KIDESK

Mahnwesen

Du kommst zu deinem Geld, ohne das Telefonat.

KIDESK zeigt dir jeden Morgen, welche Rechnungen überfällig sind, und mahnt in drei Stufen. Die Fristen, die Gebühr und die Eskalation stellst du einmal ein, danach reicht ein Klick für alle. Teilzahlungen werden angerechnet, und wenn du willst, rechnet KIDESK den gesetzlichen Verzugszins gleich mit.

Kostenlos testen14 Tage gratis. Keine Kreditkarte.
Die Mahnwesen-Liste in KIDESK mit den überfälligen Rechnungen, den Tagen seit Fälligkeit und der aktuellen Mahnstufe je Zeile

Was es kann

Die grossen Dinge.

Stufe 2 versendetDie Mahnwesen-Einstellungen mit den drei Stufen, ihren Fristen in Tagen und der Mahngebühr je Stufe

01

Drei Stufen mit deinen Fristen.

Voreingestellt sind 7, 14 und 30 Tage nach Fälligkeit, von der freundlichen Erinnerung bis zur letzten Mahnung. Du änderst jede Frist einzeln, legst je Stufe eine Mahngebühr fest und entscheidest, ob KIDESK von selbst auf die nächste Stufe geht. Die Texte sind normale E-Mail-Vorlagen, die du anpassen kannst.

ÜberfälligDie Startseite «Heute» mit der Kachel der überfälligen Rechnungen und derselben Zahl wie in der Mahnwesen-Liste

02

Überfällig heisst überall dasselbe.

Ob auf der Startseite, in der Rechnungsliste, im Chat oder auf dem Handy: Überfällig ist eine Rechnung, die offen oder teilweise bezahlt ist und deren Fälligkeit vorbei ist. Der Stichtag ist der Tagesbeginn in Zürich, nicht die Weltzeit, sonst wäre eine Rechnung nachts zwei Stunden lang überfällig, bevor sie es ist. Entwürfe und Gutschriften sind nie überfällig.

Mahnlauf gestartetDie Mahnwesen-Liste mit ausgewählten Rechnungen und dem Knopf für den Mahnlauf über allen ausgewählten Zeilen

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Alle Überfälligen mit einem Klick.

Aus der Liste heraus startest du den Mahnlauf für alle fälligen Rechnungen auf einmal, mit der jeweils passenden Stufe. Im Chat geht dasselbe mit einem Satz. Deine AGB oder ein anderes PDF kannst du gezielt nur an Mahnungen anhängen, ohne dass es an jeder Rechnung mitgeht.

Zins berechnetDie Verzugszins-Einstellungen mit Schalter, Satz in Prozent, ab welcher Mahnstufe und dem Mindestbetrag

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Verzugszins nach Gesetz, wenn du ihn willst.

Der gesetzliche Satz nach Artikel 104 des Obligationenrechts beträgt 5.00 Prozent im Jahr. KIDESK rechnet kaufmännisch nach Tagen durch 365, verzinst den Fälligkeitstag selbst nicht und behandelt den Zins mehrwertsteuerfrei. Ab Werk ist die Funktion ausgeschaltet, du schaltest sie ein und bestimmst Satz, Mahnstufe und Mindestbetrag.

Die kleinen Dinge

Woran du merkst, dass jemand deinen Alltag kennt.

Keine Schlagworte, sondern Regeln, die im Programm wirklich so gelten.

  • Die Vorgaben für die drei Stufen sind 7, 14 und 30 Tage nach Fälligkeit und lassen sich einzeln ändern.

  • Die Mahngebühr legst du selbst fest, KIDESK gibt keinen Betrag vor.

  • Die automatische Eskalation auf die nächste Stufe lässt sich abschalten. Bei einem Stammkunden willst du vielleicht selbst entscheiden, wann Stufe 3 kommt.

  • Beim Verzugszins stellst du Satz, ab welcher Mahnstufe und Mindestbetrag ein.

  • Gerechnet wird mit den tatsächlichen Tagen geteilt durch 365, auch im Schaltjahr.

  • Der Fälligkeitstag selbst wird nicht verzinst, so verlangt es Artikel 102 Absatz 2 des Obligationenrechts.

  • Auf Verzugszins fällt keine Mehrwertsteuer an.

  • Der Stichtag für «überfällig» ist der Tagesbeginn in Zürich.

  • Entwürfe und Gutschriften gelten nie als überfällig.

  • Neben «überfällig» gibt es den Begriff «offen» ohne Fälligkeitsfilter, den der Zahlungsabgleich benutzt. Beim Verbuchen einer Zahlung interessiert nicht, ob die Frist schon abgelaufen ist.

  • Teilzahlungen werden angerechnet, gemahnt wird der Restbetrag.

  • Die Mahnwesen-Einstellungen darf neben Inhaberin und Admin auch die Buchhaltung ändern.

  • Die Mahntexte sind E-Mail-Vorlagen und lassen sich auch über den Chat lesen und ändern.

  • Standard-Anhänge lassen sich gezielt nur an Mahnungen hängen.

  • Der Chat kennt die Liste der grössten Schuldner und kann alle Überfälligen auf einmal anmahnen.

Was Mahnwesen nicht macht

KIDESK betreibt kein Inkasso, stellt keinen Zahlungsbefehl aus und übergibt nichts an ein Betreibungsamt. Nach der dritten Stufe entscheidest du selbst, wie es weitergeht.

Fragen dazu

Kurz und ehrlich beantwortet.

Wie hoch darf die Mahngebühr sein?

Das entscheidest du. Du hinterlegst je Stufe einen Betrag, und KIDESK setzt ihn auf die Mahnung. Vorgegeben wird nichts, weil das je nach Branche und Kundenbeziehung anders gehandhabt wird.

Was passiert, wenn der Kunde einen Teil bezahlt hat?

Die Rechnung bleibt überfällig, aber gemahnt wird nur der Restbetrag. Teilweise bezahlte Rechnungen zählen in derselben Definition mit, die auch die Startseite und die Rechnungsliste benutzen. Du siehst also nie zwei verschiedene Zahlen für denselben Sachverhalt.

Muss ich jede Mahnung einzeln verschicken?

Nein. Aus der Liste heraus mahnst du alle überfälligen Rechnungen auf einmal an, jede in der Stufe, die ihr zusteht. Dasselbe geht im Chat mit einem Satz. Einzelne Rechnungen kannst du natürlich weiterhin von Hand mahnen.

Wird der Verzugszins automatisch berechnet?

Nur wenn du ihn einschaltest, ab Werk ist er aus. Danach rechnet KIDESK mit dem gesetzlichen Satz von 5.00 Prozent im Jahr, nach Tagen geteilt durch 365, und lässt den Fälligkeitstag selbst unverzinst. Du bestimmst zusätzlich, ab welcher Mahnstufe und ab welchem Mindestbetrag er überhaupt erscheint.

Darf meine Buchhalterin das Mahnwesen einstellen?

Ja. Neben Inhaberin und Admin darf auch die Rolle Buchhaltung die Fristen, die Gebühr und den Verzugszins ändern. Das ist Absicht, denn diese Einstellungen gehören zur Debitorenarbeit und nicht zur Systemverwaltung.

Im Preis inbegriffen.

Mahnwesen ist kein Zusatzmodul. Alles auf dieser Seite steckt im einen Plan: CHF 39.– im Monat für dich, CHF 8.– für jede weitere Person, auch die KI. 14 Tage gratis, ohne Kreditkarte.

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