Ferienanspruch-Rechner

Berechne deinen Ferienanspruch in der Schweiz. Mit Alter, Teilzeit, Dienstjahren und kantonalen Regeln.

Berechnung

100%
CHF

Fuer die Berechnung des Geldwerts deiner Ferientage

Ergebnis

Ferientage pro Jahr

20 Tage (4 Wochen)

Ferienlohn-Zuschlag (Stundenlohn)

8.33%

Zusammenfassung

Alter30 Jahre
GAVKein GAV (gesetzliches Minimum)
Ferientage20 Tage
Ferienwochen4 Wochen
Ferienlohn-Zuschlag8.33%

OR Art. 329a — Ferienanspruch

Gesetzliches Minimum: 4 Wochen (unter 20 Jahren: 5 Wochen). Viele GAV sehen mehr vor, besonders ab 50 und ab 60 Jahren. Bei Stundenlohn wird der Ferienlohn-Zuschlag auf jede Lohnabrechnung ausgewiesen.

Häufige Fragen

Gesetzliches Minimum nach OR Art. 329a: 4 Wochen (20 Tage) für Arbeitnehmer ab 20 Jahren, 5 Wochen (25 Tage) für Arbeitnehmer unter 20 Jahren. Viele GAV und Arbeitgeber gewähren mehr.

Gesetzlich nicht, aber viele GAV und Personalreglemente gewähren ab 50 Jahren eine zusätzliche Ferienwoche (5 Wochen statt 4).

Der Ferienanspruch in Tagen bleibt gleich. Bei einem 60%-Pensum hast du also auch 20 Ferientage — aber ein Ferientag entspricht 60% eines vollen Arbeitstages.

Grundsätzlich verjähren Ferienansprüche nach 5 Jahren. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, den Ferienbezug zu ermöglichen und darf Ferien nicht einfach verfallen lassen.

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