberrechnung**

| Posten | Wert |
| --- | --- |
| Monatspauschale Bereitschaft Dezember | 250.00 |
| Einsatz 12.12., 04:30 bis 06:00, 1.50 h zu CHF 78.00 | 117.00 |
| Zweite Person am selben Einsatz, 1.50 h zu CHF 68.00 | 102.00 |
| Auftausalz 25 kg zu CHF 0.90 | 22.50 |
| Zwischentotal | 491.50 |
| MwSt 8.1 % | 39.81 |
| **Rechnung Dezember** | **CHF 531.31** |

Die Ansätze sind Beispiele, setz deine eigenen ein. Wichtig ist der Aufbau: Die Pauschale deckt die Bereitschaft, die Einsätze kommen einzeln dazu, und jede Position lässt sich im Protokoll nachlesen. Eine Verwaltung, die eine Winterdienstrechnung kürzen will, kürzt zuerst dort, wo sie nichts nachprüfen kann. Wie du den Ansatz dahinter rechnest, steht im Ratgeber Stundensatz Hauswartung kalkulieren.

## Vier Fehler, die den Nachweis entwerten

- **Nur Einsätze, keine Kontrollgänge.** Wer im Januar an elf Tagen einträgt und an zwanzig nichts, hat zwanzig offene Fragen.
- **Uhrzeit fehlt.** «14.01. geräumt» beantwortet die entscheidende Frage nicht. Von und bis gehören in jede Zeile.
- **«Gestreut» ohne Mittel und Menge.** Damit lässt sich weder die Haftung noch das Material belegen, und die Verwaltung streicht die Salzposition.
- **Das Protokoll bleibt im Fahrzeug.** Es gehört nach der Saison ins Dossier des Objekts, zusammen mit dem Vertrag. Zehn Jahre sind eine lange Zeit für einen Ordner im Kofferraum.

## So macht es KIDESK

In KIDESK erfasst du den Einsatz als Auftrag: Datum, von, bis, Pause, dazu Fotos vom geräumten Zugang. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag rechnet KIDESK auf die erfassten Stunden. Die Monatspauschale läuft als wiederkehrende Rechnung, die Einsätze kommen als eigene Positionen dazu. Für Liegenschaftsbetreuung, Gebäudereinigung, Spezialreinigung und Garten- und Grünpflege gibt es ausserdem das Pflichtenheft, mit einer eingebauten Vorlage für den Winterdienst: was an der Liegenschaft wie oft gemacht wird, mit Aufwand je Tätigkeit. Ein eigenes Feld für Witterung und Streumittel hat der Rapport nicht, diese Angaben schreibst du in die Bemerkung oder hängst das ausgefüllte Blatt als Datei an den Auftrag.

- [Aufträge und Rapporte](https://kidesk.ch/funktionen/auftraege)
- [Vom Auftrag zur Rechnung](https://kidesk.ch/anleitungen/auftrag-zur-rechnung)

## Häufige Fragen

### Ist ein Streuprotokoll in der Schweiz Pflicht?

Eine bundesrechtliche Vorschrift, die das Protokoll verlangt, gibt es nicht. Verlangen kann es dein Vertrag oder das Reglement der Gemeinde. Sonst ist es freiwillig und trotzdem das wichtigste Papier des Winterdiensts: Verlangt dein Auftraggeber nach einem Sturz Schadenersatz von dir, musst du beweisen, dass dich kein Verschulden trifft (OR Art. 97 Abs. 1), und ohne Protokoll kannst du nicht zeigen, wann und womit du geräumt und gestreut hast. Ohne Nachweis trägst du dieses Risiko, obwohl du vor Ort warst.

### Reicht ein Foto statt eines Protokolls?

Als Ergänzung ist ein Foto ausgezeichnet, weil es Zeitpunkt und Zustand zeigt. Als Ersatz taugt es nicht: Es sagt nichts über das Streumittel, die Menge und die Person, und bei dreissig Einsätzen findest du das richtige Bild nicht mehr. Foto plus Zeile im Protokoll ist die Kombination, die hält.

### Haftet der Hauswart oder der Eigentümer, wenn jemand stürzt?

Beide können belangt werden. Der Eigentümer haftet als Werkeigentümer für mangelhaften Unterhalt (OR Art. 58), ohne dass der Artikel ein Verschulden verlangt. Dein Betrieb haftet dem Eigentümer gegenüber aus dem Vertrag und dem Verletzten gegenüber, wenn ihn ein Verschulden trifft (OR Art. 41). Wie es im Einzelfall ausgeht, hängt am Vertrag und an den Beweisen.

### Darf ich auf dem Trottoir Streusalz verwenden?

Nach der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung sind Auftaumittel aus Natrium-, Kalzium- oder Magnesiumchlorid zulässig; andere tauwirksame Stoffe sind stark eingeschränkt oder verboten (ChemRRV, Anhang 2.7). Die Gemeinde kann strenger sein und zuerst Splitt oder Sand verlangen. Schau ins Reglement deiner Gemeinde, bevor du das Salzlager füllst.

### Wie lange muss ich Streuprotokolle aufbewahren?

Als Beleg zu einer Rechnung zehn Jahre (OR Art. 958f). Für die Haftung rechne mit derselben Frist, denn Schadenersatzansprüche verjähren absolut nach zehn Jahren und bei Körperverletzung erst nach zwanzig (OR Art. 60). In der Praxis heisst das: aufbewahren, solange der Ordner Platz hat, am besten digital.

### Was schreibe ich ins Protokoll, wenn gar nichts zu tun war?

Genau das, mit Uhrzeit: «05:15 kontrolliert, trocken, kein Einsatz». Diese Zeilen zeigen, dass du jeden Morgen entschieden hast, statt zufällig dort gewesen zu sein. Eine Lücke dagegen sieht im Nachhinein aus wie ein verschlafener Morgen.

## Quellen

- [Obligationenrecht (OR), Art. 58: Haftung des Werkeigentümers](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_58)
- [Obligationenrecht (OR), Art. 60: Verjährung von Schadenersatzansprüchen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_60)
- [Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 8: Beweislast](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_8)
- [Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.7: Auftaumittel](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/478/de)
- [Arbeitsgesetz (ArG), Art. 10, 17, 17b und 19: Nacht- und Sonntagsarbeit, Zuschläge](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de#art_17_b)
- [Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2), Art. 4 und 51b: Betriebe, die im Winterdienst tätig sind](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/244/de#art_51_b)
- [Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 73: Verzeichnisse und Unterlagen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/243/de#art_73)
- [Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25: Steuersätze](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_25)
- [Kanton Basel-Stadt: Winterdienst, Pflichten der Hauseigentümerschaft](https://www.bs.ch/themen/umwelt-und-bauen/abfall-und-sauberkeit/sauberkeitshotline/winterdienst)

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
