KIDESK

Ratgeber

Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.

Ein Notfalleinsatz am Sonntagabend kostet dich mehr als eine Stunde am Dienstagvormittag. Verrechnest du das nicht, zahlst du drauf. Verrechnest du es unangekündigt, gibt es Streit. Hier steht, wie du Zuschläge sauber ankündigst, ausweist und von dem trennst, was du deinen Leuten schuldest.

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Beim Wort «Zuschlag» reden zwei Themen gleichzeitig mit, und sie haben wenig miteinander zu tun.

Das eine ist Arbeitsrecht: was du deinem Mitarbeiter schuldest, wenn er nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag arbeitet. Das steht im Arbeitsgesetz und, je nach Gewerk, in einem Gesamtarbeitsvertrag. Darüber entscheidest du nicht.

Das andere ist Kalkulation: was du deinem Kunden dafür verrechnest. Darüber entscheidest du sehr wohl, und zwar in der Offerte.

Die beiden Zahlen müssen nicht gleich sein. Sie sollten aber zueinander passen: Wer seinen Leuten einen Zuschlag zahlt und ihn dem Kunden nicht verrechnet, arbeitet die Nacht hindurch, um Geld zu verlieren.

Was das Arbeitsrecht vorgibt

Nacht- und Sonntagsarbeit sind in der Schweiz nicht einfach eine Frage der Absprache. Sie sind grundsätzlich bewilligungspflichtig, und das Arbeitsgesetz sieht für Nachtarbeit einen Ausgleich vor, entweder als Lohnzuschlag oder als Zeitzuschlag, je nachdem, ob die Nachtarbeit vorübergehend oder dauernd geleistet wird.

  • Der Gesamtarbeitsvertrag geht oft weiter als das Gesetz. Ob für dein Gewerk ein GAV gilt und was er zu Zuschlägen sagt, steht im GAV selbst oder bei deinem Branchenverband. Verlass dich nicht auf Zahlen, die jemand im Internet nennt
  • Feiertage sind kantonal geregelt. Welcher Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, unterscheidet sich zwischen den Kantonen. Wer über Kantonsgrenzen arbeitet, prüft das je Einsatzort
  • Überzeit und Überstunden sind nicht dasselbe wie Nacht- oder Wochenendarbeit. Es kann beides zusammen anfallen
  • Halte die Arbeitszeit fest, mit Datum, Beginn, Ende und Pause. Das brauchst du für die Abrechnung, und du brauchst es, wenn eine Kontrolle kommt

Im Zweifel fragst du deinen Branchenverband oder deine Treuhänderin. Das ist der eine Punkt in diesem Ratgeber, bei dem eine falsche Annahme richtig teuer werden kann.

Was du dem Kunden verrechnest

Der Zuschlag an den Kunden ist ein Preis, kein Gesetz. Er wird als Prozentsatz auf den Stundenansatz gerechnet und deckt zwei Dinge: die höheren Lohnkosten und die Tatsache, dass ein Einsatz ausserhalb der normalen Zeit den ganzen Betrieb aus dem Takt bringt.

Üblich ist eine Staffelung in drei Stufen: Abend und Nacht, Samstag, Sonntag und Feiertage. Wie hoch die Stufen sind, ist deine Sache und hängt von deinem Gewerk und deinem Markt ab. Wichtig ist nicht die Höhe, sondern dass die Zahl vor dem Einsatz auf dem Tisch liegt.

Zuschlag-Hinweis für Offerte und Auftragsbestätigung
Arbeitszeiten und Zuschläge

Die offerierten Preise gelten für Arbeiten von Montag bis Freitag,
07.00 bis 17.00 Uhr.

Für Einsätze ausserhalb dieser Zeiten verrechnen wir folgende
Zuschläge auf den Stundenansatz:

  Abend und Nacht, 20.00 bis 06.00 Uhr                    [__] %
  Samstag                                                 [__] %
  Sonntag und gesetzliche Feiertage                       [__] %

Zuschläge werden nur verrechnet, wenn der Einsatz ausserhalb der
ordentlichen Arbeitszeit von dir gewünscht oder betrieblich
notwendig ist. Sie werden auf dem Rapport separat ausgewiesen.

Ankündigen, ausweisen, belegen

Kein Kunde streitet über einen Zuschlag, den er vorher gesehen hat. Fast jeder streitet über einen, der zum ersten Mal auf der Rechnung auftaucht. Der Ablauf ist deshalb immer derselbe.

