Worum es geht
Kaufst du eine Dienstleistung bei einem Unternehmen im Ausland, das in der Schweiz nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, kann dieses Unternehmen dir keine Schweizer Steuer verrechnen. Damit ausländische Anbieter dadurch keinen Preisvorteil gegenüber inländischen bekommen, verlagert das Gesetz die Steuerpflicht auf dich als Empfänger. Das ist die Bezugsteuer, geregelt in MWSTG Art. 45 bis 49.
Der Fachbegriff aus dem internationalen Sprachgebrauch lautet Reverse Charge, also umgekehrte Steuerschuld. In der Praxis heisst das: du rechnest die Steuer auf den Rechnungsbetrag selbst aus und deklarierst sie in deiner Abrechnung.
Was typischerweise darunterfällt
- Software-Abos aus dem Ausland: Zeichenprogramme, Speicherdienste, Projektwerkzeuge
- Online-Werbung bei ausländischen Plattformen
- Beratung, Grafik, Übersetzung, Programmierung von Anbietern mit Sitz im Ausland
- Lizenzen und Rechte, etwa für Bilder, Schriften oder Musik
- In bestimmten Fällen auch Arbeiten, die ein ausländischer Betrieb bei dir vor Ort ausführt. Das ist der Fall, der Handwerksbetriebe am ehesten betrifft, und der komplizierteste. Bevor du einen ausländischen Subunternehmer für eine Montage in der Schweiz beauftragst, klärst du das mit deiner Treuhänderin
Nicht darunter fällt der Warenkauf mit Import: Für Ware zahlst du die Einfuhrsteuer beim Zoll, die steht auf der Veranlagungsverfügung und ist ein normaler Vorsteuerbeleg.
Prüf zuerst, ob der Anbieter registriert ist
Viele grosse Anbieter sind inzwischen in der Schweiz im Register eingetragen und stellen dir ganz normal 8.1 Prozent in Rechnung. Dann ist gar keine Bezugsteuer fällig, sondern es ist ein gewöhnlicher Vorsteuerbeleg.
Der Unterschied steht auf der Rechnung. Suche nach einer Nummer in der Form CHE-123.456.789 MWST und nach einer ausgewiesenen Steuerzeile in Franken. Findest du beides, ist die Sache erledigt. Findest du keines von beiden, ist es ein Kandidat für die Bezugsteuer. Die Angaben ändern sich mit der Zeit, prüfe darum bei laufenden Abos gelegentlich nach.
Die Grenze von CHF 10'000.00
Hier trennen sich zwei Fälle sauber:
- Du bist mehrwertsteuerpflichtig: Dann deklarierst du solche Bezüge ab dem ersten Franken. In den meisten Fällen darfst du dieselbe Steuer im selben Atemzug als Vorsteuer abziehen, dann ist es ein durchlaufender Posten. Deklarieren musst du sie trotzdem
- Du bist nicht mehrwertsteuerpflichtig: Dann wird die Bezugsteuer erst zum Thema, wenn du im Kalenderjahr für mehr als CHF 10'000.00 solche Leistungen beziehst. Überschreitest du die Grenze, meldest du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Abgerechnet wird dann auf den Bezügen des ganzen Jahres, nicht nur auf dem Teil über der Grenze
Der zweite Fall ist die unangenehme Überraschung. Ein Kleinbetrieb ohne Mehrwertsteuerpflicht, der zwei Software-Abos, ein bisschen Online-Werbung und einen Grafiker im Ausland bezahlt, ist schneller bei CHF 10'000.00, als er denkt.
Führ eine Liste, das ganze Jahr
Die Bezugsteuer scheitert in der Praxis fast nie am Rechnen, sondern daran, dass niemand mitzählt. Leg dir eine Liste an, in die jede Rechnung aus dem Ausland ohne Schweizer Steuer sofort eingetragen wird. Vier Spalten genügen.
Bezugsteuer 2026, Bezüge aus dem Ausland
Datum Lieferant Land Leistung Betrag CHF
15.01.2026 Adobe IE Software-Abo 287.40
04.02.2026 Google Ireland IE Werbung 640.00
21.02.2026 Studio Lang DE Logo und Drucksachen 2'400.00
09.04.2026 Marktdaten GmbH DE Recherche 980.00
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Total per 30.04.2026 4'307.40
Grenze CHF 10'000.00 pro Kalenderjahr.
Bei Überschreiten: Meldung an die Eidgenössische Steuerverwaltung.Rechne die Beträge in Franken um und trage den Kurs oder das Umrechnungsdatum daneben. Prüfe die Liste einmal pro Quartal. Wer bei CHF 7'000.00 merkt, dass es eng wird, kann noch entscheiden. Wer es im Januar des Folgejahres merkt, kann nur noch nachzahlen.
Zeichnet sich ab, dass du die Grenze reisst, hast du zwei Wege. Entweder du meldest die Bezugsteuer und zahlst sie, oder du prüfst, ob sich die freiwillige Anmeldung als mehrwertsteuerpflichtiger Betrieb lohnt. Der zweite Weg klingt nach mehr Aufwand, kann sich aber rechnen, weil du dann auch die Vorsteuer auf allen anderen Einkäufen abziehen darfst. Welcher Weg für dich besser ist, hängt an deinem Kundenkreis und an deinen Investitionen. Mehr zur Steuerpflicht steht im Ratgeber zu den MwSt-Sätzen.
So macht es KIDESK
Häufige Fragen
Was ist die Bezugsteuer?
Kaufst du eine Dienstleistung bei einem Unternehmen im Ausland, das in der Schweiz nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, verlagert das Gesetz die Steuerpflicht auf dich als Empfänger. Du rechnest die Steuer selbst aus und deklarierst sie. Geregelt ist das in MWSTG Art. 45 bis 49.
Ab welchem Betrag betrifft mich das?
Bist du mehrwertsteuerpflichtig, deklarierst du solche Bezüge ab dem ersten Franken, meist mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug. Bist du nicht steuerpflichtig, wird es ab CHF 10'000.00 solcher Bezüge pro Kalenderjahr zum Thema; dann meldest du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Welche Einkäufe fallen typischerweise darunter?
Software-Abos, Online-Werbung bei ausländischen Plattformen, Beratung, Grafik, Übersetzung und Programmierung von Anbietern mit Sitz im Ausland, dazu Lizenzen für Bilder, Schriften oder Musik. Warenkäufe mit Import fallen nicht darunter, dort zahlst du die Einfuhrsteuer beim Zoll.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter in der Schweiz registriert ist?
An der Rechnung. Steht dort eine Nummer in der Form CHE-123.456.789 MWST und eine Steuerzeile in Franken, ist es ein gewöhnlicher Vorsteuerbeleg und keine Bezugsteuer. Fehlt beides, ist es ein Kandidat. Prüfe das bei laufenden Abos gelegentlich nach, denn Registrierungen ändern sich.
Wie behalte ich den Überblick?
Führ eine einfache Liste mit Datum, Lieferant, Leistung und Betrag in Franken und trage jede Rechnung aus dem Ausland ohne Schweizer Steuer sofort ein. Prüf sie einmal pro Quartal. Wer bei CHF 7'000.00 merkt, dass es eng wird, kann noch entscheiden.
