Ferienanspruch-Rechner
Berechne deinen Ferienanspruch in der Schweiz. Mit Alter, Teilzeit, Dienstjahren und kantonalen Regeln.
Berechnung
Fuer die Berechnung des Geldwerts deiner Ferientage
Ergebnis
Ferientage pro Jahr
20 Tage (4 Wochen)
Ferienlohn-Zuschlag (Stundenlohn)
8.33%
Zusammenfassung
OR Art. 329a — Ferienanspruch
Gesetzliches Minimum: 4 Wochen (unter 20 Jahren: 5 Wochen). Viele GAV sehen mehr vor, besonders ab 50 und ab 60 Jahren. Bei Stundenlohn wird der Ferienlohn-Zuschlag auf jede Lohnabrechnung ausgewiesen.
Häufige Fragen
Gesetzliches Minimum nach OR Art. 329a: 4 Wochen (20 Tage) für Arbeitnehmer ab 20 Jahren, 5 Wochen (25 Tage) für Arbeitnehmer unter 20 Jahren. Viele GAV und Arbeitgeber gewähren mehr.
Gesetzlich nicht, aber viele GAV und Personalreglemente gewähren ab 50 Jahren eine zusätzliche Ferienwoche (5 Wochen statt 4).
Der Ferienanspruch in Tagen bleibt gleich. Bei einem 60%-Pensum hast du also auch 20 Ferientage — aber ein Ferientag entspricht 60% eines vollen Arbeitstages.
Grundsätzlich verjähren Ferienansprüche nach 5 Jahren. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, den Ferienbezug zu ermöglichen und darf Ferien nicht einfach verfallen lassen.
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