Drei Dokumente, drei Bindungen
Entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern was ihr vereinbart habt. Trotzdem lohnt es sich, die Überschrift richtig zu setzen, denn sie ist das erste Indiz.
- Die verbindliche Offerte nennt den Preis, zu dem du die beschriebene Leistung erbringst. Nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, ist der Vertrag geschlossen, und der Preis steht
- Die unverbindliche Offerte ist eine Einladung, dir einen Auftrag zu erteilen. Sie bindet dich nicht, dafür bindet die Annahme des Kunden auch dich nicht: verbindlich wird es erst mit deiner Bestätigung
- Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung des Aufwands. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Der genannte Betrag ist keine Preiszusage, aber auch keine unverbindliche Zahl, die man beliebig überschreiten darf
Wann welches Dokument passt
Die Wahl hängt daran, wie gut du den Umfang kennst.
Verbindlich offerierst du, wenn du weisst, was auf dich zukommt: Der Zaun ist ausgemessen, die Küche ist aufgenommen, das Leistungsverzeichnis liegt vor. Du trägst dann das Risiko der Schätzung, und genau dafür gibt es deinen Zuschlag. Der Kunde bekommt Sicherheit, du bekommst den Auftrag.
Einen Kostenvoranschlag machst du, wenn du es nicht wissen kannst: hinter der Wand, unter dem Boden, in der alten Anlage. Sag das auch so. Ein Kunde versteht «wir wissen erst, wenn wir es offen haben» sofort. Was er nicht versteht, ist eine Rechnung über das Doppelte ohne Vorwarnung.
Unverbindlich offerierst du bei langen Vorlaufzeiten und schwankenden Materialpreisen. Das ist ehrlicher, als eine verbindliche Offerte mit einer Gültigkeit von drei Tagen zu versehen.
Wenn der Kostenvoranschlag überschritten wird
Hier wird es ernst. Das Gesetz sagt: Wird ein ungefährer Ansatz unverhältnismässig überschritten, ohne dass der Besteller etwas dazu beigetragen hat, kann er vom Vertrag zurücktreten. Geht es um ein Bauwerk auf seinem Grundstück, kann er stattdessen eine angemessene Herabsetzung des Werklohns verlangen (OR Art. 375).
Was «unverhältnismässig» heisst, steht nirgends in einer Zahl. Gerichte legen die Grenze eher eng aus und beurteilen jeden Fall einzeln. Verlass dich also nicht auf eine Faustregel, die dir jemand auf der Baustelle nennt.
Die praktische Antwort ist ohnehin eine andere: melden, sobald du es siehst. Zeichnet sich ab, dass es teurer wird, informierst du den Kunden vor der Ausführung, schriftlich, mit dem neuen Betrag und dem Grund. Damit gibst du ihm die Entscheidung zurück, und der Punkt ist erledigt. Wer erst mit der Schlussrechnung meldet, hat nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch einen Kunden verloren.
- Halte die Schätzgrundlage fest: welche Annahmen, welche Mengen, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Ohne Grundlage ist später nicht feststellbar, was überhaupt überschritten wurde
- Trenne Mehrmengen von Mehrleistungen. Zwanzig Quadratmeter mehr sind eine Mengenabweichung, ein zusätzlicher Raum ist eine neue Bestellung
- Lass Nachträge unterschreiben, bevor du sie ausführst. Zwei Zeilen auf dem Rapport genügen
- Schreib die Meldung, auch wenn sie unangenehm ist. Eine unangenehme Mail heute ist billiger als eine Kürzung in drei Monaten
Gültig bis, und was die Annahme auslöst
Jede Offerte braucht ein Ablaufdatum. Ohne Frist gilt eine angemessene Zeit, und darüber streitet man sich ungern. Dreissig Tage sind üblich, bei schwankenden Materialpreisen darfst du kürzer gehen. Wichtig ist nur: ein konkretes Datum, kein «gültig 30 Tage».
Nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, ist der Vertrag zustande gekommen. Die Annahme braucht keine bestimmte Form; eine Mail mit «ja, machen wir so» genügt. Genau deshalb lohnt es sich, die Annahme sauber festzuhalten: mit Datum, mit Namen, und am besten mit einer Unterschrift auf dem Dokument, das den Umfang beschreibt.
Verbindliche Offerte «Offerte Nr. 2026-0091, verbindlich. Die Preise gelten für den beschriebenen Umfang. Gültig bis 15.07.2026.» Unverbindliche Offerte «Offerte Nr. 2026-0091, unverbindlich. Preise und Termine bleiben freibleibend, verbindlich wird erst unsere Auftragsbestätigung. Gültig bis 15.07.2026.» Kostenvoranschlag «Kostenvoranschlag Nr. 2026-0091. Die Beträge beruhen auf einer Schätzung des Aufwands. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand zu den aufgeführten Ansätzen. Zeichnet sich eine Überschreitung ab, melden wir uns vor der Ausführung. Gültig bis 15.07.2026.»
Läuft die Frist ab, ohne dass sich der Kunde meldet, bist du frei. Meldet er sich danach, ist das ein neues Geschäft und du darfst neu rechnen. Sag das freundlich und stell die Offerte mit heutigen Preisen neu aus, statt dich an eine halbjährige Zahl zu binden.
So macht es KIDESK
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Offerte und Kostenvoranschlag?
Die Offerte nennt den Preis, zu dem du die beschriebene Leistung erbringst. Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung des Aufwands, abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Der geschätzte Betrag ist keine Preiszusage, aber auch keine beliebig überschreitbare Zahl.
Wie stark darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine Zahl nennt das Gesetz nicht. Wird ein ungefährer Ansatz unverhältnismässig überschritten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten; bei einem Bauwerk auf seinem Grundstück kann er stattdessen eine angemessene Herabsetzung verlangen (OR Art. 375). Gerichte legen das eher eng aus. Verlass dich nicht auf eine Faustregel, sondern melde Mehrkosten, sobald du sie siehst.
Wie mache ich eine Offerte unverbindlich?
Indem du es draufschreibst, zum Beispiel «unverbindlich» oder «freibleibend», zusammen mit dem Hinweis, dass erst deine Auftragsbestätigung verbindlich wird. Ohne solchen Vermerk kommt der Vertrag mit der rechtzeitigen Annahme des Kunden zustande.
Wie lange soll eine Offerte gültig sein?
Üblich sind dreissig Tage. Bei schwankenden Materialpreisen darfst du kürzer gehen. Wichtig ist ein konkretes Datum statt «gültig 30 Tage». Ohne Frist gilt eine angemessene Zeit, und darüber streitet man sich ungern.
Was, wenn der Kunde nach Ablauf der Frist annimmt?
Dann bist du frei. Sag es freundlich und stell die Offerte mit heutigen Preisen neu aus, statt dich an eine halbjährige Zahl zu binden. Ein neues Datum kostet zwei Minuten und schützt deine Kalkulation.
Wie halte ich die Annahme fest?
Eine bestimmte Form braucht es nicht, eine Mail mit «ja, machen wir so» genügt. Genau deshalb lohnt es sich, die Annahme sauber zu dokumentieren: mit Datum, Namen und am besten mit einer Unterschrift auf dem Dokument, das den Umfang beschreibt.
