KIDESK

Ratgeber

Ohne Steuerpflicht gehört keine MwSt auf die Rechnung.

Wer unter der Umsatzgrenze bleibt, ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Das macht die Rechnung einfacher, aber es gibt eine Regel, an der es teuer wird: Steuer ausweisen, ohne dazu berechtigt zu sein. Hier steht, was auf so eine Rechnung gehört, was auf keinen Fall, warum die UID noch keine MwSt-Nummer ist und wann sich die freiwillige Unterstellung überlegen lässt.

Wann du nicht steuerpflichtig bist

Die Pflicht beginnt bei CHF 100'000.00 Umsatz pro Jahr aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Massgebend ist der Umsatz, nicht der Gewinn, und gezählt wird alles, was du fakturierst, inklusive Material, Anfahrt und Entsorgung. Bleibst du darunter, bist du von der Steuerpflicht befreit.

Das ist keine Wahl, die du triffst, sondern ein Zustand, den dein Umsatz bestimmt. Entsprechend musst du ihn beobachten: Wer im Herbst merkt, dass er die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, hat noch Zeit zum Handeln. Wer es im März des Folgejahres von der Treuhänderin erfährt, hat ein Problem, weil rückwirkend Steuer geschuldet sein kann, die er seinen Kunden nie verrechnet hat.

Was du auf keinen Fall schreiben darfst

Wer Mehrwertsteuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet den ausgewiesenen Betrag trotzdem der Steuerverwaltung (MWSTG Art. 27). Es genügt der Ausweis, es kommt nicht darauf an, ob du das Geld je bekommen hast oder ob es ein Versehen war.

  • Keine Steuerzeile im Total, auch keine mit 0.00
  • Keine Satzangabe bei den Positionen, also kein «8.1 %» und kein «inkl. MwSt»
  • Keine UID mit dem Zusatz MWST im Briefkopf
  • Kein «exkl. MwSt» bei den Preisen. Das legt nahe, dass später Steuer dazukommt, und ist bei dir schlicht falsch

Der häufigste Weg in diesen Fehler ist eine kopierte Vorlage: eine Rechnung aus dem Netz, eine Excel-Datei vom Kollegen, ein Muster aus einem Programm, das eine Steuerzeile fest eingebaut hat. Deshalb lohnt es sich, die eigene Vorlage einmal gründlich durchzusehen, statt sie fünfzig Mal zu verwenden.

Was auf die Rechnung gehört

Alles, was eine Rechnung sonst auch braucht: deine Firma und dein Ort, Name und Ort des Kunden, Datum, Leistungszeitraum, eine verständliche Beschreibung, Menge und Preis, der Betrag und deine Zahlungsangaben. Es fehlen nur Satz und Steuerbetrag.

Rechnung ohne Steuerausweis
Malergeschäft Beispiel
Musterweg 4
8500 Frauenfeld

Rechnung Nr. 2026-0037

An
Frau Andrea Vogt
Seestrasse 18
8280 Kreuzlingen

Rechnungsdatum: 12.06.2026
Leistungszeitraum: 02.06.2026 bis 06.06.2026

Position                            Menge  Einheit   Preis     Total
1  Malerarbeiten Wohnzimmer          22.5  Std.      92.00   2'070.00
2  Dispersionsfarbe weiss              18  Liter      9.40     169.20
3  Abdeckmaterial und Entsorgung        1  Pausch.   60.00      60.00

Rechnungsbetrag                                              2'299.20

Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da wir nicht
mehrwertsteuerpflichtig sind.

Zahlbar bis 12.07.2026, ohne Abzug.

Der Satz zum Schluss ist nicht vorgeschrieben, erspart dir aber Rückfragen aus der Buchhaltung deines Kunden. Dort sitzt jemand, der eine fehlende Steuerzeile sonst für einen Fehler hält und anruft. Ein Satz kostet dich nichts und beantwortet die Frage, bevor sie gestellt wird.

Deine Preise sind übrigens keine Nettopreise mehr, sondern einfach deine Preise. Wenn du kalkulierst, denk daran: du kannst die Steuer, die du beim Einkauf bezahlst, nicht als Vorsteuer zurückholen. Sie ist bei dir Aufwand und gehört in deinen Ansatz.

Die UID ist noch keine MwSt-Nummer

Eine UID in der Form CHE-123.456.789 hat fast jeder eingetragene Betrieb. Sie ist eine Identifikationsnummer und sagt nichts über die Steuerpflicht aus. Erst der Zusatz MWST macht daraus die Mehrwertsteuernummer, und diesen Zusatz führst du nur, wenn du im Register eingetragen bist.

