Was zehn Jahre bleibt
Das Obligationenrecht verlangt, dass Geschäftsbücher, Buchungsbelege und der Geschäftsbericht zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, nicht mit dem Datum des einzelnen Belegs. Ein Beleg vom Januar 2026 ist also bis Ende 2036 zu behalten.
- Deine Ausgangsrechnungen, und zwar als das Dokument, das dein Kunde bekommen hat
- Alle Eingangsbelege: Lieferantenrechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Spesenbelege
- Bankauszüge und Zahlungsnachweise, lückenlos über alle Geschäftskonten
- Verträge, Offerten, Abnahmeprotokolle und die Korrespondenz, die zu einem Geschäft gehört
- Lohnunterlagen, MwSt-Abrechnungen und alles, was du einer Behörde eingereicht hast
Für einzelne Bereiche gelten längere Fristen, etwa bei Unterlagen zu Grundstücken. Wenn du eine Liegenschaft besitzt oder gebaut hast, klärst du die Frist mit deiner Treuhänderin, statt nach zehn Jahren aufzuräumen.
Elektronisch ist erlaubt, aber nicht formlos
Papier ist nicht vorgeschrieben. Wie elektronisch aufbewahrt werden darf, steht in der Geschäftsbücherverordnung, kurz GeBüV. Sie stellt vier Anforderungen, und sie sind verständlicher, als ihr Ruf vermuten lässt.
- Unveränderbarkeit. Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. Das erreichst du entweder mit einem Datenträger, der nur einmal beschrieben werden kann, oder mit einem Verfahren, das jede Änderung protokolliert und den Inhalt mit einer Prüfsumme festhält
- Integrität. Es muss nachweisbar sein, dass die Datei noch dieselbe ist wie am Tag der Ablage. Dafür gibt es den Hash: eine kurze Zeichenfolge, die aus dem Inhalt gerechnet wird und sich ändert, sobald ein einziges Zeichen anders ist
- Lesbarkeit über die ganze Frist. Was du in zehn Jahren nicht mehr öffnen kannst, ist nicht aufbewahrt. PDF und gängige Bildformate sind eine sichere Wahl, das Dateiformat eines einzelnen Programms nicht
- Auffindbarkeit. Ein Prüfer muss innert nützlicher Frist zum gesuchten Beleg kommen. Eine geordnete Struktur mit sprechenden Namen genügt, ein Ordner mit 4'000 Dateien namens IMG_2231 nicht
Was daraus im Alltag folgt: Ein Foto der Quittung ist zulässig, ein Foto auf dem Handy ist keine Aufbewahrung. Es fehlt die Ordnung, es fehlt die Sicherung, und ein verlorenes Gerät nimmt drei Jahre Belege mit.
Eine Ablage, die auch in acht Jahren funktioniert
Die beste Struktur ist die langweiligste: nach Jahr, dann nach Art, ein Beleg je Datei, mit einem Namen, aus dem Datum, Lieferant und Betrag hervorgehen.
2026/
01_Ausgangsrechnungen/
2026-0001_Immobilien-Beispiel-AG.pdf
2026-0002_Vogt-Andrea.pdf
02_Eingangsbelege/
2026-03-14_Sanitaer-Grosshandel_412.35.pdf
2026-03-15_Tankstelle_88.20.jpg
03_Bank/
camt053_2026-03.xml
Kontoauszug_2026-03.pdf
04_Loehne/
05_MwSt-Abrechnungen/
06_Vertraege/
07_Korrespondenz/
Dateiname: Datum_Lieferant_Betrag
Ein Beleg, eine Datei. Keine Sammel-PDF mit 40 Quittungen.Dazu drei Gewohnheiten. Sichere die Ablage regelmässig an einen zweiten Ort, und prüfe einmal im Jahr, ob sich die Sicherung tatsächlich zurücklesen lässt. Lass die Belege dort, wo sie sind, statt sie nach der Steuererklärung zu verschieben. Und wirf nichts weg, bevor die Frist wirklich abgelaufen ist, auch keine scheinbar bedeutungslose Korrespondenz.
Was ein Beleg ausweisen muss
Aufbewahren nützt nur, wenn der Beleg auch etwas aussagt. Als Buchungsbeleg taugt, was den Geschäftsvorfall nachvollziehbar macht: wer, was, wann, wie viel. Willst du zusätzlich die Vorsteuer abziehen, kommen Steuersatz und Steuerbetrag dazu, und bei Beträgen über CHF 400.00 die UID des Lieferanten (MWSTV Art. 57).
