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Ratgeber

Die MwSt-Sätze in der Schweiz, ohne Umwege erklärt.

Drei Sätze, eine Umsatzgrenze und zwei Abrechnungsmethoden: viel mehr braucht ein kleiner Betrieb nicht zu wissen. Hier steht, welcher Satz für welche Leistung gilt, ab wann du steuerpflichtig wirst und warum du keine Steuer ausweisen darfst, solange du es nicht bist.

Die drei Sätze

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei Mehrwertsteuersätze: 8.1 Prozent als Normalsatz, 2.6 Prozent als reduzierter Satz und 3.8 Prozent als Sondersatz für die Beherbergung.

Für einen Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb ist die Sache in aller Regel einfach: alles, was du verrechnest, läuft mit 8.1 Prozent. Der reduzierte Satz betrifft vor allem den Handel mit Lebensmitteln und Druckerzeugnissen, der Sondersatz die Hotellerie.

Merkzettel für die Sätze
MwSt-Sätze Schweiz

8.1 %   Normalsatz
        Handwerk, Bau, Reinigung, Transport, Beratung, IT,
        Gastgewerbe, Verkauf der meisten Waren

2.6 %   Reduzierter Satz
        Nahrungsmittel im Verkauf, Medikamente, Bücher,
        Zeitungen und Zeitschriften, Sämereien und Pflanzen,
        Futtermittel und Dünger

3.8 %   Sondersatz Beherbergung
        Übernachtung mit Frühstück in Hotel und Ferienwohnung

0 %     Von der Steuer befreite Leistungen, etwa Export.
        Vorsteuerabzug bleibt möglich.

ohne    Von der Steuer ausgenommene Leistungen, etwa Bildung,
        Gesundheit, Vermietung von Wohnraum.
        Kein Steuerausweis, kein Vorsteuerabzug.

Zwei Begriffe, die gerne verwechselt werden: befreit heisst 0 Prozent mit Vorsteuerabzug, typischerweise beim Export. Ausgenommen heisst gar keine Steuer und dafür auch kein Vorsteuerabzug, zum Beispiel bei Bildung, Gesundheit und der Vermietung von Wohnraum.

Ab wann du steuerpflichtig bist

Die Grenze liegt bei CHF 100'000.00 Umsatz pro Jahr aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Erreichst du sie, meldest du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung an. Für nicht gewinnstrebige Vereine und gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze höher, den genauen Wert nennt die Steuerverwaltung.

Massgebend ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Und massgebend ist die Erwartung: wer beim Start absehen kann, dass er die Grenze im ersten Jahr überschreitet, meldet sich schon dann an. Wer die Grenze knapp reisst und es erst im Nachhinein merkt, schuldet die Steuer rückwirkend und hat sie beim Kunden nie kassiert. Das ist der teuerste Fehler in diesem ganzen Thema.

Freiwillig anmelden darfst du auch unter der Grenze. Ob sich das lohnt, hängt an drei Punkten:

  • Wer deine Kunden sind. Rechnest du an Betriebe, die die Steuer ohnehin als Vorsteuer abziehen, kostet die Anmeldung sie nichts. Bei Privatkunden verteuerst du dich um 8.1 Prozent
  • Wie viel du einkaufst. Wer Material, Fahrzeuge und Werkzeug einkauft, holt sich die Vorsteuer zurück. Bei einem reinen Dienstleistungsbetrieb ohne grosse Einkäufe fällt dieser Vorteil klein aus
  • Was du investieren willst. Steht eine grössere Anschaffung an, ist die Vorsteuer darauf ein spürbarer Betrag

Effektiv oder Saldo

Die effektive Methode ist der Normalfall: Du rechnest die kassierte Steuer gegen die bezahlte Vorsteuer auf und lieferst die Differenz ab, in der Regel quartalsweise. Dafür brauchst du saubere Belege, denn jeder fehlende Vorsteuerbeleg kostet dich Geld.

Die Saldosteuersatz-Methode ist die vereinfachte Variante für kleinere Betriebe. Du fakturierst deinen Kunden ganz normal 8.1 Prozent, lieferst der Steuerverwaltung aber nur einen tieferen Branchensatz ab und ziehst dafür keine Vorsteuer. Abgerechnet wird halbjährlich. Das spart Aufwand, kann sich aber rächen, wenn du in einem Jahr viel investierst. Es gelten Obergrenzen für Umsatz und Steuerzahllast, die aktuellen Werte stehen bei der Steuerverwaltung.

