Fünf Prozent, von Gesetzes wegen
Ist dein Kunde mit der Zahlung in Verzug, schuldet er dir einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr, auch wenn davon in der Offerte und im Vertrag nie die Rede war. Das regelt OR Art. 104. Du darfst einen höheren Satz vereinbaren, dann gilt der vereinbarte. Ohne Vereinbarung sind es fünf Prozent, nicht mehr und nicht weniger.
Der Verzugszins ist kein Strafzuschlag, sondern ein Ausgleich dafür, dass du dein Geld nicht hattest. Genau darum ist er auch nicht verhandelbar und braucht keine Grundlage in deinen AGB. Mahngebühren dagegen brauchen eine: die musst du vereinbart haben.
Ab welchem Tag gerechnet wird
Der Zins läuft ab Verzug. Wann der eintritt, hängt davon ab, was auf der Rechnung steht.
- Mit Verfalltag auf der Rechnung, also einem konkreten Zahlungsdatum: Der Verzug tritt mit Ablauf dieses Tages ein, ganz ohne Mahnung (OR Art. 102 Abs. 2). Der Fälligkeitstag selbst wird nicht verzinst, gerechnet wird ab dem Tag danach
- Ohne Verfalltag: Dann brauchst du eine Mahnung. Ab deren Zugang beim Kunden läuft der Zins
- Bis wann: Bis zum Tag des Zahlungseingangs auf deinem Konto, nicht bis zum Datum der Mahnung
Daraus folgt eine sehr praktische Regel für deine Rechnungen: schreib immer ein konkretes Zahlungsdatum hin. Es erspart dir im Ernstfall den Nachweis, wann deine Mahnung angekommen ist.
Der Rechenweg
Gerechnet wird kaufmännisch nach der Methode actual durch 365: die tatsächlichen Tage geteilt durch 365. Der Nenner bleibt auch im Schaltjahr bei 365.
Betrag mal Satz mal Tage, geteilt durch 365.
Ein Beispiel: Eine Rechnung über CHF 12'400.00 war am 15.06.2026 fällig, das Geld kommt am 01.08.2026. Das sind 47 Tage Verzug. CHF 12'400.00 mal 5 Prozent ergibt CHF 620.00 pro Jahr. Mal 47 Tage, geteilt durch 365, ergibt CHF 79.84.
Zum Vergleich eine kleine Rechnung: CHF 850.00, dreissig Tage zu spät, macht CHF 3.49. Daran siehst du sofort, wo sich der Aufwand lohnt und wo nicht.
Zahlt dein Kunde in Raten, wird der Zins jeweils auf dem noch offenen Restbetrag gerechnet, Abschnitt für Abschnitt. Eine Teilzahlung mitten in der Verzugsperiode teilt die Rechnung also in zwei Zeiträume mit unterschiedlichen Basisbeträgen. Das von Hand zu rechnen ist mühsam und genau der Grund, warum die meisten Betriebe auf den Zins verzichten, obwohl er ihnen zusteht.
Rechnung Nr. 2026-0142 vom 16.05.2026 Fällig am 15.06.2026, Zahlungseingang am 01.08.2026 Rechnungsbetrag 12'400.00 Verzugszins 5.0 % p.a., 47 Tage (16.06. bis 01.08.) 79.84 Mahngebühr gemäss Vertrag 20.00 Total 12'499.84 Auf den Verzugszins wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Keine Mehrwertsteuer auf den Zins
Der Verzugszins ist kein Entgelt für eine Leistung, sondern Schadenersatz für verspätete Zahlung. Darum wird darauf keine Mehrwertsteuer erhoben. Er gehört auf der Mahnung in eine eigene Zeile, ausserhalb der Steuerbasis.
Das gilt auch für Mahngebühren: Sie sind Ersatz für deinen Umtriebsaufwand, kein Umsatz. Wer Verzugszins und Gebühr in die Positionen der Rechnung schreibt und mit 8.1 Prozent besteuert, zahlt Steuer auf Geld, das gar kein Umsatz ist.
Lohnt sich das überhaupt?
Ehrlich gerechnet: bei einer Rechnung über CHF 800.00 und drei Wochen Verzug reden wir über zwei bis drei Franken. Der Buchungsaufwand ist grösser als der Ertrag. Bei CHF 25'000.00 und drei Monaten sind es dagegen über CHF 300.00, und dann ist es Geld, das dir zusteht.
- Setz eine Untergrenze, etwa CHF 20.00. Darunter verrechnest du keinen Zins, das spart Diskussionen um Rappenbeträge
- Erst ab der zweiten Mahnung ist ein guter Kompromiss: die erste Erinnerung bleibt freundlich, ab der zweiten wird es geschäftlich
- Die Ankündigung wirkt oft mehr als der Betrag. Ein Kunde, der auf der Mahnung eine Zinszeile sieht, weiss, dass du deine Debitoren im Griff hast
- Bei Stammkunden darfst du verzichten. Verzicht ist deine Entscheidung, Anspruch hättest du
So macht es KIDESK
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?
Fünf Prozent pro Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das steht in OR Art. 104 und gilt auch dann, wenn in deiner Offerte und in deinen AGB nie davon die Rede war. Einen höheren Satz darfst du vereinbaren, dann gilt der vereinbarte.
Ab welchem Tag läuft der Zins?
Steht ein konkretes Zahlungsdatum auf der Rechnung, tritt der Verzug mit Ablauf dieses Tages ein, ganz ohne Mahnung (OR Art. 102 Abs. 2). Der Fälligkeitstag selbst wird nicht verzinst, gerechnet wird ab dem Tag danach bis zum Zahlungseingang. Ohne Zahlungsdatum brauchst du zuerst eine Mahnung.
Wie rechne ich den Verzugszins aus?
Betrag mal Satz mal Tage, geteilt durch 365. Beispiel: CHF 12'400.00 zu fünf Prozent während 47 Tagen ergeben CHF 79.84. Der Nenner bleibt auch im Schaltjahr bei 365.
Fällt auf den Verzugszins Mehrwertsteuer an?
Nein. Der Verzugszins ist kein Entgelt für eine Leistung, sondern Ersatz für die verspätete Zahlung. Er gehört auf der Mahnung in eine eigene Zeile ausserhalb der Steuerbasis, genauso wie Mahngebühren.
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Bei CHF 800.00 und drei Wochen Verzug sind es zwei bis drei Franken, da ist der Buchungsaufwand grösser als der Ertrag. Bei CHF 25'000.00 und drei Monaten sind es über CHF 300.00. Setz eine Untergrenze und lass den Zins erst ab der zweiten Mahnstufe laufen, dann stimmt das Verhältnis.
Darf ich zusätzlich Mahngebühren verlangen?
Nur, wenn sie vereinbart sind, zum Beispiel in deinen AGB oder auf der Rechnung. Der Verzugszins steht dir von Gesetzes wegen zu, die Gebühr nicht. Ohne Grundlage lässt du sie besser weg.