  • In der Offerte: die ordentliche Arbeitszeit und die Zuschläge als eigener Abschnitt, mit Prozentsätzen und Zeitfenstern
  • Vor dem Einsatz: bei einem Notfall am Sonntag ein Satz am Telefon, dass jetzt der Sonntagsansatz gilt. Zwanzig Sekunden, die eine Diskussion ersparen
  • Auf dem Rapport: die Stunden mit Zeitfenster, der Zuschlag als eigene Zeile. Der Kunde unterschreibt das, was er später bezahlt
  • Auf der Rechnung: dieselbe Zeile, derselbe Betrag. Eine Unterschrift, die eine andere Summe bezeugt als die Rechnung, ist im Streitfall wertlos

Null Prozent ist eine Ansage, kein Versehen

Manche Betriebe verrechnen bewusst keinen Zuschlag: weil der Servicevertrag ihn abdeckt, weil es zur Positionierung gehört, oder weil ein Stammkunde ihn nie zahlen würde. Das ist völlig in Ordnung.

Nur muss es eine Entscheidung sein und kein leeres Feld. Null Prozent, bewusst gesetzt, ist eine gültige Ansage: alle im Betrieb wissen dann, dass am Sonntag der normale Ansatz gilt. Ein leeres Feld dagegen führt dazu, dass der eine Monteur einen Zuschlag aufschreibt und der andere nicht, und spätestens beim dritten Einsatz fragt der Kunde nach.

So macht es KIDESK

In KIDESK stellst du die Zuschläge für Abend, Nacht, Samstag, Sonntag und Feiertage unter Einstellungen ein. Es gibt genau eine Stelle, an der sie aufgelöst werden: deine Vorgabe schlägt das Branchenprofil, und der Aus-Schalter schlägt beides. Null Prozent wird als bewusster Wert behandelt, nicht als fehlende Angabe. Fällt ein Einsatz in ein Zuschlagsfenster, weist KIDESK den Zuschlag auf dem Abnahmedokument und auf dem Rapport benannt aus, und dieselbe Zahl steht danach auf der Rechnung. Die Schweizer Feiertage sind hinterlegt. Mehr dazu unter Funktionen und für dein Gewerk unter Branchen.

Häufige Fragen

Muss ich für Nacht- und Sonntagsarbeit einen Zuschlag zahlen?

Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich bewilligungspflichtig, und das Arbeitsgesetz sieht für Nachtarbeit einen Ausgleich vor, als Lohn- oder als Zeitzuschlag, je nachdem ob sie vorübergehend oder dauernd geleistet wird. Gilt für dein Gewerk ein Gesamtarbeitsvertrag, geht dieser oft weiter. Was konkret gilt, klärst du mit deinem Branchenverband.

Was verrechne ich meinem Kunden?

Das ist eine Preisfrage, keine Rechtsfrage. Üblich ist eine Staffelung in drei Stufen: Abend und Nacht, Samstag, Sonntag und Feiertage, jeweils als Prozentsatz auf den Stundenansatz. Wie hoch die Stufen sind, hängt von deinem Gewerk und deinem Markt ab.

Wo kündige ich Zuschläge an?

In der Offerte, als eigener Abschnitt mit den ordentlichen Arbeitszeiten und den Prozentsätzen. Vor einem Noteinsatz genügt ein Satz am Telefon, dass jetzt der Sonntagsansatz gilt. Kein Kunde streitet über einen Zuschlag, den er vorher gesehen hat.

Wie weise ich Zuschläge auf dem Rapport aus?

Die Stunden mit Zeitfenster, der Zuschlag als eigene Zeile. Der Kunde unterschreibt damit genau das, was er später bezahlt. Auf der Rechnung stehen danach dieselbe Zeile und derselbe Betrag.

Ist null Prozent Zuschlag zulässig?

Ja, und es ist eine gültige Ansage, wenn du sie bewusst triffst: weil der Servicevertrag es abdeckt oder weil es zu deiner Positionierung gehört. Wichtig ist nur, dass es eine Entscheidung ist und kein leeres Feld, sonst rechnet der eine Monteur einen Zuschlag auf und der andere nicht.

Sind Feiertage überall gleich?

Nein, welcher Tag als gesetzlicher Feiertag gilt, ist kantonal geregelt. Wer über Kantonsgrenzen hinweg arbeitet, prüft das je Einsatzort. Auf der Offerte hältst du am besten fest, welche Tage du als Feiertage behandelst.

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