Welche Methode für dich besser ist, hängt an deiner Kostenstruktur. Das ist eine der wenigen Fragen, bei denen sich eine Stunde bei der Treuhänderin sicher auszahlt.

Ohne Steuerpflicht keine Steuer auf der Rechnung

Solange du nicht im Register eingetragen bist, darfst du auf deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag der Steuerverwaltung (MWSTG Art. 27), auch wenn er gar nicht steuerpflichtig ist. Auch die UID allein auf der Rechnung ist keine MwSt-Nummer: erst der Zusatz MWST macht sie dazu.

Rechnungshinweis ohne Steuerpflicht
Hinweis auf der Rechnung, wenn du nicht steuerpflichtig bist:

Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, es wird keine MwSt ausgewiesen.

Bist du steuerpflichtig, entscheide dich für eine Darstellung und bleib dabei. Üblich ist, die Preise exklusive Mehrwertsteuer zu nennen und die Steuer im Total als eigene Zeile auszuweisen. Bei Privatkunden ist die Angabe inklusive freundlicher, weil dort der Endbetrag zählt. Beides ist zulässig, solange auf dem Beleg steht, was gemeint ist. Was du nicht tun solltest, ist auf der Offerte exklusive zu rechnen und auf der Rechnung inklusive: das ist die häufigste Ursache für den Anruf «warum ist das jetzt teurer geworden».

Wie eine korrekte Rechnung mit und ohne Steuer aussieht, steht im Ratgeber Rechnung schreiben in der Schweiz.

So macht es KIDESK

In KIDESK sagst du einmal, ob du mehrwertsteuerpflichtig bist. Danach steuert diese eine Angabe drei Dinge: ob die MwSt-Nummer auf dem Beleg erscheint, welcher Satz bei neuen Positionen voreingestellt ist und ob der Steuerblock im Total gedruckt wird. Kopierst du eine alte Rechnung mit 8.1 Prozent, obwohl du nicht steuerpflichtig bist, sagt dir der Editor, dass er die Sätze auf 0 gezogen hat. Die MwSt-Spalte erscheint nur, wenn auf einem Beleg mehr als ein Satz vorkommt. Für die Abrechnung gibt es einen Quartalsbericht, den du exportieren und deiner Treuhänderin geben kannst. Mehr dazu unter Funktionen, den Preis findest du auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Welche Mehrwertsteuersätze gelten in der Schweiz?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten 8.1 Prozent als Normalsatz, 2.6 Prozent als reduzierter Satz und 3.8 Prozent als Sondersatz für die Beherbergung. Für Handwerk, Bau, Reinigung, Transport und Beratung gilt in aller Regel der Normalsatz von 8.1 Prozent.

Ab wann bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Ab CHF 100'000.00 Umsatz pro Jahr aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Massgebend ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Wer beim Start absehen kann, dass er die Grenze im ersten Jahr überschreitet, meldet sich schon dann an.

Was ist der Unterschied zwischen befreit und ausgenommen?

Befreit heisst 0 Prozent mit Vorsteuerabzug, typischerweise beim Export. Ausgenommen heisst gar keine Steuer und dafür auch kein Vorsteuerabzug, zum Beispiel bei Bildung, Gesundheit und der Vermietung von Wohnraum.

Lohnt sich der Saldosteuersatz?

Er spart Aufwand: Du fakturierst deinen Kunden normal 8.1 Prozent, lieferst der Steuerverwaltung einen tieferen Branchensatz ab, ziehst dafür keine Vorsteuer und rechnest halbjährlich ab. In Jahren mit hohen Investitionen kann das teurer sein als die effektive Methode. Es gelten Obergrenzen für Umsatz und Steuerzahllast; welche Methode besser passt, klärst du mit deiner Treuhänderin.

Darf ich MwSt ausweisen, obwohl ich nicht steuerpflichtig bin?

Nein. Wer Steuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet den ausgewiesenen Betrag der Steuerverwaltung (MWSTG Art. 27). Auf deiner Rechnung stehen dann nur die Nettobeträge, ohne Steuerzeile und ohne Satz.

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