Deine blosse UID darfst du also nennen, etwa im Fussbereich der Rechnung. Was du weglässt, ist das Kürzel MWST. Wer es anfügt, ohne eingetragen zu sein, weist damit sinngemäss Steuerpflicht aus, wo keine besteht.

Wann sich die freiwillige Unterstellung lohnt

Auch unter der Grenze darfst du dich freiwillig unterstellen. Das ist kein Nachteil an sich, es ist eine Rechnung mit zwei Seiten.

  • Dafür spricht: Du kannst die Vorsteuer auf deinen Einkäufen abziehen. Das fällt ins Gewicht, wenn du viel Material einkaufst oder grössere Anschaffungen wie Fahrzeug und Maschinen vor dir hast
  • Dafür spricht auch: Arbeitest du fast nur für Geschäftskunden, ist die Steuer für sie ein durchlaufender Posten. Deine Preise wirken dann nicht teurer, du bist aber steuerlich gleich aufgestellt wie deine Mitbewerber
  • Dagegen spricht: Arbeitest du für Private, verteuert der Ausweis deine Rechnung, denn Private können nichts abziehen
  • Dagegen spricht auch: Es kommt Aufwand dazu, die regelmässige Abrechnung, und der Verzicht auf die Befreiung bindet dich in der Regel für mindestens eine Steuerperiode

Das ist eine Rechnung mit deinen Zahlen, nicht eine Frage des Prinzips. Rechne sie einmal durch, mit einem realistischen Materialanteil und den Investitionen der nächsten zwei Jahre, und besprich das Ergebnis mit deiner Treuhänderin.

So macht es KIDESK

In KIDESK sagst du in den Firmeneinstellungen, ob du mehrwertsteuerpflichtig bist. Diese eine Angabe steuert drei Dinge: ob die MwSt-Nummer im Kopf des Belegs erscheint, mit welchem Satz neue Positionen anfangen und ob im Total überhaupt ein Steuerblock steht. Kopierst du eine alte Rechnung, auf der noch 8.1 Prozent stehen, zieht KIDESK die Positionen auf 0 Prozent und sagt dir das im Editor, statt es still zu tun. So passiert dir der unberechtigte Steuerausweis gar nicht erst. Steigst du später in die Steuerpflicht ein, änderst du die Angabe an einer einzigen Stelle. Mehr zum Beleg unter Funktionen, die Sätze erklärt der Ratgeber zu den MwSt-Sätzen.

Häufige Fragen

Ab wann bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Ab CHF 100'000.00 Umsatz pro Jahr aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Massgebend ist der Umsatz, nicht der Gewinn, und gezählt wird alles, was du fakturierst, inklusive Material, Anfahrt und Entsorgung.

Was passiert, wenn ich trotzdem MwSt ausweise?

Dann schuldest du den ausgewiesenen Betrag der Steuerverwaltung, auch wenn du nicht steuerpflichtig bist (MWSTG Art. 27). Es kommt nicht darauf an, ob es ein Versehen war. Der häufigste Weg in diesen Fehler ist eine kopierte Vorlage mit fest eingebauter Steuerzeile.

Darf ich meine UID auf die Rechnung schreiben?

Die UID selbst ja, den Zusatz MWST nein. Erst dieser Zusatz macht aus der Identifikationsnummer eine Mehrwertsteuernummer, und den führst du nur, wenn du im Register eingetragen bist.

Soll ich erwähnen, dass ich nicht steuerpflichtig bin?

Vorgeschrieben ist es nicht, praktisch ist es sehr. Ein Satz wie «Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da wir nicht mehrwertsteuerpflichtig sind» erspart dir den Anruf aus der Buchhaltung deines Kunden, die eine fehlende Steuerzeile sonst für einen Fehler hält.

Lohnt sich die freiwillige Unterstellung?

Das hängt von deinen Zahlen ab. Dafür spricht der Vorsteuerabzug, wenn du viel Material einkaufst oder grössere Anschaffungen vor dir hast, und der Auftritt gegenüber Geschäftskunden. Dagegen sprechen der Aufwand und der teurere Preis für Privatkunden. Der Verzicht auf die Befreiung bindet dich in der Regel für mindestens eine Steuerperiode. Rechne es einmal durch und besprich es mit deiner Treuhänderin.

Was mache ich, wenn ich die Grenze im laufenden Jahr überschreite?

Handle, sobald du es absehen kannst, und nicht erst, wenn deine Treuhänderin es im Frühling feststellt. Sonst kann rückwirkend Steuer geschuldet sein, die du deinen Kunden nie verrechnet hast, und die zahlst du dann aus der eigenen Marge.

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