Fehlt eine Angabe, holst du sie sofort nach und nicht im nächsten Frühling. Ein Lieferant stellt eine korrigierte Rechnung innert Tagen aus, wenn du gleich fragst; nach acht Monaten weiss dort niemand mehr, worum es ging. Was dir sonst noch die Rückfrage erspart, steht im Ratgeber Vorsteuerabzug: welche Belege genügen.
Kassenbelege auf Thermopapier sind ein eigener Fall: Sie verblassen, oft in weniger als zwei Jahren. Fotografiere sie am Tag, an dem du sie bekommst. Ein leeres graues Stück Papier ist auch dann wertlos, wenn es zehn Jahre im Ordner lag.
Das versandte Dokument ist das Original
Ein Datensatz in einem Programm ist kein Beleg. Massgebend ist das Dokument, das dein Kunde erhalten hat: die Rechnung als PDF, mit deinem Layout, deiner Nummer und deinem Zahlteil. Kannst du sie nur noch neu erzeugen, ist nicht sicher, ob dabei dasselbe herauskommt, denn Preise, Adressen und Vorlagen ändern sich.
Deshalb gehört das PDF im Moment des Versands abgelegt und danach nicht mehr angefasst. Das ist auch der Grund, warum eine versandte Rechnung nie überschrieben, sondern mit einer Gutschrift korrigiert wird. Wie das geht, steht im Ratgeber Falsche Rechnung korrigieren.
Deine Daten müssen dir gehören
Die Aufbewahrungspflicht trifft dich, nicht deinen Programmanbieter. Bevor du deine Ablage einem Anbieter anvertraust, stell dir drei Fragen: Komme ich jederzeit an alle Belege als Dateien heran? Bekomme ich meine Listen in einem Format, das ein anderes Programm lesen kann? Und was passiert, wenn ich kündige?
Ein Export, den du nur auf Anfrage und gegen Gebühr bekommst, ist keiner. Mach die Probe: Lade einmal alles herunter und schau nach, ob die Belege lesbar und die Listen brauchbar sind. Dieselbe Übung brauchst du ohnehin, wenn deine Treuhänderin ein Paket verlangt, wie es der Ratgeber Belege übergeben beschreibt.
So macht es KIDESK
Häufige Fragen
Was muss ich zehn Jahre aufbewahren?
Geschäftsbücher, Buchungsbelege und den Geschäftsbericht: deine Ausgangsrechnungen, alle Eingangsbelege, Bankauszüge, Verträge, Abnahmeprotokolle, die dazugehörige Korrespondenz sowie Lohnunterlagen und MwSt-Abrechnungen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, nicht mit dem Datum des einzelnen Belegs.
Darf ich alles elektronisch aufbewahren?
Ja. Wie das gehen muss, steht in der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV): nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein, die Unverändertheit muss nachweisbar bleiben, die Dokumente müssen über die ganze Frist lesbar sein und in nützlicher Frist auffindbar. Ein Foto auf dem Handy erfüllt das nicht.
Wozu dient ein Hash?
Ein Hash ist eine kurze Zeichenfolge, die aus dem Inhalt einer Datei gerechnet wird. Ändert sich ein einziges Zeichen, ändert sich der Hash. Damit lässt sich Jahre später nachweisen, dass ein Beleg noch derselbe ist wie am Tag der Ablage.
Genügt der Datensatz im Programm, oder brauche ich das PDF?
Du brauchst das Dokument, das dein Kunde erhalten hat. Kannst du eine Rechnung nur noch neu erzeugen, ist nicht sicher, ob dabei dasselbe herauskommt, denn Preise, Adressen und Vorlagen ändern sich. Deshalb wird das PDF im Moment des Versands abgelegt und danach nicht mehr angefasst.
Was mache ich mit Kassenbelegen auf Thermopapier?
Fotografieren, am Tag, an dem du sie bekommst. Thermopapier verblasst oft in weniger als zwei Jahren. Ein leeres graues Stück Papier ist auch dann wertlos, wenn es zehn Jahre im Ordner lag.
Was, wenn ich das Programm wechsle?
Die Aufbewahrungspflicht trifft dich, nicht deinen Anbieter. Prüfe vorher, ob du jederzeit an alle Belege als Dateien und an deine Listen in einem lesbaren Format kommst. Mach die Probe einmal: alles herunterladen und nachschauen, ob es brauchbar ist. Ein Export, den du nur auf Anfrage und gegen Gebühr bekommst, ist keiner.
